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Über die Dringlichkeit der Währungsunion in Kuba
#251 RE: Über die Dringlichkeit der Währungsunion in Kuba
Zitat von Quimbombó im Beitrag #250Zitat von Jose Ramon im Beitrag #248Im Gesetz ist die Rede von "tiendas u otros establecimientos previamente autorizados". Aber das bedeutet doch nicht, dass ich als Cuentapropista bzw. Privatperson verpflichtet bin, CUC nach dem 31.12.2020 noch als gültiges Zahlungsmittel anzunehmen, oder?
wird die Bevölkerung nach dem Ausschluss des CUC aus dem Verkehr im Land genügend Zeit haben (dies wird erwartet) mindestens sechs Monate), um die Beträge in Pesos umzutauschen, oder Sie können sie durch Einkäufe auf dem Markt erschöpfen. Beispielsweise sammeln die Geschäfte das Bargeld bei Einkäufen und geben Änderungen an CUP zurück
Der CUC verliert ab dem 1. Januar seine Gültigkeit als Zahlungsmittel. Das heißt nach meinem Verständnis übersetzt: bis auf autorisierte Ausnahmen darf er ab dann weder von Cuentapropistas noch sonst wem in der Wirtschaft genutzt werden.
Zitat von Luz im Beitrag #252Na ja, die Rede ist von "personas naturales cubanas y extranjeras con residencia permanente en el territorio nacional". Und da zählen wohl zumindest offiziell
Nein. Nur die, die in Kuba leben und Einkommen im Ausland generieren.
Zitat von MarionS im Beitrag #239dazu, oder?
alle Kubaner, die brav aller 2 Jahre nach Kuba kommen, um nicht als Emigrant zu gelten
Aber offensichtlich wurde dieses Gesetz in den vergangenen 12 Jahren nicht oder kaum angewendet.
Das ist ja für Kuba nichts neues. Bis zur Reform 2019 stand in der Verfassung:
"No se admitirá la doble ciudadanía. En consecuencia, cuando se adquiera una ciudadanía extranjera, se perderá la cubana."
Das Gegenteil war der Fall. In der Version 2019 steht nun, was schon lange galt:
"La adquisición de otra ciudadanía no implica la pérdida de la ciudadanía cubana. Los ciudadanos cubanos, mientras se encuentren en el territorio nacional, se rigen por esa condición, en los términos establecidos en la ley y no pueden hacer uso de una ciudadanía extranjera."
#254 RE: Über die Dringlichkeit der Währungsunion in Kuba
TERCERO: Durante el plazo de ciento ochenta (180) días contados a partir de la entrada en vigor del referido Decreto-Ley 17 de 2020, los bancos y las casas de cambio canjean
los pesos convertibles por pesos cubanos, y aplican la tasa de cambio de veinticuatro (24)
pesos cubanos por un (1) peso convertible
RESOLUCIÓN No. 177/2020
In einem Resolución /Beschluß, der über das Gestz Ley Fical 113 spricht, wird anschließend darum gebeten, dass es vor Ende Dezember aktualisiert werden soll. Ich habe es mir angesehen, kann es aber nicht finden
Zitat von Quimbombó im Beitrag #253Zitat von Luz im Beitrag #252Na ja, die Rede ist von "personas naturales cubanas y extranjeras con residencia permanente en el territorio nacional". Und da zählen wohl zumindest offiziell
Nein. Nur die, die in Kuba leben und Einkommen im Ausland generieren.Zitat von MarionS im Beitrag #239dazu, oder?
alle Kubaner, die brav aller 2 Jahre nach Kuba kommen, um nicht als Emigrant zu gelten
Da täuscht du dich mit Sicherheit. Die 'Residencia' in Kuba haben nur diejenigen, die auch dort ihren ständigen Aufenthalt inne haben. Ein Kubaner mit Residencia permanente en el exterior hat seinen ständigen Aufenthalt (wie der Name schon sagt) im außerkubanischen Ausland. Sichtbarer Beleg dafür ist, dass er seinen Carnet und seine Libreta abgeben muss (müsste). Wenn er seinen ständigen Aufenthalt wieder haben möchte, muss er das im Konsulat anmelden. Er darf dann einen Container mitbringen und bekommt Libretta und Carnet zurück, muss dafür aber seine Residencia permanente en el exterior wieder zurückgeben.
