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Nachzuweisende Deutschkenntnisse
Hallo, ich möchte in diesem Jahr meinen cubanischen Freund in Deutschland heiraten.
Wir machen uns große Sorgen um die nachzuweisenden Deutschkenntnisse.
Wer hat hierzu schon Erfahrungen gesammelt und könnte uns weiterhelfen.
Welcher Art sind die Fragen der Botschaft, wie gut müssen die Kenntnisse sein?
Vielleicht gibt es ja auch jemanden, der solch ein Interview auf der Botschaft
schon über sich ergehen lassen mußte und darüber berichten könnte.
Ich glaube, ich habe meine Frage im falschen Forum bzw. unter dem falschen Thema
gepostet, daher hier noch einmal unter dem richtigen.
Es wäre toll, wenn sich jemand melden würde.
Liebe Grüße und vielen Dank
#2 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
Hallo el Transistore,
leider habe ich es nicht verwechselt, das wäre mir auch lieber:
Nachweis der Deutschkenntnisse
Am 28. August 2007 ist das 2. Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz (Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union) in Kraft getreten. Danach wird die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Wahrung oder Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft an Ehegatten von Deutschen oder Ausländern davon abhängig gemacht, dass der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Für Ausländer, die zur Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft zu ihrem deutschen oder ausländischen Ehegatten ins Bundesgebiet nachziehen möchten, bedeutet dies, dass sie vor der Einreise ins Bundesgebiet einfache deutsche Sprachkenntnisse nachweisen müssen. Damit möchte Deutschland sicherstellen, dass sich Ausländer im Bundesgebiet von Anfang an zumindest auf einfache Art in Alltagssituationen auf Deutsch verständigen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
#4 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
Gut, und wenn ich einmal dabei bin, hier auch gleich nochmal das Posting von Thommy...
Da Ihr alle etwas über den Deutschtest hören wollt anbei die Fragen die meine Frau beantworten musste :
- Wie heißen Sie ?
- Wie alt sind Sie ?
- Lernen Sie Deutsch alleine,in einem Kurs oder mit einem Lehrer ?
- Wo wohnen Sie ?
- In welcher Provinz wohnen Sie ?
- Besitzen Sie ein Haus ?
- Wohnen Sie alleine ?
- Haben Sie Geschwister ?
- Wann haben Sie geheiratet ?
- Wo haben Sie geheiratet ?
- Wie heißt Ihr Mann ?
- Wo wohnt er ?
- In welcher Straße wohnt er ?
- Waren Sie schon einmal in Deutschland ?
- Wie lange und wo ?
- Was ist Ihr Beruf ?
- Wo arbeiten Sie ?
- Welcher Wochentag ist heute ?
- Welches Datum haben wir heute ?
- Wie viele Personen waren auf der Feier ?
- Waren auch Angehörige von Ihrem Mann bei der Hochzeit ?
- Wenn ja wer waren diese ? ( Eltern , Geschwister oder Bekannte bzw. Freunde)
Ich war mit in der Botschaft und da die Kabinen dort sehr hellhörig sind habe ich alles hören können .
Weiterhin waren auch andere Kubaner zum Test dort .
Es wurden fast immer die gleichen Fragen gestellt aber immer in einer anderen Reihenfolge um sicher das auswendig lernen zu unterbinden .
Die Dame die dort die Fragen gestellt hat spricht sehr langsam und deutlich so das man alles verstehen sollte .
Es wird sehr darauf geachtet das man in ganzen Sätzen antwortet.
Ich hoffe Euch damit ein wenig geholfen zu haben !?!?
Viele Grüße
Thommy
Gruß Manzana
In Antwort auf:
leider habe ich es nicht verwechselt,
Doch, hast du,
weil für das Visum zwecks Heirat brauchst du keinen Deutschtest,
sehr wohl aber für das Visum zur Familienzusammenführung,
und das ist nur einer der Unterschiede zwischen den verschiedenen Arten von Visa.
Dazu möchte ich aber auch offen Kritik üben,
nämlich mit wie wenig Wissen doch sehr viele an diese doch sehr ernste Angelegenheit herangehen.
Erinnert mich ein bißchen an den Spruch:
"Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr".
Saludos de Chris
(
Gast
)
#6 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
Zitat von chris6
weil für das Visum zwecks Heirat brauchst du keinen Deutschtest,
sehr wohl aber für das Visum zur Familienzusammenführung,
und das ist nur einer der Unterschiede zwischen den verschiedenen Arten von Visa.
Die Botschaft in Havanna kennt diesen Unterschied aber nicht. Wäre auch nicht logisch, wenn sie die Einreise zur Eheschließung ohne Sprachkenntnisse zuläßt. Nach der Heirat aber ein Zusammenleben wegen fehlender Sprachkenntnisse verhindert.
Visum zur Eheschließung
Visum zum Ehegattennachzug
Niña hat Recht und Thommy hat die besten Infos dazu ins Forum gestellt. Das frühere Visum zur Heiratsvorbereitung gibt es nicht mehr. Es gibt nur noch die Möglichkeit, die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Dazu ist der Deutschtest bindend. Darum gibt es auch keine Möglichkeit für das zuständige Auisländeramt, eine Vorabzustimmung zum Visum zu erteilen, wel eben der Deutschtest in der Botschaft entscheidend ist.
