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Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
#26 RE: Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
In Antwort auf:Genau denen soll es natürlich möglichst einfach gemacht werden, herzukommen. Als ob wir nicht schon genug Pisa-Fälle im eigenen Land haben.
Es gibt allerdings auch Fälle, in denen die Menschen einfach zu dumm sind, sich Basiswissen in einer Fremdsprache anzueignen (dann auch noch im Selbststudium!). Zumal wenn sie nicht einmal in ihrer Muttersprache klar kommen.
Entsprechende Sprachkenntnisse sollten mal andere Länder von Deutschen verlangen, die sich im Ausland niederlassen möchten. (z.B. Thailand )
Dann würde es einen Aufschrei geben. Ich fände es gut.
Aber die bringen ja auch Geld...., da passt das schon.
Deutsche leben im Ausland sehr oft unter sich ohne die Landessprache zu behersschen. Das finde ich auch ziemlich peinlich.
In Antwort auf:
Deutsche leben im Ausland sehr oft unter sich ohne die Landessprache zu behersschen. Das finde ich auch ziemlich peinlich
Ich auch... mir fallen dabei spontan Bekannte ein, die aus Steuergründen in Frankreich wohnen und sich bei jedem Behördengang in Frankreich wahnsinnig darüber aufregen, dass doch diese schlimmen Franzosen auf den Ämtern kein Deutsch sprechen können.
Ich gehöre ja nun nicht in die Riege der "Deutsche, Deutsche über alles" oder "am deutschen Wesen muss die Welt genesen".... aber ich vertrete dennoch die Meinung, dass geringe Sprachkenntnisse des Landes, in dem ich leben möchte, von Anfang an notwendig sind (außer selbstverständlich z.B. bei Flüchtlingen) und jedes Land diese "Fähigkeit" als Voraussetzung für eine längerfristige Aufenthaltserlaubnis verlangen sollte.
#30 RE: Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
In Antwort auf:Das ist wohl wahr.
Deutsche leben im Ausland sehr oft unter sich ohne die Landessprache zu behersschen. Das finde ich auch ziemlich peinlich.
In Antwort auf:Wenn es nur darum geht, daß jemand sein mitgebrachtes Geld im Land verstreuen soll, dann sind Sprachkenntnisse unnötig wenn nicht sogar eher hinderlich. Denn wie wir ja nicht nur von Kuba wissen: Je weniger jemand weiß, desto schneller geht das mit dem Geldausgeben.
Aber die bringen ja auch Geld...., da passt das schon.
Wer allerdings woanders kein Geld hineinschaufeln sondern welches herausholen möchte, der sollte die Landessprache sehr wohl schon beherrschen. Das betrifft übrigens genauso auch die Deutschen im Ausland.
#31 RE: Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
In Antwort auf:Tatsache eine Sauerei, daß in Elsass-Lothringen angeblich keiner mehr Deutsch spricht.
Ich auch... mir fallen dabei spontan Bekannte ein, die aus Steuergründen in Frankreich wohnen und sich bei jedem Behördengang in Frankreich wahnsinnig darüber aufregen, dass doch diese schlimmen Franzosen auf den Ämtern kein Deutsch sprechen können.
Im Ernst. Wenn jemand solche Einkommen hat daß sich sowas überhaupt lohnt und dazu noch völlig sprachunbegabt ist, warum leistet der sich dann keinen Dolmetschern? Den kann er übrigens auch noch von der Steuer absetzen.
(
Gast
)
#32 RE: Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
In Antwort auf:
Im Ernst. Wenn jemand solche Einkommen hat daß sich sowas überhaupt lohnt und dazu noch völlig sprachunbegabt ist, warum leistet der sich dann keinen Dolmetschern? Den kann er übrigens auch noch von der Steuer absetzen.
Also es geht nicht um "solche Einkommen"....., sondern um "normale" Mittelstandseinkommen. Arbeiten im Saarland und wohnen in Frankreich bringt Steuervorteile......seit der Rückgliederung geregelt.
Und sich einen Dolmetscher leisten zu können, sagt ja nicht unbedingt, dass man/frau sich einen leisten will
(
Gast
)
#33 RE: Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
Warum sollen die Ausländer nicht auch deutsch lernen, wenn sie hier Leben wollen?
Man braucht ja auch Deutschkenntnise für die Arbeit, oder wenn man keine Lust hat für Sozihilfe.
So gesehen ist das Gesetz gar nicht so schlecht.
Ich kenne eine Kubanerin, die schon 4 Jahre hier lebt und kaun ein Wort deutsch spricht. (Bestimmt kennen einige aus dem Forum auch solche Ausländer.) Mein Mann muß mir auch noch helfen beim schreiben.
Sie hat aber Arbeit.
Saludos desde alemania
#34 RE: Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
Zitat von Desesperado
Aber ruhig Blut, der Bundespräsident hat bereits sein Büro gebeten, mir mitzuteilen, dass meine verfassungsrechtlichen Bedenken, geprüft werden. Bin ganz sicher, dass ich mich durchsetze, no hay problema.
