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Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
14.06.2007, 12:59 Uhr
Bundestag verändert Zuwanderungsrecht
Berlin (dpa) - Gegen den heftigen Einspruch der Opposition hat der Bundestag das erst seit 2005 geltende Zuwanderungsrecht umfangreich geändert. In namentlicher Abstimmung votierten 398 Abgeordnete für das Gesetz, 170 waren dagegen, 5 enthielten sich. Mit dem Gesetz werden elf EU-Richtlinien umgesetzt und darüber hinaus weitere Änderungen am Zuwanderungsgesetz vorgenommen. Dabei geht es um eine Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Ausländer und neue Regeln für den Ehegattennachzug, Integrationskurse und Einbürgerung.
#5 RE: Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
Das dürfte ja für einige Forumsmitglieder relevant werden... Wohlgemerkt, die Deutschkenntnisse sollen zukünftig schon VOR der Einreise nachgewiesen werden! Gibt's dann Deutschtests in der Botschaft in Havanna?
Mal sehen, ob das Gesetz so je in Kraft treten wird... Der Bundesrat muss noch zustimmen und dann gibt's bestimmt noch Klagen, weil es eventuell verfassungswidrig ist...
Koalition lockert Bleiberecht und verschärft Zuwanderungsregeln
Zitat von Quimbombó
"Das Gesetzespaket sieht vor, dass Ehepartner aus Nicht-EU-Staaten künftig im Regelfall nur nachziehen dürfen, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind und Deutschkenntnisse nachweisen können."
Das dürfte ja für einige Forumsmitglieder relevant werden... Wohlgemerkt, die Deutschkenntnisse sollen zukünftig schon VOR der Einreise nachgewiesen werden! Gibt's dann Deutschtests in der Botschaft in Havanna?
Mal sehen, ob das Gesetz so je in Kraft treten wird... Der Bundesrat muss noch zustimmen und dann gibt's bestimmt noch Klagen, weil es eventuell verfassungswidrig ist...
Koalition lockert Bleiberecht und verschärft Zuwanderungsregeln
Soweit ich das Gesetz verstanden habe gilt dies nur für "Nicht EU Bürger" die schon in Deutschland leben und dann ihren "Nicht EU Ehepartner" als Familiennachzug nach Deutschland holen wollen.
Das heißt das es für einen "deutschen " oder in Deutschland lebenden EU Bürger, der seinen "nicht EU Partner nach Deutschland holen möchte ... nicht gilt. Also für viele Forumsmitglieder nicht relevant ist.
Auuser wenn er Kubi ist und einen kubanischen Partner zum Familiennachzug nach Deutschland holen möchte.
Also ich habe extra zweimal bei den Radionachrichten hingehört weil mich das auch interessierte. Das Gesetz ist dazu bestimmt " Zwangsehen und Scheinehen" zu erschweren und die integration zu "erzwingen ( es sind 630 Stunden Deutschkurs zu machen sonst drohen 1000 Euro Strafe. Das heißt z.B. Türken die zwangsverheiratet werden und dann kommt die Frau und lernt nie Deutsch und sich somit nie integriert. oder halt bei Scheinehen von Ausländern dioe schon in D leben und dann vielleicht gegen "Bares" einen Landsmann heiraten um ihn die Einreise nach D zu ermöglichen. Dies gilt aber nicht für Deutsche oder EU Bürger die ihren Partner nach D holen. Klingt auch logisch. Ersten wäre es sonst nicht mit dem Gesetzt zu vereinbaren und 2. nicht mit EU Gesetzt. Dann müssten ja die Spanier oder Italiener auch gezwungen werden deutsch zu lernen wenn sie in D bleiben möchten. Und das würde gegen Schengen verstoßen.
#10 RE: Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
In Antwort auf:
Soweit ich das Gesetz verstanden habe gilt dies nur für "Nicht EU Bürger" die schon in Deutschland leben und dann ihren "Nicht EU Ehepartner" als Familiennachzug nach Deutschland holen wollen.
