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Vorsicht bei Einladungen
Nur als Warnung an alle eventuellen Einlader. Bin heute zum Abholen meiner Suegra nach Frankfurt gereist, leider muss Sie im Transitbereich des Flughafen Frankfurt bis zur erzwungenen Ausreise am Dienstag, 10.11. dort verweilen. Ich habe den Flug Ende Oktober bei Condor gebucht, Nachfragen bei Inmi in Cuba und Ausländerbehörde hier alles o.k., Suegra hat ein Multivisa. Bei der Ausreise gestern in Varadero waren auch Leute von der deutschen Botschaft zugegen, hatten den Leuten wohl erklärt das es seit 2. November keine Touristischen Einreisen gibt, Familienaufenthalte wurden dort für o. k. befunden. Heute in Frankfurt 6 Stunden Diskussionen mit der Bundespolizei, Suegra interniert im Transitbereich, keine Kommunikation erlaubt wegen Corona Regeln, Fazit keine Einreise mit Besuchsvisum möglich. Erzwungene Ausreise zum nächsten Termin am Dienstag 10.11. FRA -VRA, bis dahin Pennerdasein im Transitbereich.
Werde wohl in Zukunft ähnlich wie Nico wählen
#2 RE: Vorsicht bei Einladungen
Du willst Nazis wählen, weil deine Suegra coronabedingte Einreiseprobleme hat?
Die AfD war eine der ersten Parteien, die bei Pandemiebeginn "Einreiseverbot" geschrien haben. Auch sonst sind sie mir nicht gerade als kulant gegenüber Ausländern bekannt. Du wirst diesbezüglich wohl vom Nieselregen in einen Dauerstarkregen kommen.
Mit Verlaub, die selben (eigentlich netten) Bundespolizisten haben erklärt das sie aus den noch mehrheitlich eintreffenden Flügen aus arabischen Ländern die Mehrzahl aufgrund Asylgründen einreisen lassen m ü s s e n. Es geht auch eigentlich darum das wohl irgendjemand versagt wenn einerseits die Ausreise im Beisein deutscher Behördenangestellter genehmigt und andererseits die Einreise hier verwehrt wird. Wen ich wähle hab ich auch nicht erwähnt, glaub ich.
Nebenbei zur Ergänzung, die Frau hatte einen negativen Corona Test, hätte man im übrgen innerhalb zweier Stunden auch in Frankfurt bekommen, aber darum geht es nicht, Cuba ist klammheimlich beim Auswärtigen Amt (nicht bei RKI o.ä.) als Risikogebiet eingestuft worden.
Turano, eigentlich hast Du Recht, a b e r man ließ mich mit meiner kleinen Tochter (also der Enkelin der Suegra) über 5 Stunden warten bis man mir mitgeteilt hat das jetzt die Zwangsausreise ansteht, Kommunikation wurde unterbunden, jetzt gerade komm ich zurück und morgen Sonntag werde ich es nicht geregelt kriegen. Wenn Du aber einen Anwalt kennst, bitte per PN an micht, zwischen 3 - 5000 wäre mir die Sache wert. Es geht einfach darum, niemand hat etwas falsch gemacht, die wirklich ehrenwerte Frau, meine Frau und meine Tochter heulen um die Wette und wir können nicht mal mit ihr kommunizieren, ichhatte die Beamten noch darum gebeten, sie ist gefangen bis zur Ausreise im Transitbereich, keine Kommunikation möglich. Wer glaubt ich spinne dem erkläre ich das gerne ausführlich, aber tatsächlich heute so passiert
Man sollte sich auf jeden Fall vor der Reise auf den Seiten der deutschen Botschaft in Havanna und nachfolgend auf den Seiten des BMI informieren. Praktisch ist eine Einreise zu normalen Besuchszwecken aus Nicht-EU-Ländern nur für einen kleinen Personenkreis oder in Notfällen möglich.
