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Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland
t4mThemenautor
#1 Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland


Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland
BAMF Broschüre zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland: [[ Melden Sie sich an, um Links sehen zu können ]]
Merkblatt zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Nachzug von Ehegatten oder zur Eheschließung mit anschließendem Daueraufenthalt in Deutschland
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Wer muss mindestens einfache Deutschkenntnisse (A1) nachweisen?
§ 28 Abs. 1 S. 5 i.V.m. § 30 Abs. 1 Nr. 1 AufenthaltsGesetz
* kubanischer Ehepartner/Familienmitglied will zum deutschen Ehepartner nach D ziehen
* kubanischer Ehepartner/Familienmitglied will gemeinsam mit deutschen Ehepartner nach D ziehen (ohne deutsche Kinder)
* Kubaner will zum Deutschen um eine Heirat vorzubereiten
Wer muss keine einfachen Deutschkenntnisse (A1) nachweisen?
* Ihr Ehepartner ist Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (nicht Deutscher, zB. Spanier)
* Ihr Ehegatte hat als Deutscher von seinem EU Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht
** mind. 3 Monate im EU-Ausland gelebt
** oder öfter im EU-Ausland beruflich unterwegs (als Angestellter oder Selbstständiger)
* Ihr Ehegatte ist Staatsangehöriger von: Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands, des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika, Andorras, Brasiliens, El Salvadors, Honduras, Monacos oder San Marinos
* Sie haben einen Hochschulabschluss und können in Deutschland auch aufgrund Ihrer Sprachkenntnisse voraussichtlich eine Arbeit finden.
* Ihr Ehegatte ist Inhaber einer Blauen Karte EU oder einer ICT-Karte.
* Ihr Ehegatte besitzt eine Aufenthaltserlaubnis als Selbstständiger, Fachkraft, leitender Angestellter, Forscher, anerkannter Flüchtling
* Ihr Partner ist Daueraufenthaltsberechtigter aus anderen EU-Staaten
* Sie möchten sich nicht dauerhaft in Deutschland aufhalten (D Botschaft in Kuba ist dabei anscheinend sehr rigoros)
* Nachzug zu minderjährigen, deutschen Kindern
* Spracherwerb ist im Ausland nicht möglich bzw. nicht zumutbar (Nachweis von 12 Monaten von Lernbemühungen/Kursen ohne Abschluss)
#2 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland

ZITAT:
„Wer muss keine einfachen Deutschkenntnisse (A1) nachweisen?
* Ihr Ehepartner ist Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (nicht Deutscher, zB. Spanier)“
Vorab: ich find‘s richtig, dass Deutsch lernen/können muss, wer nach Deutschland migriert und dauerhaft dort leben will.
Aber der hier von mir zitierte Passus ist eine klare Diskriminierung des deutschen Staates zugunsten der Angehörigen von nicht-deutschen EU-Bürgern gegenüber deutschen EU-Bürgern!
In unserem Bekanntenkreis wohnt ein Ehepaar hier in Deutschland, er ist Italiener, sie ist Kolumbianerin. Die Kolumbianerin braucht keine Deutschkenntnisse nachzuweisen als Voraussetzung für den deutschen Aufenthaltstitel, weil sie mit einem in Deutschland wohnenden Italiener verheiratet ist.
Wäre sie hingegen mit einem in Deutschland wohnenden Deutschen (!) verheiratet, müsste sie A1-Deutschkenntnisse nachweisen. Was für ein Quatsch - ich wäre dafür, dass man entweder ALLE Zuzügler zwingt, Deutsch zu lernen, oder aber dass es in Deutschland genügt, eine der EU-Sprachen (und damit auch Spanisch) zu beherrschen.
#3 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland

#4 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland

Zitat von [[ Melden Sie sich an, um Links sehen zu können ]] im Beitrag [[ Melden Sie sich an, um Links sehen zu können ]]
Wäre sie hingegen mit einem in Deutschland wohnenden Deutschen (!) verheiratet, müsste sie A1-Deutschkenntnisse nachweisen. Was für ein Quatsch - ich wäre dafür, dass man entweder ALLE Zuzügler zwingt, Deutsch zu lernen, oder aber dass es in Deutschland genügt, eine der EU-Sprachen (und damit auch Spanisch) zu beherrschen.
Diese Regelung haben wir dank der EU. Dort sind Freiheiten geregelt, die jeder EU-Staat Bürgern ANDERER EU-Staaten diskriminierungdfrei gewähren muss, dazu zählt die Freizügigkeit und der Schutz von Ehe und Familie. ABER: Für eigene Bürger darf der jeweilige Eu-Staat strengere Regeln aufstellen.
Folge ist das, was CarpeDiem oben korrekt dargestellt hat. Könnte der deutsche Staat wie er wollte würde der Sprachnachweis für alle gelten. Damit würde er aber gegen EU-Recht verstoßen und von der EU verklagt werden. Also haben wir eine nun eine Regelung, die der Normalbürger kaum versteht.
Ein DEXIT wäre auch keine Lösung, da Deutschland auf den EU-Binnenmarkt ohne Zölle angewiesen ist. Sind halt noch immer eine Exportwirtschaft.
#5 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland

Was ist jetzt genau die Frage von [[ Melden Sie sich an, um Links sehen zu können ]] ?
#6 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland

t4mThemenautor
#7 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland


Zitat von [[ Melden Sie sich an, um Links sehen zu können ]] im Beitrag [[ Melden Sie sich an, um Links sehen zu können ]]Was ist jetzt genau die Frage von @t4m ?
Es ist eine Info und keine Frage
#8 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland

Verstehe ich dass richtig?! Ich bin spanische Staatsbürgerin lebe in Deutschland, er Kubaner in Kuba und er kann die Deutschkenntnisse erst in Deutschland nachweisen? Er macht zwar gerade einen Deutschkurs (online) ist aber aufgrund der Umstände vor Ort...oftmals stundenlang kein Strom, schlechtes Internet und natürlich sein normales Leben arbeiten usw schwierig schnell deutsch zu lernen. Er macht Fortschritte aber bis er das A1 Niveau schafft kann es schon noch eine Weile dauern.
Wo muss dies angegeben werden, wird das bei Beantragung des nationalen Visums automatisch berücksichtigt? Fragen über Fragen. Man weiss nicht so direkt wo man anfangen soll.
#9 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland

Hast du in Spanien noch einen Wohnsitz? Wenn ja, tut euch den Stress mit den deutschen nicht an und holst ihn nach Spanien und von dort nach D.
Seit ihr verheiratet, was habt ihr vor?mehr Infos wären hilfreich...
#10 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland

Nein leider keinen Wohnsitz in Spanien. Aber Familie. Wir wollen heiraten. Die Frage ist nur dort vor Ort oder hier. Aber eher dort. Wusste nicht ob überhaupt jemand antwortet deswegen erstmal nur wenig Infos. Braucht man für die Einreise ohne a1 Zertifikat die Stimmung der am Wohnort zuständigen Ausländerbehörde oder wo beginnt der eigentliche Prozess. Finde das Thema wirklich alles andere als einfach. Aber danke schon mal für die Antwort
#11 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland

Kann Dir nur von dem Prozedere sagen, wenn ihr in Cu heiratet.
Geheiratet wird in der Jurica international, Eheurkunde in Havana ins deutsche übersetzen und beglaubigen lassen. Dann zu den Geiern der deutschen Botschaft zur anerkennung der Ehe in D.
Du musst dann in den D bei der Ausländerbehörde ein Familienzusammenführungs Visa beantragen.
Dein Mann muss dann den Sprachtest in der Botschaft machen.
Wenn ich Familie in Spanien hätte, würde ich ihn von denen nach Spanien als Touri einladen und dort dann einfach heiraten.
Das ganze Prozedere mit den deutschen nervt nur....
#12 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland

Zitat von [[ Melden Sie sich an, um Links sehen zu können ]] im Beitrag [[ Melden Sie sich an, um Links sehen zu können ]]Geheiratet wird in der Jurica internationalWir mussten nicht zur Consultoría Jurídica (!) Internacional. Bei uns ist der Notar ins Hotel gekommen und die Heirat war dort.
Zitat von [[ Melden Sie sich an, um Links sehen zu können ]] im Beitrag [[ Melden Sie sich an, um Links sehen zu können ]]Eheurkunde in Havana ins deutsche übersetzen [...] lassen.Das ging bei uns auch in Santiago beim ESTI.
Zitat von [[ Melden Sie sich an, um Links sehen zu können ]] im Beitrag [[ Melden Sie sich an, um Links sehen zu können ]]Dein Mann muss dann den Sprachtest in der Botschaft machen.Auch dann, wenn der Familiennachzug zu einem nichtdeutschen EU-Staatsbürger vorgesehen ist?
Zitat von [[ Melden Sie sich an, um Links sehen zu können ]] im Beitrag [[ Melden Sie sich an, um Links sehen zu können ]]Wenn ich Familie in Spanien hätte, würde ich ihn von denen nach Spanien als Touri einladen und dort dann einfach heiraten.In Spanien kann man mit einem Touristenvisum heiraten?
#13 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland

Zitat von [[ Melden Sie sich an, um Links sehen zu können ]] im Beitrag [[ Melden Sie sich an, um Links sehen zu können ]]
Auch dann, wenn der Familiennachzug zu einem nichtdeutschen EU-Staatsbürger vorgesehen ist?
So weit ich weiß, gilt das nur für deutsche Staatsbürger.
#14 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland

Ja er informiert sich gerade in ciego de Ávila. Liegt in der Nähe wo er wohnt. Da gibt es wohl eine Standesbeamtin die Heiraten zwischen Einheimischen und Ausländer vornimmt. Wichtig wäre nur zu wissen ob er wirklich erst diesen Test bestehen muss bevor er hier nach Deutschland mit nationalen Visums einreisen kann. Den die Voraussetzungen sind dort wirklich Härtefallmässig. Es ist ja kaum zu ertragen zu sehen wie sie täglich um das Überleben kämpfen. Manche sind hier im warmen Nest und haben keine Motivation überhaupt irgendwas zu lernen. Er ist lernwillig und lernt auch schon fleissig. Duolingo und der Deutschkurs online plus mit mir. Aber wir wollen jetzt auch nicht zwei Jahre warten und mehrere Anlaufversuche starten. Hier würde ich ja die Kosten für ihn übernehmen und den Integrationskurs bezahlen. Dass muss doch irgendwie funktionieren.
#15 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland

Zitat von [[ Melden Sie sich an, um Links sehen zu können ]] im Beitrag [[ Melden Sie sich an, um Links sehen zu können ]]Kann Dir nur von dem Prozedere sagen, wenn ihr in Cu heiratet.
Geheiratet wird in der Jurica international, Eheurkunde in Havana ins deutsche übersetzen und beglaubigen lassen. Dann zu den Geiern der deutschen Botschaft zur anerkennung der Ehe in D.
Du musst dann in den D bei der Ausländerbehörde ein Familienzusammenführungs Visa beantragen.
Dein Mann muss dann den Sprachtest in der Botschaft machen.
Wenn ich Familie in Spanien hätte, würde ich ihn von denen nach Spanien als Touri einladen und dort dann einfach heiraten.
Das ganze Prozedere mit den deutschen nervt nur....
Wir haben in Cuba geheiratet. Von der zuständigen Ausländerbehörde bei uns bekamen wir eine Vorabzustimmung fürs Visum. Ist hilfreich bei der Botschaft.
#16 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland

Zitat von [[ Melden Sie sich an, um Links sehen zu können ]] im Beitrag [[ Melden Sie sich an, um Links sehen zu können ]]Da gibt es wohl eine Standesbeamtin die Heiraten zwischen Einheimischen und Ausländer vornimmt.
Den Kontakt hätte ich gern, aber für die entgegengesetzte Richtung, sprich Scheidung.
Zum Deutschtest:
A1 ist nur für deutsche Staatbürger vorgesehen. Alle anderen in Deutschland lebenden EU Staatsbürger können ihre Partner ohne Sprachtest zuziehen lassen.
Maier
#17 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland

Zitat von [[ Melden Sie sich an, um Links sehen zu können ]] im Beitrag [[ Melden Sie sich an, um Links sehen zu können ]]
Zum Deutschtest:
A1 ist nur für deutsche Staatbürger vorgesehen. Alle anderen in Deutschland lebenden EU Staatsbürger können ihre Partner ohne Sprachtest zuziehen lassen.
Maier
Auch mit ständigem Wohnsitz in D, was für eine Sauerei. Wo bleibt das Gleichheitsprinzip dann in einem Land?
#18 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland

Sobald ich Daten und Infos habe stell ich sie hier rein OK?
Zum Deutschtest.....
Weißt du ob man das bei der Beantragung des nationalen Visums irgendwo angeben muss oder muss dass man zuvor mit der Ausländerbehörde klären...besprechen. oder wird das bei der Genehmigung direkt berücksichtigt dass ich spanische Staatsbürgerin bin und er deshalb den Nachweis des A1 Niveaus erst hier in Deutschland machen kann...
Sorry für die Fragerei aber dieses Thema ist wirklich verwirrend. Danke
#19 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland

Frag bei Deiner zuständigen Ausländerbehörde nach, die wissen alles genau was Du brauchst.
Das wird alles aber leider kein billiges Vergnügen werden...
PS. Unser Haus steht in Ciego de Avila Stadt
#20 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland

#21 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland

Zitat von [[ Melden Sie sich an, um Links sehen zu können ]] im Beitrag [[ Melden Sie sich an, um Links sehen zu können ]]Weißt du genaueres über die Kosten?
Leider nicht meine Infos sind zu alt.
Geheiratet vor 25 Jahren in Ciego, das erste Mal 1998 in Cuba gewesen.
Wir haben 650,00 US Dollar für die Trauung bezahlt, dann die Übersetzungen. Schlimm sind im Moment die Fahrten zur Botschaft. Mit 2 x musst Du rechnen....
Cuba ist für Ausländer in diesen Dingen nicht billig....
#22 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland

Zitat von [[ Melden Sie sich an, um Links sehen zu können ]] im Beitrag [[ Melden Sie sich an, um Links sehen zu können ]]Weißt du ob man das bei der Beantragung des nationalen Visums irgendwo angeben muss
Was du nicht leisten musst, das musst du auch nirgends angeben.
Die Ausländerbehörde prüft bei Eheleuten, bzw. Ehegattennachzug nur Wohnsitz (Meldebescheinigung) und Krankenversicherung, beim Einkommen bin ich mir nicht mehr sicher, aber ich glaube, dass es da auch ein Mindesteinkommen vorausgesetzt wird.
Für das nationale Visum benötigt man einen Termin bei der AB. Meine hat alle Daten vorab per Mail angefordert, um die Vollständigkeit zu prüfen.
Bei Eheleuten ist keine Verpflichtungserklärung notwendig, nur ein formloses Einladungsanschreiben an die Botschaft, in dem der "deutsche" einladende Part erklärt, dass er für alle kosten Aufkommen wird.
Für in Deutschland lebende EU-Bürger die dem Schengen Abkommen angehören ist kein A1 Sprachtest notwendig. Das Nationale Visa stellt die Botschaft aus, es soll ca. zwei Wochen Gültigkeit haben, dann wird hier bei der AB der Aufenthaltstitel in den Pass geklebt.
Maier
#23 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland

"Hola y bienvenida" auch von mir!
Die Kosten vor Ort sind ja noch einigermassen überschaubar. Auch die für die Erteilung des Visums notwendigen Dinge.
Interessant wird's bei Flügen und die Unterhaltskosten falls der Herr hier sein sollte. Da muß man sich im Klaren sein, daß da Einiges auf Einen zukommt! Bevor derjenige hierzulande mal
eigenes Einkommen hat... kann ordentlich Zeit vergehen. Würde eine Europäerin für einen Europäer wohl nie tun! Die auf C. zurückgelassene Familie will auch plötzlich mitversorgt werden.... usw.
#24 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland

Zitat von [[ Melden Sie sich an, um Links sehen zu können ]] im Beitrag [[ Melden Sie sich an, um Links sehen zu können ]]Genehmigung direkt berücksichtigt dass ich spanische Staatsbürgerin bin
Ja, da gehe ich mal schwer von aus! Es steht natürlich im Antrag, und auf der Heiratsurkunde, und vielleicht noch auf vielen anderen Dokumenten, die ihr einreicht.
A1 ist für euch nicht die Hürde, sofern ihr geheiratet habt. Lass die vorab einen Ehevertrag aufsetzen.
Maier
#25 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland

Zitat von [[ Melden Sie sich an, um Links sehen zu können ]] im Beitrag [[ Melden Sie sich an, um Links sehen zu können ]]Zum Deutschtest.....Da haben wir hier im Forum kaum praktische Erfahrungen. Oder gibt es hier jemanden, der als nichtdeutscher EU-Bürger einen Kubaner zum Familiennachzug eingeladen hat?
Weißt du ob man das bei der Beantragung des nationalen Visums irgendwo angeben muss oder muss dass man zuvor mit der Ausländerbehörde klären...besprechen. oder wird das bei der Genehmigung direkt berücksichtigt dass ich spanische Staatsbürgerin bin und er deshalb den Nachweis des A1 Niveaus erst hier in Deutschland machen kann...
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