Visa Deutschland für Kubaner

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03.09.2024 22:41
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#76 RE: Nach Ablehnung Visum Kategorie C - Remonstrationsverfahren
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Forenliebhaber/in

Ich befürchte leider auch, dass euer Entscheid negativ ausfallen wird. Wichtig ist die Rückkehrwilligkeit zu beweisen. Ob du reisen kannst oder willst wird sie im Zweifel null interessieren. Es sei denn, er ist der Vater.
Und aktuell sehe ich die Chance für die Erteilung eines Visums, egal auf welcher deutschen Botschaft dieser Welt, als schwierig an, weil die Regierung etwas gegen illegale Einwanderung tun muss um noch eine minimale Chance zu haben auch 2025 noch irgendeine Rolle zu spielen. Und jeder Ausländer mit Besuchervisum könnte ein späterer Illegale werden. Klar stehen da Latinos nicht im direkten Fokus, aber ich gehe davon aus, dass alle Botschaften da gerade sehr genau hinschauen bei den Beantragenden. Keiner will da am Ende als Buh-Mann dastehen.


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15.09.2024 16:32
#77 RE: Visa Deutschland für Kubaner
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Cubaliebhaber/in

Zitat von Jose Ramon im Beitrag #49
...die Du hier zitierst. ...


Ich zitiere in diesem Fall nichts, die Aussage ist von mir und dazu stehe ich auch.

Zitat von cabeza mala im Beitrag #47
nicht ein paar Brocken deutsch beibringen kann,


Bevor Dein Urteil über Menschen in dieser Form ausfällt, solltest Du die persönlichen Parameter genauer kennen.
Ich gebe nur so viel preis, wie es die Diskussion erfordert. Das bedeutet nicht, dass sie vollständig ist.

Ein Update aus aktuellem Anlass:

In der letzten Woche wurde das Visabegehren (Schengen-Besuchsvisum) meiner Ehefrau erneut abgelehnt.

Was bisher geschah/allgemeine Situation:
Im April 2023 haben wir entschieden aus gesundheitlichen Gründen ein Besuch meiner Ehefrau nach Deutschland zu organisieren. Sie lebt seit 2003 wieder in Cuba, nachdem ihre damaligen Aufenthalte hier bei uns nicht so "erfolgreich" (ich will es einfach Mal so nennen, etwas Treffenderes fällt mir z.Z. nicht ein) waren. (Das ist die Kurzfassung für über 22 Jahre Ehezeit)

Das Vorhaben habe ich, in meinem naiven Denken und Wissen über die Materie Visa, mit unserer örtlichen AB besprochen. Die Mittarbeiter waren von dem Teil des nationalem Visa-Verfahrens, dem Teil der der Botschaft zufällt, nicht besonders informiert. Grundsätzlich hatte die AB hier in meinem Heimatort keinerlei Hinderungsgründe anzumerken, nur einen, das A1 Zertifikat.
Mit meinem Hinweis darauf, dass das A1 Zertifikat nur demjenigen Nicht-EU Ehepartner auferlegt ist, der sich dauerhaft in Deutschland niederlassen will, wurde der Einladungsprozess von Seiten der AB abgeschlossen. Von meiner Seite war das angelesenes aus dem I-Net, ohne dass ich tatsächlich rechtsicheres Wissen daraus ableiten konnte. Ich bin gar nicht auf die Idee gekommen, dass das für unsere Situation notwendig sein würde.
Damals hat die AB mit mir noch besprochen, dass der digitalisierte Datenaustausch mit den Botschaften sich noch im Aufbau befinden würde, aber in Kürze verfügbar sein könnte, so dass die AB ihre Stellungnahme innerhalb von nur einem Tag Bearbeitungszeit an die Botschaft in Havanna übermitteln könne, sofern sie von der Auslandsvertretung dazu aufgefordert wird.
Zu dem Zeitpunkt war ich noch im Glauben, dass die Beantragung und Erteilung eins Visums nur eine Formalie darstellen würde.

Es sollte anders kommen.

Die Botschaft hat meine Frau zum Termin erst gar nicht eingelassen. Die Vorgehensweise ist - Es werden die Papiere auf offener Straße vor dem Eingang der Botschaft "quasi" im cubanischen, für deutsche Behörden rechtsfreiem Raum geprüft. Werden diese Unterlagen als nicht vollständig erachtet, wird dem Antragsteller der Zugang zur Botschaft verwehrt. Nach meiner Auffassung geschieht das rechtswidrig, ist aber gängige Praxis in Havanna.

Das war im April 2023.

Höflich verfasste Nachfragen an die Botschaft per Mail wurden erst ignoriert, und bei einer weiteren Nachfrage damit beantwortet, dass meine Frau ein Schengen-Besuchsvisa beantragen könne, für das kein A1 Zertifikat notwendig sei. Und im Rahmen dieses Visums sei es natürlich auch möglich, gesundheitliche Führsorge in Anspruch zu nehmen. Der Vorschlag kam seitens der Botschaft, und klingt im Nachhinein, wie so vieles, wie Hohn und eine Vera..ung des deutschen Staatsbürgers.

Der erneute Versuch erfolgte dann im August letzten Jahres, mit Resultat der Ablehnung.

Gründe: es bestünden berechtigte Zweifel, dass… !
So wie immer, und zusätzlich fehlender Krankenversicherungsschutz! – Hä? Den hatte sie doch!? – auch die Remonstration in 2023 wurde wiedererwartend negativ beschieden. Ebenso mit dem Hinweis auf fehlende Krankenversicherung. Ich konnte mir darauf keinen Reim machen. Erst als ich jetzt erneut den Antrag bearbeitet hatte, merkte ich, dass die Incomming KV von Dr. Walter noch aus der Zeit des nationalen Visaantrages im Mai stammte, und nicht für den gesamten Zeitraum des zu beantragenden Besuchsvisa gültig gewesen wäre.
Hm, also war es ein Stoppfehler meinerseits. Ich war damals davon ausgegangen, dass die KV Familienversicherung vollkommen ausreicht, ohne in Betracht zu ziehen, dass das Visum, welches ggf. erteilt wird, für den ganzen Schengenraum gültig ist, obwohl es ein nationales Visum ist. Vor diesem Hintergrund war es der Botschaft nicht anzulasten, dass sie ablehnende Bescheide ausgegeben hat.

Die neuerliche Ablehnung aus 2024 beinhaltete nur noch den Ablehnungsgrund „mangelnde Rückkehrbereitschaftsprognose!“

Tja, danach ist erst einmal Ende im Gelände! – Es ist nicht damit zu rechnen, dass erneute Versuche, einen positiven Effekt haben könnten. Ein guter Freund, als Beamter der Bundesrepublik vertraut mit Verwaltungsrecht, riet mir, erneute Versuche nur mit rechtlichem Beistand zu versuchen.

