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? Einladung zum Sprachstudium
#1 ? Einladung zum Sprachstudium
Nächste Woche wird M. nun das Visum zum Sprachstudium auf der deutschen Botschaft in Havanna beantragen.
Sie hat die üblichen Unterlagen und dazu eine Buchung über einen Sprachkurs (für zunächst einen Monat).
Meine Fragen an die, die das schon einmal oder mehrfach durchgezogen haben, soweit ihr Lust habt mir ein bischen zu helfen.
1. Kann ich eigentlich selbst in die Sache noch irgendwie unterstützend eingreifen? Macht es Sinn zum KVR (Ausländerbehörde München)zu gehen, oder bewirkt es ggf. genau das Gegenteil. Weiß jemand mit wem ich da konkret einen Termin machen müßte. Der Sachbearbeiter, bei dem ich die spezielle Verpflichtungserklärung (Nur für Sprachkurs) gemacht habe, sagte mir sowieso, das Visum wird im Wesentlichen in Havanna entschieden und die Erteilung wäre eventuell sogar unsicherer als eine Einladung zum 3 Monats Besuch, da sie ja schon im Winter bei mir war.
2. Ich nehme an, die Rückkehrbereitschaft wird wie üblich in Havanna entschieden. Frage: wenn Havanna z.B. das Visum ablehnen wollte, gehen die Papiere dann eigentlich überhaupt erst nach München? Oder ist das Interview erst am Ende des Prozesses?
3. Was kann ich in München ggf. konkret tun. Melden sich die Ausländerbehörden sowieso bei mir, oder geht das normal nur nach Aktenlage?
O.k. ich hoffe ihr hört raus, was ich gerne gewußt hätte, ohne dass ich wahrscheinlich die richtigen Fragen dazu gestellt habe.
Ich danke Euch.
Peter
Alles wird gut, immer nur lächeln! (schön wär's)
In Antwort auf:Als wir letztes Jahr die Prozedur durchzogen, lautete die Auskunft des Sachbearbeiters (und er ist ein kompetenter Mensch), dass der Visumsantrag von der Ausländerbehörde in Deutschland geprüft und bewilligt wird, die Papiere werden dann der Botschaft in Hav. zugeleitet und in aller Regel werde dort die Entscheidung der Ausländerbehörde umgesetzt. Also mit anderen Worten, wenn die Ausländerbehörde in D. ja sagt, sagen die in Hav. auch ja, zumindest solange nichts gravierendes gegen den Antragsteller vorliegt. Eine "spezielle Verpflichtungserklärung " gab es hier allerdings nicht.
Der Sachbearbeiter, bei dem ich die spezielle Verpflichtungserklärung (Nur für Sprachkurs) gemacht habe, sagte mir sowieso, das Visum wird im Wesentlichen in Havanna entschieden
In Antwort auf:Meine war zuvor sechs Monate am Stück mit Touristenvisum in Deutschland. Drei Monate nach der Rückkehr nach Kuba, war sie wieder in Deutschland, diesmal mit dem Sprachvisum.
wäre eventuell sogar unsicherer als eine Einladung zum 3 Monats Besuch, da sie ja schon im Winter bei mir war.
In Antwort auf:Zum Ablauf:
wenn Havanna z.B. das Visum ablehnen wollte, gehen die Papiere dann eigentlich überhaupt erst nach München? Oder ist das Interview erst am Ende des Prozesses
1. Deine Freundin gibt die Papiere in Havana ab.Dabei wird sie interviewt. War bei meiner aber keine große Sache. Wichtigste Frage war glaube ich: „Warum möchten Sie deutsch lernen?“
2. Papiere gehen nach Deutschland zur Ausländerbehörde. Werden dort geprüft und genehmigt.
3. Papiere gehen nach Havana zurück. Und falls sonst nichts negatives vorliegt bekommt sie dort ihr Visum. Si DIOS quiere. Ich denke dies ist der Moment, wo die Botschaft eventuell noch ihr Veto einlegen könnte.
In Antwort auf:Ich würde vielleicht versuchen zum zuständigen Sachbearbeiter Kontakt zu halten, ab und zu mal nachfragen ob die Papiere schon da sind usw...und abends ein kühles Bierchen...
Was kann ich in München ggf. konkret tun
Moskito
#3 RE: ? Einladung zum Sprachstudium
Danke Dir Moskito,
denke ich werde am besten die Leiterin der "Studentenstelle" (so ähnlich heißt das hier in Muc)anrufen und mal fragen wer der/die Zuständige ist.
Die Verpflichtungserklärung ist das gleiche Formblatt, jedoch steht auf der Rückseite oben links in einem Feld einmal "Besuch" und diesmal "Nur für Sprachkurs" (sinngemäß, vielleicht nur in München so).
