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Nachzuweisende Deutschkenntnisse
15.02.2008 00:45 (zuletzt bearbeitet: 15.02.2008 00:48)
(
Gast
)
#76 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
(
Gast
)
Details
In Antwort auf:
Konkret: ein Satz wie "Also der deutsche der einen eu ausländer heiratet kann sofort eine aufenthaltsgenehmigung für diesen bekommen ohne sprachkenntnisse." ist einfach grober Unfug, weil in Deutschland EU-Ausländer bekannter Maßen sowieso schon automatisch aufenthaltsberechtigt sind, und eine Heirat dafür völlig irrelevant ist. Wer daraus ableitet, dass eine Ungleichbehandlung aller übrigen Ausländer "völlig unlogisch" sei, kann argumentativ auf keinen grünen Zweig kommen.
Im Grundgesetz steht zu lesen: **JEDER IST VOR DEM GESETZ GLEICH**
Anscheinend ist dies unserer Regieung nicht bekannt, da sie solche schwachsinnige und diskriminierende Gesetze in Umlauf bringt, ich sehe darin eine Hilflosigkeit der deutschen Gesetzgebung, eine Art Befreiungsschlag um die Bevölkerung zu beruhigen, so nach dem Motto: Wir haben ja jetzt was gemacht, seht zu, macht ihr jetzt mal was daraus.
Dies kommt mal wieder nur aus einer konventionellen, prüden, spiessigen und bürokratischen Ecke unserer Gesamtregierung.
Natürlich hat ein EU-Bürger sowieso in Deutschland Aufenthaltsrecht auch ohne Sprachkenntnisse, das ist ja das Ungerechte, dann sollte doch dieses Gesetz auch für diese Auländer gelten, wenn sie hier ihren Wohnsitz haben.. Warum sollte ein Spanier nicht genauso Deutschkenntnisse vorweisen müssen? Gleiches Recht für Alle.. und nicht nach dem Motto: die guten Ins Töpfchen, die schlechten ins Kröpfchen. Es gibt hier genügend Ausländer, vorwiegend Türken, die leben seit Jahrzenhnten hier, und können kein Wort Deutsch, oder nur sehr schlecht, die und auch ihr Familiennachzug interessiert das Integrationsgesetz einen Dreck, da wird ja natürlich nicht nachgefragt. Desshalb sage ich:
**************DIESES GESETZ IST EINDEUTIG VERFASSUNGSWIDRIG*******************
Integration hin, Integration her, es ist jedenfalls ein Reförmchen das zu nichts taugt, wie gesagt, ein Hilfeschrei der Regierung. Integration besteht nicht nur aus Sprachkenntnisse, da sind noch ganz andere Kriterien wie Kultur, Erziehung, Mendalität, Lebensauffassung, politische Gegebenheiten des Herkunftslandes, Geschichte und vieles mehr ausschlagebend, die kann man nicht so einfach auf einen Nenner bringen, wie es der Regierung Merkel so vorschwebt.
Um auf Cuba zurückzukommen: Nicht überall auf der Welt kann man so einfach deutsch lernen, wie z.B. in EU-Ländern, wenn man in Cuba nicht gerade zufällig in Havanna wohnt, wird es recht schwierig deutsch zu lernen, sich dies mittels Büchern eizuhämmern ist auch nicht einfach, also woher sollen diese Deutschkenntnisse kommen, die vor der Einreise gefordert werden. Wieder ein eindeutiges Indiz für regierungsunfähige Fraktion.
Da kann ich nur sagen: Armes Deutschland...Freiheit, Einigkeit, Gleichheit, Brüderlichkeit, Gerechtigkeit.....Daß ich nicht lache!!
Zitat von MaleconIn Antwort auf:
Konkret: ein Satz wie "Also der deutsche der einen eu ausländer heiratet kann sofort eine aufenthaltsgenehmigung für diesen bekommen ohne sprachkenntnisse." ist einfach grober Unfug, weil in Deutschland EU-Ausländer bekannter Maßen sowieso schon automatisch aufenthaltsberechtigt sind, und eine Heirat dafür völlig irrelevant ist. Wer daraus ableitet, dass eine Ungleichbehandlung aller übrigen Ausländer "völlig unlogisch" sei, kann argumentativ auf keinen grünen Zweig kommen.
