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Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland
#26 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland

Ein Kubaner, der mit einer in Deutschland residierenden Spanierin verheiratet ist (die nicht gleichzeitig auch deutsche Staatsangehörigkeit hat), benötigt keinen A1-Sprachnachweis als Voraussetzung für ein Familienzusammenführung-Visum.
@LadyM : Dein Vorhaben, eine Internet-/Urlaubsliebschaft schnell zu heiraten und nach Deutschland zu holen, halte ich für einen Riesenfehler. Ihr könnt Euch ja noch gar nicht gut genug kennen, und dass viele oder gar die allermeisten Kubaner momentan nach jedem Strohhalm (auch nach Dir) suchen, um Kuba zu verlassen, hast Du sicherlich mitbekommen. Du leidest am AMIGA-Syndrom (aber meiner ist ganz anders …). Lass Dich nicht benutzen. Und selbst wenn‘s zu Beginn die große Liebe als Urlaubsflirt noch sein sollte - der deutsche Alltag ist für jemand aus Cuba eine riesige Umstellung und Herausforderung (Sprache, Alltag, soziales Umfeld, Arbeit, Bürokratie, Essen, Wetter/Klima, …).
#27 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland

@CarpeDiem vielen Dank für deine Worte.
Ich verstehe was du sagst und es ist bestimmt in vielen Fällen leider auch so wie du beschreibst. Ob man auf ein A....loch reinfällt weiss man leider nie.
Von einem schnellen Heiraten kann leider nicht die Rede sein. Ich kenne ihn seit Juni 2023 war letztes Jahr persönlich in Kuba. Er wie auch ich geben jeden Tag alles um diese fast unmögliche Fernbeziehung zu führen. Stundenlange Telefonate per Cam oder normal. Er geht arbeiten lernt deutsch hat auch zu meiner Reise letztes Jahr sein mögliches dazugesteuert. Natürlich ist es keine Garantie für eine lebenslange Partnerschaft dass ist der sogenannten Amiga bewusst und wenn es so wäre dann habe ich trotzdem auf mein Gefühl gehört und an das gute im Menschen geglaubt. Trotzdem danke ich dir für deine Worte, Bedenken und werde diese nicht verdrängen.
#28 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland

Zitat von LadyM im Beitrag #18
dass ich spanische Staatsbürgerin bin
Was ich wirklich nicht verstehe: Wenn Du spanische Staatsbürgerin bist, dann hole ihn doch zuerst nach Spanien und das ganze Problem der Deutschkenntnisse ist keines mehr. Übrigens gibt es auch Ferntrauungen. Das habe ich immer bestritten, aber eine mir bekannte Kubanerin und ihr italienischer Lover haben das so gemacht, und wo wurde ich eines Besseren belehrt.
#29 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland

Naja liegt evtl daran dass ich nun mal in Deutschland lebe und keinen zweiten Wohnsitz in Spanien habe. Was wohl auch eine Variante wäre laut einem Mitglied hier. Aber ich wollte halt die Variante aus Deutschland erfragen.
Dass mit den Ferntrauungen habe ich auch schon gehört konnte mir aber nicht vorstellen dass das funktioniert bzw geht.... Was es nicht alles gibt.
#30 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland

#31 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland

#32 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland

Die gute Frau hat nach Tips für die Hochzeit und späteren holens des Cubis gefragt und nicht nach Beziehungstips.
Haltet euch bitte mit dummen Sprüchen zurück.
#33 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland

Also für ein Touristenvisum muss er kein Deutsch können. Die Chancen das aktuell zu bekommen liegt, wie bereits erwähnt, bei 0%.
Nur für das Visum zur Familienzusammenführung sind Deutschkenntnisse erforderlich. Oder in deinem Fall anscheinend nicht. Aber dazu muss vorher eine Ehe geschlossen werden.
Eine online geschlossene Ehe ist in Deutschland nicht gültig, weil hier beide Partner persönlich anwesend sein müssen. Egal wo die Ehe geschlossen wurde.
#34 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland
#35 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland

