EINLADUNG:Total verwirrt ... richtig verstanden?

  • Seite 1 von 3
06.02.2011 16:57 (zuletzt bearbeitet: 06.02.2011 17:07)
#1 EINLADUNG:Total verwirrt ... richtig verstanden?
avatar
neues Mitglied

Buenaaas! :)
So, nun war ich also für knapp zwei Monate auf Kuba, mit dem cambio de visa hat alles geklappt. Innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise kann die carta de turistas "geändert" werden (das klingt jetzt etwas schief ...). Nach drei Stunden warten, hatte meine carta einen A-2 Status, den wir dann nach dreißig Tagen natürlich wieder verlängern mussten. War aber alles kein Problem.
(Kosten, wen's interessiert: 40CUC in sellos für cambio, 25CUC für die Verlängerung)
Auch die Liebe ist, trotz Höhen und Tiefen die gleiche geblieben und deshalb habe ich nun natürlich vor, meinen novio nach Deutschland einzuladen.

Ich denke ich bin nicht die Erste und wahrscheinlich auch noch lange nicht die Letzte, die von den ganzen Informationen heilos verwirrt ist. Deshalb hoffe ich auf eure Hilfe und möchte an dieser Stelle darum bitten, mir hilfreiche Antworten zu geben. Außerdem wäre es wahnsinnig toll, wenn alle beim Thema bleiben könnten und eben dieses nicht in gegenseitigen Anfeindungen und Streitigkeiten endet, wie das hier doch öfter der Fall ist. Ich danke euch bereits im Vorraus.

Ich habe mir aus allen Punktelisten zur Einladung eine eigene zusammengetippt: Fehler bzw. missverständlich Formuliertes bitte unter jeweiliger Nummerierung korrigieren :)

1.Einladung über die kubanische Botschaft in Berlin bzw. Bonn machen.
Einladung enthält Eidesstattliche Erklärung - auf deutsch und spanisch* - vom Notar und Landgericht beglaubigen lassen (ca. 25€ zusammen)
Kosten: 200 Euro (zzgl. 25 Euro sofern per Post)
Dauer bis die Einladung die örtliche Consultoria Juridica erreicht: 4-6 Wochen

*mit dem Vordruck der kubanischen Botschaft kein Übersetzer notwendig

2. Verpflichtungserklärung (gem. §§ 66-68 AufenthG)
Erhältlich bei der ortsansässigen Ausländerbehörde (ca. 25€)

3. Krankenversicherung
Abschluss einer Ausländer-Krankenversicherung für den/die Kubaner/in für die gesamte Dauer des Aufenthalts.
(Bsp: ADAC, Hanse Merkur, …)
Frage: Gibt es da sowas wie eine Liste der zugelassenen Ausländer-Krankenversicherungen, bzw. welche hat das beste Preis-Leistungs-Verhältnis?

4. 2x leeren Visumsantrag SCHENGEN ausdrucken

5. Flugtickets reservieren
Frage: Kann ich mir bestimmte Flüge raussuchen und dann unter der Nummer 06056911912 Tickets für genau diesen Flug reservieren? Kostet das etwas extra? Bzw. wie funktioniert das hier über Habanero?

6. Verpflichtungserklärung (1 Original & 1 Kopie), Krankenversicherung-Nachweis (1 Original & 1 Kopie) und 2x leere Visumsantragsblätter (z.B. per DHL oder Forumsmitglied) nach Kuba schicken

Für Visumsantrag notwendige Dokumente von kubanischer Seite:

7. Passfotos
Für die beiden Visumsanträge sowie den Reisepass

8. Reisepass
Kosten: 55 CUC in sellos

9. Urlaubsbescheinigung
Studenten oder Arbeiter brauen eine Genehmigung und eine Urlaubsbescheinigung.

10. (optional) Belege für Rückkehrbereitschaft
z. B. Geburtsurkunden von Kindern, Papiere über Hausbesitz usw.

