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Sprachvisum für Ehefrauen: Auskunft Auswärtiges Amt
#1 Sprachvisum für Ehefrauen: Auskunft Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Sehr geehrte/r Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes.
Leider sind die gesetzlichen Vorgaben so, dass die Deutschkenntnisse VOR
Einreise nach Deutschland nachgewiesen werden müssen (so dass zur Umgehung
dieser Vorschrift nicht ein Sprachvisum genutzt werden kann).
Leider ist auch eine Schwangerschaft kein vom Gesetz vorgesehener
Ausnahmetatbestand, ebenso nicht ein gemeinsames Kind. Das Kind hat über sie
die deutsche Staatsangehörigkeit, kann einen deutschen Pass erhalten und
visumfrei (nach Deutschland) reisen. Ihre Frau benötigt aber nach wie vor das
Visum zur Familienzusammenführung (unter Nachweis der Deutschkenntnisse).
Einen Ermessensspielraum, auf den Nachweis der Deutschkenntnisse zu
verzichten, hat unsere Botschaft leider nicht.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Martina Wolf-Melgar
Antworten auf die 200 häufigsten Bürgeranfragen finden Sie hier:
<http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/...atalog.html>
Adressen deutscher Vertretungen im Ausland finden Sie hier:
<http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/...hlseite.jsp>
(
Gast
)
#3 RE: Sprachvisum für Ehefrauen: Auskunft Auswärtiges Amt
Das kann so nicht sein. Geradezu absurd! Sollte man tatsächlich jemanden das Erlernen der deutschen Sprache in Deutschland nur deswegen verweigern, weil man mit einem Deutschen verheiratet ist?
Die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigungen und der dafür erforderlichen Einreisegenehmigung ist keine Sache des Auswärtige Amtes. Dies ist Sache der Länder. Die Frage, ob die Heirat mit einem Deutschen den Ehepartner vom Erlernen dessen Sprache in Deutschland ausschließt, sollte Desesperado daher an die Staatskanzlei in München richten. Ich könnte mir vorstellen, dass der Freistaat Bayern eine andere Vorstellung über die Ehe hat und eine derartige Diskriminierung von Eheleuten nicht zulässt.
Ich würde mich mit dieser Antwort des AA nicht abfinden. Wobei mich schon interessieren würde wie die Anfrage an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes formuliert war. Wenn man beispielsweise darauf hinweist, auf diese Weise die Bestimmungen des Visums für den Familiennachzug umgehen zu wollen, könnte diese Antwort noch zu verstehen sein.
Es ist auch unzulässig zu unterstellen, dass man die Aufenthaltsgenehmigung zum Erlernen der deutschen Sprache in Deutschland für die endgültige Niederlassung im Zusammenhang mit einer Familienzusammenführung nutzen will. Derartige Vermutungen dürfen bei der Bearbeitung des Visumsantrages für ein Spachvisum keine Rolle spielen.
So what? du tust gerade so, als sei es völlig unmöglich A1-Deutschkenntnisse (unterstes messbares Niveau) zu erwerben.
Wenn du deine Frau wirklich lieb¨st, hättest du mal 4 Wochen frei genommen und mit ihr zusammen Deutsch gepaukt. Anschliessend wäre wohl das Visum kein Problem mehr gewesen.
Ich wette, der Zusammenhalt wäre noch gewachsen und du hättest mehr über sie erfahren und umgekehrt ... und vor allem auch über Deutschland ...
Ich kann nicht verstehen, wieso du so hysterisch bist und nicht das nächstliegende tust ...
#5 RE: Sprachvisum für Ehefrauen: Auskunft Auswärtiges Amt
Zitat von Rafael_70
Wenn du deine Frau wirklich liebst, hättest du mal 4 Wochen frei genommen und mit ihr zusammen Deutsch gepaukt.
Wenn er da ist hat er andere Sachen mit ihr vor als Deutsch zu pauken
+++
Vielleicht Französisch?