Zitat von Jose Ramon im Beitrag Touristen Visum für guten FreundZitat von MaierLansky im Beitrag Touristen Visum für guten Freund
Was ich erst später durch Recherchen herausgefunden habe war, dass es das Visum, das wir beantragen wollten, in dieser Form gar nicht existiert.
Was Deine Ausländerbehörde als "nationales" Visum bezeichnet hat, ist das Ehegattennachzugs- bzw. Familiennachzugsvisum. Die Entscheidung darüber trifft die örtliche Ausländerbehörde und NICHT die Botschaft. Also Ausländerbehörde teilt lakonisch der Botschaft mit, dass aus ihrer Sicht keine "Verhinderungsgründe" zur Visumvergabe bestehen. Da Eure "Ehe" länger besteht, soweit ich Deine Geschichte verfolgt habe, als die Pflicht zu Deutschkenntnisse für Ehegatten besteht, dürfte auch das kein Hindernis sein.
Ansonsten hilft immer, wenn man Bundestagsabgeordnete einschaltet. Wenn die das erste Blablabla von der Botschaft gehört haben, flippen die meist aus, weil sie sich nicht ernstgenommmen fühlen und beschweren sich beim Auswärtigen Amt. Und dann wird es lustig.
Meine AB hat gar nichts bezeichnet! Sie hat meine Unterlagen entgegengenommen, geprüft und abgewartet, was die Botschaft anfragt. Die Botschaft hat aber nie irgendetwas angefragt, weil sie meine Frau niemals zu Visabeantragung eingelassen hat, somit kam es gar nicht zur Beantragung. Ohne A1 Zertifikat, kommst du in Havanna nicht in die Botschaft, weil die Vollständigkeit deiner Papiere auf der Straße vor der Botschaft geprüft werden. Das kann man als rechtswidrig bezeichnen, würde ich auch, ist aber lt. meinem Anwalt für Migrationsrecht, den ich im letzten Jahr konsultiert habe, gängige Praxis bei allen Botschaften überall auf der Welt.
Richtig ist, es gibt diverse nationale Visaarten, die zu einem Aufenthaltstitel führen. Die einzige Visaart, die auf meine Frau passt, ist die Familienzusammenführung.
Für die Familienzusammenführung sieht der Gesetzgeber den A1 Deutschtest vor. Zwingend für die erste Einreise in den Schengenraum mit Ziel Deutschland. Jetzt könnte man argumentieren, dass es für meine Frau nicht die erste Einreise in den Schengenraum ist, aber das ist alles Spekulation. Die Botschaft ist mit so vielen Anfragen beschäftigt, dass man dort auf wenig Kulanz und Empathie hoffen kann, die Einzelfälle betrifft.
Wie im Krieg werden bei der Botschaft vermutlich Kollateralschäden billigend in Kauf genommen, um die Arbeit händelbar und einfach zu halten, Entscheidungen werden nach Schema F gefällt. Vordergründiges Ziel eines Beamten wird sein, erst einmal nichts verkehrt zu machen, und schnell und emotionslos zu einem Ergebnis zu kommen. Deshalb werden vermutlich 95% alle Visabegehren abgelehnt.
Mein Anwalt hat unsere Situation analysiert, und Einiges offengelegt, was ich vorab nicht vermutet hatte. In unserer Situation leben wir seit über 20 Jahren getrennt, und wollten es, wenn man es so nennen will „noch einmal versuchen“. Vor diesem Hintergrund hat unsere Ehe, obwohl sie für die Ewigkeit geschossen worden ist, zudem auf keinem der beiden beglaubigten Heiratsurkunden ein Verfallsdatum eingetragen ist, ihren Schutzstatus, so nennt das der Jurist, verloren. Ja, richtig gehört, vor diesem Hintergrund der Geschichte, wird angenommen, dass die Ehe nur Bestand hat, um ein Visum zu erlangen. (Vermutung des Anwaltes, dass die Botschaft so denkt) In diesem Fall gibt es kein Visum, auch keines mit Sprachzertifikat
Denn eines ist klar, Visaangelegenheiten sind „IMMER“ Ermessenssache der Botschaft.
Gegen diese vermeintliche Ermessensentscheidung kann man beim Verwaltungsgericht in Berlin klagen. Ungefährer Vorlauf ca. zwei Jahre. Ich schätze ca. 2500-3000€ Kosten, und wie immer vor Gericht mit ungewissem Ausgang. Selbst wenn die Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht für einen ausfällt, hat man nicht die Gewissheit, dass dann auch ein Visa zur Einreise erteilt wird. Vielfach geht es dann zurück an die Botschaft, die dann erneut ihren Ermessensspielraum hat. Quasi eine Endlosschleife. Zudem berichtete der Anwalt von Klagen bzw. von mündlichen Verhandlungen, wo der Ehepartner glaubhaft versichern konnte, dass es seinerseits nicht um eine Scheinehe handelt, der Gegenpart aber nicht. Antrag abgelehnt!
Spekulationen, irgendwelche Bundestagsabgeordnete könnten Visaangelegenheiten beeinflussen, sind für mich erst einmal Stammtischgeschwätz, obwohl ich das Vorhandensein nicht in Frage stellen würde. Wenn ich Beziehungen hätte, würde ich sie natürlich nutzen. Logisch! Ich hab sie aber leider nicht.
Zitat von Jose Ramon im Beitrag Touristen Visum für guten Freund
Entscheidung darüber trifft die örtliche Ausländerbehörde und NICHT die Botschaft.