11. Botschaftstermin 1:
Frühzeitig um Termin für Interview mit dem Botschafter kümmern! (Wartezeit in manchen Fällen: 3-4 Wochen)

12. Botschaftstermin 2: Das Interview
Vorzeigen ALLER zuvor genannten Dokumente (außer Einladung, die ist bei der örtlichen Consultoria Juridica =CJ) und Interview

13. Botschaftstermin 3: Die Verkündigung
Bei positiver Visumsentscheidung:

14. Umwandlung der Ticketreservierungen in Flugtickets
Frage: Wie und wo funktioniert das?

15. PVE (Erlaubnis ins Ausland zu reisen)
Bei der ortsansässigen CJ liegt im Normalfall bereits die Einladung von deutscher Seite vor.
Frage: Ist das so? Das habe ich nämlich zumindest gelesen ...?
Abschließendes Beantragen der Ausreise, Kosten für den ersten Monat: 150 CUC
Frage: Was ist mit zwei Monaten? Für jedes Monat 150CUC oder ist der Folgemonat günstiger? In meinem Fall sind es wahrscheinlich 63 Tage (vom 04.07.11-05.09.11)

16. PVE und Tickets abholen
Und nach Deutschland fliegen. Außerdem kann der kubanische Gast sich innerhalb der der Länder des Schengen-Abkommens frei bewegen.


So. Besonders das mit der Eidestattlichen Erklärung hat mich ziemlich verwirrt, aber es ist doch so, dass die quasi mit in der Einladung drinsteckt, oder?
Dann haut mal ordentlich in die Tasten,
Vielen Dank, 3str3lla

Dies ist das Land der begrenzten Unmöglichkeiten.


 Antworten

 Beitrag melden
06.02.2011 17:22
#2 RE: EINLADUNG:Total verwirrt ... richtig verstanden?
avatar
Rey/Reina del Foro

Jetzt bin ich etwas verwirrt!
Seid ihr verheiratet?
Willst Du Familienzusammenführung oder Touri Besuch nach D?
falko

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

 Antworten

 Beitrag melden
06.02.2011 17:47
#3 RE: EINLADUNG:Total verwirrt ... richtig verstanden?
avatar
neues Mitglied

Verheiratet, nein, nein :D
Ich möchte einen Touri-Besuch, um es in deinen Worten auszudrücken ;)
Für mich ist es wichtig, das nicht nur ich seine Welt kennen lerne bzw. kennen gelernt habe, sondern er auch meine.
Ich verstehe jetzt gewisse Züge an ihm viel besser durch meine Erfahrungen in seiner Umgebung und ich denke, ihm wird es ähnlich gehen.
Liebe Grüße, 3str3lla

Dies ist das Land der begrenzten Unmöglichkeiten.


 Antworten

 Beitrag melden
06.02.2011 17:56
avatar  Luz
#4 RE: EINLADUNG:Total verwirrt ... richtig verstanden?
avatar
Luz
Forums-Senator/in

Zitat von 3str3lla

Ich denke ich bin nicht die Erste und wahrscheinlich auch noch lange nicht die Letzte, die von den ganzen Informationen heilos verwirrt ist. Deshalb hoffe ich auf eure Hilfe und möchte an dieser Stelle darum bitten, mir hilfreiche Antworten zu geben. Außerdem wäre es wahnsinnig toll, wenn alle beim Thema bleiben könnten und eben dieses nicht in gegenseitigen Anfeindungen und Streitigkeiten endet, wie das hier doch öfter der Fall ist. Ich danke euch bereits im Vorraus.

Ich habe mir aus allen Punktelisten zur Einladung eine eigene zusammengetippt: Fehler bzw. missverständlich Formuliertes bitte unter jeweiliger Nummerierung korrigieren :)





Mein Tipp: Du schreibst eine e-mail an recepcion-consulado@botschaft-kuba.de und folgst den dort angeführten Schritten und vergisst deine Liste, besonders was die Reihenfolge der Schritte angeht


 Antworten

 Beitrag melden
06.02.2011 19:19
#5 RE: EINLADUNG:Total verwirrt ... richtig verstanden?
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von 3str3lla

Ich habe mir aus allen Punktelisten zur Einladung eine eigene zusammengetippt


Hallo 3str3lla, deiner Liste ist wohl nichts mehr hinzuzufügen - aber die Reihenfolge stimmt so gar nicht.

