Besuchsvisum - detaillierte Reihenfolge (inkl. Einladung)

24.07.2012 00:43 (zuletzt bearbeitet: 24.07.2012 00:54)
avatar  clara
#1 Besuchsvisum - detaillierte Reihenfolge (inkl. Einladung)
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Forenliebhaber/in

Ich versuch mich mal in einer aktuellen Auflistung (ohne Gewähr):

1. Verpflichtungserklärung in der Ausländerbehörde beantragen. Dazu benötigt: Standard-Formulare (bei örtlicher ABH als Downloads verfügbar; Erklärung + Angaben zum Gast), Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (z.B. Lohnabrechnungen, Steuerbescheid bei Selbständigen, Festsetzung ALG I, Nachweis über monatliche Ausgaben wie Miete, Kontoauszüge der letzten drei Monate), 25 Eur Verwaltungsgebühr

2. Krankenversicherung abschließen (gibt es zu diesem Zweck mit der Möglichkeit der Stornierung bei Nichterteilung des Visums)

3. Verpflichtungserklärung und KV nach Kuba schicken. Antragssteller des Visums in der dt. Botschaft ist der Kubaner. Er macht telefonisch einen Termin bei der Botschaft und muss neben Verpflichtungserklärung und KV folgende Dokumente bereit haben: Reisepass (mind. 3 Monate gültig), Antragsformular der dt. Botschaft mit Passfoto 35x45cm, Arbeitsbescheinigung vom kubanischen Arbeitgeber und Nachweis, dass dieser ihn für den Besuchszeitraum beurlaubt, 60 Eur Verwaltungsgebühr zu zahlen in CUC, Außerdem kann noch alles hilfreich sein, was die "Rückkehrbereitschaft" bekräftigt, z.B. Nachweis über Hauseigentum o.ä.

4. Cubano/Cubana geht zum Termin in die Botschaft. Unterlagen werden geprüft und ein kurzes Gespräch findet statt, Fragen zur Lebenssituation in Kuba, zum Zweck der Reise o.ä. Es wird ein neuer Termin genannt, zu dem der Antragsteller wiederkommt, um die Entscheidung mitgeteilt zu bekommen.

5. Wurde das Visum erteilt, muss Cubano/Cubana zur CJI gehen und die Verlängerungsmonate der PVE bezahlen (auch wenn diese zu diesem Zeitpunkt nocht nicht beantragt wurde, Kosten pro Verlängerungsmonat glaube ich 60 CUC) Die CJI stellt eine Bescheinigung aus, mit dieser geht er/sie zurück zur Botschaft und bekommt Reisepass mit Visum ausgehändigt.

Folgendes betrifft nicht mehr das Visum, aber der Übersichtlichkeit halber auch hier im Thread:

Einladung beim kubanischen Konsulat

1. Der Einlader setzt ein Standard-Formular in Deutsch und Spanisch auf mit allen Daten, die das Konsulat wissen will und mit der Erklärung, dass man für den Gast finanziell aufkommt, Infos dazu hier:
http://www.cubadiplomatica.cu/alemania/E...arServices.aspx
Beispiel-Dokumente gibt es hier im Forum. Damit geht er zu einem Notar und lässt seine Unterschrift unter dem Dokument beglaubigen. (Der Notar beglaubigt weder den Inhalt, noch die Übersetzung, auch wenn das auf der Konsulatseite so klingt, es geht nur um die Beglaubigung der Unterschrift.) Das Ganze muss vom Landgericht überbeglaubigt werden (Apostille). Am besten man sucht sich einen Notar, der gleich beides für einen erledigt. Kosten gesamt ca. 20 Eur.

2. Die beglaubigte Einladung wird zum Konsulat in Berlin oder Bonn gebracht. Entweder persönlich mit 200 Euro. Oder per Post mit 225,- Verrechnungscheck, einer unterschriebenen Kopie des Personalausweises und frankiertem Rückumschlag. Das Konsulat stellt eine Bescheinigung aus mit Einladungs-Nummer. Diese wird von ihnen an die CJI in Havanna übersandt, dauert ca. eine Woche.