#8 RE: Vorsicht bei Einladungen
@Fulano:
Das ist ja wirklich schlimm gelaufen, und mein Mitgefühl gilt allen Beteiligten. Allerdings wird es auch nicht dadurch besser, jetzt noch einen - in meinen Augen aussichtslosen - teuren Rechtsstreit hinterherzuschicken. Eltern volljähriger „Kinder“ gehören nicht zur Kernfamilie, und eine Ausnahme-Situation liegt nicht vor. Also eine ganz „normale“ touristische Einreise, die momentan nicht erlaubt ist. Erneut, ich finde die Konsequenzen schlimm. Aber es ist auch nicht die Aufgabe des Botschaftspersonals, im Ausland beim Check-in zu prüfen, ob die Reisenden alle Einreiseformalitäten und -Voraussetzungen erfüllen. Dafür ist jeder Reisende selbst verantwortlich. Dass dies in Corona-Zeiten schwierig und unübersichtlich herauszufinden ist, stimmt natürlich. Andererseits war das Vorhaben, ohne „wichtigen Grund“ eine Kubanerin nach Deutschland in den Flieger zu setzen, schon vorher absehbar ein gewisses Risiko. No es facil ... . Aber jetzt auch noch teure Rechtsanwälte zu beauftragen, erscheint mir persönlich nahezu aussichtslos. Die Corona-Regelungen sind vielfach ungerecht, übertrieben und/oder albern. Alle Verantwortlichen sind überfordert. Angesichts dieser Naturkatastrophe allerdings wird auch niemals jeder einzelne individuelle Härtefall bedacht werden können, sondern die einfachen Behördenmitarbeiter machen einfach Dienst streng nach Vorschrift, alle über einen Kamm geschert. Das Visum ist eine notwendige, aber keine hinreichende Voraussetzung für eine Einreise. Zusätzlich sind die Corona-Einreiserestriktionen zu beachten, leider ... .
Auch da gebe ich dir Recht, nur der Staatsbürger darf und muss sich auf die Entscheidung einer deutschen Behörde verlassen können. Wenn dann intern im gleichen Zeitraum Rechtsänderungen auftreten, vertritt dies sicher nicht die Person welche alle für sich massgeblichen Vorschriften befolgt hat. In dieser Sache habe ich tatsächlich Anwälte bemüht, zumindest wurde nach Vorlage deren Vollmacht die arme Frau auf ein Hotel im Transitbereich verwiesen. Die Anwälte freuen sich und bemühen sich zeitnah um eine Klärung vor Ort bei den Behörden.
Ansonsten untere Schublade was hier passiert, mir wurde mit meiner kleinen Tochter jeglicher Kontakt zur Suegra/Abuela verweigert, die jetzt ohne Kontaktmöglichkeit auf Bänken im Transitbereich ein paar Tage verbringen muss. Das erste Mal das ich mich für mein Land schämen musste
#10 RE: Vorsicht bei Einladungen
Zitat von Fulano im Beitrag #3
Cuba ist klammheimlich beim Auswärtigen Amt (nicht bei RKI o.ä.) als Risikogebiet eingestuft worden.
Dann muss es dazu auch amtliche Dokumente geben.
Und die Urlauber, die seit dem 31. Oktober geflogen sind, dürften nicht ohne Weiteres wieder hier einreisen. Im Prinzip müssten sie genauso wie deine suegra behandelt werden.
Gibt es noch weitere (kubanische) Passagiere desselben Fluges, denen es ebenso ergeht?
Die Situation tut mir sehr, sehr leid für dich und deine Familie, Fulano. Da ist das letzte Wort hoffentlich noch nicht gesprochen.
@Carpe Diem
Ich glaube Du verstehst es nicht, die Frau hat bis zum selben Tag mit der Botschaft Kontakt gehabt, es wurde befunden das sie mit Visum ausreisen darf, ohne zwingende Vorschrift sogar mit negativem Coronatest. Neben dem Check In von Condor befanden sich Deutsche Botschaftsverantwortliche vor Ort und haben im Einzelfall entschieden wer die Voraussetzungen erfüllt. Mehr an Nachfragen kann man nicht machen als Bürger. Aufgrund der Vorfälle heute in Frankfurt haben sich direkt Anwälte pro bono in Bewegung gesetzt, denn es geht nicht nur um die Einreiseverweigerung der rechtlich einwandfreien Ausreise meiner herzensguten Suegra, sondern vielmehr um die abschliessende Behandlung. Jeglicher persönliche Kontakt wurde unterbunden, sie solle sich jetzt selber 3 Tage im Transitbereich durchschlagen und die Zwangsausreise trägt die verantwortliche Fluggesellschaft, in diesem Fall Condor. Aufgrund dessen, und nur wie mit ihr umgegangen wurde, habe ich tatsächlich keine Mühen gescheut und Anwälte beordert, nach deren Erscheinen wurde sie sofort in ein Hotel einquartiert und lebt nicht mehr wie ein Penner im Transitbereich. Ein persönlicher Kontakt ist uns nicht möglich, da die gute Frau nur über die Linea Cubana verfügt, und auch nicht weiss wie man sich über das Flughafen WiFi einloggt. Am Flughafen gibt es zeitnah Dolmetscher für arabische Sprache, für das europäische Spanisch konnten die Beamten nicht dienen.