Im Grundgesetz steht zu lesen: **JEDER IST VOR DEM GESETZ GLEICH**
Anscheinend ist dies unserer Regieung nicht bekannt, da sie solche schwachsinnige und diskriminierende Gesetze in Umlauf bringt, ich sehe darin eine Hilflosigkeit der deutschen Gesetzgebung, eine Art Befreiungsschlag um die Bevölkerung zu beruhigen, so nach dem Motto: Wir haben ja jetzt was gemacht, seht zu, macht ihr jetzt mal was daraus.
Dies kommt mal wieder nur aus einer konventionellen, prüden, spiessigen und bürokratischen Ecke unserer Gesamtregierung.
Natürlich hat ein EU-Bürger sowieso in Deutschland Aufenthaltsrecht auch ohne Sprachkenntnisse, das ist ja das Ungerechte, dann sollte doch dieses Gesetz auch für diese Auländer gelten, wenn sie hier ihren Wohnsitz haben.. Warum sollte ein Spanier nicht genauso Deutschkenntnisse vorweisen müssen? Gleiches Recht für Alle.. und nicht nach dem Motto: die guten Ins Töpfchen, die schlechten ins Kröpfchen. Es gibt hier genügend Ausländer, vorwiegend Türken, die leben seit Jahrzenhnten hier, und können kein Wort Deutsch, oder nur sehr schlecht, die und auch ihr Familiennachzug interessiert das Integrationsgesetz einen Dreck, da wird ja natürlich nicht nachgefragt. Desshalb sage ich:
**************DIESES GESETZ IST EINDEUTIG VERFASSUNGSWIDRIG*******************
Integration hin, Integration her, es ist jedenfalls ein Reförmchen das zu nichts taugt, wie gesagt, ein Hilfeschrei der Regierung. Integration besteht nicht nur aus Sprachkenntnisse, da sind noch ganz andere Kriterien wie Kultur, Erziehung, Mendalität, Lebensauffassung, politische Gegebenheiten des Herkunftslandes, Geschichte und vieles mehr ausschlagebend, die kann man nicht so einfach auf einen Nenner bringen, wie es der Regierung Merkel so vorschwebt.
Um auf Cuba zurückzukommen: Nicht überall auf der Welt kann man so einfach deutsch lernen, wie z.B. in EU-Ländern, wenn man in Cuba nicht gerade zufällig in Havanna wohnt, wird es recht schwierig deutsch zu lernen, sich dies mittels Büchern eizuhämmern ist auch nicht einfach, also woher sollen diese Deutschkenntnisse kommen, die vor der Einreise gefordert werden. Wieder ein eindeutiges Indiz für regierungsunfähige Fraktion.
Da kann ich nur sagen: Armes Deutschland...Freiheit, Einigkeit, Gleichheit, Brüderlichkeit, Gerechtigkeit.....Daß ich nicht lache!!
Da sieht man es wieder, einige denken nur bis zum Monatsende.
Wenn hier die Beziehung zerbricht und die Dame keinen richtigen Satz auf die reihe bekommt, was soll sie dann machen? Das mit den Deutschkenntnissen kommt ja nicht aus reiner Willkür. Es sind nur Erfahrungswerte die zu dieser Massnahme geführt haben.
Und nochwas, ich kenne eine Kubanerin die schon 5 Jahre hier lebt und kein deutsch spricht. Ich kenne keine Spanier die nicht auch deutsch sprechen.
Ach nochwas. Lass die Türken als Vergleich doch bitte aus deinem Text. Ich kenne genügend die hier arbeiten und ihr Geld selbst verdienen.
In Antwort auf:
Da sieht man es wieder, einige denken nur bis zum Monatsende.
Wenn hier die Beziehung zerbricht und die Dame keinen richtigen Satz auf die reihe bekommt, was soll sie dann machen? Das mit den Deutschkenntnissen kommt ja nicht aus reiner Willkür. Es sind nur Erfahrungswerte die zu dieser Massnahme geführt haben.
Und nochwas, ich kenne eine Kubanerin die schon 5 Jahre hier lebt und kein deutsch spricht. Ich kenne keine Spanier die nicht auch deutsch sprechen.
Ach nochwas. Lass die Türken als Vergleich doch bitte aus deinem Text. Ich kenne genügend die hier arbeiten und ihr Geld selbst verdienen.
Und, was willst du damit sagen ?
Glückwunsch das du eine Cubanerin kennst
Ich kenne sogar eine, die spricht perfekt deutsch
Dafür kenne ich viele Deutsche, die sprechen nicht perfekt deutsch
28.02.2008 15:36 (zuletzt bearbeitet: 28.02.2008 15:38)
#79 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
Zitat von flicflacIn Antwort auf:
Da sieht man es wieder, einige denken nur bis zum Monatsende.
