Bitte geben Sie einen Grund für die Verwarnung an
Der Grund erscheint unter dem Beitrag.Bei einer weiteren Verwarnung wird das Mitglied automatisch gesperrt.
6 Std. Verspätung
Zitat
Das Gericht hat in erster Linie bemängelt, dass kein physikalisches Reisedokument vorhanden war,
Ein physisches Dokument.
Ein Stück Papier war nicht vorhanden.
.
#52 RE: 6 Std. Verspätung
#53 RE: 6 Std. Verspätung
Das Gericht beurteilt nicht, dass die Condor schon beim Einchecken Scheiss gebaut hat sondern der RA von der Condor hat gesagt, es waren nicht alle Einreisepapiere vorhanden und daher haben wir die Beförderung verweigert. Auch wenn in der Praxis die Passkontrolle/Einreise nie nach den Rückflugdokumenten fragt. Und dieser Argumentation ist das Gericht gefolgt. Jeder Reisende muss seine Papiere vorzeigen können, es reicht nicht glaubhaft zu machen das alles OK ist.
#54 RE: 6 Std. Verspätung
Anders gesagt, hätte Schwigermutter eine Hardcopy oder die Buchungsbestätigung auf Smartphone, wäre sie beim ersten Mal auch nicht mitgekommen (weil sie die Buchung nicht gefunden haben) aber das Gericht hätte dann zu deinen Gunsten entschieden
#56 RE: 6 Std. Verspätung
Kommt halt immer auch auf die Formulierung der Klageschrift an, hätte der RA geschrieben, der Zeitpunkt des Schadenfalls war das nicht auffinden der Buchungsnummer, dann hätte der Condor RA nicht sagen können, später haben wir festgestellt, dass eh nicht alle Reisedokumente da sind, weil es für den Prozess dann keine Rolle mehr gepielt hätte. So wurde dass Gesamtpaket verhandelt und nicht der Computerfehler/Bedienfehler ( vielleicht Zahlerdreher)
Zitat von sigurdseifert im Beitrag #53
Das Gericht beurteilt nicht, dass die Condor schon beim Einchecken Scheiss gebaut hat sondern der RA von der Condor hat gesagt, es waren nicht alle Einreisepapiere vorhanden und daher haben wir die Beförderung verweigert. Auch wenn in der Praxis die Passkontrolle/Einreise nie nach den Rückflugdokumenten fragt. Und dieser Argumentation ist das Gericht gefolgt. Jeder Reisende muss seine Papiere vorzeigen können, es reicht nicht glaubhaft zu machen das alles OK ist.
Ok. Aber es immer noch nicht geklärt, wieso Condor behaupten darf, dass die EINREISEPAPIERE nicht vollständig waren. Sie hat ein gültiges Visum und ein Hinflugticket vorgezeigt - das sind m.E. die nötigen Einreisepapiere. Dirk hat doch schon darauf hingewiesen, in dem von ihm zitierten Gesetzestext steht nur folgender Wortlaut:
Zitat
und er muss über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts sowohl für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts als auch für die Rückreise in den Herkunftsstaat oder für die Durchreise in einen Drittstaat, in dem seine Zulassung gewährleistet ist, verfügen oder in der Lage sein, diese Mittel rechtmäßig zu erwerben.
Immer noch weiß ich nicht, wo geschrieben steht, dass es Gesetz ist, das Rückflugticket bei Einreise vorzuzeigen! Und so lange finde ich die Argumentation des Gerichtes nicht plausibel! (Denn "ausreichend Mittel" für die Rückreise sind schon durch die VE bei der dt. Botschaft bewiesen worden, ohne die es kein Visum gegeben hätte!)
Zitat von clara im Beitrag #57In der Verordnung steht, dass Drittstaatsangehörige über ausreichende Mittel für die Rückreise in den Herkunftsstaat verfügen müssen. In Anlage I steht, dass es sich bei dem Beleg dafür um Rückreise- oder Rückflugtickets handeln KANN! Ein anderer Beleg, z. B. ausreichendes Bargeld oder möglicherweise die Verpflichtungserklärung, müssten also auch möglich sein. Wurde denn aber ein anderer Beleg vorgelegt?
Immer noch weiß ich nicht, wo geschrieben steht, dass es Gesetz ist, das Rückflugticket bei Einreise vorzuzeigen! Und so lange finde ich die Argumentation des Gerichtes nicht plausibel! (Denn "ausreichend Mittel" für die Rückreise sind schon durch die VE bei der dt. Botschaft bewiesen worden, ohne die es kein Visum gegeben hätte!)