Theoretisch gesehen, haben wir bzw. meine Ehefrau erst einen abgelehnten Visaantrag. Die anderen beliefen sich auf Verfahrensfehler, wie ich meine. Einer war in unserem Spielfeld und einer im Spielfeld des Gegners. Die Prognosen sind trotzdem düster, nach allem was man im I-Net lesen kann. Eine vorgefasste Meinung der Botschaft umzustimmen ist quasi unmöglich. Mit anwaltlicher Unterstützung oder ohne.
In dem politischen Umfeld z.Z. noch unrealistischer. Deshalb würde ich nur noch auf Möglichkeiten setzen, auf die ein Rechtsanspruch geltend gemacht werden kann. Meine Frau berichtete von Massen an durgefallener A1 Zertifikatsanwärter.
Die aktuelle Situation ist ein Konjunkturprogramm für das Gothe-Institut. „Fack ju Göhte!“ – Eigentlich Satire, aber unser Land entwickelt sich in allen Belangen zur Face! Die gesetzgebenden werden vermutlich, und hoffentlich bald ausgetauscht. Ich hätte es nicht für möglich gehalten, dass ich mal darüber nachdenken würde, dass es wieder schön sein könnte, das HW-Lied zu singen! 33 des letzten Jahrhunderts kamen die Nationalsozialisten an die Macht. Wir sind nicht weit davon entfernt.

Der Hass gegen alles, was mir in den Letzten Jahren im öffentlichen Bereich widerfahren ist, beruflich wie privat, ist so unendlich groß geworden, dass es rational nicht mehr zu ertragen ist. Ausschließlich mit Radikalität! – Trotzdem ist nicht damit zu rechnen, dass ich nächste Woche mit der Knarre auf unsere AB laufe, um dort in einem Gewaltakt mich und andere zu richten. Nein das nicht! - Meine Gewalt geht von der Wahlurne aus! Ob ich damit was ändere, keine Ahnung, ist mir auch Sch..ß egal. Wir, die ehrlichen Visumsanträgler aus der Fraktion „Liebeskanper“ sind quasi der Kollateralschaden verfehlter Einwanderungspolitik. Nichtsdestotrotz fühlt es sich trotzdem scheiße an, wie ein David gegen Goliath zu kämpfen.

In diesem Kampf ist mir jetzt etwas Interessantes über den Weg gelaufen. Und das deckt sich ein bisschen mit dem, was hier vor kurzem ein Mittforist berichtete, der sich von Georgien aus in Richtung EU aufgemacht hat. Ich fand sein Bericht erst ein wenig absurd, wie EU-Rechtsprechung nun mal sein kann. Eröffnet mir in meinem Fall aber ggf. neue Perspektiven. Dem Unternehmer, der in der EU Waren und Dienstleistungen anbietet, dabei geschäftliche Kontakte in Mitgliedstaaten der EU unterhält, und dabei in Deutschland gemeldet ist – egal, ob deutscher Staatsbürger oder aus privilegierten Staaten, darf es im Rahmen der EU Freizügigkeit nicht verwehrt werden, geschäftlich mit seiner Nicht-EU-Ehefrau im Schengenraum zu reisen. Dafür darf sie auch in die EU einreisen. Ein A1 Zertifikat ist dafür nicht erforderlich. – Interessant wie ich finde. Es trifft auf mich zu und ich werde es prüfen. Prüfen lassen!

wen der Artikel interessiert der lese hier:

Familiennachzug

Wer, so wie wir, mit gesundheitlichen Gründen gegenüber der AB und der Botschaft agumentiert hat, um eine Besuchs-Reise zu begründen dem sei dieser Artikel nahegelegt:

Kriterien zur Bestimmung der Rückkehrbereitschaft

Zitat

Zitat:
Schlechter Gesundheitszustand: Ein schlechter Gesundheitszustand kann gegen die Rückkehrbereitschaft sprechen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn im Herkunftsland keine adäquate medizinische Versorgung gewährleistet werden kann. Zudem befürchten die Botschaften bei einem schlechten Gesundheitszustand ein mögliches Abschiebehindernis.



Somit kann eine "gesundheitliche" Argumentationskette sowie für, alsauch gegen eine Zustimmung gewertet werden. Die Argumente dafür, hab ich jetzt keine Lust herauszusuchen, die gibt es aber. Stehen unter Ausnahmen von der A1 Pflicht.

Maier

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15.09.2024 19:37
#78 RE: Visa Deutschland für Kubaner
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Forums-Senator/in

ich würde ja ein Visum zur Familien Zusammenführung beantragen


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15.09.2024 20:40
avatar  loqui
#79 RE: Visa Deutschland für Kubaner
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erfahrenes Mitglied

nach wie vor geht die Botschaft halt davon aus, dass ehepartner das schengenvisum nur nutzen, um das a1 deutsch zertifikat des visums zur Familienzusammenführung zu umgehen. warum? weil es in der Vergangenheit dummerweise viel zu oft genau so war. leidtragende sind dann diejenigen, die das system nicht ausnutzen wollen. ist in anderen bereichen auch so bzw wird es so kommen. die sache mit georgien habe ich auch ein wenig verfolgt. ich finde es aus mehreren Gründen absurd. a) dass es überhaupt solche regelungen/schlupflöcher usw. gibt und man sich die Mühe machen muss und b) dass Menschen so viel Umwege, Mühen, Kosten in Kauf nehmen, um das A1 zertifikat zu vermeiden. Das hatte sogar mein damaliger Ex nach 2 Monaten sprachkurs (in Deutschland) bestanden. und den war im wahrsten sinne des wortes stinknormaler durchschnittskubaner ohne wirklichen ergeiz.


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15.09.2024 21:54
#80 RE: Visa Deutschland für Kubaner
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Forums-Senator/in

Zitat von MaierLansky im Beitrag #77
Die gesetzgebenden werden vermutlich, und hoffentlich bald ausgetauscht.
Glaubst Du, dass es dann einfacher wird, ein Visum für Deutschland zu bekommen?