Zitat von Luz im Beitrag #255
Da täuscht du dich mit Sicherheit. Die 'Residencia' in Kuba haben nur diejenigen, die auch dort ihren ständigen Aufenthalt inne haben. Ein Kubaner mit Residencia permanente en el exterior hat seinen ständigen Aufenthalt (wie der Name schon sagt) im außerkubanischen Ausland. Sichtbarer Beleg dafür ist, dass er seinen Carnet und seine Libreta abgeben muss (müsste). Wenn er seinen ständigen Aufenthalt wieder haben möchte, muss er das im Konsulat anmelden. Er darf dann einen Container mitbringen und bekommt Libretta und Carnet zurück, muss dafür aber seine Residencia permanente en el exterior wieder zurückgeben.
Es wird aber nicht kontrolliert ob die Person dann wirklich auf Cuba lebt.
Meine Frau hat schon vor vielen Jahren die Residencia zurückgegeben.
Seitdem hat der Suegro eine Libretta mehr.
Na ja. und diejenigen, die wie es MarionS darstellt, "brav alle 2 Jahre nach Kuba zurückkommen, um nicht als Emigrante zu gelten" machen das ja nicht ohne Hintergrund. Sie machen das wohl sehr bewußt, um die Vorteile beider Systeme auszunutzen. Einkommen im Kapitalismus und billiges Wohnen, Libretta und kostenfreie Gesundheitsversorgung im Sozialismus, wenn sie zu Besuch dort sind. Als kubanischer Staat würde ich mir es auch überlegen, wie ich so etwas unterbinden, bzw. wie ich da mitkassieren könnte.
Zitat von Luz im Beitrag #255Meine Frau hat noch die PRE (also Permiso de Resiencia en el Exterior - die von Dir genannte "Residencia permanente en el exterior"), also auch offiziell nicht ihren ständigen Aufenthalt in Kuba. Ich bin der Überzeugung, dass, seit die PVE (Permiso del Viaje al Exterior) abgeschafft wurde und die legale Aufenthaltsdauer im Ausland ohne PRE von 11 auf 24 Monate erhöht wurde, kaum noch jemand die PRE beantragt hat (man hat ja sogar einige Nachteile, wie z. B. 25fach höheren Zoll) und die ganz überwiegende Mehrheit der Kubaner, die seither ausgereist sind und de facto im Ausland leben, offiziell immer noch ihren ständigen Aufenthalt in Kuba haben.
Da täuscht du dich mit Sicherheit. Die 'Residencia' in Kuba haben nur diejenigen, die auch dort ihren ständigen Aufenthalt inne haben. Ein Kubaner mit Residencia permanente en el exterior hat seinen ständigen Aufenthalt (wie der Name schon sagt) im außerkubanischen Ausland. Sichtbarer Beleg dafür ist, dass er seinen Carnet und seine Libreta abgeben muss (müsste). Wenn er seinen ständigen Aufenthalt wieder haben möchte, muss er das im Konsulat anmelden. Er darf dann einen Container mitbringen und bekommt Libretta und Carnet zurück, muss dafür aber seine Residencia permanente en el exterior wieder zurückgeben.
Zitat von Luz im Beitrag #257Ganz genau! Und das führt eben zu der oben geschilderten Situation.