Das Visum allein ist noch kein Beleg für ausreichende Mittel für die Rückreise, sonst würde dieser Beleg ja nicht separat gefordert.
#59 RE: 6 Std. Verspätung
Alle meine Bekannten mussten bei Einladung einer Cubana immer auch das Rückflugticket bereits bei Einladung klar machen, ohne dass geht es nicht. Wenn Dirk da andere Infos hat nur her. Habe aber auch hier im Forum nie etwas anderes gelesen. Klar bei Heiratsvisum kanns bestimmt auch one way sein
Zitat von Quimbombó im Beitrag #58Zitat von clara im Beitrag #57In der Verordnung steht, dass Drittstaatsangehörige über ausreichende Mittel für die Rückreise in den Herkunftsstaat verfügen müssen. In Anlage I steht, dass es sich bei dem Beleg dafür um Rückreise- oder Rückflugtickets handeln KANN! Ein anderer Beleg, z. B. ausreichendes Bargeld oder möglicherweise die Verpflichtungserklärung, müssten also auch möglich sein. Wurde denn aber ein anderer Beleg vorgelegt?
Immer noch weiß ich nicht, wo geschrieben steht, dass es Gesetz ist, das Rückflugticket bei Einreise vorzuzeigen! Und so lange finde ich die Argumentation des Gerichtes nicht plausibel! (Denn "ausreichend Mittel" für die Rückreise sind schon durch die VE bei der dt. Botschaft bewiesen worden, ohne die es kein Visum gegeben hätte!)
Das Visum allein ist noch kein Beleg für ausreichende Mittel für die Rückreise, sonst würde dieser Beleg ja nicht separat gefordert.
Die Info der Anlage habe ich nicht gesehen. Dann hat es also dort eine gesetzliche Grundlage. Man könnte auch fragen, wurde die Passagierin denn darauf hingewiesen, dass sie auch andere Belege vorzeigen kann? oder anders gesagt: Insgesamt finde ich das Verhalten der Condor nach wie vor unerträglich, auch wenn das natürlich nichts zur Sache tut.
Zitat von sigurdseifert im Beitrag #59
Alle meine Bekannten mussten bei Einladung einer Cubana immer auch das Rückflugticket bereits bei Einladung klar machen, ohne dass geht es nicht. Wenn Dirk da andere Infos hat nur her. Habe aber auch hier im Forum nie etwas anderes gelesen. Klar bei Heiratsvisum kanns bestimmt auch one way sein
Aber da geht es doch um die dt. Botschaft und die Visa-Vergabe (bzw. den Grenzschutz). Was mich an dieser ganzen Geschichte irritiert, ist dass eine Fluggesellschaft das Recht hat, neben Visum und Hinflugticket noch weitere Papiere zu verlangen bzw. den Transport zu verweigern! Aber ist ja offensichtlich so.
EDIT:
(Was meinst du mit "bei Einladung" und kann es sein, dass das schon länger her ist? Mittlerweile ist es so, dass sie bei Beantragung des Besuchsvisum explizit NICHT wollen, dass man schon ein Flugticket gekauft hat. Und mein Mann musste es später auch nicht mehr vorzeigen.)
Zitat von clara im Beitrag #61Fluggesellschaften dürfen (!) das Vorliegen der Einreisevoraussetzungen prüfen, da sie, wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen, den Passagier auf eigene Kosten zurückfliegen müssen. Und zu den Einreisevoraussetzungen gehört nun mal mehr als ein gültiges Visum (siehe unten).
Aber da geht es doch um die dt. Botschaft und die Visa-Vergabe (bzw. den Grenzschutz). Was mich an dieser ganzen Geschichte irritiert, ist dass eine Fluggesellschaft das Recht hat, neben Visum und Hinflugticket noch weitere Papiere zu verlangen bzw. den Transport zu verweigern! Aber ist ja offensichtlich so.
gleiches Thema anderer Fall - warte gerade darauf, dass heute jemand kommt, aber der sitzt noch in London am Gate - und sollte eigentlich schon in Zürich sein - also mind. 3 h Verspätung. Ich habe gerade gegoogelt: das sind 250 Euro! Es gibt eine ganze Reihe von Seiten wie Flugrecht.de, die bei der Durchseztung der Ansprüche gegen Provision helfen. Hat da schon jemand Erfahrung damit?
http://www.flugrecht.de/
http://www.test.de/Fluggastrechte-Der-We...gung-4667375-0/
Hat die Person ein gültiges Transitvisum für die Durchreise, Andy? Er landet ja auf englischem Boden. Die Bestimmungen sind da leider nicht so eindeutig und werden je nach Lust und Laune des diensttuenden Beamten interpretiert. Ich musste vor einigen Jahren einmal nach Gatwick fliegen um eine Gruppe Musiker und Tänzer aus den Klauen des Immigration officers zu befreien. Das gelang aber.
