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Nachzuweisende Deutschkenntnisse
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Gast
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#101 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
Zitat von Rafael_70
Was spricht dagegen, den kubanischen unverheirateten Kubaner erst einmal zu einem Sprachkurs einzuladen oder aber nach Heirat und vor der Einreise nach D in Kuba durch die Super-Lehrer des Weltklasse-Erziehungssystems in Deutsch ausbilden zu lassen?
Dagegen spricht, dass sich die Betroffenen ihre Lebensplanung von solchen Typen wie Rafael 70 nicht vorschreiben lassen wollen.
#102 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
Zitat von Esperanto2Zitat von ElHombreBlanco
Ein solches Verbot ist mir weder als Gesetz, noch als Faktum bekannt.
Jemand der einen Visumsantrag auf Teilnahme an einem Sprachkurs in Deutschland stellt, braucht keine Deutschkenntnisse nachweisen, er sei denn, er will als nachziehender Ehegatte nach Deutschland einreisen.
Ich habe dein Statement so verstanden, Deutschland würde Sprachvisa-Anträge ablehnen mit der Begründung, man sei ja mit dem deutschen Einlader verheiratet.
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Gast
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#103 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
#104 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
Zitat von Esperanto2Zitat von ElHombreBlanco
Ich habe dein Statement so verstanden, Deutschland würde Sprachvisa-Anträge ablehnen mit der Begründung, man sei ja mit dem deutschen Einlader verheiratet.
Ja aber erst, wenn sie herausbekommen haben, dass man verheiratet ist.
Kennst du praktische Beispiele, oder ist dies nur ne Vermutung deinerseits?
Zitat von ElHombreBlanco
Ich habe dein Statement so verstanden, Deutschland würde Sprachvisa-Anträge ablehnen mit der Begründung, man sei ja mit dem deutschen Einlader verheiratet.
Wohl nicht - wenn ich ein Visum beantrage um in Dtl. deutsch zu lernen - brauche ich keine Deutschkenntnisse nachzuweisen - aber - wenn ich zur Familienzusammenführung nach Deutschland kommen will um dann dort im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Integrationskurses Deutsch zu lernen muß ich vorher meine Deutschkenntnisse nachweisen.
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Gast
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#106 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
Zitat von ElHombreBlanco
Kennst du praktische Beispiele, oder ist dies nur ne Vermutung deinerseits?
Nein, kenne leider keine Beispiele. Ich weiss nur, dass jemand dies ersatzweise beim Verfassungsgericht als Einstweilige Verfügung durchsetzen will, nachdem sie das Visum für den Ehegattennachzug mit der Begründung der fehlenden Deutschkenntnisse ablehnten.
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Gast
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#107 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
Zitat von ElHombreBlanco
Kennst du praktische Beispiele, oder ist dies nur ne Vermutung deinerseits?
Allerdings ist es möglich, dass derjenige, der sich um die Zulassung seiner Klage beim Verfassungsgericht bemüht, nur vergessen hat, dass er einen Antrag für ein Sprachvisum hätte stellen können.
Zitat von Malecon
[quote="flicflac"][quote]Da sieht man es wieder, einige denken nur bis zum Monatsende.
Wenn hier die Beziehung zerbricht und die Dame keinen richtigen Satz auf die reihe bekommt, was soll sie dann machen? Das mit den Deutschkenntnissen kommt ja nicht aus reiner Willkür. Es sind nur Erfahrungswerte die zu dieser Massnahme geführt haben
Ich kenne auch Cubanas die gut Deutsch reden, aber das ist doch wohl alleinig deren Angelegenheit ob sie das wollen oder nicht, man kann doch niemanden zwingen dazu. Was für Erfahrungswerte sollen denn das sein?? Das ist doch Müll. Solch ein Gesetz gabs ja noch nie bei uns, ich weiss nur von Erfahrungswerte die unsere Bundesregierung über ihre Diäten und "sonstige Einnahmen" kennt, nein ich sehe das als Befreiungsschlag um sich von den Bürgern zu Verantworten, egal ob dieses Gesetz Sinn macht oder nicht
Desweiteren wäre noch der § 3 des Grundgesetzes hinzuzufügen in dem es heißt:
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Somit wären alle Ehegatten die ausserhalb de EU ihren Wohnsitz haben eindeutig benachteiligt, da dieses Gesetz nicht für Bürger der Europäischen Union gilt, da diese ja automatisch ein Aufenthaltsrecht besitzen, DIESES GESETZ VERSTÖSST EINDEUTIG GEGEN DIE VERFASSUNG, da keine Gleichbehandlung gewährleistet ist, alle nachziehenden Ehegatten ausserhalb der EU sind somit benachteiligt!
