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Einladung von Familienangehörigen I.Grades
Nachdem ich nun meine Schwiegerelter einladen wollte, habe ich das Foro etwas durchforstet um nähere Information über das Prozedere der Einladung von Familienangehörigen zu efahren. Da ich aber für mich nicht ausreichende Informationen gefunden hatte, haben wir die Einladung frei nach Schnauze durchgezogen.
Das Prozedere wie im Infoteil beschrieben ist soweit richtig, ausgenommen die Einladung über das cubanische Konsulat.
Familienangehörige I. Grades benötigen keine Einladung und somit entfällt die Bezahlung von 200 Euro.
Der Ausreiseantrag ist mit entsprechender Bezahlung bei einer Bank (150CUC je Person),bei der zuständigen INMI abzugeben. Zuteilung der Ausreise bei Verwandten I. Grades erfolgt innerhalb einer Woche.
Zitat von locoyuma
Nachdem ich nun meine Schwiegerelter einladen wollte, habe ich das Foro etwas durchforstet um nähere Information über das Prozedere der Einladung von Familienangehörigen zu efahren. Da ich aber für mich nicht ausreichende Informationen gefunden hatte, haben wir die Einladung frei nach Schnauze durchgezogen.
Das Prozedere wie im Infoteil beschrieben ist soweit richtig, ausgenommen die Einladung über das cubanische Konsulat.
Familienangehörige I. Grades benötigen keine Einladung und somit entfällt die Bezahlung von 200 Euro.
Der Ausreiseantrag ist mit entsprechender Bezahlung bei einer Bank (150CUC je Person),bei der zuständigen INMI abzugeben. Zuteilung der Ausreise bei Verwandten I. Grades erfolgt innerhalb einer Woche.
Vorsicht. Stimmt nicht
Zitat von locoyuma
Familienangehörige I. Grades benötigen keine Einladung und somit entfällt die Bezahlung von 200 Euro.
Darauf bin ich auch reingefallen!
In Antwort auf:
Der Ausreiseantrag ist mit entsprechender Bezahlung bei einer Bank (150CUC je Person),bei der zuständigen INMI abzugeben. Zuteilung der Ausreise bei Verwandten I. Grades erfolgt innerhalb einer Woche.
Damit ist wohl die "Carta Blanca" gemeint - war bei meiner Tochter genauso!
Zitat von locoyuma
Nachdem ich nun meine Schwiegerelter einladen wollte, habe ich das Foro etwas durchforstet um nähere Information über das Prozedere der Einladung von Familienangehörigen zu efahren. Da ich aber für mich nicht ausreichende Informationen gefunden hatte, haben wir die Einladung frei nach Schnauze durchgezogen.
Das Prozedere wie im Infoteil beschrieben ist soweit richtig, ausgenommen die Einladung über das cubanische Konsulat.
Familienangehörige I. Grades benötigen keine Einladung und somit entfällt die Bezahlung von 200 Euro.
Der Ausreiseantrag ist mit entsprechender Bezahlung bei einer Bank (150CUC je Person),bei der zuständigen INMI abzugeben. Zuteilung der Ausreise bei Verwandten I. Grades erfolgt innerhalb einer Woche.
Gilt nur dann wenn 1. Blutsverwandtschaft ersten Grades vorliegt und 2. Die Eltern gemeinsam mit dem kubanischen Kind (das mit einem Ausländer verheiratet ist und mit diesem im Ausland lebt) die PVE in der Inmigración beantragen und anschliessend gemeinsam ausreisen
Zitat von Papilindo
Und wie ist nun die genaue Prozedur bei Einladung,z.B. der Schwiegermuter ???
Mit oder ohne Consulat ??
Vielleicht kann das nocheinmal jemand richtig von A-Z beschreiben.
Danke.
Wenn DU deine Schwiegermutter einlädst ganz nurmal mit Notar und allem, nur wenn deine Frau ihre Mutter einläd greift die vereinfachte Variante.
#10 RE: Einladung von Familienangehörigen I.Grades
Was bitte ist denn so schwer zu verstehen
http://emba.cubaminrex.cu/Portals/202/Ei...Information.doc
#11 RE: Einladung von Familienangehörigen I.Grades
Zitat von Evaniuska
Das muss Luz machen, denn der hat offenbar Quellen jenseits jeglicher Gesetzestexte. "Blutsverwandtschaft" ist schon wieder mal völliger Unfug! Ansonsten wäre ich der Inzucht zu verurteilen!