Was die Probleme der Schwiegermutter anbelangt könnte es auch noch sein, dass ein Condor-Mitarbeiter einen alten Zopf zum Vorschein geholt hat:
Bei Privatpersonen galt früher die PVE als Garantie, dass Cuba die Person ohne Probleme wieder in Cuba einreisen lies.
Artisten brauchten dazu eine spezielle Einreisebewilligung in Cuba, die auch in den Pass geklebt wurde.
Es fragt sich aber, ob auch diese Wiedereinreisebewilligung seit knappe 2 Jahren ersatzlos gestrichen wurde. Weiss das jemand?
#66 RE: 6 Std. Verspätung
Hallo
meine kubanische Freundin war soweit ich weiß in dem Flieger.
Was ich dir sagen wollte (ich bin Vielflieger 80 Flüge im Jahr): soweit mir bekannt ist hat die Condor schon mal (letztes/vorletztes Jahr) ein Gerichtsverfahren verloren. In dem Urteil stand, dass die Fluggesellschaft immer für technische Defekte selbst verantwortlich ist (einfach im Internet suchen). Höhere Gewalt u.a. sind: Streiks, Wetter u. ggf. politische Gründe. Ich habe bei verschiedenen Fluggesellschaften bisher immer die Entschädigung erhalten sofern die Technik der Grund war - ohne Anwalt und Klage, jedoch immer mit sehr viel Penetranz und auf eine Zahlung habe ich auch 2 Jahre gewartet. Die Entschädigung bei einem Langstreckenflug ist jedenfalls jeden Versuch wert.
Ich muss eine türkische Fluggesellschaft vertreten, die sich gegen Entschädigungszahlungen wehren will. Stehe quasi genau auf der anderen Seite.
Da die regelmäßig Verspätung haben, werden ich im Moment bombadiert mit Forderungen. Teilweise sind die Ansprüche wegen den Verspätungen höher
als der Ticket-Preis und die VO gilt nur von EU in die Türkei aber umgekehrt nicht.
Die Verordnung widerspricht eigentlich einigen deutschen rechtlichen Grundsätzen, wie dass man sich an seinem Schaden nicht bereichern soll etc.
Ich denke, da wird sich bestimmt noch einiges ändern.
Was aber Ansprüche gegen deutsch Fluggesellschaften wie Condor betrifft, ist die VO relativ eindeutig. Condor ist allerdings
aus meiner Erfahrung sehr widerborstig was die Zahlung von berechtigten Ansprüchen von Passagieren betrifft. da hilft nur
Hartnäckigkeit und Geduld.
Deutsche Airlines müssen zahlen, auch bei Abflug in der Türkei.
Türkische nicht.
**********
Istanbul liegt wo?
#69 RE: 6 Std. Verspätung
Zitat von jan im Beitrag #68
Deutsche Airlines müssen zahlen, auch bei Abflug in der Türkei.
Türkische nicht.
**********
Ukrainische auch nicht. Am eigenen Leib bei folgenden Fluggesellschaften erlebt - Mann, das waren noch Zeiten! Zwei der genannten Airlines existieren heute schon nicht mehr.
http://de.wikipedia.org/wiki/Aerosvit_Airlines
http://de.wikipedia.org/wiki/Donbassaero
http://de.wikipedia.org/wiki/Dniproavia
http://de.wikipedia.org/wiki/Ukraine_International_Airlines
#70 RE: 6 Std. Verspätung
In Österreich geht schonmal der Gerichtsvollzieher an Bord eines Flugzeuges, wenn die ausländische Airline die Entschädigung nicht zahlen will, und treibt das Geld in bar ein, bevor die Maschine wieder starten darf.
http://www.austrianwings.info/2014/08/ex...egen-fluglinie/
Jürgen
Zitat von Heidi im Beitrag #71
In Österreich geht schonmal der Gerichtsvollzieher an Bord eines Flugzeuges, wenn die ausländische Airline die Entschädigung nicht zahlen will, und treibt das Geld in bar ein, bevor die Maschine wieder starten darf.