Ich hoffe ja selbst, dass es bei meiner Novia am 5. Februar gut geht.
Grüße
Wolfgang
Hallo, ich möchte mich bei allen, ganz besonders bei Thommy für die tollen Informationen
bedanken. Das hilft uns sehr viel weiter.
An Wolfgang eine Frage - wirst Du Deine Novia in Deutschland heiraten? Könntest Du von
Deinen bzw. Ihren Erfahrungen berichten, wenn sie am 05. Februar in die Botschaft muß.
Das wäre superlieb.
Zitat von bergmann
. Das frühere Visum zur Heiratsvorbereitung gibt es nicht mehr.
Stimmt - wäre aber doch mal spannend herauszufinden ob dieser unserer wirrer Staat ein Besuchsvisum zum Zwecke der Durchführung eines A1-Sprachkurses erteilen würde
#12 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
In Antwort auf:
Hallo, ich möchte in diesem Jahr meinen cubanischen Freund in Deutschland heiraten.
Wir machen uns große Sorgen um die nachzuweisenden Deutschkenntnisse.
Na ja, wenn ihr euch schon entschlossen habt, den steinigen Weg eines multinationalen Paares zu beschreiten, wird der Erwerb der dt. Sprachkenntnisse für deinen Mann kaum mehr als ein erstes Kieselsteinchen am Anfang des hindernissreichen Pfades sein......sieh es positiv, scheitert er schon daran, wäre aus dem Rest wahrscheinlich auch nichts mehr geworden.
Nun ja, dass es ein steiniger Weg wird, ist uns schon bewußt. Aber das mit dem Kieselsteinchen
sehe ich nicht ganz so wie Du, denn der Erwerb der deutschen Sprachkenntnisse ist für einen Cubaner
alles andere als leicht. Und warum er das schon vor der Ausreise tun soll, leuchtet mir jedenfalls
nicht ein. Das der ganze Antrag wegen nicht ausreichender Deutsch-Kenntnisse abgelehnt wird, wollen
wir auf jeden Fall vermeiden.
Und aus dem Rest, so wie Du es so schön beschreibst, wird ganz sicher etwas, auch wenn es nicht einfach
wird.
Zitat von George1
Stimmt - wäre aber doch mal spannend herauszufinden ob dieser unserer wirrer Staat ein Besuchsvisum zum Zwecke der Durchführung eines A1-Sprachkurses erteilen würde
Dies herauszufinden ist so spannend nicht.
Sie lassen einem sogar die Wahl, ob im Rahmen eines Besuchsvisums (unter 3 Monaten) oder eines nationalen Visums fast unbegrenzter Dauer.
Visabestimmungen/Deutschkurs
Zitat von Esperanto2
Dies herauszufinden ist so spannend nicht.
Sie lassen einem sogar die Wahl, ob im Rahmen eines Besuchsvisums (unter 3 Monaten) oder eines nationalen Visums fast unbegrenzter Dauer.
Visabestimmungen/Deutschkurs
Stimmt - das spannende ist ja auch die Frage ob sie auch für solch ein Visum , die Rückkehrwilligkeit des Besuchers ebenso intensiv "prüfen" wie bei normalen Besuchervisa.
(
Gast
)
#18 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
Die Aufrichtigkeit des Antrages hat natürlich die Visaabteilung der Botschaft zu prüfen. Und bei einer Beantragung unter 3 Monaten gehört die Rückkehrwilligkeit dazu. Das sind nun einmal die Vorgaben des Schengener Abkommens.
Anders ist dies bei der Beantragung eines nationalen Visums, also für einen Sprachkurs mit einer Dauer von über 3 Monaten. Da wird vor Ort, also von der jeweiligen Ausländerbehörde entschieden. Die vorausgehende Prüfung der Rückkehrwilligkeit steht da nicht so im Vordergrund, da die Durchführung des Kurses weiterhin von dieser Behörde verfolgt werden kann.
In Antwort auf:
Die Botschaft in Havanna kennt diesen Unterschied aber nicht
Nun, ganz korrekt wäre "Die deutsche Botschaft ........"
Denn die Österreichische Botschaft kennt nur ein Besuchsvisum (Visum "C"),
oder das Visum zur Familienzusammenführung (Visum "D"),
wobei in Österreich bei beiden noch kein Deutschtest verlangt wird.
Was allerdings verlangt wird,
und dies unterschreibt man auch bei der Beantragung für das Visum "D" ist,
das man damit auch eine sogenannte "Integrationsvereinbarung" eingeht,
die wiederum einen verpflichtenden Deutschkurs vorsieht.
Ja, ja, diese feinen Unterschiede trotz oder sogar wegen Schengen.
Saludos de Chris
(
Gast
)
#20 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
Zitat von chris6
diese feinen Unterschiede trotz oder sogar wegen Schengen.