Oh Malecon. Du hast ja eine Menge Gesetze abgeschrieben. Gerade so wie DU es brauchst. Kennst nur deine Rechte und das Grundgesetz. Die Pflichten werden da ganz einfach ignoriert.
2.) Nicht alle Grundgesetze gelten für uns deutsche!
Und damit du nicht noch so dumm fragst, hier ein Beispiel:
Das Gesetz auf Körperliche Unversehrtheit kann nur TEILWEISE beim Militärdienst gelten. (Kampfeinsatz. Aber das schweift jetzt zu weit ab.)
Such doch mal bitte das Gesetz raus wo steht: "Die Amtssprache hier in Deutschland ist deutsch!" Es kann und darf nicht sein, das der Beamte Sprachschwierigkeiten hat weil der Ausländer keine Grundkenntnisse hat. (Ich nix sprechen deutsch.)
Soll die Amtssprache wegen dem Grundgesetz geändert werden?
Wer hier lebt sollte sich auch ein wenig anpassen! Grundkenntnisse der Sprache gehören dazu. Ich bin mir sicher, das auch du Grundkenntnisse in spanisch besitzt.
Als ich Februar 1997 auf Kuba geheiratet habe, musste ich auch Grundkenntnisse im der Landessprache haben. Es wurde NICHT deutsch gesprochen.
Erfahrungswerte z.B. sind die, das viele Ausländer bei Behördengänge einen Übersetzer brauchen. Alleine Behördengänge erledigen z.B.: Einwohnermeldeamt, Arbeitsamt und Sozialamt sind für viele schwer ohne Grundkenntnisse der Sprache. Aber das willst du ja nich hören.
Ich bin für den Sprachtest. (Nicht den schriftlichen Sprachtest, den halte ich für übertrieben.)
Ich denke da wird was hochgekocht.
Ein kleiner Erfahrungsbericht.
Do.Fragebogen in der Botschaft abgeholt und Termin für Mo.geben lassen
Fr/Sa/SO den Fragebogen mit meiner Frau gelernt. (Wie ist Ihr Name?Mein Name ist)
Wir benötigten dafür ca. 7Std. und 30 Bucanero
Mo.zur Visumbeantragung
Di.Legalisierung der Hochzeitsurkunde abeholt.
Mi.Visum eineklebt.(Hatte im Vorfeld mit meiner Ausländerbehörde gesprochen)
Wir waren sicher auch nervös,jedoch waren alle in der Botschaft sehr zuvorkommend und freundlich.
Auch haben Sie im Zweifelsfall etwas geholfen.
Alles nicht schlimm.
Beachten würde ich noch:
Angemessene Kleidung,Christbaumschmuck ablegen,und auch "herumlungern" am "Wartebaum" gegenüber macht kein gutes Bild.
[quote="Doctora"]Ich denke da wird was hochgekocht.
Ein kleiner Erfahrungsbericht.
Do.Fragebogen in der Botschaft abgeholt und Termin für Mo.geben lassen
die haben dir den fragebogen mitgegeben???? also das ist wohl mehr als entgegenkommend meiner ansicht nach? und wer das dann nicht hinkriegt hat echt selber schuld!!
Zitat von Yuri
[quote="Doctora"]Ich denke da wird was hochgekocht.
Ein kleiner Erfahrungsbericht.
Do.Fragebogen in der Botschaft abgeholt und Termin für Mo.geben lassen
die haben dir den fragebogen mitgegeben???? also das ist wohl mehr als entgegenkommend meiner ansicht nach? und wer das dann nicht hinkriegt hat echt selber schuld!!
Ja,Kannst ihn aber auch aus dem Netz laden,die Adresse findest du hier im Forum.
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Gast
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#114 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
Fragebogen Antragsformular???
Der Unterschied zum neuen formlar ist:
Das neue ist gebunden und nicht 3 lose Blätter !!!
Und das Antragsformular IST der Fragebogen des Deutschkurses.
Im Januar 2008 wurden die losen Blätter akzeptiert.
Zum üben mit meiner Frau waren die 20 Kopien die ich gemacht jedoch super.
Der Angestellte der Botschaft macht nichts anderes als das Antragsformular nochmals mit Deiner Frau durchzusprechen,und zumindest in unserem Fall sogar der Reihe nach.
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Gast
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#116 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
Zitat von Doctora
Und das Antragsformular IST der Fragebogen des Deutschkurses.
Das wäre aber nicht im Sinne des Gesetzes. Dannach sollte der Ehepartner vertraute, alltägliche Ausdrücke und einfache Sätze verstehen und verwenden können. Er sollte sich und andere vorstellen und Fragen zur Person stellen und beantworten können (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Nachweis einfacher Sprachkenntnisse beim Ehegattennachzug aus dem Ausland, Informationen für nachziehende Ehegatten und ihre Ehepartner in Deutschland, http://www.integration-in-deutschland.de). Auch sollte er um alltägliche Dinge bitten und sich dafür bedanken können.