3. Cubano/Cubana geht mit der Einladungsnummer zur CJI in Havanna und holt die Einladung ab oder sie wird an seine Region weiter geleitet, wie das funktioniert, dazu habe ich keine Infos.

4. Mit der Einladung beantragt Cubano/Cubana die PVE (150 CUC). Bei diversen Berufen/Anstellungen ist vorher eine Freistellung vom zuständigen Ministerium einzuholen.

5. Sind alle Papiere genehmigt: Flug buchen.


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24.07.2012 07:04
#2 RE: Besuchsvisum - detaillierte Reihenfolge (inkl. Einladung)
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Rey/Reina del Foro

@ Clara.
Gute Idee, dann brauchen wir es nicht immer wiederholen!
Später könnte man ja noch das Prozedere für die Eheschließung
unter die Lupe nehmen....

Der Verlängerungsmonat für die PVE kostet € 40,00, wird in 30 Tagen gerechnet(nicht monatlich) und
die Tage zählen ab Einreise in D.
Man sollte die PVE gleichzeitig mit dem Visum beantragen, man spart
" Wartezeit" und wenn das Visa von den Deutschen nicht erteilt wird,
kommt es auf die paar verlorenen € auch nict mehr an.

@ Dirk71
Kannst Du nachträglich die Aufstellung von Clara korrigieren? Sonst wird
das auch zu einem seitenlangen Thread.
falko

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

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24.07.2012 07:27
avatar  Tina
#3 RE: Besuchsvisum - detaillierte Reihenfolge (inkl. Einladung)
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Forenliebhaber/in

meine AB wollte eine Beschäftigungsbestätgung meines Arbeitgebers. Dafür gibt es ein Formular. Danach war die Verpflichtungserklärung nur noch Formsache.

Tina

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24.07.2012 07:51 (zuletzt bearbeitet: 24.07.2012 07:54)
avatar  clara
#4 RE: Besuchsvisum - detaillierte Reihenfolge (inkl. Einladung)
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Forenliebhaber/in

Zitat von Tina im Beitrag #3
meine AB wollte eine Beschäftigungsbestätgung meines Arbeitgebers. Dafür gibt es ein Formular. Danach war die Verpflichtungserklärung nur noch Formsache.


Die Angaben welche Nachweise die ABH haben möchte ist der Webpage der Kölner ABH entnommen, vermutlich handhabt das jede Stadt etwas anders.

Zitat

Man sollte die PVE gleichzeitig mit dem Visum beantragen, man spart
" Wartezeit" und wenn das Visa von den Deutschen nicht erteilt wird,
kommt es auf die paar verlorenen € auch nict mehr an.



Ich finde, kommt darauf an, wie viel Zeit man hat. Wenn die Freistellung evtl. kompliziert wird, würde ich es auch tun. Wenn die PVE voraussichtlich schnell geht, würde ich warten.
Wenn man die PVE beantragt, muss ja auch die Einladung schon vorliegen? Sind auch noch mal 200,- die man evtl. für nichts ausgibt.


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24.07.2012 08:03
#5 RE: Besuchsvisum - detaillierte Reihenfolge (inkl. Einladung)
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Rey/Reina del Foro

Zitat von clara im Beitrag #4

Wenn man die PVE beantragt, muss ja auch die Einladung schon vorliegen?
Sind auch noch mal 200,- die man evtl. für nichts ausgibt.


Denke-Nein. Was sind 200,00 € wenn man die Gesamtsumme betrachtet, nothing....
falko

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

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25.07.2012 17:50 (zuletzt bearbeitet: 25.07.2012 17:51)
avatar  Sharky
#6 RE: Besuchsvisum - detaillierte Reihenfolge (inkl. Einladung)
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Top - Forenliebhaber/in

Das PVE kann erst beantragt werden, wenn das D-Visum im Pass ist, nicht vorher.

Salu2 Sharky


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25.07.2012 18:03
avatar  George1
#7 RE: Besuchsvisum - detaillierte Reihenfolge (inkl. Einladung)
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Sharky im Beitrag #6
Das PVE kann erst beantragt werden, wenn das D-Visum im Pass ist, nicht vorher.