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16.09.2024 00:15
#81 RE: Visa Deutschland für Kubaner
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Forenliebhaber/in

@MaierLansky :
Mein guter gemeinter Rat lautet, dass Du Dich

1.) nicht zu sehr in (zwar verständliche, aber nicht hilfreiche) Emotionen und bürokratische Irrwege verrennen solltest, denn das kostet nur Geld, Zeit, Energie und nicht zuletzt Nerven, ohne etwas zu bringen, und
2.) endlich mal realistisch akzeptieren solltest, dass Deine Frau entweder A1-Deutschkenntnisse erlernen muss oder glaubwürdig nachweisen muss, dass sie das Lernen ernsthaft versucht hat und aus psychischen, gesundheitlichen, intellektuellen oder sonstigen persönlichen Gründen dabei endgültig gescheitert ist.

Ohne Dir zu nahe treten zu wollen, finde ich die Schengen-Ablehnung der Botschaft objektiv auch nachvollziehbar. Ihr habt als Ehepaar einen rechtlichen Anspruch auf Familienzusammenführung, aber der A1-Sprachnachweis fehlt. Der FZF-Rechtsanspruch basiert auf der Tatsache, dass die allerallerallermeisten Ehepaare dauerhaft zusammen leben wollen. Diese „statistische“ Feststellung und die Lebenserfahrung und die aktuelle Versorgungssituation in Cuba (s. auch die Millionen Wirtschaftsflüchtlinge aus Cuba) steht in offensichtlichem Widerspruch zur behaupteten Rückkehrbereitschaft.

Auch Euer Argument der Krankheitsbehandlung in Deutschland geht doch nach hinten los, es sei denn, Du kannst und willst die Behandlungskosten voll und ganz aus eigener Tasche bezahlen, ohne irgendeine Versicherung oder Solidargemeinschaft (=deutsche Steuerzahler oder Versicherungsgemeinschaft) zu belasten.

Vorerkrankungen vor Einreise sind übrigens von den allermeisten Incoming-Versicherungen ausgeschlossen, d.h. schon beim Visumantrag habt Ihr die Botschaft ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in Dtl. nicht versicherte Krankheitskosten anfallen werden.

Auch hier ist doch die übliche Alternative für Eure Konstellation: FZF-Visum mit A1 (Antrag kann praktisch überhaupt nicht (!) abgelehnt werden), Aufenthaltstitel, gemeinsamer Wohnsitz in Deutschland, Familienversicherung in Deiner GKV (sofern Du nicht privat versichert bist, ansonsten wird‘s noch etwas komplizierter für die Ehefrau eines PKV-Versicherten mit Vorerkrankungen, dann muss sie sich ggf. hier in Dtl. eine sozialversicherungspflichtige Arbeit suchen).

Mir gefällt Dein Ausdruck „Kollateralschaden …“, aber Du kannst es ja nicht ändern, dass die Botschaft richtigerweise für Dich und Euch keine Mayer Lansky-Extrawurst brät. Schlimm genug, dass die Merkel-„Regel 2015“ so katastrophale Folgen hatte, bis hin zum Erfolg der blauen gesichert Rechtsextremen.

Deine Andeutung, Du wollest als Protestwähler bei den nächsten Wahlen ein Zeichen setzen, finde ich auch unüberlegt. Weit rechts gewählt unterstützt Du Politiker, die sicherlich noch weniger Interesse daran haben, eine Kubanerin nach Deutschland hereinzulassen. Weit links gewählt unterstützt Du Politiker, die kubanische Verhältnisse am liebsten auch in Deutschland einführen wollen, dann kannst Du Deine unternehmerischen Vorhaben übrigens auch komplett begraben.

Vergiss es am besten einfach, manchmal verfolgt man ein Ziel ja auch nur weiterhin, weil man halt irgendwann mal vergeblich versucht hat es zu erreichen, und dann verrennt man sich in Sturheit. Deine Frau kenne ich ja nicht, Eure Vorgeschichte auch nicht oder nur rudimentär, soweit Du sie erwähnt hattest, aber es gibt nur zwei Optionen, aufgeben oder FZF mit A1.

——————————


Ach, wie schnell ist nichts getan ...😉

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16.09.2024 08:03 (zuletzt bearbeitet: 16.09.2024 08:06)
#82 RE: Visa Deutschland für Kubaner
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Cubaliebhaber/in

Zitat von CarpeDiem im Beitrag #81
aber es gibt nur zwei Optionen, aufgeben oder FZF mit A1.


Das meiste, was du sagst ist falsch. Zumindest was das A1 Verfahren betrifft. Zum A1 ist nur der Immigrant verpflichtet, der sich in Deutschland dauerhaft niederlassen will. Das will meine Frau nicht, das kann auch zu 100% nachgewiesen werden, einfach aus unserer Historie. Es ist keine FZF geplant, in so fern wird auch nichts umgangen.

Mich wundert, muss ich ehrlich zugeben, diese „Geiheit“ vieler in diesem Forum auf diesen A1 Quatsch. Rechtlich ist die Regelung fragwürdig, wie so Vieles in dieser Zeit. Eigentlich, lt. Aussage von Bundestagsabgeordneten und it. 2023 in Kraft getretenem Einwanderungs-Chancen- Gesetzt (oder wie es heißt, keine Ahnung) der Ampel faktisch ausgesetzt. Das betrifft m.E. aber mehr die Immigration in den Arbeitsmarkt, oder die Erleichterung dessen.

Leider ignoriert die Botschaft in ihrem Handeln das Recht auf die bestehenden Ausnahmen, theoretisch hätte sie die amtsärztliche Untersuchung anordnen können. Theoretisch, da bin aber auch Realist, und halte so etwas für zu hoch gegriffen. Zum anderen überhöht Die Botschaft bei ihren Entscheidungen Hinderungsgründe die gegen eine Zustimmung sprechen, und erniedrigt die, die für eine Zustimmung sprechen.

Faktisch werde ich die Erlangung eines Einreise Visum für meine Frau dann aufgeben, oder die Unterstützung dazu, wenn alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Offenbar hilft hier nur, was auch rechtens ist (ja, auch das FZV), und da möchte ich anmerken, dass wir, weder meine Frau noch ich, im Umgang mit den Behörden in irgendeiner Weise Quatsch erzählt hätten. Und ich finde, dass die Behörde hier ganz anders agiert. Sie erzählt ihrerseits Quatsch, zum Zweck an dieser Stelle (Havanna) Immigration zu verhindern, zwingt sie z.B. Ehepaare wie uns, im Grunde vorzutäuschen, was real nicht existent ist. Nämlich der Wunsch nach dem FZV. Die Kehrseite der Medaille ist, und das hab ich mir nicht ausgedacht, dieser Hinweis kam von der AB, der im Zusammenhang des FZV erlangte Aufenthaltsstatus verfällt dann, wenn die betreffende Person nicht dauerhaft in D-Land lebt, dafür sind mindestens sechs Monate einzuhalten. Das passt nur schlecht bis gar nicht in unsere Lebenssituation. Immer darauf achten zu müssen, wann die sechs Monate voll sind, ist sehr lästig. Schöner wäre das vereinfachte Visaverfahren, auch EU Gesetz! Das ist genau für diesen Fall eingerichtet.