Hast Recht! Da können einige aufatmen...
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union (PDF-Datei, über 1MB)
Seite 20:
[...] Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn [...] der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann [...]
Mein neuer Lieblingsabsatz:
"Ist ein Ausländer gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet und lebt er gemeinsam mit einem Ehegatten im Bundesgebiet, wird keinem weiteren Ehegatten eine Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1 oder Absatz 3 erteilt."
Nur die Hauptfrau darf mit nach Deutschland...
Zitat von Quimbombó
"Ist ein Ausländer gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet und lebt er gemeinsam mit einem Ehegatten im Bundesgebiet, wird keinem weiteren Ehegatten eine Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1 oder Absatz 3 erteilt."
Nur die Hauptfrau darf mit nach Deutschland...
Und was ist mit einem Deutschen, der mit mehreren Frauen verheirat ist?
#15 RE: Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
#16 RE: Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
#17 RE: Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
Zitat von QuimbombóIn Antwort auf:
Soweit ich das Gesetz verstanden habe gilt dies nur für "Nicht EU Bürger" die schon in Deutschland leben und dann ihren "Nicht EU Ehepartner" als Familiennachzug nach Deutschland holen wollen.
Hast Recht! Da können einige aufatmen...
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union (PDF-Datei, über 1MB)
Leider ist dem überhaupt nicht so. Ihr müsst den Artikel 18 (Zuzug zu Deutschen) lesen und NICHT den Artikel 20 (Zuzug zu Ausländern)!
Und natürlich NICHT das gültige Gesetz, sondern die aktuellen Änderungen, und dort den VERWEIS in Art. 18 auf Artikel 20!
Aber ruhig Blut, der Bundespräsident hat bereits sein Büro gebeten, mir mitzuteilen, dass meine verfassungsrechtlichen Bedenken, geprüft werden. Bin ganz sicher, dass ich mich durchsetze, no hay problema. Aber vielleicht könntet Ihr auch noch mal nachhaken, kann veilleidcht doch nicht schaden.
-->> poststelle@bpra.bund.de (kommt an, aber es eilt, Leute!)
#18 RE: Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
Zitat von Desesperado
Aber ruhig Blut, der Bundespräsident hat bereits sein Büro gebeten, mir mitzuteilen, dass meine verfassungsrechtlichen Bedenken, geprüft werden. Bin ganz sicher, dass ich mich durchsetze, no hay problema.
Wenn der Bundespräsident unterschreibt, gibt es schon ein Problem:
Die Regelung ist europa- und verfassungsrechtlich bedenklich, wird aber das Handeln der Botschaften und Ausländerbehörde womöglich über Jahre hinweg leiten.
http://www.sweh.de/?l=40#144
(Auch der Absatz über Heirat in Dänemark ist potentiell interessant.)
#20 RE: Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
Zitat von chico tonto
Was ist daran eigentlich so schlimm, wenn der Ehepartner über 18 ist und 300 Wörter der Sprache des Landes können muss, in dem er leben möchte (mal davon ausgehend, dass er bzw. besser sie das wirklich aus eigenem Willen möchte) ?
Gegen ersteres habe ich persönlich auch nichts. Zu den Sprachkenntnissen, lies den verlinkten Text!
jedoch dürfte der Erwerb von deutschen Sprachkenntnissen im Ausland nicht immer möglich oder vernünftig finanzierbar sein.
Von mir aus können sie auch erst mal ein "Visum zum Erlernen der deutschen Sprache" austellen und danach können sie dann Deutschkenntnisse als Bedingung für einen dauerhaften Aufenthaltstitel setzen.
In Antwort auf:
jedoch dürfte der Erwerb von deutschen Sprachkenntnissen im Ausland nicht immer möglich oder vernünftig finanzierbar sein.
Das kann sich aber wirklich nur um wenige Ausnahmen handeln!!!!