So ´n Unsinn - PVE kannst du beantragen, wenn eine Einladung vorliegt - das hat nix mit dem Visum zu tun.
Die Cubis weißen nur freundlicherweise darauf hin, das man die Visabestätigung abwarten sollte, da die Kosten bei eventueller Visaverwährung nicht zurückerstattet werden.

_________
Die USA-Massenverblödung(,)die in Deutschland immer mehr um sich greift, ist eine der schlimmsten Kriegsfolgen(A. Schweitzer)


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25.07.2012 22:14 (zuletzt bearbeitet: 25.07.2012 22:15)
#8 RE: Besuchsvisum - detaillierte Reihenfolge (inkl. Einladung)
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Rey/Reina del Foro

Es hat keinen Zweck mit Euch.

Jetzt wird dieser Thread schon wieder mit Diskussionen zugemüllt.

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Der Gesunde hat viele Wünsche - der Kranke nur einen.

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25.07.2012 22:31
avatar  Pauli
#9 RE: Besuchsvisum - detaillierte Reihenfolge (inkl. Einladung)
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Flipper20 im Beitrag #8
Es hat keinen Zweck mit Euch.

Jetzt wird dieser Thread schon wieder mit Diskussionen zugemüllt.

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Flippie bleib

trink ein paar roncito , das hilft

ist nicht mehr lang bis September .


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31.08.2012 10:22 (zuletzt bearbeitet: 31.08.2012 10:26)
avatar  clara
#10 RE: Besuchsvisum - detaillierte Reihenfolge (inkl. Einladung)
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Forenliebhaber/in

Ergänzung: Die Freistellung von der Arbeit, die für die PVE benötigt wird, heißt
"carta de no objecion laboral". Wie genau das Prozedere ist, hängt von Beruf, Ausbildung und Arbeitgeber ab, Infos zum indviduellen Fall bei der Inmigracion nachfragen. Nicht benötigt bei Arbeitslosikgeit länger als fünf Jahre, sonst zählt die letzte Anstellung.


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31.08.2012 16:17
avatar  Luz
#11 RE: Besuchsvisum - detaillierte Reihenfolge (inkl. Einladung)
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Luz
Forums-Senator/in

CARTA DE LIBERACIÓN DEL CENTRO LABORAL EN CUBA
La carta de liberación del centro laboral es un documento requerido por la Dirección de Inmigración y Extranjería de Cuba, para autorizar a los nacionales cubanos en edad laboral a viajar al exterior, por interés personal.

La carta de liberación contiene información que libera (como su nombre lo indica) al trabajador de responsabilidades con el centro laboral: esto puede ser referente al servicio social, secretos profesionales, así como puede aparecer testimoniada la conducta del trabajador durante su período laboral, etc.

Existen dos tipos de carta de liberación laboral:
1-Temporal: No implica el fin del vínculo laboral entre el trabajador y el centro de trabajo. Es una autorización temporal para que el trabajador pueda viajar al exterior.
2-Baja del Centro Laboral: Es una carta de liberación en la cual se pierde el vínculo con el centro laboral.

Observaciones:
-En caso de estar desvinculados laboralmente (por más de 5 años) la carta de liberación debe ser solicitada en el Ministerio del Trabajo.
-En caso de que esté recientemente desvinculado laboralmente, la carta de liberación debe ser solicitada en el último Centro de Trabajo.
-Algunos profesionales (médicos, trabajadores vinculados a órganos de dirección del país o centros científicos especializados), deben cumplir con el tiempo que se específica por cada Ministerio desde el momento de la baja o a partir de que dejen de ejercer la profesión para poder viajar al exterior por asuntos personales.

¿Quiénes deben solicitar la carta de liberación laboral?
Deben solicitarla TODOS los nacionales cubanos en edad laboral (trabajen o no) para viajar al exterior, por interés personal, para tramitar ante la Dirección de Inmigración y Extranjería un Permiso de Viaje al Exterior (PVE) o Permiso de Residencia en el Exterior (PRE) o Salida Definitiva.

Nota: Si el viaje es promovido por el centro de trabajo no se requiere solicitar la carta de liberación laboral, considerando que es un interés del propio centro laboral, y correrá a cargo de este tramitarle su Permiso de Viaje Temporal (PVT) o Permiso por Asunto Oficial (AO).