Was dagegen für den Versuch sprechen könnte, einen dauerhaften Aufenthaltstitel zu erlangen, ist die Tatsache, dass man mit diesem auch überallhin reisen könnte. Sehr verlockend, auch in die USA.

Mal sehen? Ich werde diese Sache mit dem Hinweis für Angehörige von EU weit tätigen Unternehmern verfolgen. Warum sollte ich das nicht, wenn EU geltende Rechtslage auf mich anwendbar wäre? – Klingt es nicht spannend? – ist auch nur eine weitere Web Seite, die auf so eine Möglichkeit hinweist, und natürlich keine rechtsverbindliche Publikation des Innenministeriums, trotzdem spannend, es herauszufinden, finde ich. Und gleichzeitig – Ja, als ultima Ratio, theoretisch die Möglichkeit des FZV mit dem so von euch geliebten A1 Sprach Zertifikat.

Was deine Anmerkungen zur Krankenversicherung betrifft, hat meine gesetzliche KV bei der der Aufnahme meiner Frau in die Familienversicherung keine Vorerkrankungen ausgeschlossen. Ja, ich verstehe den Hinweis, sie bräuchte dafür einen Aufenthaltstitel und Wohnsitz. Fakt ist, sie hat seit Mai 2023 eine Gesundheitskarte der gesetzlichen KV, das zählt für mich erst einmal. Ich zahle ca. 12000€ im Jahr für diese Versicherung. Mich hier wiederholt in die Ecke des Sozialschmarotzers zu stellen, ist schon eine steile These!

Maier

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16.09.2024 09:19 (zuletzt bearbeitet: 16.09.2024 09:21)
#83 RE: Visa Deutschland für Kubaner
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Cubaliebhaber/in

Nur zur Info:

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament

Zitat
2.2. Einreise und Aufenthalt von Familienangehörigen aus Drittstaaten

2.2.1. Einreisevisum

Nach Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie können die Mitgliedstaaten von Familienangehörigen aus Drittstaaten, die einen EU-Bürger, auf den die Richtlinie Anwendung findet, begleiten oder ihm nachziehen, ein Einreisevisum fordern. Diese Familienangehörigen haben nicht nur das Recht auf Einreise in das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats, sondern auch das Recht auf ein Einreisevisum [18]. Dies unterscheidet sie von anderen Drittstaatsangehörigen, die dieses Recht nicht haben.

Einreisevisa für Kurzaufenthalte sollten Familienangehörigen aus Drittstaaten so bald wie möglich in einem beschleunigten Verfahren unentgeltlich erteilt werden. Analog zu Artikel 23 des Visakodexes[19] sind Verzögerungen von mehr als vier Wochen nach Ansicht der Kommission nicht tragbar. Die Behörden der Mitgliedstaaten sollten die Familienangehörigen beraten, welche Art von Visum sie beantragen sollen. Sie dürfen von ihnen nicht verlangen, dass sie ein Langzeitvisum, eine Aufenthaltskarte oder ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Die Mitgliedstaaten müssen alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um diesen Personen die Beschaffung der erforderlichen Visa zu erleichtern. Sie können Servicerufnummern einrichten oder die Leistungen eines externen Unternehmens zur Vereinbarung von Terminen in Anspruch nehmen. Sie müssen Familienangehörigen aus Drittstaaten aber auch die Möglichkeit bieten, sich direkt an das Konsulat zu wenden.

Da sich der Anspruch auf Ausstellung eines Einreisevisums aus dem Familienverhältnis zum EU-Bürger ableitet, dürfen die Mitgliedstaaten nur die Vorlage eines gültigen Reisepasses und den Nachweis des Bestehens einer familiären Beziehung[20] verlangen (gegebenenfalls kann auch verlangt werden, dass ein Unterhaltsverhältnis, schwerwiegende gesundheitliche Gründe oder die Dauerhaftigkeit der Partnerschaft nachgewiesen wird) . Die Vorlage weiterer Dokumente wie Wohnungsnachweis, Bescheinigung über ausreichende Mittel zum Lebensunterhalt, Einladungsschreiben oder Rückfahrkarte/Rückflugticket dürfen nicht verlangt werden.

Die Mitgliedstaaten können die Integration der EU-Bürger und ihrer Familienangehörigen aus Drittstaaten durch das Angebot von Sprachkursen oder anderen auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Kursen fördern[21]. Die Ablehnung, an solchen Kursen teilzunehmen, darf für den Betroffenen keine nachteiligen Konsequenzen haben.

Aufenthaltskarten, die nach Artikel 10 den Familienangehörigen eines Unionsbürgers ausgestellt werden, der sich im Aufnahmemitgliedstaat aufhält, einschließlich der von anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Aufenthaltskarten, befreien den Inhaber dieser Karte von der Visumpflicht, wenn er in Begleitung des EU-Bürgers reist oder ihm in den Aufnahmemitgliedstaat nachzieht.

Aufenthaltskarten, die nicht auf der Grundlage der Richtlinie ausgestellt werden, können den Inhaber von der Visumpflicht aufgrund der Schengen-Vorschriften befreien[22].



Keine Ahnung, ob das rechtsicher angewannt werden kann, wie gesagt, ich verfolge diese Sache ggf. mit einem Anwalt, der daraus auch rechtsicheres ableiten kann, und ggf. auch das nötige Momentum erreicht, um ggf. meine Rechte durchzusetzen.

Trozdem klingt der Text für mich erst einmal ziemlich bestimmt. Sodass ich davon ausgehen "könnte", wie gesagt alles Konjunktiv und zur Zeit noch I-Net Rechesche, dass mir und meiner Frau ggf. auch Urecht geschehen ist, mit der Behandlung unserer Sache bei den Behörden.


Maier

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16.09.2024 10:04
avatar  Trieli
#84 RE: Visa Deutschland für Kubaner
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Forenliebhaber/in

Wenn ich das richtig verstehe, dann ist das eine Mitteilung der Kommission an das europäische Parlament. Also quasi eine Empfehlung, maximal eine Forderung. Auf jeden Fall nichts Rechtsverbindliches. Da müßtest du mal recherchieren, ob das tatsächlich umgesetzt wurde. Was ich mir, ehrlich gesagt, nicht vorstellen kann.


