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Nachzuweisende Deutschkenntnisse
#127 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
Zitat von Malecon
Was glaubst du denn was Menschrechte sind? Jetzt streng mal deine grauen Gehirnzellen an und sag bloß nicht, daß dies nicht unser Grundgesetz ist! Armer Irrer!
Wer ist hier Unterbelichtet. Der der Grundgesetz schreibt und Menschenrechte meint??
Dann müsstes Du das auch mit den eingeschränkten Grundrechten (gefassel) verstehen.
(
Gast
)
#129 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
#130 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
Zitat von Malecon
Dich versteht wohl sicherlich keiner hier, mit so einem eingeschränktem geistlichen Verstand, wenn du überhaupt einen besitzt, ich würde mir an deiner Stelle vorher genau überlegen was du schreibst, ansonsten kommt doch nur Müll von dir rüber.
1) Ich habe mir Deinen Text vom 15.2.2008 nochmal durchgelesen. DU hast nicht ein Wort von MENSCHENRECHTE geschrieben! Du zitierst nur das Grundgesetz und lästerst über die Regierung.
2) Was Du schreibst ist auch nur Müll. Ich zitiere:" geistlichen Verstand". Es muss heißen:" geistigem Verstand". Ein Geistlicher (Priester) bin ich nicht.
3) Du hast wohl schon schlechte Erfahrungen mit der Botschaft gemacht. Würde mich nicht wundern, mit so einer Einstellung. Nur auf die Regierung schimpfen. Nicht alle Gesetze sind gerecht. Klar, aber ein wenig deutsch sollten die Einwanderer sprechen. Das ist nicht ungerecht und sollte auch durch kein Gesetz geändert werden.
Eher noch stärker gefordert.
4) Hör auf Persönlich zu werden und lass mich einfach in Ruhe.
Zitat von Malecon
Malecon, 09.03.2008, 22.06 Uhr
Die "reflexiones" von Malecón
Kein Wunder, daß es Leute gibt, die bis nach Kuba fahren müssen um an ne Frau zu kommen. Nur scheint das in diesem Fall die Sorte Frau zu sein, die sich sogar zum Erreichen von minimalen Deutschkenntnissen äußerst schwer tut
Aber jedem das, was ihm zusteht
(
Gast
)
#132 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
Aber jedem das, was ihm zusteht [/quote]
Es soll auch Leute geben die zu blöd sind in Cuba eine Frau zu kriegen, was ja eindeutig schwieriger ist, auf lange Sicht, als in Deutschland, einige tun sich mit der deutschen Sprache schwer, ist aber auch nicht zu verdenken, es gibt ja auch genügend Deutsche die ihre eigene Muttersprache nicht beherrschen
1) Ich habe mir Deinen Text vom 15.2.2008 nochmal durchgelesen. DU hast nicht ein Wort von MENSCHENRECHTE geschrieben! Du zitierst nur das Grundgesetz und lästerst über die Regierung.
2) Was Du schreibst ist auch nur Müll. Ich zitiere:" geistlichen Verstand". Es muss heißen:" geistigem Verstand". Ein Geistlicher (Priester) bin ich nicht.
3) Du hast wohl schon schlechte Erfahrungen mit der Botschaft gemacht. Würde mich nicht wundern, mit so einer Einstellung. Nur auf die Regierung schimpfen. Nicht alle Gesetze sind gerecht. Klar, aber ein wenig deutsch sollten die Einwanderer sprechen. Das ist nicht ungerecht und sollte auch durch kein Gesetz geändert werden.
Eher noch stärker gefordert.
4) Hör auf Persönlich zu werden und lass mich einfach in Ruhe.[/quote]
1. Hier die Definition vom Grundgesetz, da du anscheinend immer noch nicht kapiert hast was das überhaupt ist:
Das Grundgesetz legt im Abschnitt „Grundrechte“ (Art. 1–19) fest, welche Rechte jeder Mensch (Menschenrechte oder Jedermannsrechte) und spezieller jeder Staatsbürger (auch Bürgerrechte oder Deutschenrechte) gegenüber den Trägern der Hoheitsgewalt hat.
Vielleicht dämmert es jetzt, man soll die Hoffnung ja nie aufgeben.
2. Ich habe noch gar keine Erfahrungen weder mit der Deutschen noch mit der Cubanischen Botschaft gemacht.
3. Man sollte wohl einen großen Unterschied machen ob die Ehefrau/Kinder einwandert oder ob jemand einwandert nur um Deutschland auf der Tasche zu liegen, die nur die Hand aufhalten und durchgefüttert werden wollen.
Deutschland hat schon immer den Ruf, ein familienfeindliches Land zu sein, das sieht man hier wieder eindeutig.
4. Anscheinend ist Deutschland doch so ein freiheitliches Land, warum wird es dann nicht jedem selbst überlassen ob er die Sprache beherrschen will? Der/die die Sprache nicht lernt, hat doch nachher selber nur Nachteile davon, also was soll das?