#7 RE: Sprachvisum für Ehefrauen: Auskunft Auswärtiges Amt
Zitat von Rafael_70
Wenn du deine Frau wirklich lieb¨st, hättest du mal 4 Wochen frei genommen und mit ihr zusammen Deutsch gepaukt. .....
Ich wette, der Zusammenhalt wäre noch gewachsen und du hättest mehr über sie erfahren und umgekehrt ... und vor allem auch über Deutschland
Und welche Vorteile ergeben sich, wenn all dies, einschließlich Erlernen der deutschen Sprache in Kuba und nicht in Deutschland stattfindet?
Beide wissen doch selbst am Besten: Wo, wann und mit welchem Eifer sie dies tun wollen. Sinn und Vorteile eines Sprachkures zum Erlernen der deutschen Sprache in Deutschland entfallen doch nicht, sobald man heiratet. Das Ergebnis ist die Entmündung eines erwachsenen verantwortungsbewußten Bürgers. Wie die beiden Eheleute dies organisieren und verwirklichen ist deren private Angelegenheit und sollte nicht vom Staat vorgeschrieben werden.
(
Gast
)
#9 RE: Sprachvisum für Ehefrauen: Auskunft Auswärtiges Amt
Zitat von HayCojones
Viel absurder wäre es doch, mühsam ein Gesetz einzuführen, von dem man vorher schon weiß, dass es durch bloße Verwendung eines anderen Antragsformulars locker umgangen werden kann.
Die Bemühungen waren nicht ausreichend und gingen daneben.
Das Gesetz war gegen die türkische Gepflogenheiten der Zwangsheirat gerichtet. Noch mehr derartige gesetzliche Stümpereien und wir werden mehr und mehr islamisiert.
#10 RE: Sprachvisum für Ehefrauen: Auskunft Auswärtiges Amt
Zitat von Esperanto2
Noch mehr derartige gesetzliche Stümpereien und wir werden mehr und mehr islamisiert.
Ich verstehe den Zusammenhang nicht. Wie sollen die (islamische wie nicht-islamische) Einwanderung offensichtlich erschwerende Gesetze wie dieses zu einer zunehmenden Islamisierung führen?
(
Gast
)
#11 RE: Sprachvisum für Ehefrauen: Auskunft Auswärtiges Amt
Zitat von HayCojones
Wie sollen die (islamische wie nicht-islamische) Einwanderung offensichtlich erschwerende Gesetze wie dieses zu einer zunehmenden Islamisierung führen?
Ohne Islam und ohne Zwangsheirat gäbe es dieses Gesetz nicht. Wir sind auch betroffen und müssen uns jetzt ebenfalls von Staats wegen gängeln lassen.
Aber ich gebe Dir Recht. Nicht das Gesetz führt zu Islamisierung, sondern das Gesetz ist eine Folge der Islamisierung.
#12 RE: Sprachvisum für Ehefrauen: Auskunft Auswärtiges Amt
(
Gast
)
#13 RE: Sprachvisum für Ehefrauen: Auskunft Auswärtiges Amt
Zitat von HayCojones
.... wenn sie innerhalb von elf Monaten nicht wenigstens A1 schafft, dann hat sie 70 Stockhiebe und ich die Steinigung verdient!
Doch nicht wegen dem A1 oder irgendwelcher belangloser Verständigungsschwierigkeiten. Wichtiger ist es, dass sie all ihre Schönheit nicht zeigt. Bloß kein Stückchen Haut und auch nicht das Kopfhaar. Sonst gilt sie gleich als leichtes Mädchen. Wenn sie so herumläuft wie in Kuba will der Türke sie sofort haben. Noch braucht sie ihr Gesicht nicht zu verschleiern. Zwar sind nicht alle Islamisten Terroristen, aber alle Terroristen derzeit sind Islamisten.