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16.09.2024 12:23
avatar  t4m
#85 RE: Visa Deutschland für Kubaner
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t4m
Mitglied

Zitat von MaierLansky im Beitrag #77
Stehen

Zitat von MaierLansky im Beitrag #83
Nur zur Info:

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament

Zitat
2.2. Einreise und Aufenthalt von Familienangehörigen aus Drittstaaten

2.2.1. Einreisevisum

Nach Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie können die Mitgliedstaaten von Familienangehörigen aus Drittstaaten, die einen EU-Bürger, auf den die Richtlinie Anwendung findet, begleiten oder ihm nachziehen, ein Einreisevisum fordern. Diese Familienangehörigen haben nicht nur das Recht auf Einreise in das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats, sondern auch das Recht auf ein Einreisevisum [18]. Dies unterscheidet sie von anderen Drittstaatsangehörigen, die dieses Recht nicht haben.

Einreisevisa für Kurzaufenthalte sollten Familienangehörigen aus Drittstaaten so bald wie möglich in einem beschleunigten Verfahren unentgeltlich erteilt werden. Analog zu Artikel 23 des Visakodexes[19] sind Verzögerungen von mehr als vier Wochen nach Ansicht der Kommission nicht tragbar. Die Behörden der Mitgliedstaaten sollten die Familienangehörigen beraten, welche Art von Visum sie beantragen sollen. Sie dürfen von ihnen nicht verlangen, dass sie ein Langzeitvisum, eine Aufenthaltskarte oder ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Die Mitgliedstaaten müssen alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um diesen Personen die Beschaffung der erforderlichen Visa zu erleichtern. Sie können Servicerufnummern einrichten oder die Leistungen eines externen Unternehmens zur Vereinbarung von Terminen in Anspruch nehmen. Sie müssen Familienangehörigen aus Drittstaaten aber auch die Möglichkeit bieten, sich direkt an das Konsulat zu wenden.

Da sich der Anspruch auf Ausstellung eines Einreisevisums aus dem Familienverhältnis zum EU-Bürger ableitet, dürfen die Mitgliedstaaten nur die Vorlage eines gültigen Reisepasses und den Nachweis des Bestehens einer familiären Beziehung[20] verlangen (gegebenenfalls kann auch verlangt werden, dass ein Unterhaltsverhältnis, schwerwiegende gesundheitliche Gründe oder die Dauerhaftigkeit der Partnerschaft nachgewiesen wird) . Die Vorlage weiterer Dokumente wie Wohnungsnachweis, Bescheinigung über ausreichende Mittel zum Lebensunterhalt, Einladungsschreiben oder Rückfahrkarte/Rückflugticket dürfen nicht verlangt werden.

Die Mitgliedstaaten können die Integration der EU-Bürger und ihrer Familienangehörigen aus Drittstaaten durch das Angebot von Sprachkursen oder anderen auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Kursen fördern[21]. Die Ablehnung, an solchen Kursen teilzunehmen, darf für den Betroffenen keine nachteiligen Konsequenzen haben.

Aufenthaltskarten, die nach Artikel 10 den Familienangehörigen eines Unionsbürgers ausgestellt werden, der sich im Aufnahmemitgliedstaat aufhält, einschließlich der von anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Aufenthaltskarten, befreien den Inhaber dieser Karte von der Visumpflicht, wenn er in Begleitung des EU-Bürgers reist oder ihm in den Aufnahmemitgliedstaat nachzieht.

Aufenthaltskarten, die nicht auf der Grundlage der Richtlinie ausgestellt werden, können den Inhaber von der Visumpflicht aufgrund der Schengen-Vorschriften befreien[22].


Keine Ahnung, ob das rechtsicher angewannt werden kann, wie gesagt, ich verfolge diese Sache ggf. mit einem Anwalt, der daraus auch rechtsicheres ableiten kann, und ggf. auch das nötige Momentum erreicht, um ggf. meine Rechte durchzusetzen.

Trozdem klingt der Text für mich erst einmal ziemlich bestimmt. Sodass ich davon ausgehen "könnte", wie gesagt alles Konjunktiv und zur Zeit noch I-Net Rechesche, dass mir und meiner Frau ggf. auch Urecht geschehen ist, mit der Behandlung unserer Sache bei den Behörden.


Maier


Du hast einen Rechtsanspruch auf ein Visum für Kurzaufenthalt von 90 Tagen pro EU Land für alle deine Familienangehörigen (also auch deine Ehefrau).
Das Visum ist kostenfrei und innerhalb von 14 Tagen auszustellen (kein A1 Sprachzertifikat notwendig).

https://europa.eu/youreurope/citizens/tr...ly/index_de.htm

Deine Ehefrau benötigt für die Beantragung:
* gültigen Reisepass
* Krankenversicherung Schengenkonform (z.B. Barmer) für den Aufenthaltszeitraum

Bei der Verlängerung von diesem Visum für meine kubanische Ehefrau wollte unsere deutsche Ausländerbehörde den
* Nachweis der Krankenversicherung
* Nachweis über genügend Finanzmittel für den Aufenthalt (bin unsicher ob es rechtlich nötig ist)


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16.09.2024 12:27
avatar  t4m
#86 RE: Visa Deutschland für Kubaner
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t4m
Mitglied

Zitat von t4m im Beitrag t4m .. Frau in Holguin kennengelernt .. Auswanderung nach Kuba
Reisen in der EU mit Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern (Kuba)
https://europa.eu/youreurope/citizens/tr...ly/index_de.htm

Ein Erfahrungsbericht zwischen Recht und Praxis

Laut EU Freizügigkeitsrecht gilt folgendes:

"Wenn Ihre Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern über die erforderlichen Dokumente verfügen, sind sie berechtigt, Sie ohne Auflagen oder Formalitäten während aufeinanderfolgender Zeiträume von bis zu drei Monaten je besuchtem EU-Land zu begleiten oder ihnen dorthin zu folgen. Für sie gilt nicht die Beschränkung der Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum auf insgesamt 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Sie können Aufenthalte in verschiedenen EU-Ländern ohne Gesamtfrist kombinieren."


Kubaner benötigen ein Schengen-Visum für die Einreise in die EU .. es gilt dann dies:

"Benötigen Ihre Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern ein Einreisevisum, sollten sie es im Voraus beim Konsulat oder der Botschaft des Landes beantragen, das Sie besuchen möchten. Wenn Sie gemeinsam reisen oder sich in einem anderen EU-Land als dem Land Ihrer Staatsangehörigkeit treffen, sollten die Behörden das Visum kostenlos und in einem beschleunigten Verfahren ausstellen. Nur in Ausnahmefällen darf die Bearbeitungsdauer für Visumanträge von Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern mehr als 15 Tage betragen. Eine solche Verzögerung muss hinreichend begründet werden."