Wenn hier die Beziehung zerbricht und die Dame keinen richtigen Satz auf die reihe bekommt, was soll sie dann machen? Das mit den Deutschkenntnissen kommt ja nicht aus reiner Willkür. Es sind nur Erfahrungswerte die zu dieser Massnahme geführt haben.
Und nochwas, ich kenne eine Kubanerin die schon 5 Jahre hier lebt und kein deutsch spricht. Ich kenne keine Spanier die nicht auch deutsch sprechen.
Ach nochwas. Lass die Türken als Vergleich doch bitte aus deinem Text. Ich kenne genügend die hier arbeiten und ihr Geld selbst verdienen.
Und, was willst du damit sagen ?
Glückwunsch das du eine Cubanerin kennst
Ich kenne sogar eine, die spricht perfekt deutsch
Dafür kenne ich viele Deutsche, die sprechen nicht perfekt deutsch
Wer spricht perfekt deutsch? Deine Kubanerin?? Das beeindruckt mich überhaupt nicht.
Was ich damit sagen will? Denk mal nach.
Ich bin für den Test.
Man muß ja auch nicht perfekt deutsch sprechen. Aber die Deutschen die du kennst sprechen bestimmt genauso gut deutsch wie viele Kubaner hier.
(
Gast
)
Details
Zitat von Moruk
Hab gehört, dass die Prüfung im deutschen Konsulat neuerdings auch einen schriftlichen Teil beinhaltet.
Das macht es für die meisten wahrscheinich deutlich schwieriger.
Jetzt können sie in der Botschaft die Meßlatte so hoch legen wie sie wollen. Ullli's Thread gibt einen Vorgeschmack.
29.02.2008 17:24 (zuletzt bearbeitet: 29.02.2008 17:25)
ehemaliges mitglied
(
gelöscht
)
#82 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
(
Gast
)
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Zitat von flicflac
[quote]Da sieht man es wieder, einige denken nur bis zum Monatsende.
Wenn hier die Beziehung zerbricht und die Dame keinen richtigen Satz auf die reihe bekommt, was soll sie dann machen? Das mit den Deutschkenntnissen kommt ja nicht aus reiner Willkür. Es sind nur Erfahrungswerte die zu dieser Massnahme geführt haben.
Und nochwas, ich kenne eine Kubanerin die schon 5 Jahre hier lebt und kein deutsch spricht. Ich kenne keine Spanier die nicht auch deutsch sprechen.
Ach nochwas. Lass die Türken als Vergleich doch bitte aus deinem Text. Ich kenne genügend die hier arbeiten und ihr Geld selbst verdienen.
Ich kenne auch Cubanas die gut Deutsch reden, aber das ist doch wohl alleinig deren Angelegenheit ob sie das wollen oder nicht, man kann doch niemanden zwingen dazu. Was für Erfahrungswerte sollen denn das sein?? Das ist doch Müll. Solch ein Gesetz gabs ja noch nie bei uns, ich weiss nur von Erfahrungswerte die unsere Bundesregierung über ihre Diäten und "sonstige Einnahmen" kennt, nein ich sehe das als Befreiungsschlag um sich von den Bürgern zu Verantworten, egal ob dieses Gesetz Sinn macht oder nicht
Desweiteren wäre noch der § 3 des Grundgesetzes hinzuzufügen in dem es heißt:
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Somit wären alle Ehegatten die ausserhalb de EU ihren Wohnsitz haben eindeutig benachteiligt, da dieses Gesetz nicht für Bürger der Europäischen Union gilt, da diese ja automatisch ein Aufenthaltsrecht besitzen, DIESES GESETZ VERSTÖSST EINDEUTIG GEGEN DIE VERFASSUNG, da keine Gleichbehandlung gewährleistet ist, alle nachziehenden Ehegatten ausserhalb der EU sind somit benachteiligt!
