Einladung und RÜCKKEHRDATUM

02.04.2007 17:39
#1 Einladung und RÜCKKEHRDATUM
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Rey/Reina del Foro

Hallo, wie Einigen bekannt sein dürfte, ist meine Schwiegermutter zur Zeit auf Besuch in Deutschland. Für etwas Verwirrung sorgt nun der Eintag Fecha de Vencimient. Meine Schwiegermutter war mit den Flugtickets bei der Imigration. Abflug 04.März, Rückflug 30.Mai. In Ihrem Pass steht PVE für 90 Tage, Fecha de Expedicion 25.02. und dann Fecha de Vencimiento 29.05. Also ein Tag vor dem Rückflug. Bereits bei der Einreise wurde ich vom BGS darauf aufmerksam gemacht, das das Datum der Permiso einen Tag vor dem Rückflug liegt. Deswegen hat meine Frau jetzt auch bei der cu.Botschaft in Köln angerufen. Aussage dort: Wichtig ist das Einreisedatum im Pass (5.März), ab da 90 Tage. Das wär OK, nur ich trau dem Frieden nicht so richtig und hab keine Lust am 29. auf Diskussionen mit Condor. Ich hoffe mich halbwegs verständlich ausgedrückt zu haben und das mir wenigstens ein Paar von Euch folgen konnten Was ist jetzt wirklich ausschlaggebend für die Rückreise, das Datum laut Einreisestempel + 90 Tage oder das Fecha de Vencimiento?

Saludos, Thomas


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02.04.2007 18:00 (zuletzt bearbeitet: 02.04.2007 18:02)
avatar  ehemaliges mitglied ( gelöscht )
#2 RE: Einladung und RÜCKKEHRDATUM
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ehemaliges mitglied ( gelöscht )
In Antwort auf:
Hallo, wie Einigen bekannt sein dürfte, ist meine Schwiegermutter zur Zeit auf Besuch in Deutschland. Für etwas Verwirrung sorgt nun der Eintag Fecha de Vencimient. Meine Schwiegermutter war mit den Flugtickets bei der Imigration. Abflug 04.März, Rückflug 30.Mai. In Ihrem Pass steht PVE für 90 Tage, Fecha de Expedicion 25.02. und dann Fecha de Vencimiento 29.05. Also ein Tag vor dem Rückflug. Bereits bei der Einreise wurde ich vom BGS darauf aufmerksam gemacht, das das Datum der Permiso einen Tag vor dem Rückflug liegt. Deswegen hat meine Frau jetzt auch bei der cu.Botschaft in Köln angerufen. Aussage dort: Wichtig ist das Einreisedatum im Pass (5.März), ab da 90 Tage. Das wär OK, nur ich trau dem Frieden nicht so richtig und hab keine Lust am 29. auf Diskussionen mit Condor. Ich hoffe mich halbwegs verständlich ausgedrückt zu haben und das mir wenigstens ein Paar von Euch folgen konnten Was ist jetzt wirklich ausschlaggebend für die Rückreise, das Datum laut Einreisestempel + 90 Tage oder das Fecha de Vencimiento?



Meine Süsse hatt genau dieses Problem heute auf der INMI nochmal abgeklärt, 90 Tage unabhängig vom Ausreisetermin sind einzuhalten, bei den deutschen Behörden, das haben wir am vergangenen Freitag mit der Botschaft abgeklärt, ist das Datum des Visas als Rückreise verbindlich. Am Freitag ist sie hier
Wobei wir beim letzten Mal im vergangenen September ohne Probleme um 2 Wochen überzogen hatten.

Salu2

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02.04.2007 18:34
avatar  dirk_71
#3 RE: Einladung und RÜCKKEHRDATUM
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Am Freitag ist sie hier


Na dann viel Spaß....

Nos vemos
Dirk

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02.04.2007 19:24
#4 RE: Einladung und RÜCKKEHRDATUM
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
90 Tage unabhängig vom Ausreisetermin sind einzuhalten, bei den deutschen Behörden, das haben wir am vergangenen Freitag mit der Botschaft abgeklärt, ist das Datum des Visas als Rückreise verbindlich


Mit welcher Botschaft, der Deutschen oder der Cubanischen? Das dt.Visum ist nichtdas Problem, das geht bis zum 31.05. Die cu.Permiso geht nur bis zum 29.

Saludos, Thomas


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02.04.2007 20:02
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#5 RE: Einladung und RÜCKKEHRDATUM
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( Gast )

In Antwort auf:
Fecha de Expedicion 25.02. und dann Fecha de Vencimiento 29.05.


Gaaaanz ruhig. Dieses Datum ist jenes, bis zu welchem der Visainhaber seine Reise angetreten haben muss! Und da Mutti ja bereits bei Dir weilt, ist alles in Ordnung. Sie hat ab Einreisedatum volle 90 Tage, da kann der BGS erzählen, was er will.


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02.04.2007 20:05
avatar  ( Gast )
#6 RE: Einladung und RÜCKKEHRDATUM
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( Gast )

jetzt les ichs erst

In Antwort auf:
Die cu.Permiso geht nur bis zum 29



cu permiso? PVE? Die ist 11 Monate gültig, musst nur prorroga bezahlen...


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02.04.2007 20:33
#7 RE: Einladung und RÜCKKEHRDATUM
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
cu permiso? PVE? Die ist 11 Monate gültig, musst nur prorroga bezahlen...


Die 90 Tage sind auch bezahlt. Steht ja auch im Pass. Also doch 90 Tage aber dem Tag der Einreise Hab dich doch richtig verstanden, oder?

Saludos, Thomas


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02.04.2007 20:39
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#8 RE: Einladung und RÜCKKEHRDATUM
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( Gast )

Dann gibt es doch kein Problem mit z. B. Condor. Wenn diese das Datum anmahnen, muss man sie nur rechnen lassen. 3 Monate sind bezahlt, innerhalb von 3 Monaten reist Deine Schwiegermutter wieder aus. Was da für ein Datum im Reisepass steht, kann ja nicht Dein Problem sein. Du hast die Auflagen erfüllt. Und der BGS hat sich schon mal gar nicht um die kubanische PVE zu kümmern.


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02.04.2007 20:54
#9 RE: Einladung und RÜCKKEHRDATUM
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Rey/Reina del Foro

Gracias.


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02.04.2007 21:02
avatar  ( Gast )
#10 RE: Einladung und RÜCKKEHRDATUM
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( Gast )

De nada

passend zum BGS sinnentsprechend ein Zitat vom "Bullen von Tölz" von gerade eben:

Der ist nicht nur uniformiert, sondern auch uninformiert!


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02.04.2007 23:18 (zuletzt bearbeitet: 02.04.2007 23:24)
#11 RE: Einladung und RÜCKKEHRDATUM
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Forenliebhaber/in
Holá shark0712, es ist so wie e(s)copeta sagt, innerhalb 90Tagen ab Ausstellung muß die Reise in Cuba angetreten werden, also calmate no hay ningun problema!
Erinnere mich aber, dass ich das bei der ersten Einladung auch falsch interpretiert hatte und mir Sorgen machte.
Salu2, Maqui

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