Wir haben dann direkt die schwierigste Variante gewählt .. Einreise aus Nicht-EU Land (Georgien) in die EU (Österreich) ohne gültiges Einreisevisum:

"Wenn Ihre Angehörigen zwar mit Reisepass, aber ohne Einreisevisum an der Grenze kontrolliert werden, müssen die Grenzbeamten ihnen im angemessenen Rahmen die Möglichkeit geben, anderweitig nachzuweisen, dass sie Familienangehörige eines EU-Bürgers sind (zum Beispiel mit einer Heirats- oder Geburtsurkunde) und dass sie dem EU-Bürger nachreisen oder ihn begleiten (Wohnsitznachweis des EU-Bürgers oder Bescheinigung über den Verbleib im Zielland). Gelingt es ihnen, dies nachzuweisen, und liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit darstellen, so ist das Visum unverzüglich an der Grenze auszustellen. Wichtig zu wissen: Die Beweislast liegt bei Ihrem Familienangehörigen."

Laut EU-Recht haben also die Nicht-EU-Familienmitglieder einen Rechtsanspruch auf Schengen-Visa-Erteilung an der EU-Grenze (wenn Sie die Familienzugehörigkeit nachweisen können.)

Beim Boarding meiner Frau in Georgien hat die verantwortliche Teamleiterin bei der österreichischen Grenzpolizei wegen diesem Sachverhalt angefragt. Die österreichische Grenzpolizei hat - entgegen EU Recht - keine Freigabe erteilt.
Ich bin dann alleine nach Österreich geflogen. Nachdem ich mich in Österreich zur verantwortlichen Stelle der Grenzpolizei durchgekämpft habe, habe ich ín Erfahrung gebracht, dass alle Regierungen in der EU ihre Grenzbeamten angewiesen haben, dieses EU Recht zu brechen und sie nicht berechtigt sind, EU-Schengen-Visa an der Grenze auszustellen.

Nach einem nachdrücklichen Austausch mit der Teamleiterin der Grenzpolizei in AUT, wurde uns zugesichert, dass meiner Nicht-EU-Frau die Einreise (zwei Tage später nach der ersten Abweisung) erlaubt wird und alle Parteien (auch in Georgien) darüber informiert werden.

Und in der Tat hat das Boarding des Flugzeugs, die Einreise und das Ausstellen des EU-Visums (allerdings nur für 15 Tage .. kann aber problemlos verlängert werden) an der AUT Grenze dann geklappt .. inkl. eines persönlichen Abholens meiner Frau direkt nach der Landung in AUT und sehr netter Behandlung (Kaffee, Aufladen des Handys, Visumunterlagen waren vorbereitet)

Wo ein Wille .. da ist eben auch ein Weg .. selbst im EU-Wertewesten


Unsere Erfahrung mit diesem Visum .. inkl. Praxis vs Recht haben wir hier beschrieben

Ein befreundetes Ehepaar versucht aktuell dieses Visum in Havanna zu erhalten. Gebe hier Bescheid, wie es gelaufen ist.


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16.09.2024 18:14 (zuletzt bearbeitet: 16.09.2024 18:25)
avatar  Trieli
#87 RE: Visa Deutschland für Kubaner
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Forenliebhaber/in

Das gilt aber nicht für Deutsche, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und ihre kubanische Ehefrau nach Deutschland holen wollen. Dafür benötigt der deutsche Ehemann einen ständigen Wohnsitz in einem anderen EU-Land.
Das nenne ich mal einen gehörigen Aufwand für ein 90-Tage-Visum.

Ich finde es wirklich erstaunlich was manche hier bereit sind alles zu veranstalten nur damit ihre Ehefrauen kein Deutsch lernen müssen. Dabei ist es doch auch bei einem 90-Tage-Aufenthalt auch ein großer Vorteil, wenn man ein wenig Deutsch kann.


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16.09.2024 22:37
avatar  Trieli
#88 RE: Visa Deutschland für Kubaner
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Forenliebhaber/in

Was ich mich dabei auch frage in eurem Fall, was ihr dabei gewonnen habt, ausser einem dauerhaften Nomadenleben in der EU? Bei Mayer macht es ja noch halbwegs Sinn, weil er seine Frau nur zu Besuch nach Deutschland bringen will, aber ist das auch euer Ziel als Ehepaar dauerhaft ausserhalb Deutschlands zu leben? Und sie bekommt ja in diesen Ländern keine Arbeitsgenehmigung.
Und sobald ihr beschließt dauerhaft in Deutschland zu leben, muss sie doch wieder ausreisen um fürs FzF den A1-Test nachzuweisen. Also mir erschließt sich der Sinn und Zweck nicht, diesen teuren und zeitaufwendigen Zickzackweg zu wählen. 🤷‍♀️ Ist das purer Trotz?


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17.09.2024 06:04
#89 RE: Visa Deutschland für Kubaner
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Cubaliebhaber/in

Ich habe mein Arbeitsleben hoffentlich in 5-6 Jahren abgeschlossen, und plane kein dauerhaftes Zusammenleben mit meiner Frau in Deutschland.

Wo es uns hinzieht, und wie sich unser Zusammenleben entwickeln könnte, kann ich nicht vorhersagen. Ich würde es meiner Frau nicht verbieten wollen zu arbeiten, geplant ist es aber nicht, dass sie das in Deutschland tut. Ich könnte mir vorstellen, dass sie das im spanisch sprachigem Ausland tut, wenn wir dort gemeinsam Leben würden. Alles Theorie! Und so viel jünger als ich ist sie auch nicht. Sie erreicht auch schon ein Alter, wo es einem schwerer fällt, ganz von Neuem anzufangen. Ich glaube, und das geht uns ggf. allen so, dass der Gesundheitsaspekt für die Zukunft das zentrale Thema ist.

Eines weiß ich aber ziemlich sicher, sie hält es in Deutschland nicht lange aus, in Spanien vielleicht. Ich weiß von ihr aus unserer gemeinsamen Zeit, dass die Anziehungskraft der cubanischen Familie doch sehr stark ist.

Mir würden ggf. auch die USA gefallen, obwohl der erste Eindruck nicht so überwältigend war. Und die USA sind noch einmal um ein Vielfaches teurer, dafür müsste dann auch mein Geldbeutel ein solches vorhaben finanzieren können.

Ich halte mich erst einmal daran, das Problem mit dem Reisen zu lösen.