Ich möchte nun mal jeden hier fragen, wie er sich persönlich fühlt, wenn ein Familienangehöriger in Deutschland wie Müll für mehrer Tage an einem Flughafen behandelt wird. Ich schäme mich für das, was meiner Schwiegermutter passiert
@Hombre blanco
ich verstehe was Du meinst,gerne erkläre ich es genauer. Die Suegra sollte eigentlich schon im Frühjahr reisen, klar es ging nichts mehr, deswegen jetzt mit Nachfrage bei Condor nebst beteiligter Behörden. Also Ausreise am 06.11. mit Condor, Ankunft in FRA. Dort warte ich mit meiner kleinen Tochter am vorgesehenen Gate. Nach Stunden, Anruf bei der Bundespolizei, es herrschten jetzt mit einer Anordung von H e u t e verschärfte Einreisebestimmungen bzgl. Corona. Meine Suegra hatte schon vorsorglich ihren absolvierten Negativ Test dabei, darum ging es aber nicht mehr, der wäre auch innerhalb zwei Stunden in Frankfurt am Airport zu haben. Lt. vorliegendender Bestimmungen wäre keinerlei Einreise mit Schengen Visum für Kubaner mehr möglich und die Frau muss bis zu der Ausreise am 10.11. ihr Dasein sich selbst überlassen im Transitbereich fristen. Meine kleine Tochter hat über Stunden geweint, ein Kontakt wurde verneint, bis jetzt wissen wir nicht wie es unserer Dicken, meiner wirklich geliebten Suegra geht, keinerlei Kontaktmöglichkeit. Mir erscheint es nach wie vor etwas strange, und tatsächlich habe ich noch in der Nacht anwaltliche Hilfe auf den Weg geschickt. Bezeichnend vielleicht nach dem Fax der anwaltlichen Vertretung wurde sie gesucht und nach Angaben der Kanzlei zum Schlafen in einem Hotel untergebracht. Tatsächlich habe ich Leute die jetzt oder ab 06.00 sich um sie kümmern um Kontakt zu uns herzustellen. Ich habe das heute hautnah erlebt, nochmals, ich schäme mich für die Behandlung meiner Suegra durch deutsche Behörden, die mir so selbst im kommunistischen Kuba unvorstellbar wären.
Man, Fulano. Ist ja unglaublich. Wäre ich in der Situation, würde ich jetzt wohl
aus dem Gefängnis schreiben. Ist wirklich peinlich. Beamtennamen, Dienst Nr notieren
und dann D verklagen....
Auf der RKI Website steht das leider ausdrücklich,ist
wohl vor 5 Tagen in Kraft getreten.
Ausnahmen gibt es nur zb. für schwere Krankheit,Beerdigungen oder Hochzeit.
Dann dürfen auch Familienangehörige 1.Grades von Erwachsenen Personen einreisen.
Ich meine Condor hätte sie gar nicht ins Flugzeug lassen dürfen.
Ich hoffe die Anwälte erreichen etwas.
Zitat von Fulano im Beitrag #16
Der Meinung war ich auch, Condor ist aber aussen vor weil beim Abflug ein Beamter der deutschen Botschaft anwesend war der die Ausreisen geprüft hat, bei vorliegendem Schengenvisum
Ein Beamter der Deutschen Botschaft , ein kubanischer Mitarbeiter dieser, oder doch nur der Stationsleiter der Condor ????
Zitat von Fulano im Beitrag #18
Nein, der Deutschen Botschaft! Der Leiter dort in Varadero heisst Leonardo, auch der hat bestätigt das bezüglich der Ausreise wegen der Schengen Visa jemand von der deutschen Botschaft anwesend war.
Leonardo ist kein "Leiter" sondern ein simpler Handling Agent des Büros der Condor in Havana, der überwacht das Check -In, wirft einen Blick in die Pässe,
und dass "jemand" von der Botschaft anwesend gewesen sein soll bezweifel ich.
Am Freitag, 06.11.20, letzte Aktualisierung stand unter www.rki.de Kuba nicht als Risikogebiet ausgewiesen. Anhand dieser Liste RKI/BMI sollte man sich informieren
#22 RE: Vorsicht bei Einladungen
Unabhängig von den Risikogebieten gilt seit Juni folgendes.
Zitat
Welche Reisebeschränkungen gibt es im außereuropäischen Luft- und Seeverkehr?
Die am 17. März 2020 zur weiteren Eindämmung der Infektionsgefahren durch das Coronavirus von Bundesminister Seehofer angeordneten weitreichenden Einreisebeschränkungen an den deutschen Schengen-Außengrenzen wurden seit 2. Juli 2020 gelockert.