Die Visumkategorien:
A = Visum für den Flughafentransit
B = Durchreisevisum
C = Visum für den kurzfristigen Aufenthalt (Besuchs-/Geschäftsreisen)
D = nationales Visum für den längerfristigen Aufenthalt
sind bei allen Schengen-Staaten vorgegeben. Auf die Idee die Genehmigung der Kategorien A – C von der Kenntnis der jeweiligen Landessprache abhängig zu machen, wird wohl niemand kommen.
Ich frage ich mich aber, wie in Österreich die „Integrationsvereinbarung“ für die Teilnahme am Deutschkurs durchgesetzt wird. Wird da etwa eine Zwangscheidung von staatlicher Seite angedroht oder der österreichische Partner zusammen mit seinem zugezogenen Ehepartner ausgewiesen, falls dieser die Vereinbarung nicht einhält? Oder ist dies eher eine unverbindliche Vereinbarung mit Augenzwinkern unter Ehrenleuten?
Im Fall des letzteren: Kompliment! Österreicher ihr macht es besser.
Integrationsvereinbarung:
Was? Fähigkeit zum Lesen und Schreiben (egal welche Sprache) und Erwerb
von Grundkenntnissen der deutschen Sprache
Wann? die Pflicht zur Erfüllung der IV entsteht mit Erteilung des Erst- oder
weiteren Aufenthaltstitels und muss spätestens innerhalb von 5 Jahren erfüllt
werden.
Wie? Besuch eines Deutsch-Integrationskurses oder Nachweis ausreichender
Deutschkenntnisse (zB Prüfungsnachweis, Schulzeugnisse)
Aufbau? Zwei Module – Modul 1: Lesen und Schreiben; Modul 2: Deutschkenntnisse
(Ziel: Befähigung zur Teilnahme am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen
und kulturellen Leben in Österreich)
Kosten?
- Modul 1 innerhalb eines Jahres abgeschlossen: Bund übernimmt
Kosten bis zum Höchstsatz
- Modul 2 innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen: 50 % Kostenersatz
durch den Bund (Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen und
nicht freizügigkeitsberechtigten EWR-Bürgern/Österreichern/Schweizern
Wird die Integrationsvereinbarung nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, drohen wie bisher Geldstrafen oder die Ausweisung aus Österreich.
Saludos de Chris
Zitat von Esperanto2
Im Fall des letzteren: Kompliment! Österreicher ihr macht es besser.
Eben - genau da liegt der Unsinn im neuen deutschen System.
Um das Familienzusammenführungsvisum zu erhalten muß man DEUTSCH A1 nachweisen .
Dann in Deutschland angekommen muß man an einem Integrationskurs teilnehmen und Unterrichtsinhalt der ersten 100 Stunden des Integrationstests ist das Erreichen der Sprachstufe DEUTSCH A1.
Tut mir leid - aber der Sinn erschließt sich mich nicht so ganz .
Also ich muß sagen, alles Quatsch. Die Frau(Cubana) eines Freundes(Deutscher) fliegt jetzt nach Deutschland mit Visa zur Familienzusammenführung und sie spricht kein Deutsch oder sie hat es innerhalb von 2 Monaten gelernt und das glaube ich nicht.
Saludos
Hallo George1,
so wie ich es nachgelesen habe, braucht man den Integrationstest in Deutschland nicht unbedingt, schau mal:
Wer muss an einem Integrationskurs teilnehmen?
Ausländer, die ab dem 1. Januar 2005 einen Aufenthaltstitel erhalten haben, können zum Integrationskurs verpflichtet werden, wenn sie sich nicht auf einfache beziehungsweise ausreichende (abhängig vom Aufenthaltsstatus) Art auf Deutsch verständigen können. Zudem können Sie verpflichtet werden, wenn sie Arbeitslosengeld II bekommen.
Hallo Seischu,
es ist leider nicht alles Quatsch, wie die Frau Deines Freundes ein Visum bekommen konnte, sei dahingestellt. Aber Du siehst im nachfolgenden Auszug der Bestimmungen der Botschaft - diese sind übrigens beim Visum zum Ehegattennachzug und beim Visum zur Eheschließung gleich, was genau verlangt wird:
Da in Kuba die Sprachprüfung „Start Deutsch 1“ nicht angeboten wird, wird bei Antragstellung durch die Mitarbeiter der Botschaft festgestellt, ob die geforderten einfachen Deutschkenntnisse vorliegen.
Die Botschaft empfiehlt, sich vor Antragstellung die erforderlichen einfachen Deutschkenntnisse anzueignen. Erst danach ist es sinnvoll, einen Visumantrag zu stellen.
Zitat von niña
Hallo Seischu,
es ist leider nicht alles Quatsch, wie die Frau Deines Freundes ein Visum bekommen konnte, sei dahingestellt.
Nein, nicht dahingestellt.
Seischu wird sicher noch einmal seinen Freund fragen und uns dann erzählen, wie seine Frau ein Visum bekommen konnte, ohne über ihre Deutschkenntnisse befragt zu werden.
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