Macht es mal nach und nach. Besonders die Einladung machst du besser erst, wenn er denn auch wirklich ein Visum erhält - und die Flugreservierung natürlich auch erst später.

1. Schritt: Pass beantragen.
2. Visumsbeantragung vorbereiten: Termin bei der Botschaft vereinbaren und ihn seine Belege für Urlaub, Kinder, Haus ... organisieren lassen.

Alles andere kommt dann.


 Antworten

 Beitrag melden
06.02.2011 22:31
#6 RE: EINLADUNG:Total verwirrt ... richtig verstanden?
avatar
neues Mitglied

Okay, das Visum also zuerst: Folgendes ist von der Seite der deutschen Botschaft in Havanna:

Besuchsreisen: Einzureichende Unterlagen:
1. ein Antragsformular mit einem aktuellen Passbild von guter Qualität (35 x 45mm)
2. Reisepass, der mindestens noch drei Monate über das Rückkehrdatum nach Kuba hinaus gültig sein muss, mit einer Kopie
3. Original und Kopie der Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG (Einladung mit Kostenübernahmeerklärung), erhältlich bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland. [...]
4. Arbeits- oder Studienbescheinigung und Urlaubsnachweis über die gesamte Reisedauer (falls zutreffend)
5. Nachweis über den Abschluss einer Krankenversicherung für den Antragsteller (Original und Kopie). Bitte achten Sie darauf, dass die Gültigkeit der Krankenversicherung mit der beantragten Gültigkeitsdauer des Visums übereinstimmt. [...]

Punkt 3. und 5. muss ich also von hier aus erledigen und die Dokumente dann nach Cuba kriegen.
Frage 1: Wie lange dauert denn in etwa die Sache mit dem Reisepass?
Frage 2: Welche Krankenversicherung? ADAC, HanseMerkur, ... ?

Dankeee, liebe Grüße,
3str3lla

Dies ist das Land der begrenzten Unmöglichkeiten.


 Antworten

 Beitrag melden
06.02.2011 22:39 (zuletzt bearbeitet: 06.02.2011 22:45)
#7 RE: EINLADUNG:Total verwirrt ... richtig verstanden?
avatar
Rey/Reina del Foro

Alles richtig soweit.

3 und 5 musst du beschaffen.
Reisepass dauert ca. 2-3 Wochen, kann aber von Fall zu Fall bzw. Ort zu Ort auch davon abweichen. Lass ihn das dort vor Ort in Erfahrung bringen.
Schau doch wegen KV mal selbst auf die websites der Anbieter und vergleiche. Kommt auch auf sein Alter an, da differieren die Kosten schon mal, sonst kaum Unterschiede.

"provisit" ist auch eine gute Möglichkeit.


 Antworten

 Beitrag melden
06.02.2011 22:40
#8 RE: EINLADUNG:Total verwirrt ... richtig verstanden?
avatar
Forums-Senator/in

3. und 5. Ja
Frage 1 : kann der Cubaner auf seiner IMMI erfragen
Frage 2 : geh mal oben links auf den Banner "Cuba" dann findest du "Reiseversicherungen". Da kannst du direkt abschließen


 Antworten

 Beitrag melden
06.02.2011 22:51
avatar  Pauli
#9 RE: EINLADUNG:Total verwirrt ... richtig verstanden?
avatar
Rey/Reina del Foro

Du möchtest ihn für Juli,August und September einladen .
Die Verpflichtungserklärung gilt immer für 6 Monate ,also
mach sie im April / Mai . Du gibst die Zeit vor , in der der
Eingeladene kommen soll . Sobald du die Erklärung hast , schlies
eine Versicherung ab , ( Ich hab immer den ADAC genommen , die haben
in jeder grösseren Stadt ein Büro , Tip schliess noch eine Haftflichtversicherung
ab , beides zusammen ca. 130 Euro ) Die erste Seite von der Versicherungspolice,
zusammen mit der Verpflichtungserklärung, nach Kuba senden . Termin bei der
D.Botschaft ca. sechs Wochen vor dem Angenommenen Termin ( Bei dir anfang bis mitte
Mai ) Du brauchst keine Flüge zu reservieren, das Touristen Visum gilt für 90 Tage.
In dieser Zeit kann der Eingeladene ein und ausreisen .