http://www.austrianwings.info/2014/08/ex...egen-fluglinie/
Jürgen
da haben wohl einige bei der Fluggesellschaft grosse Augen gemacht
#73 RE: 6 Std. Verspätung
#74 RE: 6 Std. Verspätung
Zitat von hombre del norte im Beitrag #69
Ukrainische auch nicht. Am eigenen Leib bei folgenden Fluggesellschaften erlebt - Mann, das waren noch Zeiten! Zwei der genannten Airlines existieren heute schon nicht mehr.
http://de.wikipedia.org/wiki/Aerosvit_Airlines
http://de.wikipedia.org/wiki/Donbassaero
http://de.wikipedia.org/wiki/Dniproavia
http://de.wikipedia.org/wiki/Ukraine_International_Airlines
Irre! Vorgestern noch obiges Post geschrieben, heute kriege ich eine Mail folgenden Inhalts:
Zitat
Erinnern Sie sich an den über xxx.de gebuchten Flug nach KBP am 25.5.2012 - (PS204);
Sind Sie sich bewusst, dass Sie Anspruch auf Schadenersatz seitens der Fluggesellschaft haben könnten, sollte der Flug verspätet, annuliert oder Ihnen gar das Boarding aufgrund von Überbuchung verwehrt worden sein?
Wir führen eine Partnerschaft mit AirHelp, welche Ihnen dabei hilft die Entschädigung eines Betrags von bis zu 300 pro Passagier für Sie anzufordern.
Wie kommen die ausgerechnet jetzt darauf? Egal, werde das mal testen, verlieren kann ich ja nichts.
Zitat von sigurdseifert im Beitrag #73
Die VO besagt bei Verspätung (>3 Std.) Abflug innerhalb EU sind alle dran, bei Ankunft EU nur Airlines mit Sitz in der EU:-)
Vor ca 5 Jahren habe ich mit Condor wegen verspätetem Abflug von Holguin (>7 Stunden) korrespondiert und 215 Euro Entschädigung erhalten.Erst haben die lange nicht geantwortet.Dann habe ich mit RA gedroht.Nach 2 weiteren Briefen haben die bezahlt.
Danach habe ich einen weiteren Mitreisenden informiert.Der hat mit meinem Schriftsatz in seinem Namen geschrieben und 140 Euro erstritten.
Vor 5 Jahren war die Rechtslage nicht so klar wie heute,aber es gab schon einige Urteile zu Gunsten des Flugkunden.
- 🇨🇺 Das Kubaforum 🇨🇺
- 🇨🇺 Kubaforum
- 🇨🇺 Neu im Kubaforum?
- ℹ️ Info-Sparte!
- 📄 Visa: Fragen und Probleme zum Thema Visa
- 🇩🇪 🇪🇸 Übersetzungshilfe vom spanischen ins deutsche und umgekehrt
- 📜 Einladung eines kubanischen Staatsbürgers:
- 📰 Presseveröffentlichungen und Medienberichte über Kuba
- ⛈ Wetter 🌪 Hurrikan Nachrichten
- 🛫 Reiseforum
- ✈ Kubaflüge 🛳 Kreuzfahrten 🧳 Hotels 🚗 Mietwagen 🚕 Transfers 🚌 Busverbi...
- 🛏 Casas Particulares
- 📕 Sprachkurse in Kuba/Deutschland? Wo gibt es 🕺💃 Tanzkurse usw?
- 🌐 Reiseberichte
- 🕯 In Gedenken an Guzzi
- 🇨🇺 Allgemeines und Sonstiges mit Kubabezug
- ⚾ 🏐 🥊 Das Kuba Sport-Forum.
- 📖 Literatur und Kunst aus/über Kuba
- 🏝 Flora und 🐊 Fauna auf Kuba
- 👨🍳 Kubanische Küche
- ⚙ Technikforum: Fragen zu Themen 🖥︎ Computer,📱 Smartphone, ☎ Telefonve...
- Für Mitglieder und Kubafreunde:
- Sonstige Themen
- 🇪🇸 Foro en español 🇪🇸
- 🗣 Debate de Cuba
- 🎶 Música de Cuba
- 🤡 Los Chistes - Risas y humor sin limite
- ✈ Vuelos 🧳 Hoteles 🛏 Casas
- 🇪🇸 Forum in spanisch-Foro en espanol. für alle die es können oder noc...
- 🌎 Lateinamerika und karibische Inseln ( kleine und große Antillen )
- 🌎 Lateinamerika und karibische Inseln ( kleine und große Antillen)
- 👥 Administration und Moderation:
Ähnliche Themen
Jetzt anmelden!
Jetzt registrieren!