Weißt Du jetzt, warum Deine Cubana schon Deutsch sprechen muss, bevor die Staatsgewalt zulassen kann, dass Du die Ehe mit ihr in Deutschland „vollziehst“?
(
Gast
)
#14 RE: Sprachvisum für Ehefrauen: Auskunft Auswärtiges Amt
Zitat von Desesperado
AUSWÄRTIGES AMT
Bürgerservice
Sehr geehrte/r Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes.
Leider sind die gesetzlichen Vorgaben so, dass die Deutschkenntnisse VOR
Einreise nach Deutschland nachgewiesen werden müssen (so dass zur Umgehung
dieser Vorschrift nicht ein Sprachvisum genutzt werden kann).
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Martina Wolf-Melgar
Was bedeutet das nun
Um meiner Ehefrau ´nen Sprachkurs in Dtl. zu ermöglichen muß ich mich von ihr scheiden lassen.
Dann kann die mit Sprachvisum in Dtl. den Kurs machen, reist nach dem Kurs mit mir zusammen nach Cuba, wo wir wieder heiraten und dann ´nen Antrag auf Familienzusammenführung stellen.
Manchmal frag´ich mich allen Ernstes von welcher Nervenheilanstalt unsere Regierung die Gesetze entwickeln läßt.
#16 RE: Sprachvisum für Ehefrauen: Auskunft Auswärtiges Amt
Zitat von George1
Was bedeutet das nun
Um meiner Ehefrau ´nen Sprachkurs in Dtl. zu ermöglichen muß ich mich von ihr scheiden lassen.
So schwer ist es doch nicht zu verstehen: Solange sie den Mini-Test schafft, kann deine Ehefrau ein Visum zu welchem Zweck auch immer beantragen.
Wenn du ihr also unbedingt einen Sprachkurs in Deutschland ermöglichen willst, dann üb mit ihr die 20 Fragen oder zahl ihr Privatstunden in Kuba.
Wo ist das Problem?
In Antwort auf:
...hole ich jetzt einfach (vor einer möglichen Heirat) meine Novia zum ausführlichen Sprachkurs her...
Lässt man den gesunden Menschenverstand walten, sollte das eigentlich jeder tun, BEVOR er eine Ausländerin heiratet, nicht bloß der Sprache wegen, sondern vor allem auch um das Zusammenagieren der unterschiedlichen Kulturen und Mentalitäten VOR der Heirat zu testen.
Leider dominiert bisweilen der Hormonspiegel über den Verstand...
Zitat von MoskitoIn Antwort auf:
...hole ich jetzt einfach (vor einer möglichen Heirat) meine Novia zum ausführlichen Sprachkurs her...
Lässt man den gesunden Menschenverstand walten, sollte das eigentlich jeder tun, BEVOR er eine Ausländerin heiratet, nicht bloß der Sprache wegen, sondern vor allem auch um das Zusammenagieren der unterschiedlichen Kulturen und Mentalitäten VOR der Heirat zu testen.
Leider dominiert bisweilen der Hormonspiegel über den Verstand...
Mücke, 1a
Zitat von HayCojones
Wenn du ihr also unbedingt einen Sprachkurs in Deutschland ermöglichen willst, dann üb mit ihr die 20 Fragen oder zahl ihr Privatstunden in Kuba.
Wo ist das Problem?
´nen Teufel werd ich tun.- bin doch froh das Sie hier ist.
Sie wird auch weiterhin täglich zu ihrem Integrationskurs gehen und allabentlich mit mir ein wenig üben ( die deutsche Sprache meine ich )
Auf diese Art und Weise lernen schon seit Jahrzehnten Migranten mehr oder weniger erfolgreich die deutsche Sprache ( auch wenn der Integrationskurs früher Deutschkurs hieß ).
Das zu ändern ist weiter nix als nutzlose staatliche Willkür ( oder glaubt auch nur einer das man damit Zwangsehen verhindern kann ( jemand den ich zur Hochzeit zwingen kann - kann ich auch zum deutsch lernen zwingen ).
