Notwendige Angaben zur Einladung

10.06.2005 22:50
avatar  macho ( gelöscht )
#1 Notwendige Angaben zur Einladung
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macho ( gelöscht )

Hallo zusammen,

habe auf der Botschaftsseite das Formular zur Einladung einer volljährigen Person heruntergeladen und nun meine Bedenken das richtige auszufüllen bzw. anzugeben.

Warum ich meine liebste einlade wird hier wohl den meisten verständlich sein, aber was fülle ich aus unter "Beziehung zur eingeladenen Person!???

Was soll ich bei Dauer des Aufenthalts vorgeben??? Auf der Botschaftsseite steht etwas von 30 Tagen und das ist wohl sehr kurz!


Ist die Möglichkeit überhaut gegeben, dass das Ding durchgeht, wenn Sie keine Arbeit-Beschäftigung hat?


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10.06.2005 23:23
avatar  Jorge2
#2 RE:Notwendige Angaben zur Einladung
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Rey/Reina del Foro

Gib einfach an Bekannte oder Freundin. Bei der Dauer (natürlich) die maximal mögliche Verweildauer von 90 Tagen.
Das kommt immer auf die Befragung auf der Botschaft an, aber es spricht erstmal nichts dagegen auch einer Nichtarbeitenden (ama de casa) ein Besuchsvisum zu erteilen.


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14.06.2005 02:01
avatar  ( Gast )
#3 RE:Notwendige Angaben zur Einladung
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( Gast )

Grundsätzlich kannst du davon ausgehen, dass alle Fragen nach Angaben nicht hinterhältig gestellt sind, d. h. es dreht keiner einem einen Strick daraus, wenn die Antworten nicht 1000%ig wasserdicht sind.
Bei der Beziehung zur eingeladenen Person ist "befreundet" sicherlich i. O. Die geplante Aufenthaltsdauer hängt wohl eher von den Angaben ab, die du bei der Verpflichtungserklärung der deutschen Ausländerbehörde gemacht hast, also maximal 90 Tage. Ich habe drei verschiedene Cubaner mit diesen Angaben eingeladen und deswegen keine Schwierigkeiten gehabt.


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