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Gast
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#118 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
Zitat von Doctora
wird bei Antragstellung durch die Mitarbeiter der Botschaft festgestellt, ob die geforderten einfachen Deutschkenntnisse vorliegen.
Deswegen sollte er ja auch "um alltägliche Dinge bitten und sich dafür bedanken können". Zum Beispiel bei der Beantragung des Visums. Sonst wollen sie ihn bei der Antragsstellung nicht verstehen.
Das verstehst Du doch Doctora? Oder meinst Du, das steht doch schon alles im Antragsformular.
Ich kann dir´s doch nur sagen wie es bei uns im Januar war.
Ich hab noch einen:
Ich habe meiner Frau gesagt wenn Sie eine Frage nicht versteht soll Sie Ja sagen.
Die Deutschen Behörden lieben Ja-sager.
Also sagte Sie auf die Frage Waren Sie schon mal in Deutschland JA
Der Beamte lachte und Fragte
Sie waren also noch nicht in Deutschland? JA
Sicherlich und da gebe ich recht ist die Vergabe auch etwas Willkür.
Wenn ich jedoch daran denke was ich so alles in der Botschaft gesehen habe....
Frau sollte schon wissen welcher Mann die Einladung gemacht hat und nicht nen anderen Namen sagen, dann wird`s auch mit dem Visa einfacher.
Zitat von Doctora
Wenn ich jedoch daran denke was ich so alles in der Botschaft gesehen habe....
Frau sollte schon wissen welcher Mann die Einladung gemacht hat und nicht nen anderen Namen sagen, dann wird`s auch mit dem Visa einfacher.
Genau diese Erfahrung habe ich letztens auch wieder gemacht, als ich mich kurz vor der Botschaft inmitten der wartenden Damen aufgehalten habe.
Manchmal hab ich das Gefühl (mal abgesehen von der Rechtmäßigkeit dieser Vorschrift), je lauter das Plärren gegen das Gesetz, desto nuttiger die kubanische Partnerin.
#122 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
Manchmal hab ich das Gefühl (mal abgesehen von der Rechtmäßigkeit dieser Vorschrift), je lauter das Plärren gegen das Gesetz, desto nuttiger die kubanische Partnerin.[/quote]
Vorallem wenn man bedenkt mit welchen wirklichen Problemen sich die Botschaft beschäftigen muß.
Da war ein Holländer,der hat vor 4 Jahren nen Cubi totgefahren.Seither Ausreiseverbot und keine Verhandung in Sicht.
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Gast
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#124 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
In Antwort auf:
Oh Malecon. Du hast ja eine Menge Gesetze abgeschrieben. Gerade so wie DU es brauchst. Kennst nur deine Rechte und das Grundgesetz. Die Pflichten werden da ganz einfach ignoriert.
2.) Nicht alle Grundgesetze gelten für uns deutsche!
Und damit du nicht noch so dumm fragst, hier ein Beispiel:
Das Gesetz auf Körperliche Unversehrtheit kann nur TEILWEISE beim Militärdienst gelten. (Kampfeinsatz. Aber das schweift jetzt zu weit ab.)
Such doch mal bitte das Gesetz raus wo steht: "Die Amtssprache hier in Deutschland ist deutsch!" Es kann und darf nicht sein, das der Beamte Sprachschwierigkeiten hat weil der Ausländer keine Grundkenntnisse hat. (Ich nix sprechen deutsch.)
Soll die Amtssprache wegen dem Grundgesetz geändert werden?
Wer hier lebt sollte sich auch ein wenig anpassen! Grundkenntnisse der Sprache gehören dazu. Ich bin mir sicher, das auch du Grundkenntnisse in spanisch besitzt.
Als ich Februar 1997 auf Kuba geheiratet habe, musste ich auch Grundkenntnisse im der Landessprache haben. Es wurde NICHT deutsch gesprochen.
Erfahrungswerte z.B. sind die, das viele Ausländer bei Behördengänge einen Übersetzer brauchen. Alleine Behördengänge erledigen z.B.: Einwohnermeldeamt, Arbeitsamt und Sozialamt sind für viele schwer ohne Grundkenntnisse der Sprache. Aber das willst du ja nich hören.
Ich bin für den Sprachtest. (Nicht den schriftlichen Sprachtest, den halte ich für übertrieben.
