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Einladung von Familienangehörigen I.Grades
ehemaliges mitglied
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gelöscht
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#77 RE: Einladung von Familienangehörigen I.Grades
Zitat von chulo
Wir lassen die Einladung meine Frau machen. Wir müssen das noch mit der Ausländerbehörde klären, da meine Frau momentan nur 400 € pro Monat verdient. Ich werde dann als finanz. backup bürgen. Mal sehen, ob die AB damit einverstanden ist.
lass mal deine suegra auf der INMI nachfragen was sie so braucht, bei uns war es nur das deutsche Visa und ein Flugticket, danach wurde die Ausreise von cubanischer Seite genehmigt.
Wenn auch so mancher anderer Meinung ist.
@locoyuma
Nomen est omen ?!
"Wo steht das mit abholen, in welcher cubanischen Richtlinie, Verordnung oder Gesetz"
Du laberst ziemlich wirr. Hier steht, dass Fam.angehörige 1. und 2. Grades nur dann keine Einladung brauchen, wenn sie mit dem Verwandten 1. und 2. Grades aus Kuba ausreisen. Oder kannst Du kein Spanisch ?
Se consideran características excepcionales para eximir del requisito de la Invitación, las solicitudes de:
2. Padres, hijos y nietos de cubanos que tienen unión matrimonial formalizada con extranjeros y viajen en unión de estos.
Mickey
In Antwort auf:
hab für alle interessierten die Info, eine Einladung für Angehörige 1. Grades ist sehr wohl notwendig und funktioniert in D soweit ausreichendes einkommen vorhanden ohne Probleme, auch von cubanischer Seite keine Schwierigkeiten. Bei gemeinsamer Ausreise wäre die einladung nicht notwendig gewesen. Also irgendwie haben alle Recht.
Leider haben nicht alle Recht. Locoyuma schreibt nonsense. Ich glaube ihm nicht, dass seine suegros ohne Einladung und ohne Begleitung eine Fam.angeh. 1./2. Grades ausreisen konnten.
ehemaliges mitglied
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#80 RE: Einladung von Familienangehörigen I.Grades
Zitat von chulo
MickeyIn Antwort auf:
hab für alle interessierten die Info, eine Einladung für Angehörige 1. Grades ist sehr wohl notwendig und funktioniert in D soweit ausreichendes einkommen vorhanden ohne Probleme, auch von cubanischer Seite keine Schwierigkeiten. Bei gemeinsamer Ausreise wäre die einladung nicht notwendig gewesen. Also irgendwie haben alle Recht.
Leider haben nicht alle Recht. Locoyuma schreibt nonsense. Ich glaube ihm nicht, dass seine suegros ohne Einladung und ohne Begleitung eine Fam.angeh. 1./2. Grades ausreisen konnten.
dann lass es einfach, es ist aber fakt
User
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#81 RE: Einladung von Familienangehörigen I.Grades
Zitat von chulo
Leider haben nicht alle Recht. Locoyuma schreibt nonsense. Ich glaube ihm nicht, dass seine suegros ohne Einladung und ohne Begleitung eine Fam.angeh. 1./2. Grades ausreisen konnten.
Dann glaub es mir bitte auch nicht. Meine Frau (=1. Grad) ist mind. 3 oder 4x mit neuer PVE aber jeweils ohne irgendeine Einladung ausgreist, bis wir dann mal PRE beantragt haben. Von "Abholen" war zu keinem Zeitpunkt die Rede. Ich kenne zudem genug weitere Fälle, z. B. Mutter und Vater einer hier wohnenden habanera - beide gemeinsam mit Tourivisum für 3 Monate und PVE im Sack, aber keine Einladungserklärung.....
Wie soll das in der cubanischen Praxis auch funktionieren? Die PVE gibt es erst, wenn der yuma-Abholer persönlich vor Ort aufschlägt? Die Inmi am Abreise-Flughafen hält die abreisende Kubana zurück, weil diese ohne ihren 1.-Grad-Abholer an den Flughafen kommt? Ist doch alles Nonsens.
Wer es nicht glaubt, kann ja wie Luz und chulo weiter zum Notar rennen und brav an die kubanische Botschaft zahlen. Loco erzählt zumindest in diesem Fall keinen Unsinn.
#82 RE: Einladung von Familienangehörigen I.Grades
Meine Frau (=1. Grad) ist mind. 3 oder 4x mit neuer PVE aber jeweils ohne irgendeine Einladung ausgreist
Du bist mit Deiner Frau verwandt?
Wenn es im 1. Grad ist hättest du sie nicht heiraten dürfen
+++
wiki
Die Eheschließung begründet keine Verwandtschaft der Ehepartner.
