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Einladung von Familienangehörigen 1. und 2. Grades?!?
Hola querida comunidad,
es ist nicht einfach mit der Botschaft... Ich hatte die Botschaft in Vedado gefragt, die Ausländerbehörder in D und dennoch bin ich nicht schlauer...
Kurze Fakten: Der Vater meiner Frau (sie ist in D geboren, Staatsangehörigkeit D) ist Kubaner, lebt in Kuba. Er hat eine weitere Tochter, volljährig (1 Kind, was aber beim Vater in HAV bleiben würde für die Dauer), auch kubanische Staatsangehörige.
Wir möchten gern, dass die beiden für 4 Wochen zu Besuch kommen um auch mal einen Teil der Familie Deutschland zu zeigen.
Nun ist es ja so, dass man bei Familienangehörigen 1. und 2. Grades wohl keine Einladung ausstellen muss. Ist dem so?
Gehen die beiden dann einfach zur deutschen Botschaft in Vedado und sagen "Hola, wir wollen nach Deutschland"? Wohl eher nicht, oder?
Verpflichtungserklärung würden wir natürlich machen, Krankenversicherung ist auch klar. Aber wie sind die Schritte bei Familienangehörigen? Welche Unterlagen brauchen sie? Die Botschaft hat bislang nur gesagt, dass ja alles im Internet stehe, doch ich finde keine verständliche Aufführung, was man benötigt und in welcher Reihenfolge man wo hin muss... Hat vielleicht auch seine Gründe, aber das ist was anderes.
Vielen Dank im Voraus für Eure Zeit und Eure Bemühungen.
Zitat von dmrq im Beitrag #1Nein, die Einladung geht nur einfacher:
Nun ist es ja so, dass man bei Familienangehörigen 1. und 2. Grades wohl keine Einladung ausstellen muss. Ist dem so?
"Ab Mai 2007 werden die Einladungsschreiben für kubanische Staatsbürger mit nachgewiesenem Verwandtschaftsverhältnis ersten oder zweiten Grades (Eltern, Söhne/Töchter, Großeltern, -kinder) direkt in den konsularischen Vertretungen Berlin und Bonn ausgestellt. Kubanische Staatsbürger die eine Einladung aussprechen müssen in dem Konsulat registriert sein in dem sie die Einladung vorlegen.
Die Kosten für die Bearbeitung eines Einladung durch das Konsulat betragen 200,00 €, soweit die Einladung dem Konsulat per Brief übersandt wird, 225 €."
http://www.cubadiplomatica.cu/alemania/E...arServices.aspx
Ah okay, das bedeutet also ich gehe mit meiner Frau in die kubanische Botschaft Berlin, müssen das Einladungsschreiben für (Halb-)Schwester und Vater einreichen (mit Geburtsurkunde von Frau und Halb-Schwester sicherlich) und 400 EUR bezahlen?
Dann gehen sie zur dt. Botschaft in Vedado?
Danke Quimbombó erstmal, für die schnelle Hilfe.
Zunächst einmal musst du verstehen, dass die Einladung nichts mit der deutschen Botschaft zu tun hat, denn dort stellst du Visaanträge für beide. Erst wenn die beiden das Visum haben kannst du die Einladung über das kubanische Konsulat laufen lassen. Für den Vater bräuchte deine Frau streng genommen keine Einladung, allerdings müsste stattdessen dann nachgewiesen werden, dass er auch wirklich der Vater der Person ist, die ihn einlädt. Und das kostet am Ende mehr als eine Einladung, zumindest dann wenn nur eine Einladung geplant ist. Dieses Anerkennungsverfahren der Vaterschaft ist auch nur dann möglich, wenn der Vater in der Geburtsurkunde der Tochter steht.
Für die Einladung der Schwester muss nachgewiesen werden, dass sie tatsächlich die Schwester ist. Das dürfte sowohl für das deutsche Visum als auch für die Einladung wichtig sein.
Okay, danke. Ja, in ihrer Geburtsurkunde ist er der Vater, die Urkunde existiert in deutsch (selbstverständlich) und in spanischer Ausführung (beglaubigt). Dass sie die Schwester ist, kann ja durch die kubanische Geburtsurkunde festgestellt werden (gleicher Vater).
So, dann also erstmal das Visum besorgen bei der Botschaft und dann die Einladung. Ist schon mal ein guter Hinweis. Vielen Dank.
#6 RE: Einladung von Familienangehörigen 1. und 2. Grades?!?
#7 RE: Einladung von Familienangehörigen 1. und 2. Grades?!?
Zitat von dmrq im Beitrag #3Gerne!
Danke Quimbombó erstmal, für die schnelle Hilfe.
Bei uns ist es jetzt schon wieder 2 Jahre her. Aus dem Gedächtnis: Verpflichtungserklärung und Krankenversicherung in D machen und nach Kuba schicken; Einladung beim kubanischen Konsulat in Bonn oder Berlin machen. Die Einladung wird dann vom Konsulat nach Kuba geschickt; das kann je nach Provinz einige Wochen dauern. Die Einladung kann dann, glaube ich, bei der zuständigen CJI (Consultoría Juridica Internacional) abgeholt werden. In Kuba eventuell notwendige Verlängerungsmonate für die PVE kaufen (wenn geplanter Aufenthalt länger als 30 Tage). Mit Reisepass, Visaantrag, Verpflichtungserklärung, Krankenversicherung und PVE-Verlängerungsmonaten zur Botschaft in Havanna gehen.