5. Ich könnte dies noch befürworten, wenn das ganze in einer anderen Art und Weise durchgeführt würde.
6.Ich will gar nichts von dir, du kannst dich hier meinetwegen auch verpissen
Grundrechte und so...
http://archiv.jura.uni-saarland.de/proje...grundrechte.htm
Pitty
(
Gast
)
#137 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
#139 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
3. Man sollte wohl einen großen Unterschied machen ob die Ehefrau/Kinder einwandert oder ob jemand einwandert nur um Deutschland auf der Tasche zu liegen, die nur die Hand aufhalten und durchgefüttert werden wollen.
Deutschland hat schon immer den Ruf, ein familienfeindliches Land zu sein, das sieht man hier wieder eindeutig.
4. Anscheinend ist Deutschland doch so ein freiheitliches Land, warum wird es dann nicht jedem selbst überlassen ob er die Sprache beherrschen will? Der/die die Sprache nicht lernt, hat doch nachher selber nur Nachteile davon, also was soll das?
5. Ich könnte dies noch befürworten, wenn das ganze in einer anderen Art und Weise durchgeführt würde.
Die Grundgesetze kann ich selber überall nachlesen.
Zu 3) bin ich deiner Meinung. (kommt schon mal vor.)
Grundkenntnisse der Sprache sind nun mal WICHTIG fürs tägliche Leben hier.
In wlcher Art und Weise denn?
Ich verpiss mich jetzt.
Deutschland hat schon immer den Ruf, ein familienfeindliches Land zu sein
Wieso das?
Wer ist nochmal der Patenonkel des 7. Kindes?
Hallo Manzana!
Habe eben noch mal in Sachen Deutschtest alles hier durchgewühlt , hatte im Frühjahr meiner Frau Deine Liste zukommen lassen.
Die übt mittlerweile fleißig, spricht schon ganz gut deutsch, wenn auch wenig.Sie war gerade in Havanna, um ihre Papiere für die Ausreise legalisieren zu lassen- das hat auch nur mal eben fast 14 Tage gedauert und jetzt dauert es noch 1 !!! Monat, bis alles übersetzt ist, da es bei ESTI nur 1 Dolmetscherin für Deutsch im Moment gibt.
Gut, das sie so dicht an Havanna wohnt, 1000 km sind auf Kuba ja bekanntlich kaum eine Schwierigkeit...
Aber zurück zum Thema : habe gerade von einer Kubanerin erfahren, das sie wegen 2 Fragen ( was hast Du gegessen u.ä ), die sie nicht beantworten konnte, nicht bestanden hat, nochmal hindarf, aber nach dem 2. Versuch von der Botschaft nur noch ein Zertifikat eines Deutschtests anerkannt wird?! Scheinbar hat sie ja nicht im Forum gelesen oder in der Botschaft ändern sich ab und an die Fragen...?! Irgendwelche Infos? Danke und Grüße
timmy 5
#144 RE: Nachzuweisende Deutschkenntnisse
Zitat von timmy5
Hallo Manzana!
Habe eben noch mal in Sachen Deutschtest alles hier durchgewühlt , hatte im Frühjahr meiner Frau Deine Liste zukommen lassen.
Die übt mittlerweile fleißig, spricht schon ganz gut deutsch, wenn auch wenig.Sie war gerade in Havanna, um ihre Papiere für die Ausreise legalisieren zu lassen- das hat auch nur mal eben fast 14 Tage gedauert und jetzt dauert es noch 1 !!! Monat, bis alles übersetzt ist, da es bei ESTI nur 1 Dolmetscherin für Deutsch im Moment gibt.
Gut, das sie so dicht an Havanna wohnt, 1000 km sind auf Kuba ja bekanntlich kaum eine Schwierigkeit...
Aber zurück zum Thema : habe gerade von einer Kubanerin erfahren, das sie wegen 2 Fragen ( was hast Du gegessen u.ä ), die sie nicht beantworten konnte, nicht bestanden hat, nochmal hindarf, aber nach dem 2. Versuch von der Botschaft nur noch ein Zertifikat eines Deutschtests anerkannt wird?! Scheinbar hat sie ja nicht im Forum gelesen oder in der Botschaft ändern sich ab und an die Fragen...?! Irgendwelche Infos? Danke und Grüße
timmy 5
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... wenig langt ja aus. Ungewöhnlich lange wartezeiten....,was andere Kubanerinen zum Deutschtest sagen würde ich unter Fabeln und Dichtung ablegen... (was hast Du gegessen???... kann ich mir nicht vorstellen) Zertifikat eines Deutschtestes??? Ein Quatsch!
Alles andere ist logisch. Es gibt keine Frist um die Prüfung zu wiederholen! Natürlich wird sie sich die Frage gefallen lassen müssen (z.b. nach 1 Monat) wie sie darauf kommt nach bereits kurzer Zeit ausreichend gelernt zu haben. Kann Sie auf Deutsch dann sagen "Ich habe einen Crash-Kurs bei Herrn Langenscheid gemacht",oder kann dies sonst vernünftig erklären wird man es Ihr wohl nicht verwehren. Ich denke nach 3 bis 4 Monaten ist ein glaubhafter Termin. Denke Sie will die Hochzeitsurk. bei ESTI übersetzen lassen.... dies kannst Du auch beruhigt in Deutschland machen. Also viel Glück !!! Die "Wartezeiten" würde ich noch mal hinterfragen.
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