Meine Firma hat ja grundsätzlich auch im europäischen Ausland zu tun, bzw. könnte ich so etwas gerichtsfest darstellen. Insofern kann es ein Angriffspunkt sein, um den Panzer der Auslandsvertretung anzuschießen.

Fakt ist, wir tun das nicht, um irgendetwas zu umgehen, ich für meinen Teil bin sicher, dass es uns zusteht, dass meine Frau mich hier besuchen kann. Und dass sie nicht genötigt werden sollte, unsere Sprache zu lernen, nur um mich besuchen zu kommen. Sollte das Gesetz dabei hilfreich sein, so wie es das Zusammenleben jetzt verhindert, bietet es sich doch an, es anzuwenden. Ein Vorgespräch mit einem Anwalt habe ich heute, vielleicht bremmst dieser auch das Vorhaben oder stoppt es komplett. Meine I-Net Rechersche und mein Halbwissen haben uns nicht besonders weit gebracht. Es hat Schmerzen und Tränen verursacht und vor allem, bisher schon einiges gekostet. Jetzt warte ich mal die Expertise eines Fachanwaltes ab. Heute abend bin ich schlauer.

Die Grenzen sind doch eigentlich nur imaginäre Linien, trotzdem sind sie scheinbar unüberwindbare Ballieren.

Maier

Sprich was wahr ist!
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(Luther)

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17.09.2024 06:23 (zuletzt bearbeitet: 17.09.2024 06:24)
#90 RE: Visa Deutschland für Kubaner
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Cubaliebhaber/in

Zitat von Trieli im Beitrag #88
diesen teuren und zeitaufwendigen Zickzackweg zu wählen. ��‍♀️ Ist das purer Trotz?


Nein, Trotz ist es nicht. Ärgerlich ist es aber schon, dass man ggf. zu so einem Schritt genötigt wird.

Ich glaube nicht, dass meine Frau diesen absurden A1 Kurs in Cuba erfolgreich abschießen kann. Hat irgendjemand Erfahrung damit, was das Goethe Institut dafür verlangt?
Die Prüfungen und die Termine sind m.E. online einzusehen, aber um sich der Prüfung zu stellen bedarf es doch Vorbereitung. Bis so etwas zu einem Ergebniss führt, ist mindesten ein Jahr rumm, würde ich mal prognostizieren. Und ohne das ich es weiß, würde ich mal mit 2500€ Kosten rechnen.

Theoretisch müsste sie gegenüber der Botschaft nur nachweisen, dass sie es zumindes Versucht hat, die sprachlichen Voraussetzungen zu erfüllen, so steht es zumindest im Gesetz. Wie offt man dafür durchfallen muss, hat hier auch noch niemand beschrieben.

Maier

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17.09.2024 07:55
avatar  loqui
#91 RE: Visa Deutschland für Kubaner
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erfahrenes Mitglied

A1 kann man locker online lernen, auch in Kuba. mit ausreichender motivation sind das 1 bis 3 Monate. Prüfungen gibts auch online, ganze lernpakete kann man sich über youtube oder direkt beim goethe institut kostenlos laden bzw ansehen. die offizielle Prüfung an sich gab es zumindest letztes jahr nur in Havanna einmal monatlich. wenn sie nicht von dort ist, zahlst du anreise und unterkunft. die Prüfungsgebühr lag, wenn ich mich richtig erinnere, damals bei um die 150 euro. findet man aber im internet. Zusätzlich kann man sicher auch noch einen privaten lehrer engagieren, die Kosten auch nicht die welt. duolingo hilft auch.

wir haben dank spanischen pass am ende kein a1 gebraucht, mein mann hatte dafür hier nach 2 wochen einen job und kann sich auf arbeit meistens ausreichend verständigen. würde sagen, bei ankunft hier lag er irgendwo zwischen a1 und a2.

irritiert mich schon ein wenig, dass du bei all deinen Recherchen usw. dich mit dem thema noch nicht wirklich beschäftigt hast.


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17.09.2024 09:22
#92 RE: Visa Deutschland für Kubaner
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Forums-Senator/in

es gibt noch eine Sprachschule, die auch von der Botschaft empfohlen wird. 2 Monatskurs für ca 400 EURO. Da bestehen dann 90 %.
Zumindest von denen, die bestehen wollen


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17.09.2024 09:25
avatar  t4m
#93 RE: Visa Deutschland für Kubaner
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t4m
Mitglied

Zitat von Trieli im Beitrag #87

Ich finde es wirklich erstaunlich was manche hier bereit sind alles zu veranstalten nur damit ihre Ehefrauen kein Deutsch lernen müssen. Dabei ist es doch auch bei einem 90-Tage-Aufenthalt auch ein großer Vorteil, wenn man ein wenig Deutsch kann.


Ich hatte auch erwartet, dass es relativ einfach sein sollte das A1 Sprachniveau zu erreichen und es sich zertifizieren zu lassen.
Und es kam deswegen auch zu intensiven Auseinandersetzungen, weil dies die Voraussetzung für ein Visum & gemeinsames Leben in Deutschland ist.
1 3/4 Jahre später weiß ich, dass es meiner Kubanerin einfach nicht gelingt. Sie ist u.a. sehr im medizinischen Bereich / Naturheilkunde gelehrig aber eben nicht im Fremdsprachen lernen.

Daher ist für uns (und ein anderes befreundetes Paar) die beste (und fast einzige) Option zuerst in ein anderes EU-Land den Wohnsitz zu nehmen, da dann das EU Freizügigkeitsrecht gilt und der Sprachnachweis entfällt. Nach mindestens 3 Monaten kann man dann auch nach D umziehen, wenn man will. Zum Glück haben wir diese Möglichkeit.


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17.09.2024 09:48
avatar  t4m
#94 RE: Visa Deutschland für Kubaner
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t4m
Mitglied

Zitat von Trieli im Beitrag #87
Das gilt aber nicht für Deutsche, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und ihre kubanische Ehefrau nach Deutschland holen wollen. Dafür benötigt der deutsche Ehemann einen ständigen Wohnsitz in einem anderen EU-Land.
Das nenne ich mal einen gehörigen Aufwand für ein 90-Tage-Visum.


In unserer Situation (Ehefrau schafft trotz Bemühung nicht A1 Sprachniveau) ist das 90 Tage Visum die beste und einfachste Option.
+ wir haben einen Rechtsanspruch darauf
+ kostenlos
+ max. 15 Tage Bearbeitungsdauer

Bei allen anderen Visa wird es komplizierter und wie man hier liest werden Visa durchaus abgelehnt wg. Zweifeln am Rückkehrwillen.