User
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#83 RE: Einladung von Familienangehörigen I.Grades
Jan, benimm Dich hier nicht dümmer als Du bist - meine Ehefrau zählt selbstverständlich erst MIT Eheschliessung und ab diesem Zeitpunkt zu meiner Familie und damit zu meiner VERWANDTSCHAFT. Ich bin ja schliesslich auch mit meinem Sohn / meiner Tochter verwandt. Dein neunmalkluges wiki-Gelaber kann mir gestohlen bleiben. Wi(c)ki(e) ist mit seinem Vater Halvar und seiner Mutter Ylva verwandt und sonst nix.
EDIT: Und lern mal zu "zitieren"
#85 RE: Einladung von Familienangehörigen I.Grades
Vielleicht gibt es hier wirklich Schwachstellen !?
Gemäß kub. Botschaft in Bonn wird die Einladung per mail an die cons. juridica int. geschickt, die dann den Einzuladenden informiert, damit dieser seinen weiteren Papierkram in Kuba erledigt. Hier ist die entscheidende Frage, ob der Einzuladende die (Kopie der) Carta de invitaccion bei der inmi vorlegen muss oder ob die inmi von der cons. juridica int. informiert wird, dass die Einladung vorliegt und dann erst mit der Ausstellung der weiteren Papiere beginnt.
Kann ich mir immer noch nicht vorstellen, dass hier Lücken sind (ist doch unwahrscheinlich, dass sich der kub. Staat 225€ durch die Lappen gehen lässt !) aber wenn ich mir das Geld sparen kann ?!.
Vielleicht können die Supercamajanes locoyuma und evaniuska detailliert schildern, welche Schritte der Einzuladende zum Erhalt der für die Ausreise nötigen Papiere (carta blanca, PVE, Visum ...?) alles wo tun muss.
locoyuma: Wie warst Du denn in die gesamte Einladungsprozedur eingebunden ? Hauptaktiv oder nur gelegentlicher Zuseher ?
User
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#86 RE: Einladung von Familienangehörigen I.Grades
1. Visa besorgen wie gehabt, sprich den ganzen Kram auf der D-Botschaft (oder CH, A, I...) erledigen, mit Deiner Verpflichtungserklärung und dem Nachweis Krankenversicherung in den Flossen.
2. Sobald das Visa im Reisepass klebt ab zur Inmigracion (örtlich) und das PVE beantragen, sello 150 CUC mitbringen. Der Inmi-Beamte fragt nach der cubanischen Einladungserklärung. Dies verneine man freundlich mit dem Hinweis auf Besuch bei familares ... und belege das Verwandtschaftsverhältnis bzw. der örtliche Inmi-Mann hat mit wenigen Tastentänzchen in seinem PC schnell ermittelt, dass es da ein Töchterchen mit PRE gibt, die mit einem Alemancito verheiratet ist.
Hat der/die Reisende selbst einen Auslandswohnsitz aber kein PRE und läuft auch aktuell kein Antrag auf PRE entfällt 1. und er/sie spaziert direkt zur Inmi, legt einfach sein/ihr certificado de matrimonio (in dem idealerweise auch Dein Name steht) und evtl. seine/ihre ausländische Aufenthaltsbewilligung auf den Tisch, das 150-CUC-sello dazu und zack ist das PVE auch schon fast fertig.
Vergiss den ganzen CJI und cub. Botschafts-Stress hier einfach.
Aber anstatt den Ungläubigen zu spielen und tolle Titel zu verteilen hättest Du Deine werte suegra längst dazu bewegen könne, ihren allerwertesten fodingo auf die örtliche Inmi zu schwingen, um dort zu fragen, denn immerhin geht es um ihre Reise. Hätte meine heutige Ehefrau bei ihrem ersten Tourivisum alles auf mich abgewälzt, nichts selber erfragt, ermittelt, organisiert, dann wäre sie heute nicht meine Ehefrau und hätte nie meine Wohnung betreten.
Übrigens - ich trinke gern roncito, keine Ahnung, was loco so zu sich nimmt. Aber bei 225 EUR Einsparung sollte schon auch ein kleiner Schnappes für ihn drin sein
ehemaliges mitglied
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#87 RE: Einladung von Familienangehörigen I.Grades
Zitat von chulo
locoyuma: Wie warst Du denn in die gesamte Einladungsprozedur eingebunden ? Hauptaktiv oder nur gelegentlicher Zuseher ?
Seit mich das jetzt hier ansässige cubanische Militär in Beschlag genommen hat und ich für diese Organisation den Ritt- und Zahlmeister spiele, fühle ich mich auch bei solchen Proceduren, wie die Einladung meiner suegros, activ eingebunden.