So doll hat er aber nicht auf dich gehört:
In Antwort auf:
Köhler unterzeichnet geändertes Zuwanderungsgesetz
Das so genannte Zuwanderungsgesetz kann nach der Unterschrift von Bundespräsident Köhler in Kraft treten. Es sieht unter anderem neue Bleiberechtsregelungen und Integrationskurse vor.
Bundespräsident Horst Köhler hat das geänderte so genannte Zuwanderungsgesetz unterschrieben. Die Prüfung habe "keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken ergeben", die eine Ausfertigung des Gesetzes verhindert hätten, sagte der Sprecher des Präsidialamts, Martin Kothé. Das von Bundestag und Bundesrat vor der Sommerpause verabschiedete Gesetz war bei der Opposition, in den Ländern und bei Migrantenorganisationen auf heftige Kritik gestoßen.
Das Gesetz setzt elf EU-Richtlinien um und ändert das 2004 noch von Rot-Grün initiierte Zuwanderungsgesetz. Dies betrifft eine Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Ausländer und neue Regeln für den Ehegattennachzug, Integrationskurse und Einbürgerung.
http://www.tagesspiegel.de/politik/Deuts...;art122,2362466
#35 RE: Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
Mich kratzt der ganze Käse sowieso erstmal nicht mehr...
Frage mich, ob jetzt noch Sprachvisen erteilt werden, besonders an Ehegatten!??
Wir sollten ein neues Unterforum einrichten, "Deutsch1" in LaHabana.
Start Deutsch 1
besteht aus einer schriftlichen Einzelprüfung mit den Prüfungsteilen Hören, Lesen, Schreiben und einer mündlichen Gruppenprüfung.
1. Schriftliche Prüfung (Dauer: ca. 65 Minuten)
Hören (3 Teile)
Sie hören kurze Texte – Alltagsgespräche, öffentliche Durchsagen, private und öffentliche Telefonansagen – und entnehmen relevante Informationen.
Lesen (3 Teile)
Sie lesen kurze Texte – Notizen, Kleinanzeigen, Hinweisschilder, Aushänge - und entnehmen relevante Informationen.
Schreiben (2 Teile)
Sie ergänzen fehlende Daten in einem Formular und schreiben eine kurze persönliche Mitteilung (Brief, E-Mail) nach Vorgabe von Leitpunkten.
Mündliche Prüfung (Dauer: ca. 15 Minuten)
Die Prüfung hat drei Teile:
- Sie stellen sich vor,
- Sie erfragen und geben Informationen,
- Sie äußern Bitten und reagieren darauf.
http://www.goethe.de/lrn/prj/pba/sd1/mat/deindex.htm
Schöne Grüße
P.
(
Gast
)
#36 RE: Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
#38 RE: Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
#39 RE: Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
Wie viele Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten) brauche ich für die Vorbereitung?
Lernen ist ein individueller Prozess. Wie viel Zeit Sie persönlich brauchen, um eine Niveaustufe zu erreichen, hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab.
Sie brauchen normalerweise etwas mehr Zeit, wenn Ihre Muttersprache nicht mit der deutschen Sprache verwandt ist.
Wenn Sie schon eine oder mehrere Sprachen gelernt haben, lernen Sie Deutsch in der Regel auch schneller.
Es spielt eine große Rolle, ob Sie an einem Sprachkurs in Ihrem Heimatland teilnehmen oder in Deutschland Deutsch lernen, wo Sie auch außerhalb des Unterrichts Deutsch hören und sprechen können.
Die Intensität des Unterrichts ist relevant: so ist es z.B. ein Unterschied, ob Sie 100 Unterrichtsstunden in einem
4-wöchigen Intensivkurs lernen oder über einen Zeitraum von 6 Monaten zweimal pro Woche einen Abendkurs besuchen
Der Lernfortschritt hängt auch von Ihrer Aktivität und Ihrem Zeiteinsatz ab: regelmäßige und aktive Teilnahme am Unterricht, Nutzung zusätzlicher Übungsangebote wie Hausaufgaben, Mediothek etc.
Auch Alter und Sprachbegabung können eine Rolle spielen.
In Antwort auf:
Nein, er hat ne neue.
Das glaub ich nicht!
Bei all den guten Ratschlägen, die er auf seine Frage: Soll ich sie heiraten oder nicht? bekommen hat.
Und all den Liebesschwüren, die eindeutig waren: Ich heirate sie.
#41 RE: Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
Zitat von Esperanto2In Antwort auf:
Nein, er hat ne neue.
Das glaub ich nicht!
Is wohl so:
Yo no estoy libre, tengo nueva novia y ni tengo su alto nivel ni tamaño de ella.
#43 RE: Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
Ok, um diese Geschichte mal aufzulösen:
Ich lebe seit März in Trennung, sie hat mir im Mai eröffnet, dass sie nicht nach D kommt.
Warum sie mich noch geheiratet hat, kann ich mir nicht wirklich erklären,
dass wir so weiterleben, sie in Havanna und ich in D, davon kann sie nicht ausgegangen sein, da gab es von meiner Seite
nie einen Zweifel. Auch nicht daran, dass es keinen weiteren Unterhalt geben wird.