Also, dazu hasst Du Dich nicht geäußert, aber ich nehme an, dass man regulär garnicht über den Eingang der Unterlagen informiert wird und alles nach Aktenlage geht!? Also, dass hier in D, mal angenommen es bestehen irgendwelche Zweifel, in keinem Fall der Einladende nochmal befragt wird. Weißt Du da etwas. (Habe z.B. bisher nur einen Sprachkurs von 1. Monat bezahlt, weil ich im worst case bei dieser Schule nix zurückkriege)
Wahrscheinlich denkst Du, der Peter macht sich ja total verrückt. Ist nicht so, nur das ich gebranntes Kind bin und beim ersten Visumsantrag über Remonstration und monatelanger, fast täglicher Arbeit und schließlich über endlich bewilligte Kaution das Visum erkämpft habe. Möchte sowas nicht noch einmal machen.
Liebe Grüße auch an D.
Peter
Alles wird gut, immer nur lächeln! (schön wär's)
In Antwort auf:Weiß ich nicht. Vermutlich nicht. Ich habe einfach nachgefragt und das war zufällig an dem Tag als die Papiere aus Havana ankamen. Man sicherte mir dann zu, die bearbeiteten Unterlagen gingen am nächsten Tag wieder zurück nach Havana. Aber von sich aus melden die sich wohl nicht.
aber ich nehme an, dass man regulär garnicht über den Eingang der Unterlagen informiert wird
Moskito
(
Gast
)
#5 RE: ? Einladung zum Sprachstudium
hallo ich bin auch gerade dabei eine einladung zum sprachstudium zu organisieren. ich habe bereits:
- flugreservierung (one way, habe gehört, dass das völlig ausreichend ist???!!!)
- bestätigung der schule
- krankenversicherung
- verpflichtungserklärung
leider musste ich soeben feststellen, dass sich auf meiner verpflichtungserklärung folgender vermerk befindet:
"krankenversicherungsschutz wurde nicht nachgewiesen", obwohl die dame bei der abh sogar eine kopie von der
krankenversicherung gemacht hat. muss ich nochmal hin um das ändern zu lassen?
und unten rechts, unter stellungnahme der ausländerbehörde steht:" die finanzielle leistungsfähigkeit des/der verpflichtungserklärung wurde nachgewiesen/glaubhaft gemacht"
was bedeutet für die ausländerbehörde nachgewiesen, und was glaubhaft gemacht?????
wer kennt sich aus?
auf der abh erging es mir ähnlich wie desesperado, die entscheidung trifft angeblich die deutsche botschaft in havanna!
#7 RE: ? Einladung zum Sprachstudium
Also bei mir steht das nicht drauf, ruf an un frag, was es damit auf sich hat und lass es ändern, denn nach einer Dienstanweisung prüft die Botschaft die Krankenversicherung NICHT (auch wenn sie oft zunächst verlangt wird).
Es ist ja auch die Frage wielange der KV-Schutz eigentlich im Voraus nachzuweisen ist. Ich habe zunächst für 3 Monate bezahlt.
Alles wird gut, immer nur lächeln! (schön wär's)
#8 RE: ? Einladung zum Sprachstudium
errue
(
gelöscht
)
#9 RE: ? Einladung zum Sprachstudium
In Antwort auf:
Wer weiß wieviel der Antrag auf das "Sprachvisum" bei der Botschaft kostet?
Beim derzeitigen Dollarkurs wohl so um die 35$.
Warum? Ich habe gedacht, deine Holde wäre schon auf dem Weg?
Oder verwechsel ich da irgendwelche Nicks!?
errue
_________________________________________________
CUBA LINKS
#10 RE: ? Einladung zum Sprachstudium
Danke, das würde jedenfalls passen.
Sie sagt, sie hat am 4.8. beantragt ca. 35 Dollar bezahlt und alle Unterlagen sowie Interview erledigt und seit 2 Wochen hat sich rausgestellt, dass die Botschaft überhaupt keinen Antrag vorliegen hat!?
Alles wird gut, immer nur lächeln! (schön wär's)
#11 RE: ? Einladung zum Sprachstudium
#12 RE: ? Einladung zum Sprachstudium
In Antwort auf:Du meinst vermutlich den Intensivkurs zum erlernen der deutschen Sprache? Diese Kurse werden an Sprachsschulen und auch an der VHS durchgeführt. Ausschlaggebend ist, dass der Kurs mindestens 20 Wochenstunden beinhaltet.
wird die VHS auch als sprachstudium anerkannt
siehe auch: http://2001662.homepagemodules.de/t29804...chstudiums.html
Moskito
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