Was heißt nochmal: consanguinidad ??
Du kannst zwar Schweine durchs Dorf treiben ähem im Carro transportieren, aber Spanisch?
(oder warst du das nicht?)
http://emba.cubaminrex.cu/Default.aspx?tabid=9800
Jan - um seine Ehefrau einzuladen benötigt man ebenfalls keine carta de invitacion, also auch keinen Notar und keine kubanische Botschaft. Und ich versicher hier gern nochmal, dass a) zwischen mir und meiner Frau keine Blutsverwandschaft besteht und b) ich diese mehrfach via PVE eingeladen habe, ohne eine Einladung zu benötigen.
Zitat von Evaniuska
Jan - um seine Ehefrau einzuladen benötigt man ebenfalls keine carta de invitacion, also auch keinen Notar und keine kubanische Botschaft.
Mann Mann Mann - was hat den nun die Ehefrau bitte mit der ollen Verwandschaft zu tun.
Deine Ehefrau brauchst du gar nicht einladen. Die geht mit der Eheurkunde zur Inmi und holt sich die PVE.
Für die Verwandschaft brauchst du aber ´ne Einladung und die eben bei Verwandschaft 1 oder 2. Grades ohne vorherige eidesstattliche Versicherung oder wenn du die Großtante der Stiefschwester deiner Suegra einladen willst ( oder eben deine amiga ) mit notariell beglaubigter eidesstattlicher Versicherung.
Georg1 - Mann, der Birne gegen die Wand hau kann:
Weder für die olle Verwandtschaft (1. Grades) noch für die Ehefrau (nicht blutsverwandt) brauch man eine EINLADUNG (carta de invitacion). Nada, niet, nullingerinho. Keine 200 EUR (siehe Eingangsposting) lätzen.
Du (als Kubaner) gehst einfach mit Ehe- und/oder Geburts-/Abstammungsurkunde (und Visa/Titel im pasaporte und 150-CUC-sello und 2? farbigen Passfotos) zur Inmi und holst Dir Deine PVE (1 Woche später) ab. Auch für die bucklige Verwandschaft (1. Grades) brauchst Du vorher KEINE Einladung ausstellen lassen. Info kommt direkt von unserer Inmi. Vorbehalt: Deine Inmi macht das anderst.
Aber Ihr werdet das schon wissen. Ich geh wieder zu meinen Hurricans und schau, wo ich demnächst mal Zement herbekomme....
Das cubanische Konsulat behauptet zwar :
"Ab Mai 2007 werden die Einladungsschreiben für kubanische Staatsbürger mit nachgewiesenem Verwandtschaftsverhältnis ersten oder zweiten Grades (Eltern, Söhne/Töchter, Großeltern, -kinder) direkt in den konsularischen Vertretungen Berlin und Bonn ausgestellt. Kubanische Staatsbürger die eine Einladung aussprechen müssen in dem Konsulat registriert sein in dem sie die Einladung vorlegen.
Die Kosten für die Bearbeitung eines Einladung durch das Konsulat betragen 200,00 €, soweit die Einladung dem Konsulat per Brief übersandt wird, 225 €. Dem Antragsschreiben fügen Sie dann bitte noch eine von Ihnen persönlich unterschriebene Kopie der ersten Seite ihres Reisepasses und einen mit ihrer Adresse versehenen und mit 0,55 € frankierten Umschlag bei."
Aber was wissen die denn schon.
ehemaliges mitglied
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gelöscht
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#17 RE: Einladung von Familienangehörigen I.Grades
Zitat von LuzZitat von locoyuma
Nachdem ich nun meine Schwiegerelter einladen wollte, habe ich das Foro etwas durchforstet um nähere Information über das Prozedere der Einladung von Familienangehörigen zu efahren. Da ich aber für mich nicht ausreichende Informationen gefunden hatte, haben wir die Einladung frei nach Schnauze durchgezogen.
Das Prozedere wie im Infoteil beschrieben ist soweit richtig, ausgenommen die Einladung über das cubanische Konsulat.
Familienangehörige I. Grades benötigen keine Einladung und somit entfällt die Bezahlung von 200 Euro.
