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Visa für Kubaner nach D zum Sprachstudium
#1 Visa für Kubaner nach D zum Sprachstudium
Guten Tag,
meine Frage ist, ob man ein Visum für Deutschland als Kubaner(-in) unter folgenden Bedingungen erhalten kann:
* 30 Jahre alt;
* Bachelorabschluss in Kuba;
* seit ca. 6 Jahren in aktuell überdurchschnittlich guter Positionen in kubanischer Wirtschaftsverwaltung tätig, u.a. verbunden mit permanenten Dienstreisen in ganz Kuba usw...
* Perfekte Englischkenntnisse, Deutschkenntnisse aktuell auf A1-Level,
* Übernahme aller Kosten durch Verpflichtungserklärung wäre gegeben.
* Daueraufenthalt in Deutschland als Student und danach mit normalem Arbeitsvisum wird angestrebt.
* Zunächst wäre aber Sprachstudienaufenthalt mit 3-Monats-Visum der mir bisher als üblich genannte Weg.
Meine Einschätzung hierzu: Grundproblem ist, dass Sie in Kuba in wichtiger Position arbeitet. Eine Kündigung von Visaerteilung ist aber völlig undenkbar, ohnehin würde das mutmaßlich wenig bringen.
Vom Grundsatz ja, aber:
Glaubhaftmachung warum ein höheres Level als A1,ein Sprachvisum ist neben der Sprache auch zum kennen lernen der deutschen Kultur oder zur Vorbereitung eines Studiums gedacht.
Das kommmt auf die Argumente an. Aber kein Wort zum angestrebten Daueraufenthalt sonst wars das sofort.
Vielleicht sind die guten Kenntnisse der Sprache, ja auch z.b. für das berufliche Fortkommen in Kuba wichtig
Ich hab das ganze vor 1,5 Jahren durchgezogen. Auf hoher See und vor der Botschaft/ABH liegt alles in Gottes Hand
#3 RE: Visa für Kubaner nach D zum Sprachstudium
Zitat von jojo1
* Daueraufenthalt in Deutschland als Student und danach mit normalem Arbeitsvisum wird angestrebt.
* Zunächst wäre aber Sprachstudienaufenthalt mit 3-Monats-Visum der mir bisher als üblich genannte Weg.
Warum nur drei Monate? Das ist eine sehr kurze Zeit, wenn man die Sprache bis zum Studiumslevel lernen will. Und da sie in ihrer Stelle sowieso keine drei Monate Urlaub nehmen kann -- warum nicht gleich sechs oder neun Monate Deutschkurs?
Nach Mastersstudium nun Sprachstudentin .
Nochmal, an das Visa solltest Du erst denken nachdem Deine Bekannte die Erlaubnis von Ihrem Arbeitgeber hat, da Deinen Worten nach eine Kündigung ihrerseits nicht in Betracht kommt.
In der Botschaft muss unter anderem eine Arbeits- oder Studienbescheinigung und Urlaubsnachweis vorgezeigt werden.
Wenn das geregelt ist sollte sie gute Chancen auf ein Visa haben.
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