Gruss Pauli


 Antworten

 Beitrag melden
06.02.2011 22:57
#10 RE: EINLADUNG:Total verwirrt ... richtig verstanden?
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von Pauli
Die Verpflichtungserklärung gilt immer für 6 Monate ,also
mach sie im April / Mai


Wenn man die VE macht, gibt man an, ab welchem Termin sie gültig sein soll.

D.h. sie kann auch bereits im Febr. gemacht werden mit Gültigkeit ab z.B. 10.6.


 Antworten

 Beitrag melden
06.02.2011 23:04
avatar  Pauli
#11 RE: EINLADUNG:Total verwirrt ... richtig verstanden?
avatar
Rey/Reina del Foro

Wie viele hast du schon eingeladen ?

Gruss Pauli


 Antworten

 Beitrag melden
06.02.2011 23:08
#12 RE: EINLADUNG:Total verwirrt ... richtig verstanden?
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von Pauli
Wie viele hast du schon eingeladen ?


Meinst du mich?

Wofür ist die Zahl wichtig?

Es ist doch immer das gleiche Prozedere .....


 Antworten

 Beitrag melden
06.02.2011 23:11
avatar  b12
#13 RE: EINLADUNG:Total verwirrt ... richtig verstanden?
avatar
b12
Rey/Reina del Foro

Zitat von la pirata

Wenn man die VE macht, gibt man an, ab welchem Termin sie gültig sein soll.

D.h. sie kann auch bereits im Febr. gemacht werden mit Gültigkeit ab z.B. 10.6.




das kommt auf die ausländerbehörde an. die einkommenverhältnisse und die wohnsituation sollen aktuell sein.


.


 Antworten

 Beitrag melden
06.02.2011 23:23
avatar  Pauli
#14 RE: EINLADUNG:Total verwirrt ... richtig verstanden?
avatar
Rey/Reina del Foro

Ja Pirat , ich meine dich .

Was denkst du ist der Sinn der Verpflichtungserklärung ?
Aber vielleicht ist es ja in der Behörde wo du wohnst anders ,
normal ist es so : Man verflichtet sich dafür zu sorgen das es
dem Eingeladenem gut geht , Wohnung , ec. , diese Verflichtung
wird nur für sechs Monate überprüft . Wenn es allerdings so wäre
wie von dir beschrieben , dann gilt die sechs Monate regel nicht
mehr . Wäre nur nicht sehr schlau von der Behörde , denn man könnte
ja heute mal eine Verflichtung für das Jahr 2012 abgeben .

Gruss Pauli


 Antworten

 Beitrag melden
06.02.2011 23:26
avatar  Ralfw ( gelöscht )
#15 RE: EINLADUNG:Total verwirrt ... richtig verstanden?
avatar
Ralfw ( gelöscht )

Zitat von 3str3lla


10. (optional) Belege für Rückkehrbereitschaft
z. B. Geburtsurkunden von Kindern, Papiere über Hausbesitz usw.




auch wenn dieser Punkt hier als "optional" aufgeführt ist, dies ist der Grund, dass die meisten Einladungen scheitern, d.h. das Visa nicht bewilligt wird . Also überlege Dir mal gut wie Ihr dies belegen wollt.


 Antworten

 Beitrag melden
06.02.2011 23:33 (zuletzt bearbeitet: 06.02.2011 23:35)
#16 RE: EINLADUNG:Total verwirrt ... richtig verstanden?
avatar
Rey/Reina del Foro

@ Pauli

Danke für die Belehrung!