02.03.2008 07:53 (zuletzt bearbeitet: 02.03.2008 08:07)
#86 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
Zitat von Malecon
Ich kenne auch Cubanas die gut Deutsch reden, aber das ist doch wohl alleinig deren Angelegenheit ob sie das wollen oder nicht, man kann doch niemanden zwingen dazu. Was für Erfahrungswerte sollen denn das sein?? Das ist doch Müll. Solch ein Gesetz gabs ja noch nie bei uns, ich weiss nur von Erfahrungswerte die unsere Bundesregierung über ihre Diäten und "sonstige Einnahmen" kennt, nein ich sehe das als Befreiungsschlag um sich von den Bürgern zu Verantworten, egal ob dieses Gesetz Sinn macht oder nicht
Desweiteren wäre noch der § 3 des Grundgesetzes hinzuzufügen in dem es heißt:
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Somit wären alle Ehegatten die ausserhalb de EU ihren Wohnsitz haben eindeutig benachteiligt, da dieses Gesetz nicht für Bürger der Europäischen Union gilt, da diese ja automatisch ein Aufenthaltsrecht besitzen, DIESES GESETZ VERSTÖSST EINDEUTIG GEGEN DIE VERFASSUNG, da keine Gleichbehandlung gewährleistet ist, alle nachziehenden Ehegatten ausserhalb der EU sind somit benachteiligt!
Völliger Quatsch.
Ein Nicht-EU-Bürger darf ja auch nicht einfach in die EU kommen und dort ein Aufenthaltsrecht fordern, so wie es ein EU-Bürger tun darf (gemeinsamer Wirtschaftsraum). Da wird er ja auch "benachteiligt".
Es geht doch hier eindeutig um die Frage, wie Integration gefördert werden kann und ich denke die Massnahme ist sicher sinnvoll. Es ist auch nicht zu erwarten, dass die Massnahme irgendeinem wohl meinenden Paar schaden wird, denn die erforderlich Ausbildungszeit von ca. 4 Wochen ist eindeutig kürzer als die zu erwartende durchschnittliche Wartezeit für Aufgebot, Klärung der Hochzeitsformalitäten etc.
Ansatt hier rumzujammern, sollten sich die Betroffenen darum kümmern, ihren ausländischen Ehepartnern deutsche Sprachkenntnise zu vermitteln, denn das hilft nicht nur bei der Visavergabe, sondern vor allem bei der Integration in die deutsche Gesellschaft, die ohne elementarste Sprachkenntnisse auf A1-Niveau (niedrigstes Fremdsprachenniveau) undenkbar ist ...
02.03.2008 08:17 (zuletzt bearbeitet: 02.03.2008 08:18)
#87 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
Zitat von flicflacIn Antwort auf:
Da sieht man es wieder, einige denken nur bis zum Monatsende.
Wenn hier die Beziehung zerbricht und die Dame keinen richtigen Satz auf die reihe bekommt, was soll sie dann machen? Das mit den Deutschkenntnissen kommt ja nicht aus reiner Willkür. Es sind nur Erfahrungswerte die zu dieser Massnahme geführt haben.
Und nochwas, ich kenne eine Kubanerin die schon 5 Jahre hier lebt und kein deutsch spricht. Ich kenne keine Spanier die nicht auch deutsch sprechen.
Ach nochwas. Lass die Türken als Vergleich doch bitte aus deinem Text. Ich kenne genügend die hier arbeiten und ihr Geld selbst verdienen.
Und, was willst du damit sagen ?
Glückwunsch das du eine Cubanerin kennst
Ich kenne sogar eine, die spricht perfekt deutsch
Dafür kenne ich viele Deutsche, die sprechen nicht perfekt deutsch
Ich weiss gar nicht, was ihr alle habt.
Das kubanische Erziehungssystem ist doch einfach Weltklasse, besser als das in "ganz" Lateinamerika, Deutschland und in den USA. So gut, dass Nobelpreisträger von Band laufen, denen nur wegen der Blockade die Anerkennung verweigert wird.
Diesen top-ausgebildeten, stolzen, würdevollen und superschlauen Kubanern aus dem Bildungs-Wunderland sollte es doch leicht fallen, locker eine Trvial-Sprachprüfung (ca. 4 Wochen Vorbereitungszeit) zu bewältigen, jedenfalls leichter als allen anderen Probanden aus der restlichen Welt.
Wenn dann noch der liebevolle, intelligente und einfühlsame deutsche Ehepartner als "Lehrer" dazukommt, dann kann es eigentlich nicht schiefgehen (Dream-Team).
