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Visa Deutschland für Kubaner
Guten Tag zusammen,
ich wollte meine kubanische Freundin nach Deutschland einladen.
Hat mir jemand ein paar Tipps wie das am einfachsten von statten geht?
Soweit ich weis ist das Schengen-Visum da das richtige.
Allerdings werde ich aus der Website nicht ganz schlau.
Muss ich als Deutscher nach Havanna in die Botschaft?!
Vielen Dank schonmal im Voraus! 👍🏼
Schau mal dort Einladungsverfahren für Deutsche
Moin, ich habe eine Frage an Euch, die Ihr schon mal einen Cubi eingeladen habt:
Habt Ihr Kontoauszüge vorgelegt?
Wer einlädt muss die Verpflichtungserklärung abgeben. Da wird doch geprüft, ob die Finanzen ausreichend sind.
Oder ist das nur ein Gerücht, dass Kontoauszüge das Verfahren vereinfachen?
Zitat von LINA im Beitrag #6
Moin, ich habe eine Frage an Euch, die Ihr schon mal einen Cubi eingeladen habt:
Habt Ihr Kontoauszüge vorgelegt?
Wer einlädt muss die Verpflichtungserklärung abgeben. Da wird doch geprüft, ob die Finanzen ausreichend sind.
Oder ist das nur ein Gerücht, dass Kontoauszüge das Verfahren vereinfachen?
Wir mussten Gehaltszettel vorlegen und Kreditverträge und das Hauseigentum nachweisen.
Die Pruefung der Solvenz des Einladenden obliegt ausschliesslich der AHB in Deutschland. Diese erteilt Dir die Verpflichtungserklaerung positiv nachdem sie die wirtschaftliche Situation betrachtet hat. Die Botschaft prueft den Einzuladenden, insbesondere auf seine Rueckkehrbereitschaft
Die reicht ja auch aus, "Dich" prueft man nicht mehr. Wohl aber die Gesamtsituation, insbesondere die Rueckkehrbereitschaft. Trotz deiner erhaltenen Verpflichtungserklaerung kann die Botschaft das Visum verweigern, dann aber nicht wegen der ohnehin positiv geprueften finanziellen Situation des Einladenden
Fulano: Danke. So hatte ich es bislang auch verstanden.
Angeblich wollen sie das aber in der Botschaft trotzdem nochmal sehen.
Mehreren Kubaner, die eine Ablehnung erhalten haben , wurde GESAGT, es war auf dem Ablehnungsbescheid nicht angegeben, dass die Vorlage notwendig ist und die Entscheidung positiv beeinflussen würde.
#18 RE: Visa Deutschland für Kubaner
Ok, offensichtlich willst Du es nicht glauben oder es wurde falsch kommuniziert. Es geht bei der Botschaft n i c h t mehr um die Situation des EINLADERS( diese wurde durch die oertlich zustaendige Vdrsaltungbehoerde ausreichend geprueft), sondern eventuell nocb um die des EINZULADENDEN, hat er evtl. Hausbesitz, Vermoegen egc. in Kuba. Das andere wurde in Deutschland geprueft und YA
#23 RE: Visa Deutschland für Kubaner
#24 RE: Visa Deutschland für Kubaner
Zitat von LINA im Beitrag #19
Nein, es sind explizit die des Einladenden gefordert worden.
Vor wem und wann.
Die ausgestellte Verpflichtungserklärung bekommt man doch nur wenn man die Einkommensgrenzen für eine Einladung erfüllt.
Zitat
Wenn Sie unverheiratet und kinderlos sind, müssen Sie mit den folgenden Summen rechnen:
Für eine volljährige Person benötigen Sie mindestens ein Einkommen von 1.265 € Netto pro Monat oder ein Spar-Guthaben von mindestens 15.180 €. Für jede weitere volljährige Person, die Sie einladen möchten, erhöht sich das erforderliche Netto-Einkommen um 333 € pro Monat bzw. das erforderliche Spar-Guthaben um 4.000€.
Für eine volljährige Person + 1 Kind benötigen Sie mindestens ein Einkommen von 1.502 € Netto pro Monat oder ein Spar-Guthaben von mindestens 18.030 €. Für jedes weitere Kind, das sie zusätzlich einladen möchten, erhöht sich das erforderliche Netto-Einkommen um 237 € pro Monat bzw. das erforderliche Spar-Guthaben um 2.850€.
Wenn Sie nur eine minderjährige Person einladen möchten, benötigen Sie mindestens ein Einkommen von 1.169 € Netto pro Monat oder ein Spar-Guthaben von mindestens 14.030 €.
https://handbookgermany.de/de/declaratio...nt-visitor-visa
#25 RE: Visa Deutschland für Kubaner
Natuerlich beeinflusst die wirtschaftliche Situation des Kubaners die Entscheidung des Sachbearbeiters, Haus mit Meerblick, 50 K auf dem MLC Konto, Inhaber von Mipyme. Diese Leute koennten theoretisch selbststaendig ein Schengenvisum zu touristischen Zwecken erlangen.
"Wir" laden hier in der Regel arme Teufel ein, gerade aus diesem Grunde verpflichten wir uns rechtlich umfaenglich. Ablehnungen sind ja durch Remonstration und Hartnaeckigkeit anfechtbar.
Ansonsten duerfte nur der SINGAO noch ausreisen.
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