Für die PVE werden benötigt: Reisepass, die Einladung, eine Erlaubnis vom Arbeitgeber (je nach Beruf Erlaubnis vom zuständigen Minister), so etwas wie ein polizeiliches Führungszeugnis ("Certificado de Antecedentes Penales".
derbeamte
(
gelöscht
)
#8 RE: Einladung von Familienangehörigen 1. und 2. Grades?!?
Streng genommen gibt es zwei verschiedene Einladungen. Zu der für die kubanische Seite kann ich nichts sagen, da ich schon zu lange raus bin aus der Nummer. Für die deutsche Botschaft gilt Folgendes:
Sowohl meine Schwiegermutter als auch eine meiner Schwägerinnen nebst Kind (aus Kolumbien) waren je drei Monate in Deutschland mit Tourivisum. Ich hatte gelesen, dass eine Einladung erforderlich ist. Das ist aber doch keine Problem. Ein paar Sätze Freihandtext, unterschrieben, eingescannt und an die Familie in Kolumbien geschicht.
Auch bezüglich Krankenversicherung und Verpflichgtungserklärung habe ich zum Teil gelesen, dass sie bei der Botschaft im Original vorgelegt werden müssten. Ich habe in beiden Fällen die Sachen eingescannt und es hat geklappt.
Aber bitte dies nicht mit der Einladung verwechseln die Fidel bzw. Raul gerne haben möchte, um Devisen zu verdienen. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Und da haben hier andere schon wesentlich Fundierteres beigetragen als ich das könnte.
#9 RE: Einladung von Familienangehörigen 1. und 2. Grades?!?
Zitat von derbeamte im Beitrag #8Die deutsche Botschaft in Kuba benötigt keine Einladung. Vielleicht wird das bei der Botschaft in Kolumbien anders gehandhabt.
Ich hatte gelesen, dass eine Einladung erforderlich ist. Das ist aber doch keine Problem. Ein paar Sätze Freihandtext, unterschrieben, eingescannt und an die Familie in Kolumbien geschicht.
Zitat von Quimbombó im Beitrag #6Zitat von Luz im Beitrag #4Wo steht das? Siehe bitte Post #2 und Link.
Für den Vater bräuchte deine Frau streng genommen keine Einladung,
"PERSONAS QUE NO NECESITAN CARTA DE INVITACIÓN PREVIA VALORACIÓN DE LA AUTORIDAD COMPETENTE: DIRECCIÓN DE INMIGRACIÓN Y EXTRANJERÍA
.....
En las solicitudes de familiares de extranjeros residentes temporales o permanentes se exigirá la certificación de nacimiento o matrimonio VIGENTES para demostrar el parentesco.
Se exigirá para demostrar otros parentescos:
1. Los padres de los nacidos en el exterior a través de la certificación de nacimiento del hijo.
2. Los que viajen al país de nacimiento de abuelos, mediante su certificación de nacimiento y la del padre, hijo del extranjero.
Las certificaciones u otros documentos expedidos en el exterior deberán estar legalizadas en el Consulado cubano.
Los documentos para demostrar parentesco que consten en trámites anteriores no se exigirán nuevamente, excepto la certificación de matrimonio, en la que se continuará exigiendo tres meses de vigencia para trámites migratorios.
Cuando se solicite viajar al país de nacimiento de padres, cónyuge, hijos y abuelos, se aplicarán las exoneraciones con independencia que éstos hayan fallecido."
Zitat von dmrq im Beitrag #12
Klasse, vielen Dank erstmal!
Also gilt das zwar für ihren Vater, aber nicht für die in Kuba geborene Tochter des Vaters (also ihre Halb/Schwester). Ist wirklich nicht so einfach, aber erstmal sehr hilfreich bislang.
DANKE
Der Vater würde also eine von dir im kubanischen Konsulat legalisierte internationale Geburtsurkunde in der Inmigracion vorlegen müssen. Diese würde sozusagen die Carta de Invitacion bei der Beantragung der PVE ersetzen. Vorteil wäre, dass sie nicht nur für eine Ausreise gilt, sondern für mehrere.
Allerdings darfst du den Einführungssatz des Absatzes nicht überlesen, denn da steht: "previa valoracion de la autoridad competente". Das heisst soviel, dass der Chef der Inmigracion durchaus auch noch ein Wörtchen mitzureden hat und sein Veto einlegen kann. Das wäre zum Beispiel dann vorstellbar, wenn nach 25 Jahren Funkstille auf einmal wie aus dem Nichts eine Tochter auftaucht, von der zuvor in Kuba noch nie jemand etwas gehört hatte.
Die Schwester braucht auf jeden Fall eine Einladung, allerdings ohne eidesstattliche Erklärung.
Zitat von Luz im Beitrag #10
En las solicitudes de familiares de extranjeros residentes temporales o permanentes se exigirá la certificación de nacimiento o matrimonio VIGENTES para demostrar el parentesco.
Gilt das nicht nur für Verwandte von in Kuba wohnhaften (residentes) Ausländern? So würde ich auf jeden Fall diesen Abschnitt verstehen...
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