Na ja. und diejenigen, die wie es MarionS darstellt, "brav alle 2 Jahre nach Kuba zurückkommen, um nicht als Emigrante zu gelten" machen das ja nicht ohne Hintergrund. Sie machen das wohl sehr bewußt, um die Vorteile beider Systeme auszunutzen. Einkommen im Kapitalismus und billiges Wohnen, Libretta und kostenfreie Gesundheitsversorgung im Sozialismus, wenn sie zu Besuch dort sind.
Kannst Du mir bitte erläutern, in Bezug auf welchen Punkt ich mich Deiner Meinung nach getäuscht habe? Vielen Dank!
Insofern als dass mit einem PRE deine Rechte und Pflichten als kubanischer Staatsbürger, solange du dich außerhalb Kubas befindest, ruhen. Demnach auch deine Steuerpflicht. Ob und wenn ja wo genau das in der kubanischen Gesetzgebung niedergeschrieben ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber schon dieser Beisatz 'en el territorio nacional' bezieht sich meines Erachtens auf Beide zuvor genannten Gruppen, also sowohl die personas naturales wie auch die extranjeros con residencia permanente. Aber auch die Macht des Faktischen gibt mir Recht. Ich habe noch nie davon gehört, dass ein kubanischer Staatsbürger, der im Besitz einer PRE ist, jemals dazu aufgefordert wurde, Steuern zu bezahlen.
Zitat von Luz im Beitrag #257
Na ja. und diejenigen, die wie es MarionS darstellt, "brav alle 2 Jahre nach Kuba zurückkommen, um nicht als Emigrante zu gelten" machen das ja nicht ohne Hintergrund. Sie machen das wohl sehr bewußt, um die Vorteile beider Systeme auszunutzen. Einkommen im Kapitalismus und billiges Wohnen, Libretta und kostenfreie Gesundheitsversorgung im Sozialismus, wenn sie zu Besuch dort sind. Als kubanischer Staat würde ich mir es auch überlegen, wie ich so etwas unterbinden, bzw. wie ich da mitkassieren könnte.
Deine Überlegungen halte ich für gleichermaßen falsch wie unlogisch.
#263 RE: Über die Dringlichkeit der Währungsunion in Kuba
Zitat von Luz im Beitrag #261
das sei dir unbenommen
Klar, weiß ich doch.
Aber nehmen wir nur mal die von Dir angeführte kostenlose Gesundheitsversorgung.
Gebürtige Kubaner, die ständig hier leben, sind hier auf jeden Fall auch krankenversichert.
Sie sparen nichts an Versicherungsbeitrag, wenn sie sich in Kuba behandeln lassen.
Warum soll er sich also nicht in Deutschland behandeln lassen?
Sicher, in Kuba bekäme er Medikamente - wenn es sie denn überhaupt gäbe - ohne Zahlung.
Hier zahlt er eine anteilige Rezeptgebühr.
Auch bei Zahnersatz gibt es bei gesetzlich Versicherten immer die Kassenversion ohne Zuzahlungen.
...und wer sonst die Zustände in den Krankenhäusern in Kuba kennt, wäre mit dem Klammersack gepudert, deswegen extra nach Kuba zu reisen.
...und wer die familiären Wohnverhältnisse in Kuba kennt, fährt auch nicht nach Kuba, um wieder Teile dieser Verhältnisse zu werden
...und wer im Kapitalismus sein Geld verdient, kann sich stattdessen auch eine CP in der Nähe leisten, oder?
Fazit: Wegen der von Dir genannten "ausnutzbaren" Vorteile nicht zu verlieren, fahren die Kubaner sicherlich nicht alle zwei Jahre nach Kuba.
...aber jeder hat ja so seine eigene Logik.
#264 RE: Über die Dringlichkeit der Währungsunion in Kuba
Zitat von Flipper20 im Beitrag #263
Sicher, in Kuba bekäme er Medikamente - wenn es sie denn überhaupt gäbe - ohne Zahlung.
Warst du schon mal auf Cuba in der Apotheke,um ein Medikament zu holen?