Ich kann mir kaum einen Fall vorstellen, wo der künftige Ehepartner in Deutschland keinen Deutschkurs im Heimatland finanzieren kann (wie soll er dann übrigens den Ehepartner unterhalten können?)
Da es vielleicht in ganz abgelegenen Gegenden dieser Welt nicht die Möglichkeit gibt, Deutsch zu lernen.... okay akzeptiert..... Aber die Gegenden müssen schon sehr abgelegen sein.....
Aber selbst da gibt es die Möglichkeit im Selbststudium rudimentäre Kenntnisse einer Sprache zu erlernen....
#22 RE: Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
Zitat von chico tonto
Da es vielleicht in ganz abgelegenen Gegenden dieser Welt nicht die Möglichkeit gibt, Deutsch zu lernen.... okay akzeptiert..... Aber die Gegenden müssen schon sehr abgelegen sein.....
Aber selbst da gibt es die Möglichkeit im Selbststudium rudimentäre Kenntnisse einer Sprache zu erlernen....
Die Welt besteht nicht nur aus Großstädten in entwickelten Ländern, wo es möglicherweise relativ einfach ist, einen Deutschlehrer in der Nähe zu finden.
Und hast du schon mal versucht, dir im Selbstudium eine möglicherweise völlig fremde Sprache beizubringen? Mir liegt sowas nicht.
(
Gast
)
#23 RE: Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
In Antwort auf:
Die Welt besteht nicht nur aus Großstädten in entwickelten Ländern, wo es möglicherweise relativ einfach ist, einen Deutschlehrer in der Nähe zu finden.
Und hast du schon mal versucht, dir im Selbstudium eine möglicherweise völlig fremde Sprache beizubringen? Mir liegt sowas nicht.
Das die Welt nicht nur aus Großstädten besteht, ist mir auch klar....
Aber bringen wir es doch mal auf den Punkt. Wer in Cuba nicht versucht, Minimalkenntnisse in Deutsch zu erwerben, will es nicht !!!!
Etwas Aufwand und Einsatz kann man schon erwarten..(finde ich) ... Die "gebratenen Tauben" fliegen fast keinem Menschen .....
Obwohl mir das Lernen von Fremdsprachen schon immer schwer fiel und immer noch schwer fällt habe ich vor vielen Jahren im Selbstunterricht rudimentär Bulgarisch gelernt. 300 Wörter waren es bestimmt. Ich habe zwar alles wieder vergessen, weil ich es nie mehr brauchte.....aber dennoch .... damals hat es gereicht, um mich in Bulgarien (außerhalb der Schwarzmeerküste) verständlich zu machen und zu verstehen....
#24 RE: Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
Zitat von chico tonto
[quote]Aber bringen wir es doch mal auf den Punkt. Wer in Cuba nicht versucht, Minimalkenntnisse in Deutsch zu erwerben, will es nicht !!!!
Oft ist es Faulheit - beziehungsweise, es fehlen Gründe und Anreiz, eine Fremdsprache zu erlernen (wie zum Beispiel die Liebe zum Partner, berufliche Ambitionen im jeweiligen Land, etc.).
Es gibt allerdings auch Fälle, in denen die Menschen einfach zu dumm sind, sich Basiswissen in einer Fremdsprache anzueignen (dann auch noch im Selbststudium!). Zumal wenn sie nicht einmal in ihrer Muttersprache klar kommen.
#25 RE: Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
Zitat von chico tonto
Aber bringen wir es doch mal auf den Punkt. Wer in Cuba nicht versucht, Minimalkenntnisse in Deutsch zu erwerben, will es nicht !!!!
Ich kenne die (geplanten) Durchführungsbestimmungen dieses Gesetztes noch nicht, um beurteilen zu können, wie Minimal die Kenntnisse sein müssen, fände es aber einigermaßen eigenartig, dieses Erlernen nicht hier in Deutschland zu ermöglichen und dafür ein befristetes Visum auszustellen.
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