Der Ausreiseantrag ist mit entsprechender Bezahlung bei einer Bank (150CUC je Person),bei der zuständigen INMI abzugeben. Zuteilung der Ausreise bei Verwandten I. Grades erfolgt innerhalb einer Woche.
Gilt nur dann wenn 1. Blutsverwandtschaft ersten Grades vorliegt und 2. Die Eltern gemeinsam mit dem kubanischen Kind (das mit einem Ausländer verheiratet ist und mit diesem im Ausland lebt) die PVE in der Inmigración beantragen und anschliessend gemeinsam ausreisen
Deshalb haben meine suergos die PVE alleine beantragt und reisen meine suegros alleine aus
Zitat von George1
Das cubanische Konsulat behauptet zwar :
"Ab Mai 2007 werden die Einladungsschreiben für kubanische Staatsbürger mit nachgewiesenem Verwandtschaftsverhältnis ersten oder zweiten Grades (Eltern, Söhne/Töchter, Großeltern, -kinder) direkt in den konsularischen Vertretungen Berlin und Bonn ausgestellt. Kubanische Staatsbürger die eine Einladung aussprechen müssen in dem Konsulat registriert sein in dem sie die Einladung vorlegen.
Die Kosten für die Bearbeitung eines Einladung durch das Konsulat betragen 200,00 €, soweit die Einladung dem Konsulat per Brief übersandt wird, 225 €. Dem Antragsschreiben fügen Sie dann bitte noch eine von Ihnen persönlich unterschriebene Kopie der ersten Seite ihres Reisepasses und einen mit ihrer Adresse versehenen und mit 0,55 € frankierten Umschlag bei."
Aber was wissen die denn schon.
Genau so isses, was wissen die schon.
PVE ist bei den suegros ohne Einladung ohne Verpflichtungserklärung für die cubanische Seite, erteilt. So wie es Pasu erklärt hat
Zitat von locoyuma
Deshalb haben meine suergos die PVE alleine beantragt und reisen meine suegros alleine aus
Also dann haben wir doch mal wieder was über Schwiegereltern gelernt - wenn man Sie einläd kostets 200 Euronen, wenn die sich selbst einladen kostets nix.
Ergo - niemals die Schwiegereltern einladen.
Kann mir das zwar immer noch nicht vorstellen, das die freiwillig auf 200 Euronen verzichten - aber nun gut.
ehemaliges mitglied
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gelöscht
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#20 RE: Einladung von Familienangehörigen I.Grades
Ich weiss wirklich nicht, was für ein Interesse einige Leute hier im Formum daran haben absichtlich Falschmeldungen zu lanzieren kann letztendlich nur davor warnen dem Glauben zu schenken was hier locoyuma der Faschismuskenner und Evanisuska der Reissackunterschlager verbreiten. Ganz nebenbei erinnert mich diese Diskussion hier an diese unschöne Diskussion von vor ungefähr anderthalb Jahren, wo es darum ging ob Kubanern die sich scheiden lasssen wollen, Gefahr laufen die PRE zu verlieren. Was da alles für ein Unsinn behauptet wurde, da stellen sich mir noch heute die Haare zu Berge wenn ich mich daran erinnere.
Aber o.k. jeder muss wissen, wem er vertrauen möchte.
Hier noch mal die Informationen des Konsulats dazu wann es zur PVE Beantragung in der Inmigración keiner Einladung bedarf:
http://emba.cubaminrex.cu/Default.aspx?tabid=14638
und daraus der wichtigste Abschnitt zitiert:
"Se consideran características excepcionales para eximir del requisito de la Invitación, las solicitudes de:
1. Los nietos y el cónyuge de los hijos de los cubanos nacidos en el exterior que los acompañen en su viaje.
2. Padres, hijos y nietos de cubanos que tienen unión matrimonial formalizada con extranjeros y viajen en unión de estos.