Zitat von Evaniuska
Übrigens - ich trinke gern roncito, keine Ahnung, was loco so zu sich nimmt. Aber bei 225 EUR Einsparung sollte schon auch ein kleiner Schnappes für ihn drin sein
Zitat von Evaniuska
Dann glaub es mir bitte auch nicht. Meine Frau (=1. Grad) ist mind. 3 oder 4x mit neuer PVE aber jeweils ohne irgendeine Einladung ausgreist, bis wir dann mal PRE beantragt haben. Von "Abholen" war zu keinem Zeitpunkt die Rede.
Hat ja auch noch nie jemand behauptet, dass deine Frau eine Einladung bräuchte, oder abgeholt werden müsste, um die PVE zu beantragen (solange sie noch keine PRE hat oder Emigrante ist). Ehepartner von Ausländern müssen als Ersatz für die Einladung eine Heiratsurkunde vorzeigen die nicht älter als drei Monate alt ist.
Zitat von Evaniuska
Ich kenne zudem genug weitere Fälle, z. B. Mutter und Vater einer hier wohnenden habanera - beide gemeinsam mit Tourivisum für 3 Monate und PVE im Sack, aber keine Einladungserklärung.....
Auch unbestritten, aber eben nur möglich weil sie gemeinsam mit ihren Eltern bei der Inmigracion war, um dort für sie/mit ihnen die PVE zu beantragen
Zitat von Evaniuska
Wie soll das in der cubanischen Praxis auch funktionieren? Die PVE gibt es erst, wenn der yuma-Abholer persönlich vor Ort aufschlägt? Die Inmi am Abreise-Flughafen hält die abreisende Kubana zurück, weil diese ohne ihren 1.-Grad-Abholer an den Flughafen kommt? Ist doch alles Nonsens.
Ganz einfach. Nicht der Flughafen ist der entscheidende Ort, sondern die Inmigracion. Dort tauchen der/die Kubaner der/die mit einem Ausländer anderen Geschlechts verheiratet ist gemeinsam mit seinen/ihren Eltern auf und präsentiert drei Flugtickets. Dann gibt es drei bis fünf Tage später die PVE für die Eltern. Am Flughafen dann prüft natürlich keiner mehr nach, weshalb die PVE im Pass eingeklebt wurde. Wenn der/die KubanerIn dann ihr Ticket zurückgegeben hat oder umgebucht hat oder was weiss ich was mit ihrem Ticket gemacht hat, dann reisen die Eltern halt tatsächlich ohne sie aus und meinetwegen auch mit dem Yuma. Schön für sie.
aber mit weissmachen zu wollen, dass ein Yuma gemeinsam mit den Schwiegereltern auf die Inmi kommt und sagt: Hola, aqui estoy el ladron del saco de arroz, juntos con mis Schwiegereltern. Yo quiero que tu les das el Permiso, aber dalli, dalli.
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#89 RE: Einladung von Familienangehörigen I.Grades
Zitat von Luz
...Ehepartner von Ausländern müssen als Ersatz für die Einladung eine Heiratsurkunde vorzeigen die nicht älter als drei Monate alt ist.
Falsch bzw. in meiner Inmi anderst geregelt!
In Antwort auf:
Auch unbestritten, aber eben nur möglich weil sie gemeinsam mit ihren Eltern bei der Inmigracion war, um dort für sie/mit ihnen die PVE zu beantragen
Wo hab ich das geschrieben? Sie war meines Wissens NICHT gemeinsam mit den Eltern bei der Inmi und selbst wenn, es geht um "abholen" oder "alleinreisen" und nicht um "auf die Inmi begleiten" oder "allein vorsprechen".
In Antwort auf:
Inmigracion. Dort tauchen der/die Kubaner der/die mit einem Ausländer anderen Geschlechts verheiratet ist gemeinsam mit seinen/ihren Eltern auf und präsentiert drei Flugtickets. Dann gibt es drei bis fünf Tage später die PVE für die Eltern.
Das ist ausgemachter Nonsens. Im o. g. Beispiel mit den Eltern weiss ich, dass die habanera, la hija, in der Zeit vor Abflug der Eltern sicher nicht auf Kuba war. Die PVE kann man ja auch Wochen vor Abflug beantragen. Die Ausstellung kann u. U. auch länger als 3-5 Tage dauern, dann sind 3 Flugtix für die Katz. Aber luz, machen wir es doch so - ich und loco (und andere) laden ohne Einladung und Du zahlst brav weiter Deine 225 Euronen. Alle sind glücklich und wir leben für den Rest unserer gezählten Tage in Frieden, Du mit dem imaginären Orden des "supporters of cuban government" an der Brust.
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