Aber für sie ist das Ganze ja auch völlig risikolos, kostenlos, und leicht zu beenden.
Seit Mai habe ich mich damit abgefunden. Habe keinerlei Probleme mehr damit, warte nicht mehr auf irgendwelche
Nachrichten. Meine Liebe war wohl auch nicht mehr so groß im 6. Leidensjahr.
Außerdem habe ich jemand anders kennengelernt und "sie ist ganz anders", aber davon mehr die nächste Zeit.
Hoffe eigentlich nur noch darauf, dass sie die endgültige Trennung in Kuba veranlasst. (D ist nicht betroffen)
Bueno, Moskito hat mit seinen Zweifeln Recht behalten, als er mich vor 3(?) Jahren fragte, ob sie eigentlich wirklich nach D will...
(
Gast
)
#44 RE: Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
In Antwort auf:
Meine Liebe war wohl auch nicht mehr so groß im 6. Leidensjahr.
Desesperando, bei aller Sympathie. Das versteh ich nicht.
Gewöhnlich trennt man sich im verflixten 7. Jahr. Warum stellst Du die Sache auf den Kopf? Doch nicht etwa um die einzig richtige Antwort auf Deine Frage „Soll ich sie nun heiraten oder nicht“ selbst zu finden?
(
Gast
)
#46 RE: Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
In Antwort auf:
Seit dem 28.08.2007 sind die Gesetzesänderungen in Kraft getreten,
und die deutsche Botschaft überprüft seit diesem Tag
die Deutschkenntisse bei der Antragstellung eines Heiratsvisums in einem Gespräch.
Das Gleiche gilt vermutlich auch für den "Ehegattennachzug" .
was ist daran schlecht? Ich halte es geradezu für unerläßlich, dass Menschen, die in einem "anderen Land" leben wollen, schon gleich zum Einstieg ins andere Leben zumindest rudimentäre Sprachkenntnisse aufweisen. Übrigens auch zum "eigenen Schutz".
#47 RE: Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
Zitat von chico tonto
was ist daran schlecht? Ich halte es geradezu für unerläßlich, dass Menschen, die in einem "anderen Land" leben wollen, schon gleich zum Einstieg ins andere Leben zumindest rudimentäre Sprachkenntnisse aufweisen.
Das haben wir schon mal durchgekaut: Wenn sie statt dessen erst mal ein befristetes Visum zum Erlernen der deutschen Sprache ausstellen würden (Sprachen lernen sich bekanntlich im jeweiligen Zielland am besten), hätte ich im Grunde nichts gegen diese Regelung einzuwenden.
Ich vermute jedoch durch die neue Regelung soll generell der Zuzug von Ausländern erheblich erschwert werden ...
In Antwort auf:
Seit dem 28.08.2007 sind die Gesetzesänderungen in Kraft getreten,
und die deutsche Botschaft überprüft seit diesem Tag
die Deutschkenntisse bei der Antragstellung eines Heiratsvisums in einem Gespräch.
Das Gleiche gilt vermutlich auch für den "Ehegattennachzug"
Wie kann das denn jetzt sein?
Das Gesetz galt doch ganz klar nur für Ausländer die in Deutschland leben und ihre Ehegattin über Familiennachzug hierher bringen möchten.
Es galt aber nicht für Deutsche!!!!!
Das kann doch nicht schon wieder verschärft worden sein?
(Allerdings : meine Frau war gestern auf der Botschaft ... und genau diese Story hat man sich dort untereinander auch erzählt).
In Antwort auf:
Ich vermute jedoch durch die neue Regelung soll generell der Zuzug von Ausländern erheblich erschwert werden ...
Hombre, erklär es mir.....
Angenommen, Du würdest eine Frau aus ich weiß nicht wo heiraten und ihr würdet entscheiden, Euer Leben gemeinsam im Land Deiner Frau zu gestalten....
Ich bin ziemlich sicher, dass Du die Monate vor dem endgültigen Schritt dazu nutzen würdest, anzufangen die Sprache zu lernen.
Was ist daran verwerflich.....
Und - wenn ich die Intension, die zu dieser Regelung geführt hat, richtig verstanden habe, soll sie ja gerade Frauen aus gewissen Kulturkreisen schützen (damit meine ich selbstverständlich nicht Cuba)... Ich halte das für eine gute Entscheidung.....
#50 RE: Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
Zitat von chico tonto
Was ist daran verwerflich.....
Nochmals langsam zum mitschreiben:
Ich finde es nicht verwerflich, Sprachkenntnisse für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu verlangen. Ich fände es aber verwerflich, den geforderten Erwerb von Sprachkenntnissen nicht hier im Zielland zu ermöglichen und die Ausstellung eines befristeten Visums zum Zwecke der Erlernung der deutschen Sprache zu verweigern.
Ich hab mein Spanisch auch zum größten Teil in Spanien gelernt und nicht hier in Deutschland, weil das einfach besser geht.
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