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Sprachvisum?
Schon gelesen?
http://2001662.homepagemodules.de/t50533...hvisumquot.html
Ob einfacher oder nicht, das hängt von den deutschen Ausländerbehörden ab. Meist ist es jedoch ein Vorteil, dass die Zustimmung nicht von der dt. Botschaft in Havana abhängt, sondern eben vom Ausländeramt deiner Heimatstadt.
Moskito
In Antwort auf:
Oder reicht erst einmal die Anmeldung zu einem einmonatigen Kurs?
Also vonuns wollten die Botschaft - die AB war mit weniger zufrieden - eine Anmeldebestätigung für ein Jahr! Lag aber wohl daran, dass meine Holde ihren Antrag genau einen Tag nach Rückkehr aus einem Besuchsaufenthalt bei der Botschaft eingereicht hat; die wollten uns einfach nur Steine in den Weg legen. Hat aber nicht geklappt, denn nach drei Wochen war sie wieder hier!
Bei der VHS stellen die relativ problemlos Bescheinigungen aus, wenn du einen Teilbetrag anzahlst; deren Kurse kann man dann später einfach wieder stornieren und bekommt das Geld retour. Würde einfach empfehlen, erst einmal so 3 Monate anzupeilen.
errue
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Danke für Eure Tipps. Das Ganze ist in der Tat weniger problematisch, denn bei der hiesigen VHS kann man wirklich 14 Tage vor Kursbeginn gegen volle Rückerstattung und ohne Angabe von Gründen die Anmeldung stornieren. Das ist klasse. Daher ist eine unverbindliche Anmeldung von 3 Monaten wahrscheinlich das Schlaueste.
...also bei mir war das alles sehr seltsam: die Botschaft machte zur Bedingung, dass ein sprachkurs belegt wird und der Flug musste zu dieser Zeit gebucht werden. Der Kurs dauerte acht Wochen, am Ende hat sie aber doch ein Visum für drei Monate bekommen, es handelte sich aber um ein Besuchsvisum. Seltsame Praxis...diesmal ist leider alles geplatzt, da die Immigracion schlampig arbeitete und sich alles um acht Wochen verzögerte. Visum war da, und zwar ein Besuchsvisum, bei erneuter Anfrage auf Verschiebung des visums wurde wieder ein Sprachkurs zu Bedingung gemacht.
Ich kann daher nur empfehlen es gleich mit einem Sprachvisum zu versuchen, bein nächsten mal mache ich es genauso und buche gleich einen Sprachkurs...aber so ganz verstehen tu ich die Behörden da nicht...saludos
In Antwort auf:Das ist immer so. Von der Botschaft bekommen sie ein normales Besuchsvisum zur Einreise nach D. Erst die Ausländerbehörde am Wohnort erteilt dann eine "Aufenthaltsbewilligung zum Besuch einer Sprachschule".
am Ende hat sie aber doch ein Visum für drei Monate bekommen, es handelte sich aber um ein Besuchsvisum. Seltsame Praxis.
Moskito
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