Ob mit oder ohne Rezept ist eine Zahlung fällig,wobei ich nicht weiß,ob diese mit Rezept niedriger ausfällt.
Zitat von Flipper20 im Beitrag #263So absolut würde ich das nicht sagen. Ich kenne einige Kubaner, die in den USA leben und sich bei einigen Krankheitsfällen in Kuba behandeln lassen, da sie dort zwar arbeiten, sich aber eine Behandlung aufgrund der hohen Kosten trotz Krankenversicherung nicht leisten können.
...und wer im Kapitalismus sein Geld verdient, kann sich stattdessen auch eine CP in der Nähe leisten, oder?
Gruß
kdl
Zitat von kdl im Beitrag #265Zitat von Flipper20 im Beitrag #263So absolut würde ich das nicht sagen. Ich kenne einige Kubaner, die in den USA leben und sich bei einigen Krankheitsfällen in Kuba behandeln lassen, da sie dort zwar arbeiten, sich aber eine Behandlung aufgrund der hohen Kosten trotz Krankenversicherung nicht leisten können.
...und wer im Kapitalismus sein Geld verdient, kann sich stattdessen auch eine CP in der Nähe leisten, oder?
Gruß
kdl
Zitat von kdl im Beitrag #265Zitat von Flipper20 im Beitrag #263So absolut würde ich das nicht sagen. Ich kenne einige Kubaner, die in den USA leben und sich bei einigen Krankheitsfällen in Kuba behandeln lassen, da sie dort zwar arbeiten, sich aber eine Behandlung aufgrund der hohen Kosten trotz Krankenversicherung nicht leisten können.
...und wer im Kapitalismus sein Geld verdient, kann sich stattdessen auch eine CP in der Nähe leisten, oder?
Gruß
kdl
Aber doch wohl nicht kostenlos, so doof kann der Staat jawohl nicht sein...
Zitat von kdl im Beitrag #265Zitat von Flipper20 im Beitrag #263So absolut würde ich das nicht sagen. Ich kenne einige Kubaner, die in den USA leben und sich bei einigen Krankheitsfällen in Kuba behandeln lassen, da sie dort zwar arbeiten, sich aber eine Behandlung aufgrund der hohen Kosten trotz Krankenversicherung nicht leisten können.
...und wer im Kapitalismus sein Geld verdient, kann sich stattdessen auch eine CP in der Nähe leisten, oder?
Gruß
kdl
Bin etwas von der Rolle, wahrscheinlich beim Schreiben dieses Beitrages noch im Tiefschlaf gewesen. Sorry!
Zitat von falko1602 im Beitrag #267
Aber doch wohl nicht kostenlos, so doof kann der Staat jawohl nicht sein...
Die geben sich einfach als Residenten in Kuba aus. Viele haben ja noch ihren PA, mit dem sie sich aber nur in den wenigsten Fällen beim Arzt ausweisen müssen. I.d.R. wollen die Ärzte bloß die PA-Nummer wissen, die dann angesagt wird.
Ich spreche aber hier von ambulanten Behandlungen, auch länger dauernden.
Gruß
kdl
Zitat von Flipper20 im Beitrag #263Zitat von Luz im Beitrag #261
das sei dir unbenommen
Klar, weiß ich doch.
Aber nehmen wir nur mal die von Dir angeführte kostenlose Gesundheitsversorgung.
Gebürtige Kubaner, die ständig hier leben, sind hier auf jeden Fall auch krankenversichert.
Sie sparen nichts an Versicherungsbeitrag, wenn sie sich in Kuba behandeln lassen.
Warum soll er sich also nicht in Deutschland behandeln lassen?
.......................
Das ist für in Deutschland lebende Cubaner durchaus richtig.
Aber gerade in den USA leben viele Cubaner ohne Krankversicherung, die gern das cubanische System in Anspruch nehmen.