Lies nochmal genau, was ich geschrieben habe, da steht nichts von 2012 ...

Ich bin allerdings auch von meiner Situation ausgegangen, die sich innerhalb von 2-3 Monaten sicher nicht gravierend ändern wird.
Sorry, wenn das bei dir nicht so sicher ist ...


 Antworten

 Beitrag melden
06.02.2011 23:40 (zuletzt bearbeitet: 06.02.2011 23:51)
#17 RE: EINLADUNG:Total verwirrt ... richtig verstanden?
avatar
neues Mitglied

Gut, das mit der Verpflichtungserklärung habe ich soweit verstanden.
Das mit der Gültigkeit ist ja wohl von Fall zu Fall verschieden, dass erfrage ich dann bei "meiner" Ausländerbehörde.

Ich - äh - aktualisiere mal meine Liste :D

(Schritte von kubanischer Seite) –(Schritte von deutscher Seite)

1. Verpflichtungserklärung (gem. §§ 66-68 AufenthG)
Erhältlich bei der ortsansässigen Ausländerbehörde
(siehe Verpflichtungserklärung – Vordruck)
2. Krankenversicherung
Abschluss einer Ausländer-Krankenversicherung für den/die Kubaner/in für die gesamte Dauer des Aufenthalts.
(Bsp: ADAC, Hanse Merkur, …)
3. Dokumente 1. & 2. nach Kuba schicken/bringen

4. Passfotos
Für die beiden Visumsanträge sowie den Reisepass
5. Reisepass
Kosten: 55 CUC in sellos
6. Urlaubsbescheinigung
Studenten oder Arbeiter brauen eine Genehmigung und eine Urlaubsbescheinigung
7. Belege für Rückkehrbereitschaft (optional)
z. B. Geburtsurkunden von Kindern, Papiere über Hausbesitz usw.
8. Botschaftstermin 1:
Frühzeitig um Termin für Interview mit dem Botschafter kümmern!(Wartezeit in manchen Fällen: 3-4 Wochen)
9. Botschaftstermin 2: Das Interview
Mitbringen ALLER zuvor genannten Dokumente zum Interview
10. Botschaftstermin 3: Die Verkündigung
Bei positiver Visumsentscheidung: …


11. Ticketreservierung
12. Offizielle Einladung (mit integrierter Eidesstattlicher Erklärung)
...über die kubanische Botschaft in Berlin bzw. Bonn machen.
Kosten: 200 Euro (zzgl. 25 Euro sofern per Post)

13. Beantragung der PVE bei der CJ
Sobald die Einladung bei der Consultoria Juridica vorliegt, kann die Ausreise abschließend beantragt werden.
Kosten für den ersten Monat: 150 CUC
14. PVE abholen
15. Umwandlung der Ticketreservierungen in Flugtickets



… und nach Deutschland fliegen! :)

Dankeee,
3str3lla

Dies ist das Land der begrenzten Unmöglichkeiten.


 Antworten

 Beitrag melden
06.02.2011 23:47 (zuletzt bearbeitet: 06.02.2011 23:48)
#18 RE: EINLADUNG:Total verwirrt ... richtig verstanden?
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat

Ich - äh - aktualisiere mal meine Liste :D


Na, bei der perfekten Planung dürfte ja nichts mehr schief gehen!

Nur dem Punkt 7, den du "optional" nennst, solltest du ein bisschen mehr Bedeutung beimessen!


 Antworten

 Beitrag melden
06.02.2011 23:51
avatar  Pauli
#19 RE: EINLADUNG:Total verwirrt ... richtig verstanden?
avatar
Rey/Reina del Foro

Bitte gerne .

Schön das sich bei dir in den nächsten Monaten , nichts
zum negativen entwickelt .
Um mich brauchst du dich nicht zu sorgen , Finanziell ging es mir
Nie besser . In der Branche in der ich arbeite geht zur zeit echt
die Post ab , aber ich warte noch auf deine Antwort : wie viele
Einladungen hast du schon gemacht ? Wie oft warst du in der Deutschen Botschaft
in Havanna ??