Sicherlich könnte man einfach die 20 Fragen und Antworten auswendig lernen - aber was soll das bitte sind wir hier beim Zirkus wo exotische Menschen kleine Kunststücke vorführen oder wollen wir erreichen, das Menschen, die sich für eine Binationale Beziehung entschieden haben, diese ( bei allen Problemen ) glücklich und zufrieden führen können, wo immer sie wollen.
Wo mein Problem liegt - Genau darin das hier mal wieder gedankenlos ein Gesetz geschaffen wird und im Anschluß hilflos versucht wird dies irgendwie zu begründen.
Zitat von HayCojones
Solange sie den Mini-Test schafft, kann deine Ehefrau ein Visum zu welchem Zweck auch immer beantragen.
Den Mini-Test gibt es derzeit doch nur deswegen noch, weil sie in der Botschaft Angst vor unseren Bomben haben, wenn sie den Sprachtest A1 a la Bangkok einführen würden. Begründet wird die sanfte Tour damit, dass es in Kuba noch keine ausreichenden Möglichkeiten gibt, an einen Sprachkurs teilzunehmen. Selbst auf den Strassen verstehen die dort nur spanisch.
Wart mal ab, wenn irgend so ein Botschaftsangestellter über seinen Ehepartner so ein Sprachinstitut in Havanna aufmacht, dann hilft das Bangemachen nicht mehr und wirst Ullli’s Kampf gegen neue und immer höhere Hürden bei der Prüfung der Deutschkenntnisse und damit gegen den Vollzug der Ehe mit anderen Augen sehen. Dagegen hat es Ullli noch recht gut. Kann er sich doch in Thailand recht gut behelfen.
Ein hiesiger LK, der nach Kuba orientiert ist, hätte es da schon viel schwerer und müsste dann seine ehelichen Aktivitäten auf den Urlaub beschränken und hoffen, dass ausreichend genug Nachfrage an das Sprachinstitut in Havanna besteht, bevor sie dann die Meßlatte der Prüfung der „erforderlichen“ Sprachkenntnisse an ihren wirtschaftlichen Interessen ausrichten. Das Ergebnis wäre, dass der LK die Befriedigung seiner Bedürfnisse von Gesetzes wegen, den Befriedigungen der wirtschaftlichen Verhältnisse irgendeines Sprachinstitutsgründers unterzuordnen hätte.
Also wehret den Anfängen. Noch wissen wir, dass niemand benachteiligt wird, wenn wir an den Fortschritten der Sprachkenntnisse und der Integration unserer Liebsten von Anfang an teilnehmen. Und dies den islamischen Terroristen zum Trotz, auch wenn denen 40 Jungfrauen versprochen werden, wenn sie sich zusammen mit Einigen von uns umbringen.
#21 RE: Sprachvisum für Ehefrauen: Auskunft Auswärtiges Amt
Zitat von George1
Wo mein Problem liegt - Genau darin das hier mal wieder gedankenlos ein Gesetz geschaffen wird und im Anschluß hilflos versucht wird dies irgendwie zu begründen.
Dachte ich mir doch gleich, dass du dich mit deiner Scheidungsfrage einfach nur dumm gestellt hast. Aber man weiß man ja nie (nicht nur hier im Forum).
Aber warum das Gesetz eigentlich eingeführt wurde, wo das mit der Integration im Allgemeinen und dem Deutsch lernen im Besonderen doch "seit Jahrzehnten" so toll klappt, bleibt wirklich unverständlich. Die Begründungsversuche gibt's ja wieder mal erst im Anschluss - so kennen wir sie, unsere Politiker, die sich ja sowieso wieder nur auf unsere Kosten die eigenen Taschen vollstopfen wollen. Muss wohl irgendwas mit Zwangsehen zu tun haben, mit Islamisierung, oder mit nutz- und hilflosem staatlichen Exotenzirkus, oder mit allem zusammen, ist ja auch nicht so wichtig... Hauptsache Willkür!