@ Cubano: Sieh an, ein Superschlauer Besserwisser meldet sich zu Wort, aber du musst mal besser lesen lernen, ich glaube das Deutsch ist dir ebenfalls nicht so geläufig, wer redet denn von Grundgesetze die für Deutsche gelten, die sollten zwar auch für Deutsche gelten, aber ich rede im Augenblick von MENSCHENRECHTE, falls dir das irgendwas sagt.
Und es heißt auch GRUNDRECHTE UND NICHT GRUNDPFLICHTEN , da du irgendwas von Pflichten daherfaselst, total wirr und unverständlich, ich glaube fast, daß du der nächste Kandidat für einen Deutschtest bist. Warum sollte denn auch noch die Amtssprache geändert werden? Das ist mir zu hoch, die Emigranten sollen und wollen doch auch keine Beamte werden, ich verlange doch nicht daß wir wegen Emigranten die Amtssprache ändern, in welche denn auch, in türkisch? Also am besten ist du liest dir mein Beitrag nochmals in Ruhe, g a n z l a n g s a m durch, ach übrigens gibts für die deutsche Amtssprache auch ein Gesetz, sieh nur, ein Auszug aus dem BVwVfG:
Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund)
Teil II - Allgemeine Vorschriften über das Verwaltungsverfahren (§§ 9 - 34)
Abschnitt 1 - Verfahrensgrundsätze (§§ 9 - 30)
§ 23
Amtssprache(1) Die Amtssprache ist deutsch.
(2) Werden bei einer Behörde in einer fremden Sprache Anträge gestellt oder Eingaben, Belege, Urkunden oder sonstige Dokumente vorgelegt, soll die Behörde unverzüglich die Vorlage einer Übersetzung verlangen. In begründeten Fällen kann die Vorlage einer beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer angefertigten Übersetzung verlangt werden. Wird die verlangte Übersetzung nicht unverzüglich vorgelegt, so kann die Behörde auf Kosten des Beteiligten selbst eine Übersetzung beschaffen. Hat die Behörde Dolmetscher oder Übersetzer herangezogen, erhalten diese in entsprechender Anwendung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes eine Vergütung.
(3) Soll durch eine Anzeige, einen Antrag oder die Abgabe einer Willenserklärung eine Frist in Lauf gesetzt werden, innerhalb deren die Behörde in einer bestimmten Weise tätig werden muss, und gehen diese in einer fremden Sprache ein, so beginnt der Lauf der Frist erst mit dem Zeitpunkt, in dem der Behörde eine Übersetzung vorliegt.
Malecon, 09.03.2008, 22.06 Uhr
#125 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
Zitat von Malecon
Im Grundgesetz steht zu lesen: **JEDER IST VOR DEM GESETZ GLEICH**
Anscheinend ist dies unserer Regieung nicht bekannt, da sie solche schwachsinnige und diskriminierende Gesetze in Umlauf bringt, ich sehe darin eine Hilflosigkeit der deutschen Gesetzgebung, eine Art Befreiungsschlag um die Bevölkerung zu beruhigen, so nach dem Motto: Wir haben ja jetzt was gemacht, seht zu, macht ihr jetzt mal was daraus.
Dies kommt mal wieder nur aus einer konventionellen, prüden, spiessigen und bürokratischen Ecke unserer Gesamtregierung.
Warum sollte ein Spanier nicht genauso Deutschkenntnisse vorweisen müssen? Gleiches Recht für Alle.. und nicht nach dem Motto: die guten Ins Töpfchen, die schlechten ins Kröpfchen. Es gibt hier genügend Ausländer, vorwiegend Türken, die leben seit Jahrzenhnten hier, und können kein Wort Deutsch, oder nur sehr schlecht, die und auch ihr Familiennachzug interessiert das Integrationsgesetz einen Dreck, da wird ja natürlich nicht nachgefragt. Desshalb sage ich:
**************DIESES GESETZ IST EINDEUTIG VERFASSUNGSWIDRIG*******************
Da kann ich nur sagen: Armes Deutschland...Freiheit, Einigkeit, Gleichheit, Brüderlichkeit, Gerechtigkeit.....Daß ich nicht lache!!
Oh, DU schreibst eindeutig Grundgesetz und nicht Menschenrecht!!! Du denkst wohl langsamer als du schreibst!Ich habe Dich schon Verstanden. Es sieht so aus, als ob Du Schwierigkeiten mit den Behörden Hast. Wenn Dir die Gesetze hier nich gefallen, kannst Du gerne AUSWANDERN: Die anderen Sätze von mir brauchst Du nicht zu Verstehen. Es reicht mir , wenn es die anderen verstehen. Ich lege auf dein Gefassel kein Wert. Lach nicht über unsere Freiheit, Einigkeit, Brüderlichkeit,... . Hau doch ab aus Deutschland, wenn es Dir nicht gefällt.
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