Gruss Pauli


 Antworten

 Beitrag melden
06.02.2011 23:51
avatar  el carino ( gelöscht )
#20 RE: EINLADUNG:Total verwirrt ... richtig verstanden?
avatar
el carino ( gelöscht )

Zitat

Die Verpflichtungserklärung ...



... wird überhaupt nur gewährt, wenn das monatliche netto-einkommen mindestens 1400,- (und ein paar zerquetschte) beträgt.

allein durch dieses faktum wird klar, was für leutchen sich hier tummeln.


 Antworten

 Beitrag melden
06.02.2011 23:55
#21 RE: EINLADUNG:Total verwirrt ... richtig verstanden?
avatar
neues Mitglied

Zitat von el carino

Zitat

Die Verpflichtungserklärung ...



... wird überhaupt nur gewährt, wenn das monatliche netto-einkommen mindestens 1400,- (und ein paar zerquetschte) beträgt.




Ich weiß nicht, ob das jetzt an mich gerichtet war, aber wenn ja - Ich weiß, deshalb wird offiziell meine Mutter meinen novio einladen.
3str3lla

Dies ist das Land der begrenzten Unmöglichkeiten.


 Antworten

 Beitrag melden
06.02.2011 23:55
avatar  b12
#22 RE: EINLADUNG:Total verwirrt ... richtig verstanden?
avatar
b12
Rey/Reina del Foro

Zitat von la pirata
[quote]
Ich - äh - aktualisiere mal meine Liste :D


Na, bei der perfekten Planung dürfte ja nichts mehr schief gehen!



geh mal bei punkt 10 von einem da capo aus.


.


 Antworten

 Beitrag melden
06.02.2011 23:58
avatar  b12
#23 RE: EINLADUNG:Total verwirrt ... richtig verstanden?
avatar
b12
Rey/Reina del Foro

Zitat von 3str3lla


Ich weiß nicht, ob das jetzt an mich gerichtet war, aber wenn ja - Ich weiß, deshalb wird offiziell meine Mutter meinen novio einladen.
3str3lla



hat sie dir aber ein tolles spielzeug besorgt.

würde ich für meinen sohn auch tun. wir spielen gern zusammen an der carrera-bahn.


.


 Antworten

 Beitrag melden
07.02.2011 00:00
avatar  Pauli
#24 RE: EINLADUNG:Total verwirrt ... richtig verstanden?
avatar
Rey/Reina del Foro

[quote="el carino

... wird überhaupt nur gewährt, wenn das monatliche netto-einkommen mindestens 1400,- (und ein paar zerquetschte) beträgt.

[/quote]


Na dann , brauchen wir auch nicht weiter zu diskutieren .

Gruss Pauli


 Antworten

 Beitrag melden
07.02.2011 10:17
avatar  Sharky
#25 RE: EINLADUNG:Total verwirrt ... richtig verstanden?
avatar
Top - Forenliebhaber/in

Zitat
15. PVE (Erlaubnis ins Ausland zu reisen)
Bei der ortsansässigen CJ liegt im Normalfall bereits die Einladung von deutscher Seite vor.
Frage: Ist das so? Das habe ich nämlich zumindest gelesen ...?
Abschließendes Beantragen der Ausreise, Kosten für den ersten Monat: 150 CUC
Frage: Was ist mit zwei Monaten? Für jedes Monat 150CUC oder ist der Folgemonat günstiger? In meinem Fall sind es wahrscheinlich 63 Tage (vom 04.07.11-05.09.11)



die Verlängerungsmonate müssen bei positivem Bescheid des Visums vorab gekauft werden. In deinem
Fall musst du für die 3 Tage mehr den kompl. dritten Monat bezahlen, also 2 mal 60,-CUC.

Salu2 Sharky


 Antworten

 Beitrag melden
Seite 1 von 3 « Seite 1 2 3 Seite »
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!