Gerade deswegen wurde vor Jahren eingeführt, das bei Einreise der Nachweis einer Versicherung vorgelegt werden muss.
#271 RE: Über die Dringlichkeit der Währungsunion in Kuba
Zitat von kdl im Beitrag #269Zitat von falko1602 im Beitrag #267
Aber doch wohl nicht kostenlos, so doof kann der Staat jawohl nicht sein...
Die geben sich einfach als Residenten in Kuba aus. Viele haben ja noch ihren PA, mit dem sie sich aber nur in den wenigsten Fällen beim Arzt ausweisen müssen. I.d.R. wollen die Ärzte bloß die PA-Nummer wissen, die dann angesagt wird.
Ich spreche aber hier von ambulanten Behandlungen, auch länger dauernden.
Gruß
kdl
Gleiches gilt für stationäre Behandlungen. Ich habe es in 8 Monaten in einem kubanischen Krankenhaus kein einziges Mal erlebt, dass Kubaner*Innen nach ihrem Ausweis/Residencia gefragt wurden. Bei Ausländer*Innen war das natürlich anders. Es kam durchaus vor, dass Kubis aus dem Ausland (u.a.) für einen Gesundheitscheck nach Kuba gekommen sind.
#272 RE: Über die Dringlichkeit der Währungsunion in Kuba
Zitat
Kubas unvermeidliche Geldreform
Zum Jahreswechsel schafft die Regierung in Havanna das System der zwei Währungen ab
Auf Kuba wird die angekündigte Währungsreform von der Bevölkerung gelassen aufgenommen.
https://www.neues-deutschland.de/artikel...geldreform.html
Unter Gelassenheit verstehe ich was anderes als Herr Knobloch.
Zitat
Währungsreform auf Kuba (2): Was kostet wieviel? Die neuen Löhne und Preise im Detail
Im ersten Teil der Serie zur Währungsreform wurde geklärt, welche Aspekte der Prozess überhaupt beinhaltet. In Teil 2 geht es um die neuen Löhne und Preise im Detail. Die 110 Gesetze und Verordnungen der „Neuordnung“ umfassen von der Bodega-Ration bis zum Inlandsflug bereits sämtliche Preislisten und Lohnskalen, die zum Jahreswechsel Anwendung finden. Zeit für einen ersten Überblick: Was kostet was und wer verdient bald wieviel auf Kuba? Und wie hat die Bevölkerung auf das angekündigte Lohn-Preisgefüge reagiert?
Quelle: Cubaheute
Zitat von MarionS im Beitrag #239
Also müßten alle Kubaner, die brav aller 2 Jahre nach Kuba kommen, um nicht als Emigrant zu gelten bzw. alle mit RE Steuern in Kuba bezahlen. So kommt Geld rein
Jetzt mischt sich sogar das kubanische Finanzministerium in die Diskussion mit ein, um Unklarheiten und Zweifel auszuräumen:
"Ministerio de Finanzas y Precios informa sobre impuesto por contratación en el exterior"
http://www.granma.cu/cuba/2020-12-16/min...2-2020-02-12-39
#275 RE: Über die Dringlichkeit der Währungsunion in Kuba
Es scheint, dass die Regierung entschlossen ist, sofort die Zügel in die Hand zu nehmen. Kubaner, die in die USA gehen und ihren ständigen Wohnsitz in Kuba behalten, Häuser in Kuba kaufen und kostenlose medizinische Versorgung erhalten, müssen nach und nach für den Wiederaufbau des Landes bezahlen. Es gibt keine technischen Bedingungen, um das Geld zu verlangen, aber sie werden es sicher tun. In einem anderen Abschnitt fragte, ob sie es auch auf ausländische Rentner mit ständigem Wohnsitz in Kuba anwenden würden.
es ist etwas im Busch . Die Nervösität ist groß
immer noch gehts m fast und über 40% des Einlommens
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