¿Cómo solicitar la carta de liberación laboral?
Para solicitar una carta de liberación se requiere:
1-Hacer un escrito de solicitud dirigido a su centro laboral, en el que solicitas la carta de liberación para viajar por asuntos personales.
2-La solicitud es enviada al Ministerio rector de su centro laboral quien aprueba, emite y firma la liberación del trabajador.
3- La carta de liberación es remitida al centro laboral del trabajador para su entrega.

Importante: La carta de liberación NUNCA podrá ser otorgada directamente por el centro laboral.

¿Qué tiempo tardan en emitir la carta de liberación laboral?
No existe un tiempo establecido para la emisión de este documento, dependerá de la gestión diligente de cada Ministerio.

Me encuentro cumpliendo el Servicio Social ¿cuánto tiempo se debe esperar para solicitar la carta de liberación?
Este es un trámite que depende de la decisión y aprobación de la dirección del centro laboral y Ministerio rector, pero lo que está establecido es que todos los graduados deben cumplir con el servicio social fundamentado en la Ley No. 1254 del Servicio Social en Cuba en su artículo 14 que resuelve: “El Servicio Social tendrá una duración de tres años, y podrá combinarse con el Servicio Militar Activo (en el caso de los varones), de modo que la suma de ambos complete los tres años”.

CARTA DE LIBERACIÓN DEL CENTRO ESTUDIANTIL
La carta de liberación del centro estudiantil es un autorizo de viaje que se emite a los nacionales cubanos: estudiantes de enseñanza superior o tecnológica, para solicitar un permiso de viaje o salida de Cuba, por interés personal.

La carta debe estar firmada y acuñada por el Director del Centro estudiantil.

Nota: Si el viaje forma parte de un programa educativo del centro de estudios no se requiere solicitar el autorizo de viaje. Al ser un interés del propio centro estudiantil, éste tramitará su Permiso de Viaje Temporal (PVT).

Referencias: Ley No. 1254 del Servicio Social


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31.08.2012 21:27
#12 RE: Besuchsvisum - detaillierte Reihenfolge (inkl. Einladung)
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Rey/Reina del Foro

Davon verstehe ich nur "Bahnhof".

Schade um die viele Information.

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01.09.2012 14:07 (zuletzt bearbeitet: 01.09.2012 14:07)
#13 RE: Besuchsvisum - detaillierte Reihenfolge (inkl. Einladung)
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Rey/Reina del Foro

Da deine Novia doch auf eigene Rechnung arbeitet und nirgends angestellt ist (oder?), braucht sie solch eine "carta de liberación laboral" sowieso nicht.


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02.09.2012 19:53
#14 RE: Besuchsvisum - detaillierte Reihenfolge (inkl. Einladung)
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Rey/Reina del Foro

Zitat von la pirata im Beitrag #13
Da deine Novia doch auf eigene Rechnung arbeitet und nirgends angestellt ist (oder?), braucht sie solch eine "carta de liberación laboral" sowieso nicht.


Stimmt.

Novia beträfe das nicht.

Ich interessiere mich aber für vieles in Bezug auf Kuba, was Novia nicht direkt betrifft.

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02.09.2012 19:59 (zuletzt bearbeitet: 02.09.2012 20:04)
avatar  jan
#15 RE: Besuchsvisum - detaillierte Reihenfolge (inkl. Einladung)
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jan
Rey/Reina del Foro

Dann lern doch mal Spanisch

Oder nutze google Übersetzer
.

Zitat

Davon verstehe ich nur "Bahnhof".

Schade um die vielen Informationen.




.

02.09.2012 21:39
avatar  Ralfw ( gelöscht )
#16 RE: Besuchsvisum - detaillierte Reihenfolge (inkl. Einladung)
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Ralfw ( gelöscht )

Zitat von la pirata im Beitrag #13
Da deine Novia doch auf eigene Rechnung arbeitet


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02.09.2012 23:52 (zuletzt bearbeitet: 02.09.2012 23:52)
#17 RE: Besuchsvisum - detaillierte Reihenfolge (inkl. Einladung)
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Rey/Reina del Foro

Zitat von jan im Beitrag #15
Dann lern doch mal Spanisch

Oder nutze google Übersetzer
.

Zitat

Davon verstehe ich nur "Bahnhof".