Da die Kubaner ja würdevoll nur an ihre Prinzipien denken und nicht dem kapitalistischen Konsumterror ausgesetzt sind, sollte der Kopf frei sein für die Vermittlung von Trivial-Lehrinhalten aus fremden Kulturkreisen...
user
(
gelöscht
)
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@ rafael_70 - wer am sonntag früh vor 8:00 uhr anfängt solche ergüsse zu fertigen und in die öffentlich wirft und kurz nach 8:00 uhr noch einen draufsetzt, dem muß doch eigentlich etwas passiert sein in der nacht von samstag auf sonntag. oder eher nichts!
ein eu bürger aus spanien darf nach deutschland ohne deutsch zu reden, weil er sich in der konsumwelt bereits auskennt! ein ehepartner oder ehepartnerin aus kuba, auch spanischsprechend nicht!
das ist ein fall für die IGFM!
don olafio
(
gelöscht
)
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Zitat von Rafael_70Zitat von Malecon
Desweiteren wäre noch der § 3 des Grundgesetzes hinzuzufügen in dem es heißt:
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Somit wären alle Ehegatten die ausserhalb de EU ihren Wohnsitz haben eindeutig benachteiligt, da dieses Gesetz nicht für Bürger der Europäischen Union gilt, da diese ja automatisch ein Aufenthaltsrecht besitzen, DIESES GESETZ VERSTÖSST EINDEUTIG GEGEN DIE VERFASSUNG, da keine Gleichbehandlung gewährleistet ist, alle nachziehenden Ehegatten ausserhalb der EU sind somit benachteiligt!
Völliger Quatsch.
Ein Nicht-EU-Bürger darf ja auch nicht einfach in die EU kommen und dort ein Aufenthaltsrecht fordern, so wie es ein EU-Bürger tun darf (gemeinsamer Wirtschaftsraum). Da wird er ja auch "benachteiligt".
Huhu, Rafael_70 halloooo!!!
Malecon zitierte den Artikel 3 mit "alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" - und nicht etwa "Alle EU-Bürger" oder so...!
Don Olafio
Zitat von don olafio
Huhu, Rafael_70 halloooo!!!
Malecon zitierte den Artikel 3 mit "alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" - und nicht etwa "Alle EU-Bürger" oder so...!
Don Einstein, ein Nicht-EU-Bürger darf trotz Art. 3 GG nicht nach Deutschland kommen und dort arbeiten, ein EU-Bürger hingegen schon.
FAZIT: Erst denken - dann posten ...
02.03.2008 11:38 (zuletzt bearbeitet: 02.03.2008 11:39)
#91 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
Ich habe einen bekannten, der hat 2 Monate einen deutschkurs gemacht und hat die "Prüfung" (ein Interview in Deutsch) bestanden.
Ich bin auch für die Prüfung, zumal ja nur einfachste Kenntnisse gefordert werden. Keiner verlangt das man komplizierte Texte versteht.
Ich heisse ...
Ich wohne ...
Ich bin xx Jahre alt...
Meine Frau heisst ...
Wir haben uns so und so kennen gelernt...
wo bitte ist das Problem?
Und ich bin mir sicher, dass kein kubaner ein Problem hat die "hürde" zu überwinden, wenn er die chance hat Kuba zu verlassen ...
Ich bin auch für die Prüfung, zumal ja nur einfachste Kenntnisse gefordert werden. Keiner verlangt das man komplizierte Texte versteht.
Ich heisse ...
Ich wohne ...
Ich bin xx Jahre alt...
Meine Frau heisst ...
Wir haben uns so und so kennen gelernt...
wo bitte ist das Problem?
Und ich bin mir sicher, dass kein kubaner ein Problem hat die "hürde" zu überwinden, wenn er die chance hat Kuba zu verlassen ...
Zitat von Rafael_70
Don Einstein, ein Nicht-EU-Bürger darf trotz Art. 3 GG nicht nach Deutschland kommen und dort arbeiten, ein EU-Bürger hingegen schon.
FAZIT: Erst denken - dann posten ...
Somit scheinen also laut dem deutschen Grundgesetz Nicht-EU-Bürger keine Menschen zu sein.
02.03.2008 11:55 (zuletzt bearbeitet: 02.03.2008 11:58)
(
Gast
)
#94 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
(
Gast
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Details
Zitat von Rafael_70
Don Einstein, ein Nicht-EU-Bürger darf trotz Art. 3 GG nicht nach Deutschland kommen und dort arbeiten, ein EU-Bürger hingegen schon.
FAZIT: Erst denken - dann posten ...
Ein spanischer sprechender Nicht-EU-Bürger schafft locker die Hürde des Nachweises der Sprachkenntnisse in Spanien und kann dann als nachgezogener Ehegatte oder Familienangehöriger hier arbeiten. Sollte dieser jedoch einen deutschen Staatsbürger heiraten, dann darf er hier nicht einmal deutsch lernen. Aber nur deswegen, weil er geheiratet hat.