Gut, dass wir das ein für allemal geklärt hätten.
(
Gast
)
#22 RE: Sprachvisum für Ehefrauen: Auskunft Auswärtiges Amt
Zitat von George1
.... das hier mal wieder gedankenlos ein Gesetz geschaffen wird und im Anschluß hilflos versucht wird dies irgendwie zu begründen.
Eine Begründung ist nicht möglich, aber auch nicht nötig! Hier die Stellungnahme des Vertreters dieses Bundesministeriums:
Leider sind die gesetzlichen Vorgaben so, ......
Leider ist auch eine Schwangerschaft kein vom Gesetz vorgesehener Ausnahmetatbestand, .......
Einen Ermessensspielraum, auf den Nachweis der Deutschkenntnisse zu verzichten, hat unsere Botschaft leider nicht.
Es ist schon peinlich dieses Gesetz.
Zitat von Esperanto2
Eine Begründung ist nicht möglich, aber auch nicht nötig!
Trotzdem versuchen sie es scheinheiligerweise ( Schutz vor Scheinehe , Schutz vor Menschenhandel , bessere Integration der Migranten , Schutz vor Ghettoisierung , blablabla ).
Wenn schon sollen sie auch sagen was sie wollen:"Wir wollen hier keine Ausländer ( außer sie bringen ´nen Haufen Kohle mit )" - aber den Schneid hat keiner - schließlich haben wir ja 2 Kriege verloren ( oder warum bitte brauchen die Brüder Israels keinen Deutschtest ).
Tschuldigung wenn´s politsch geworden ist. Aber es geht mir einfach auf den S...ck wenn unter dem Vorwand den Migranten helfen und diese schützen zu wollen Grundrechte mit Füßen getreten werden. Was bitte wäre den so schlimm gewesen das Gesetz so zu lassen wie es war ( kein Deutschnachweis für Familienzusammenführung zu deutschen/deutschsprachigen Bürgern - und Deutschtest bei Familienzusammenführung zu nichtdeutschsprechenden Ehepartnern ).
#24 RE: Sprachvisum für Ehefrauen: Auskunft Auswärtiges Amt
Hier noch der Text meiner Anfrage über das Frage-Kästchen der WEB-site des Auswärtigen Amtes.
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine kubanische Ehefrau kann seit unserer Heirat in Kuba (......) letzten Jahres nicht zu mir ziehen, da sie bisher die geforderten Deutschkenntnisse in Kuba nicht erwerben konnte. Es gibt kein Goetheinstitut, sehr wenig Sprachschulen, die meist eine schlechte Qualität haben oder garnicht geeignet sind oder zu weit entfernt vom Wohnort.
Meine Fragen:
1. Kann ich meine Frau zum Spracherwerb nach Deutschland einladen (Sprachvisum), wird dieses in der Regel genehmigt werden, oder eben gerade nicht, mit dem Argument der fehlenden Rückkehrbereitschaft?
2. Wenn meine Frau schwanger wird oder
3. ggf. später das Kind (mein Kind) geboren wird, wie sähe dann die Rechtslage aus?
Mit freundlichen Grüßen
Nur mal so:
eigentlich kann ein Sprachvisum gar nicht abgelehnt werden nur weil man verheiratet ist, da man zur Beantragung eines solchen Visums eigentlich nur die Anmeldebestätigung einer deutschen Sprachschule und den Nachweis über ausreichende finazielle Mittel benötigt ( kubanisches Eigenkapital ( wohl eher nicht ) oder ´n Konto bzw Bankbürgschaft ´ner deutschen Bank über ca. 7000 Euronen ).
Wenn Schule und Kohle vorhanden sind würde mich mal der Ablehnungsbescheid der dt. Botschaft interessieren.
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