Am 30. Juni 2020 hatte der Rat der EU eine "Empfehlung des Rates zur vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU und die mögliche Aufhebung dieser Beschränkung" angenommen ((EU) 2020/912). Danach wollen die Mitgliedstaaten koordiniert und schrittweise die vorübergehende Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU für Personen, die in bestimmten Drittstaaten ansässig sind (d.h. dort ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben), aufheben. Die Liste dieser Drittstaaten wird regelmäßig überprüft und ggf. aktualisiert.
Deutschland hat die Einreisebeschränkungen auf Grundlage dieser Empfehlung ab 2. Juli 2020 zunächst für die Gebietsansässigen aus acht Drittstaaten aufgehoben.
Mit der "Empfehlung des Rates zur Änderung der Empfehlung (EU) 2020/912 des Rates zur vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU und die mögliche Aufhebung dieser Beschränkung" vom 16. Juli 2020 erfolgte bereits eine erste Aktualisierung in Form der Streichung zweier Drittstaaten von der EU-Positivliste, die Deutschland zum 17. Juli 2020 umgesetzt hat. Eine weitere Aktualisierung der nationalen Positivliste wurde durch die Einstufung zweier Staaten als Risikogebiete am 7. Oktober 2020 erforderlich.
Ab 27. Oktober 2020 sind unbeschränkte Einreisen nach Deutschland für die Gebietsansässigen folgender Staaten möglich:
Australien
Neuseeland
Singapur
Thailand
Uruguay
Darüber hinaus soll diese Liste um die Staaten
Japan
Südkorea
China
SVZ der VR China Hong Kong und Macau
erweitert werden, sobald die gegenseitige Einreisemöglichkeit festgestellt wird.
Für Personen, die in anderen als den vorstehend genannten Drittstaaten ansässig sind, gelten die bisherigen Einreisebeschränkungen fort, d.h. sie dürfen nur nach Deutschland einreisen, wenn sie eine wichtige Funktion ausüben oder ihre Reise zwingend notwendig ist (siehe hierzu "Wann ist die zwingende Notwendigkeit der Einreise gegeben?"). Ansässig ist eine Person in einem Staat, wenn sie dort entweder ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ein Wohnsitz ist insbesondere dann begründet, wenn die letzten 6 Monate dort verbracht wurden.
Deutsche Staatsangehörige sind von den Einschränkungen nicht betroffen.
Auch Unionsbürger und Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs, Liechtensteins, der Schweiz, Norwegens und Islands und ihre Familienangehörigen der Kernfamilie (Ehepartner, minderjährige ledige Kinder, Eltern minderjähriger Kinder) sind von den Einreisebeschränkungen ausgenommen.
Das gleiche gilt für Drittstaatsangehörige mit einem bestehenden längerfristigen Aufenthaltsrecht in einem EU- oder Schengenstaat oder dem Vereinigten Königreich (Aufenthaltstitel oder längerfristiges Visum) und ihre Familienangehörigen der Kernfamilie.
Die Ersteinreise von Drittstaatsangehörigen dagegen ist nur bei Vorliegen einer der Ausnahmen von den Einreisebeschränkungen möglich, d.h. wenn die Person entweder ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Drittstaat hat, der auf der deutschen Positivliste steht oder die Einreise zwingend notwendig ist (siehe hierzu "Wann ist die zwingende Notwendigkeit der Einreise gegeben?"). Zu Einreisen von Familienangehörigen siehe auch "Welche Besonderheiten gelten für die Einreise von Familienangehörigen aus Drittstaaten, die nicht auf der „Positivliste" stehen?"
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/...738352bodyText3
Es gibt und passieren ständig Dinge zwischen Himmel und Erde, von denen der Normalbürger nichts mitbekommt.
Man erfährt und weiß davon nichts, solange man nicht selbst direkt betroffen ist.
Ist man dann davon betroffen, glaubt man, dass man in einem schlechten Film wäre.
Insbesondere die Hilflosigkeit und Ohnmacht, die man empfindet, macht einem zu schaffen.
Kopf hoch, Fulano!
Ja Danke. Das hast Du gut in Worte gefasst. Wenn es uns nicht passiert werde bzw. gerade noch so läuft, würde ich es wahrscheinlich auch niemandem glauben. Nochmals, Kuba ist nicht auf der Negativliste des RKI/BMI gelistet. Die Bundespolizei ist der Meinung das es jedoch auch nicht auf einer Positiveinreiseliste stünde und verweigert die Einreise aufgrund dessen
Hinzukommt, das die gute auch für uns nicht telefonisch erreichbar ist. Die hat zwar Ihre cubanische Linea, hilft aber hier nix
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