02.03.2008 11:59
#95 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
Zitat von Esperanto2
Sollte dieser jedoch einen deutschen Staatsbürger heiraten, dann darf er hier nicht einmal deutsch lernen. Aber nur deswegen, weil er geheiratet hat.
Ein solches Verbot ist mir weder als Gesetz, noch als Faktum bekannt.
user
(
gelöscht
)
Details
Zitat von Esperanto2Zitat von Rafael_70
Don Einstein, ein Nicht-EU-Bürger darf trotz Art. 3 GG nicht nach Deutschland kommen und dort arbeiten, ein EU-Bürger hingegen schon.
FAZIT: Erst denken - dann posten ...
Ein spanischer sprechender Nicht-EU-Bürger schafft locker die Hürde des Nachweises der Sprachkenntnisse in Spanien und kann dann als nachgezogener Ehegatte oder Familienangehöriger hier arbeiten.
Sollte dieser jedoch einen deutschen Staatsbürger heiraten, dann darf er hier nicht einmal deutsch lernen. Aber nur deswegen, weil er geheiratet hat.
logisch, aber es gibt für spanischsprechende nicht eu bürger keine sprachtest um in spanien zu leben! wenn der deutsche aber nach spanien geht, sich dort anmeldet usw. und en antrag auf familienzusammenführung in spanien stellt, dürfte doch der deutschtest so zu umgehen sein!
02.03.2008 12:03 (zuletzt bearbeitet: 02.03.2008 12:04)
(
Gast
)
#97 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
(
Gast
)
Details
Zitat von ElHombreBlanco
Ein solches Verbot ist mir weder als Gesetz, noch als Faktum bekannt.
Jemand der einen Visumsantrag auf Teilnahme an einem Sprachkurs in Deutschland stellt, braucht keine Deutschkenntnisse nachweisen, er sei denn, er will als nachziehender Ehegatte nach Deutschland einreisen.
Zitat von Tiendacubana
wenn der deutsche aber nach spanien geht, sich dort anmeldet usw. und en antrag auf familienzusammenführung in spanien stellt, dürfte doch der deutschtest so zu umgehen sein!
Klar - man könnte seine Novia natürlich auch erst von ´nem Spanier heiraten lassen und Sie ihm dann "abkaufen" - schließlich soll das Gesetz ja Scheinehen verhindern
02.03.2008 12:03 (zuletzt bearbeitet: 02.03.2008 12:05)
#99 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
Zitat von Esperanto2
Ein spanischer sprechender Nicht-EU-Bürger schafft locker die Hürde des Nachweises der Sprachkenntnisse in Spanien und kann dann als nachgezogener Ehegatte oder Familienangehöriger hier arbeiten.
So what? Jede Regelung beinhaltet Umgehungsmöglichkeiten. (Du kannst ja zunächst mal Spanier werden, dann deine Cubana heiraten und nach Deutschland ziehen ... ) Was nichts daran ändert, dass auch für einen mit einem Spanier verheirateten Nicht-EU-Ausländer deutsche Sprachkenntnisse in D unverzichtbar sind und er keine Chance hat einen Job zu finden, wenn er kein Deutsch spricht ...
In Antwort auf:
Sollte dieser jedoch einen deutschen Staatsbürger heiraten, dann darf er hier nicht einmal deutsch lernen. Aber nur deswegen, weil er geheiratet hat.
Was spricht dagegen, den kubanischen unverheirateten Kubaner erst einmal zu einem Sprachkurs einzuladen oder aber nach Heirat und vor der Einreise nach D in Kuba durch die Super-Lehrer des Weltklasse-Erziehungssystems in Deutsch ausbilden zu lassen?
Die Regelung will ja nur, dass Nicht-EU-Ausländer mit dauerhaftem Wohnrecht über Minimal-Sprachkenntnisse verfügen ...
user
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gelöscht
)
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Zitat von George1Zitat von Tiendacubana
wenn der deutsche aber nach spanien geht, sich dort anmeldet usw. und en antrag auf familienzusammenführung in spanien stellt, dürfte doch der deutschtest so zu umgehen sein!
Klar - man könnte seine Novia natürlich auch erst von ´nem Spanier heiraten lassen und Sie ihm dann "abkaufen" - schließlich soll das Gesetz ja Scheinehen verhindern
das ist quatsch, der deutsche zieht nach spanien! aufwand und nutzen!
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