Es dürfte für Verheiratete die einfachste Option sein, um für seine kubanischen Ehefrau/Ehemann ein Schengenvisum zu erhalten, um die EU zu besuchen und kennenzulernen.

Darüber hinaus ermöglicht es eben auch die einfache gemeinsame (temporäre) Niederlassung / Wohnsitz in einem anderen EU Land (nach EU Freizügigkeitsrecht).
Nach 3 Monaten kann der kubanische Ehepartner sich eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Bürgern der EU und des EWR ausstellen lassen (5 Jahre gültig).
Nach mind. 3 Monaten im EU-Ausland kann man als "Rückkehrerfall" mit dem Ehepartner legal nach Deutschland seinen Wohnsitz nehmen (ohne Sprachnachweis, ohne Nachweis der Lebensunterhaltssicherung, ohne Nachweis genügend Wohnraum).


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17.09.2024 09:51
avatar  t4m
#95 RE: Visa Deutschland für Kubaner
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t4m
Mitglied

Zitat von flicflac im Beitrag #92
es gibt noch eine Sprachschule, die auch von der Botschaft empfohlen wird. 2 Monatskurs für ca 400 EURO. Da bestehen dann 90 %.
Zumindest von denen, die bestehen wollen


Kennst du die Kontaktdaten/Adresse der empfohlenen Sprachschule?


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17.09.2024 09:57
#96 RE: Visa Deutschland für Kubaner
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Rey/Reina del Foro

Zitat von t4m im Beitrag #94
[quote="Trieli"|p8168566]
In unserer Situation (Ehefrau schafft trotz Bemühung nicht A1 Sprachniveau) ist das 90 Tage Visum die beste und einfachste Option.
+ wir haben einen Rechtsanspruch darauf

Mir hat mal eine Ausländerbehörde gesagt: Ein Visum ist ein "kann Leistung" und keine " muss Leistung" .
Wenn Du Recht hättest, warum werden viele Visas abgelehnt?

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

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17.09.2024 10:31 (zuletzt bearbeitet: 17.09.2024 10:36)
avatar  t4m
#97 RE: Visa Deutschland für Kubaner
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t4m
Mitglied

Zitat von falko1602 im Beitrag #96
Mir hat mal eine Ausländerbehörde gesagt: Ein Visum ist ein "kann Leistung" und keine " muss Leistung" .
Wenn Du Recht hättest, warum werden viele Visas abgelehnt?


Familienmitglieder haben definitiv einen Rechtsanspruch auf ein kostenloses Visum im einfachen Verfahren (15 Tage Bearbeitungszeit, kein Sprachnachweis, Reisepass & Krankenversicherung nötig) für Einreise & Verbleib bei ihrem EU-Ehepartner nach EU Freizügigkeitsrecht für 90 Tage pro EU Land (d.h. effektiv unbegrenzt, mit 1 Tag im anderen EU Land).

Siehe hier: https://europa.eu/youreurope/citizens/tr...ly/index_de.htm

EU Freizügigkeitsrecht
Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/...4L0038-20110616

Es gibt verschiedene Visa und verschiedene Fallkonstellationen.
Das Visa-Recht ist komplex .. und bewegt sich wie das gesamte Recht in der EU zwischen dem nationalen Recht (zB AufenthG) & EU Recht (zB EU Freizügigkeitsrecht).

Falls es darum geht einen Daueraufenthalt in D für einen Nichtehepartner zu kriegen wird es komplizierter .. und die meisten kennen nur das AufenthG.
Die Möglichkeiten, die das EU Freizügigkeitsrecht bietet, kennen die meisten nicht.


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17.09.2024 10:37
#98 RE: Visa Deutschland für Kubaner
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Rey/Reina del Foro

Wenn der Partner den Sprachtest nicht hat, findet die Botschaft immer einen Ausweg das Visa zu verweigern.

Wir hatten damals Glück, das wir vor Gültigkeit des Sprachtests geheiratet haben, da kotzt heute noch unsere Ausländerbehörde das sie uns nicht dazu zwingen können. Sie bekommt zwar immer nur ein 3 jahres Visa, aber drauf geschxxxen

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

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17.09.2024 10:55 (zuletzt bearbeitet: 17.09.2024 11:00)
avatar  t4m
#99 RE: Visa Deutschland für Kubaner
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t4m
Mitglied

Recht haben und Recht bekommen .. ist auch ein Thema für sich.
Freue mich für euch, dass deine Partnerin das Visum erhält auch ohne Sprachnachweis.
Um welches Visum geht es und wie ist eure Situation (verheiratet?)

Anekdote: Verlängerung Schengen-Visum von meiner kubanischen Ehefrau zum Verbleib beim EU-Ehemann

Nachdem die österreichischen Grenzbeamten meiner kubanischen Ehefrau ein 15 Tage Schengen-Visum direkt bei der Einreise am Flughafen ausgestellt haben (erst im zweiten Anlauf und nach meiner Intervention vor Ort) .. ging es darum dieses Visum in D zu verlängern.

Einige Herausforderungen: wer ist dafür in D zuständig? (Antw: Ausländerbehörde) .. Ausländerbehörde war nicht tel. erreichbar. nach vielen Anläufen tel. durchgekommen, die Mitarbeiter kannten sich nicht aus .. drängten auf eine Niederlassung bzw. komplett andere (sehr komplexe) Visaart .. verwiesen auf andere interne Abteilungen .. erst nach Emailaustausch inkl. Verweis auf EU Recht & Rechtsprechung OK für Visa Verlängerung .. alle Unterlagen gesendet (Apostille von Eheurkunde, Reisepässe, Krankenversicherung, Nachweis genügend Finanzmittel) .. technische Probleme beim neuen Programm für die Ausstellung in der Ausländerbehörde .. Support für das neue Programm nicht leicht erreichbar .. zuständige Mitarbeiterin in der Ausländerbehörde arbeitet nur an zwei Tagen in der Woche .. zwei Wochen später neuer Termin zur Abholung vom Visum (begrenzt auf 90 Tage)


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17.09.2024 11:01
#100 RE: Visa Deutschland für Kubaner
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Rey/Reina del Foro

24 Jahre verheiratet. Damals FzV. Heute gehts nur noch um die befristete Aufenthaltsgenehmigung. Jedes mal wenn wir sie verlängern kommen die mit dem Sprachtest. Bis dato konnten die in der Ab mir kein Gesetz zeigen, wo drin steht das ich in meiner Ehe deutsch sprechen muss.Und darauf berufen wir uns..ha,ha

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

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