3. Los que posean pasaporte extranjero, residencia permanente o provisional actualizada del país al que se dirigen. Todo ciudadano cubano que posea pasaporte alemán, o visa de residencia alemana permanente o provisional no necesita carta de invitación para viajar al exterior."
ehemaliges mitglied
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gelöscht
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#22 RE: Einladung von Familienangehörigen I.Grades
Zitat von Luz
Ich weiss wirklich nicht, was für ein Interesse einige Leute hier im Formum daran haben absichtlich Falschmeldungen zu lanzieren kann letztendlich nur davor warnen dem Glauben zu schenken was hier locoyuma der Faschismuskenner und Evanisuska der Reissackunterschlager verbreiten. Ganz nebenbei erinnert mich diese Diskussion hier an diese unschöne Diskussion von vor ungefähr anderthalb Jahren, wo es darum ging ob Kubanern die sich scheiden lasssen wollen, Gefahr laufen die PRE zu verlieren. Was da alles für ein Unsinn behauptet wurde, da stellen sich mir noch heute die Haare zu Berge wenn ich mich daran erinnere.
Aber o.k. jeder muss wissen, wem er vertrauen möchte.
Mich hat es nur gefreut, dass Cubaner ohne staatliche Restriktionen ausreisen dürfen, vorausgesetzt sie haben genügend Geld und ein Visa zur Ausreise.
So nebenbei, Faschissmuskenner dürfte falsch sein, habe mit Italien nichts am Hut
Aber ich lass' mich weder von dummen Neonazis, noch von saudummen Kommunisten blöd anmachen oder quer anlabern
Zitat von locoyuma
Mich hat es nur gefreut, dass Cubaner ohne staatliche Restriktionen ausreisen dürfen, vorausgesetzt sie haben genügend Geld und ein Visa zur Ausreise.
So nebenbei, Faschissmuskenner dürfte falsch sein, habe mit Italien nichts am Hut
Aber ich lass' mich weder von dummen Neonazis, noch von saudummen Kommunisten blöd anmachen oder quer anlabern[/quote]
Ah. Und das Vis[b]um[b] zur Einreise nach Deutschland ist keine staatliche Restriktion (ist nur eine Antiarmutsschutzmassnahme)?
Wenn ich es richtig verstehe, schlägst du also hier vor, man soll die Beamten der Inmigracion bestechen damit man die Ausreiseerlaubnis für seine Schwiegereltern bekommt. Was kostet das denn so? Werd doch mal konkret?
ehemaliges mitglied
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gelöscht
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#24 RE: Einladung von Familienangehörigen I.Grades
Zitat von LuzZitat von locoyuma
Mich hat es nur gefreut, dass Cubaner ohne staatliche Restriktionen ausreisen dürfen, vorausgesetzt sie haben genügend Geld und ein Visa zur Ausreise.
So nebenbei, Faschissmuskenner dürfte falsch sein, habe mit Italien nichts am Hut
Aber ich lass' mich weder von dummen Neonazis, noch von saudummen Kommunisten blöd anmachen oder quer anlabern
In Antwort auf:
Ah. Und das Vis[b]um[b] zur Einreise nach Deutschland ist keine staatliche Restriktion (ist nur eine Antiarmutsschutzmassnahme)?
Wenn ich es richtig verstehe, schlägst du also hier vor, man soll die Beamten der Inmigracion bestechen damit man die Ausreiseerlaubnis für seine Schwiegereltern bekommt. Was kostet das denn so? Werd doch mal konkret?
Also dann mal Butter bei de Fische.
Nachdem ich meinen Sohn vor kurzem an den Frankfurter Flughafen brachte habe ich ein cubanisches Ehepaar kennen gelernt das mir erklärt hat sie wären ohne Einladung nach Deutschland gekommen. Eine Einladung wäre für Verwandte 1.Grades nicht notwendig, teilten sie mir mit. Also, die suegros auf die INMI geschickt, und siehe da, ohne Schmiergeld oder sonst irgendwelche Zuwendungen haben sie ihre Ausreisepapiere erhalten.
Ob das nun ein Antiarmutsschutzmassnahme ist oder nicht geht mir am Arsch vorbei. Mögen sich andere darüber die Birne einhauen
loco: Das sind haargenau meine eigenen Erfahrungen (mit meiner Frau, mehrfach PVEs), meine Beobachtungen im Freundeskreis (z. B. beide Schwiegereltern gleichzeitig, Einlader war yuma) und meine Infos von "meiner" örtlichen Inmi /gedeckt mit Infos aus dem Freudndeskreis mit Ursprung Inmi Santi Spritus). Aber pssst, lassen wir Luz doch zum Notar rennen und 200 EUR verlochen, wenn er so gescheit ist. Als "Reissackunterschlager" lach ich über derartige Möchtegerns nur noch.....
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