Schade um die vielen Informationen.




.



Und Du lern doch mal lesen!

Z.B. das, was unter jedem meiner Beiträge steht!

Und was Deine Rechtschreibkorrekturen angeht: Hatte man sich nicht an anderer Stelle darauf geeinigt, dass Du Deine Beiträge gleich in den Mülleimer schreibst?

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03.09.2012 15:05
#18 RE: Besuchsvisum - detaillierte Reihenfolge (inkl. Einladung)
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Rey/Reina del Foro

Zitat von la pirata im Beitrag #13
Da deine Novia doch auf eigene Rechnung arbeitet und nirgends angestellt ist (oder?), braucht sie solch eine "carta de liberación laboral" sowieso nicht.


Wie liest Du das:

¿Quiénes deben solicitar la carta de liberación laboral?
Deben solicitarla TODOS los nacionales cubanos en edad laboral (trabajen o no) para viajar al exterior


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Der Gesunde hat viele Wünsche - der Kranke nur einen.

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03.09.2012 15:55 (zuletzt bearbeitet: 03.09.2012 15:56)
#19 RE: Besuchsvisum - detaillierte Reihenfolge (inkl. Einladung)
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Flipper20 im Beitrag #18
Wie liest Du das:

¿Quiénes deben solicitar la carta de liberación laboral?
Deben solicitarla TODOS los nacionales cubanos en edad laboral (trabajen o no) para viajar al exterior


Na, da verstehst du ja doch eine Menge spanisch!


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03.09.2012 22:20
#20 RE: Besuchsvisum - detaillierte Reihenfolge (inkl. Einladung)
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Rey/Reina del Foro

Zitat von la pirata im Beitrag #19
Zitat von Flipper20 im Beitrag #18
Wie liest Du das:

¿Quiénes deben solicitar la carta de liberación laboral?
Deben solicitarla TODOS los nacionales cubanos en edad laboral (trabajen o no) para viajar al exterior


Na, da verstehst du ja doch eine Menge spanisch!


Si,Si.

Hab´ ich ja an anderer Stelle schon geschrieben, dass ich in Kuba - wenn man langsam und deutlich mit mir spricht - gut klar komme.
Wie sollte ich mich auch sonst mit Novia unterhalten? (Ja, wir reden ab und zu)

Aber Behörden-Spanisch ist wie Behörden-Deutsch halt noch mal ´ne andere Nummer.

Mir tut´s auch häufig für Andere leid, die gar kein Spanisch sprechen oder verstehen.

Dass in der Spanisch-Sektion hier Spanisch geschrieben wird, verstehe ich ja, aber ansonsten würde ich es begrüßen, wenn sich die gut Spanisch-Sprechenden mit einer deutschen Übersetzung nützlich machen würden...

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03.09.2012 22:24 (zuletzt bearbeitet: 03.09.2012 22:24)
#21 RE: Besuchsvisum - detaillierte Reihenfolge (inkl. Einladung)
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Rey/Reina del Foro

Gestern schrieb Novia übrigens: "Me papa se murio."

Die traurige Nachricht habe ich auch verstanden.

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03.09.2012 22:41 (zuletzt bearbeitet: 03.09.2012 22:41)
#22 RE: Besuchsvisum - detaillierte Reihenfolge (inkl. Einladung)
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Flipper20 im Beitrag #20
Aber Behörden-Spanisch ist wie Behörden-Deutsch halt noch mal ´ne andere Nummer.

Mir tut´s auch häufig für Andere leid, die gar kein Spanisch sprechen oder verstehen.

Dass in der Spanisch-Sektion hier Spanisch geschrieben wird, verstehe ich ja, aber ansonsten würde ich es begrüßen, wenn sich die gut Spanisch-Sprechenden mit einer deutschen Übersetzung nützlich machen würden...

Klar, ist ´ne andere Nummer.

Übersetzen wäre sicher nicht das Problem, aber doch ganz schön zeitaufwendig, alles zu tippen und letztlich sollte sich damit eigentlich der kubanische Part beschäftigen - für ihn ist dieser kubanische Verordnungskram ja auch konzipiert und er muss die Dokumente bzw. Anträge beschaffen oder stellen.


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