Mit diesem Irrglauben sollten wir evtl. irgendwann mal aufhören, das geistert hier schon seit Jahrzehnten herum. Die Ausländerbehörde entscheidet über den Aufenthaltstitel, nicht über das Visa zur Einreise.
Ich weiß, dass meine Frau 2002 nach unserer Heirat unmittelbar, und ohne viel Brimborium ihr Visa bekommen hat. Danach sind wir zur AB am damaligen Wohnsitz und sie hat ihren Aufenthaltstitel bekommen. Von dem Pass ist leider nur noch die Bildseite vorhanden, das Visa selbst nicht mehr.
Entscheidend für unsere Sache ist eigentlich, und diesen Sachverhalt nimmt hier kaum jemand zur Kenntnis. Ein Familienzusammenführungsvisa passt nicht in unsere Lebenssituation, meine Frau will nicht dauerhaft in Deutschland leben, und ich will das auch nicht. Zudem hat sie einen Sohn, ohne den sie nirgendwo hingeht. Der kennt mich gar nicht. Eine Familiensituation darauf aufbauend, ist schlicht unmöglich. Das hab ich eingangs, vor zwei Jahren deutlich unterschätzt.
Ich würde mir wünschen, wenn hier Spekulationen über die Motive meiner Frau zurückgestellt werden. Auch ich habe Bedenken, und die sind über die letzten Monate eher größer geworden. Fakt ist, nachdem ich meine Frau für kurze Zeit wieder gesehen habe, dass das nicht einfach abstellen kann, so wie es mir vielfach geraten wird. Die Emotion ist einfach größer geworden, durch dass was passiert ist. Alles, was uns damals so sehr getrennt hat, und zu Konflikten geführt hat, ist jetzt, dadurch das ich besser ihre Sprache spreche, und sie auch Kulturell besser verstehe, anders. Mir ist auch klar geworden, wie weit wir auseinander sind, damals und heute. Und diesen kulturellen Unterschied will ich nicht mehr mit Gewalt brechen wollen, indem ich ihr auferlege, dauerhaft in Deutschland zu leben zu müssen.
Deshalb passt die Visaart „Familienzusammenführung“ nicht für uns, ein Besuchsvisa, was das Leben schlagartig ändern würde, wird von der Botschaft dauerhaft negiert.
Wohnsitzverlagerung um dadurch ggf. in irgendeiner Weise einen notwendigen Sprachtest zu umgehen, ist keine leichte Aufgabe. Ich hab mal vorsichtig bei den spanischen Bestimmungen nachgelesen, ein Selbstgänger ist das bei weitem nicht. Ich meine gelesen zu haben, dass man seinen Wohnsitz in Spanien über ein Jahr haben muss, bis man enge Verwandte (Ehefrau und Kinder) zu sich holen kann. Wo hingegen die Familienzusammenführung mit Kindern in Spanien bis 18 Jahre möglich sein soll, in Deutschland geht das mMn. nur bis zum 14 Lebensjahr. Reine Theorie!
Alles extrem kompliziert, und unrealistisch.
Für mich käme ausschließlich eine Zwischenlösung in Betracht, aber auch diese ist fast nicht praktikabel. In Spanien oder für sie und ihren Sohn in Mexico. Doch alles dies sind nur Hirngespinste. Die aktuelle Situation war im Januar, dass sie auch eine Ausreise nach Mexico zu Verwandten nicht mehr möchte, weil sie vermutlich durch die Trump Administration zu riskant erscheint.
Für mich war Cuba eine Tortur, obwohl es eigentlich als Tourist das Paradis sein sollte.
Was sagte noch gleich ein sehr neues Mitglied unseres Forums, als Argumentation für ihr handeln? „Ich folge meinem Herzen!“ Ja, dem kann ich zustimmen, dem folge ich auch, seit Anbeginn. Leider hat mich dieses bedingungsloses Folgen auch in schwierige, schier ausweglose Situationen gebracht. Ich rate jedem, der noch die Möglichkeit hat auszusteigen, dieses zu tun, und Cuba ein für alle Mal zu vergessen.
Alles rund herum um das Thema Cuba kann zu extremen Schmerzen führen. Der finanzielle Schaden ist meist gering, zumindest in meinem Fall. Ich habe vor Kurzem mit einem guten Bekannten gesprochen. Der in der Nähe vom Guardelavaca eine quasi Finca mit Villa darauf sein „Eigen“ nannte. Nach über einem Jahrzehnt haben die cubanische Familie ihm das Anwesen genommen. Er hat es mit eigenen Händen gebaut und fast 100.000€ investiert, eine Holzhütte in eine Villa umgebaut. Alles weg! Er ist Mitte 60 und sie nicht viel jünger. Da kann man nicht von „Alter Sack mit junger Schickse“ sprechen. Und trotzdem ist es vielfach immer wieder das gleiche. Ich kann nur jedem davon abraten, sich langfristig und intensiv min Cuba zu involvieren. Man glaub man könne dort in die Familien eindringen, und wäre akzeptiert, bis man dann feststellen muss, dass es nicht so ist. Das heißt nicht, dass es nicht klappen kann, aber die Vorzeichen stehen eher schlecht.
Ich komm aus der Sache nur schlecht heraus, weil ich über die letzten zwei Jahre zu intensiv von etwas geträumt habe, dass vermeintlich nicht Realität ist. Die Realität ist leider schmerzhaft anzuerkennen. Loszulassen fällt mir schwer!
Maier
#36 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland

Zitat von MaierLansky im Beitrag #35Es muss aber doch möglich sein, den Schutzstatus wieder aufleben zu lassen, wenn Ihr nun beide erkennbares Interesse an einem ehelichen Zusammenleben zeigt und Euch solange es die Umstände nicht anders zulassen, in Kuba oder anderswo außerhalb Deutschlands trefft. Es kann ja nicht sein, dass die Botschaft von Euch erwartet, ein zweites Mal zu heiraten.
In unserer Situation leben wir seit über 20 Jahren getrennt, und wollten es, wenn man es so nennen will „noch einmal versuchen“. Vor diesem Hintergrund hat unsere Ehe, obwohl sie für die Ewigkeit geschossen worden ist, zudem auf keinem der beiden beglaubigten Heiratsurkunden ein Verfallsdatum eingetragen ist, ihren Schutzstatus, so nennt das der Jurist, verloren. Ja, richtig gehört, vor diesem Hintergrund der Geschichte, wird angenommen, dass die Ehe nur Bestand hat, um ein Visum zu erlangen.
Was ist denn mit der Option Trinidad und Tobago? Hierzu hattest Du Dich noch nicht geäußert: Kubareise Dezember 2024
#37 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland

Zitat von MaierLansky im Beitrag #35Meine Information ist, dass auch in Deutschland der Familiennachzug durch Kinder bis 18 Jahren möglich ist, ab einem Alter von 16 Jahren aber sehr gute Deutschkenntnisse (Niveau C1!) verlangt werden.
Wo hingegen die Familienzusammenführung mit Kindern in Spanien bis 18 Jahre möglich sein soll, in Deutschland geht das mMn. nur bis zum 14 Lebensjahr.
#38 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland

Zitat von MaierLansky im Beitrag #35
Mit diesem Irrglauben sollten wir evtl. irgendwann mal aufhören, das geistert hier schon seit Jahrzehnten herum. Die Ausländerbehörde entscheidet über den Aufenthaltstitel, nicht über das Visa zur Einreise.
Bei uns war das so. Andere Erfahrungen habe ich nicht gemacht. Nach Vorabzustimmung der Ausländerbehörde Visumerteilung innerhalb von zwei Tagen.
#39 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland

#40 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland

Zitat von Trieli im Beitrag #39
Das örtliche Ausländeramt gibt eine Empfehlung an die jeweilige Botschaft. Die Botschaft kann, muss aber der Empfehlung nicht folgen.
Das stimmt nicht. Wenn die Botschaft ein Veto gegen die Zustimmung des Ausländeramtes einlegt, muss sie diesen sehr genau begründen (Terrorismusverdacht beispielsweise), weil die Ausländerbehörde ihrerseits exakt geprüft hat, ob Hindernisgründe für die Einreise vorliegen, die rechtlichen Bestand haben.
#41 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/de/servi...antragen-606518
Wer was entscheidet, ist hier genau erläutert. Bei langfristigen Aufenthalten muss gegebenenfalls das Ausländeramt zustimmen. Die Botschaft kann aber trotzdem noch ablehnen. Sie haben letztendlich die finale Entscheidungshoheit.
#42 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland

Zitat von Jose Ramon im Beitrag #40Zitat von Trieli im Beitrag #39
Das örtliche Ausländeramt gibt eine Empfehlung an die jeweilige Botschaft. Die Botschaft kann, muss aber der Empfehlung nicht folgen.
Das stimmt nicht. Wenn die Botschaft ein Veto gegen die Zustimmung des Ausländeramtes einlegt, muss sie diesen sehr genau begründen (Terrorismusverdacht beispielsweise), weil die Ausländerbehörde ihrerseits exakt geprüft hat, ob Hindernisgründe für die Einreise vorliegen, die rechtlichen Bestand haben.
Das stimmt einfach nicht, was du hier zu konstruieren versuchst. Du versuchst hier dazustellen, dass im Falle nationaler Visa die Zuständigkeit und die Entscheidungshoheit über das Einreisevisa bei der AB liegt. Das ist falsch! Und ein fundamentaler Irrglaube aller hier!
Das gesamte folgt einer simplen Logik, hat man das mal verstanden, versteht man auch den Entscheidungsprozess!
Ich glaube, den Entscheidungsprozess verstanden zu haben, und ich glaube, dass du das nicht hast. Völlig wertfrei, und ohne dich persönlich angreifen zu wollen.
Hier geht es ja um die nationalen Visa, und da prüft die AB das, was sie prüfen kann, nämlich den deutschen Teil der Angelegenheit, spricht mit dem Antragsteller, lädt ihn zu Termin ein und prüft seine Unterlagen, Wohnsitz, finanzielle Situation, Heiratsdokumente, Krankenkasse etc. falls ich etwas vergessen habe.
Der Antragsteller für das Visum ist aber im Ausland, und darüber hat die Botschaft die alleinige Hoheit zu entscheiden, ob ein Visum zur Einreise erteilt wird oder nicht.
Ist ja auch logisch, weil die Botschaft denjenigen vor sich hat, dem sie eine Erlaubnis zu Einreise in den Schengenraum erteilt. Dieses ist unmöglich von den in Deutschland sitzenden Behörden zu beeinflussen. Wenn die AB das tuen könnte, würde das System ad Absurdum geführt. Dann bräuchte man die Botschaft ja nicht mehr.
Somit sind nationale Visa nur zur Einreise gültig mMn. zwei Wochen, und dann muss man zur AB und den Aufenthaltstitel organisieren.
Maier
#43 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland

Ich habe lediglich meine eigenen Erfahrungen aus 25 Jahren Streit mit Ausländeramt, Auswärtigem Amt, Botschaft beschrieben. Wenn Du andere gemacht hast, ist es eben so. Wir hatten das Problem, dass meine Frau durch die Geburt der Kinder und dann Corona zweimal ihren Aufenthaltstitel verloren hatte und man nicht überall so großzügig ist, wie in Bayern. Letztlich hat irgendwann alles funktioniert, trotz Botschaft und rotgrüner Willkür. Zuzug zu minderjährigen Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit und ein wenig Druck von ganz oben (Sondertermin außerhalb der Sprechzeiten auf Anordnung des AA), da konnte die Botschaft nichts mehr verweigern.
#44 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland

Alles Luxusprobleme...
Das einzigste was Deutschelannd einfordert sind Sprachkenntnisse.
Egal ob AB oder die Botschaft. Nicht mehr.
Für jemanden der sich mit dem Gedanken trägt eine Binationale Ehe vielleicht sogar noch im Land des Partners lebend einzugehen,
sollte das eine Selbstverständlichkeit sein. Wenn ich noch nicht mal gewillt bin, ein paar Wörter Sprache zu lernen, dann ...
Auch wenn einem die Antworten der AB oder der Botschaft vielleicht nicht gefallen... Aber Du bekommst Antwort. Du hast einen Ansprechpartner
und wenn es mal nicht läuft, dann kannst auch noch rechtlichen Druck über übergeordnete Stellen aufbauen.
MANN/Frau muss sich nur kümmern... Siehe Jose.
Das genaue Gegenteil von dem wie z.B die Cubi Regierung in Gutsherrenart entscheidet, wer denn überhaupt ausreisen darf.
Wer sich hier schon mal außeinandersetzen musste, lernt schnell unsere Bürokratie dankend zu schätzen.
Da wird die Diskussion ob A1 oder C2 einfach nur lächerlich.
Wenn es etwas zu bemängeln gibt, dann ist es die Integration hier in Deutschland.
Angefangen von der Berufsanerkennung bis zum D Staatsbürger.
man könnte auch sagen...
Für all jene, die über die "Hürde" Botschaft nicht springen können, ist es vermutlich besser so.
Die wirklichen Anforderungen beginnen doch erst in Deutschland.
#45 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland

@Jose Ramon: Kann es sein, dass du Aufenthaltstitel mit Visum verwechselst?
Wenn deine Frau einen Aufenthaltstitel hatte und der wegen Corona nicht verlängert werden konnte, liegt die Entscheidungshoheit tatsächlich bei der AB. Denn die erteilen und verlängern Aufenthaltstitel. Die können dann tatsächlich die Botschaft bitten ein Visum zur Einreise zu erteilen, damit der Titel verlängert werden kann. Aber die Botschaft kann keine Aufenthaltstitel verlängern oder erteilen und die AB auf der anderen Seite kann die Botschaft nicht zwingen ein Visum auszustellen.
Beide haben klar getrennte Befugnisse. Und beide Seiten können natürlich auch schikanieren wenn sie wollen. Ich habe allerdings bisher nur gute Erfahrungen mit der AB gemacht.
#46 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland

#47 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland

Ich habe 2017 den Familiennachzug eines Kubaners zu einer in Deutschland lebenden Spanierin begleitet.
Beim Familiennachzug des Ehepartners eines freizügigkeitsberechtigten Drittstaatsangehörigen handelt es sich um die abgeleitete EU-Arbeitnehmer-Freizügigkeit. D.h. der drittstaatsangehörige Ehepartner hat die gleichen Rechte wie der EU-Bürger. Der EU-Bürger darf nach Deutschland ziehen, ohne Deutschkenntnisse nachzuweisen, also darf der Ehepartner das auch.
Für die Einreise ist ein "einfaches Einreisevisum" zu beantragen. Tatsächlich wird das mit dem gleichen Formular wie für eine Familienzusammenführung gemacht. Mittlerweile ist das wohl ein Online-Formular. Dabei gibt man an, dass man zu einem in Deutschland lebenden EU-Bürger ziehen möchte. Damit fällt der Sprachnachweis weg.
Ich weiß nicht, wie das heutzutage ist. Aber 2017 galt, dass das Einreisevisum beschleunigt auszustellen ist. D.h. in der Regel innerhalb 15 Tagen, in Ausnahmefällen innerhalb 30 Tagen bzw. in besonders komplizierten fällen innerhalb 60 Tagen. Daran hat sich die Botschaft nicht gehalten. Erst nach ca. 5 Monaten und dem Einschalten von SOLVIT hat es geklappt.
Nach der EInreise des Ehepartners in Deutschland macht dieser einen Termin bei der ABH und verlangt die Ausstellung der Aufenthaltskarte - sieht aus wie eine Aufenthaltserlaubnis, heisst aber Aufenthaltskarte (Familienangehöriger EU) § 5 Abs. 1 FreizügG/EU.
#48 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland

#49 RE: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) beim Ehegattennachzug aus dem Ausland

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