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Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
30.09.2007 22:39
#101 RE: Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
01.10.2007 09:34 (zuletzt bearbeitet: 01.10.2007 09:36)
(
Gast
)
#102 RE: Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
(
Gast
)
Details
was mich an der sache wie gesagt sehr verblüfft, ist dass man in den medien gar nichts darüber liesst.
ansonsten gab es immer einen riesen aufriss, ob nun um die doppelte staatsbürgerschaft, green card usw.
und jetzt, wo viele deutsche direkt betroffen sind, hört man gar nichts. keine partei greift das thema auf, keine zeitung, kein sender.
wieso nicht?
es wird sicher bald deutsche geben, die von ihrem ehepartner, vielleicht auch von kindern, dauerhaft getrennt leben müssen, weil der partner keinen deutschtest besteht. Hallo ?
ansonsten gab es immer einen riesen aufriss, ob nun um die doppelte staatsbürgerschaft, green card usw.
und jetzt, wo viele deutsche direkt betroffen sind, hört man gar nichts. keine partei greift das thema auf, keine zeitung, kein sender.
wieso nicht?
es wird sicher bald deutsche geben, die von ihrem ehepartner, vielleicht auch von kindern, dauerhaft getrennt leben müssen, weil der partner keinen deutschtest besteht. Hallo ?
01.10.2007 09:47
#103 RE: Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
Zitat von yonose
es wird sicher bald deutsche geben, die von ihrem ehepartner, vielleicht auch von kindern, dauerhaft getrennt leben müssen, weil der partner keinen deutschtest besteht.
Wenn gemeinsame Kinder da sind, dann sieht die Sache schon wieder ganz anders aus. Dann hat nämlich das Kind als Deutscher ein eigenständiges Aufenthaltsrecht und mit dem Kind dann auch der erziehungsberechtigte ausländische Partner.
Ansonsten gab es schon Beachtung in den Medien, wurde aber meist so verkauft, als wenn nur hier lebende Ausländer betroffen wären, die ihren Ehepartner nachholen wollen.
01.10.2007 09:53 (zuletzt bearbeitet: 01.10.2007 09:53)
#104 RE: Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
Zitat von pitty
Naja, das ist deshalb nicht gewagt, weil das BVerfG dies bereits ausdrücklich so erklärt hat:
"...Ein Eingriff in das durch Art. 6 Abs. 1 GG verbürgte Recht auf eheliches und familiäres Zusammenleben könnte in der Versagung eines weiteren Aufenthalts indessen dann erblickt werden, wenn Art. 6 Abs. 1 GG für ausländische Ehegatten und Familienmitglieder einen grundrechtlichen Anspruch auf Einreise und Aufenthalt zwecks Nachzugs zu ihren im Bundesgebiet lebenden ausländischen Angehörigen begründete.
Hier geht´s eben wieder mal um den ausländigen (nicht-deutschen) Angehörigen !!!!!
Die Ehe im Sinne dieses Artikels ist die auf lebenslange Verbindung gerichtete Gemeinschaft zwischen Mann und Frau. Die Gemeinschaft von Eltern mit ihren Kindern stellt eine Familie dar. Diese beiden Institutionen bilden die Grundlage des menschlichen Zusammenlebens im Staat und bedürfen daher auch des besonderen Schutzes vor staatlichen Eingriffen. So ein Eingriff kann z.B. die Ausweisung eines Ausländers sein, der in Deutschland mit einer Deutschen verheiratet ist. Diese Ausweisung wäre im Vergleich zu einem "normalen" Ausweisungsverfahren nur unter wesentlich strengeren Voraussetzungen möglich.
Obiges sagt eindeutig "im Staat" ( ist ja wohl davon auszugehen das ein deutsches Gesetz damit Deutschland meint ) .
Und Schutz vor staatlichen Eingriffen beinhaltet ja wohl auch , neben Gesetzen , Verordnungen oder wie auch immer genannte gesetzliche Vorgaben .
Somit sollte dementsprechend alles was es dem(der) Deutschen erschwert die Ehe in Deutschlandzu führen bzw dies unmöglich macht - eben gegen §6 GG verstoßen .
01.10.2007 09:54 (zuletzt bearbeitet: 01.10.2007 09:58)
(
Gast
)
#105 RE: Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
(
Gast
)
Details
naja, es gibt ja genügend deutsche , die uneheliche oder uneigene kinder haben, die auch mit nach deutschland sollen. die haben afaik kein eigenständiges aufenthaltsrecht.
und dann gibt es noch die fälle, in denen die vaterschaft noch nicht in deutschland anerkannt ist usw. bei deutschen frauen mit latino-lovern ist die sache wohl klar.. wenn die gebären, ist es ja eindeutig, aber bei den vätern kann es im einzelfall komplizierter werden.
und dann gibt es noch die fälle, in denen die vaterschaft noch nicht in deutschland anerkannt ist usw. bei deutschen frauen mit latino-lovern ist die sache wohl klar.. wenn die gebären, ist es ja eindeutig, aber bei den vätern kann es im einzelfall komplizierter werden.
01.10.2007 12:10 (zuletzt bearbeitet: 01.10.2007 12:11)
#106 RE: Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
Zitat von yonoseSobald der deutsche Vater die Vaterschaft anerkannt und auf der entsprechenden dt. Botschaft registriert hat, ist das Kind Deutscher Staatsbürger und hat sehr wohl ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Egal ob ehelich oder unehelich.
naja, es gibt ja genügend deutsche , die uneheliche oder uneigene kinder haben, die auch mit nach deutschland sollen. die haben afaik kein eigenständiges aufenthaltsrecht.
und dann gibt es noch die fälle, in denen die vaterschaft noch nicht in deutschland anerkannt ist usw. bei deutschen frauen mit latino-lovern ist die sache wohl klar.. wenn die gebären, ist es ja eindeutig, aber bei den vätern kann es im einzelfall komplizierter werden.
Zitat von Moruk
Seit dem 28.08.2007 sind die Gesetzesänderungen in Kraft getreten,
und die deutsche Botschaft überprüft seit diesem Tag
die Deutschkenntisse bei der Antragstellung eines Heiratsvisums in einem Gespräch.
Das Gleiche gilt vermutlich auch für den "Ehegattennachzug" .
Die Änderung sollen lt Anweisung des AA rückwirkend bis zum 28.05.2007 angewand werden.
Inzwischen nimmt das deutsche Konsulat keine Anträge mehr ohne Sprachkenntnisse entgegen.
Was wohl mit denen geschieht, die im Zeitraum vom 28.05.2007 bis zum 28.08.2007
den Antrag gestellt haben und u.U. schon ohne Sprachkenntisse in Deutschland sind ?
Zitat von Moruk
Was wohl mit denen geschieht, die im Zeitraum vom 28.05.2007 bis zum 28.08.2007
den Antrag gestellt haben und u.U. schon ohne Sprachkenntisse in Deutschland sind ?
Was soll passieren - gar nix.
Ich glaube ja mal die haben nicht ernsthaft vor Leute denen Sie einen Aufenthaltstitel erteilt haben , den Integrationskurs finanzieren und die inzwischen A1-Kenntnisse haben auzuweisen nur weil die zum Zeitpunkt der Einreise keine Deutschkenntnisse hatten .
Aber bei unseren momentanen Landeslenkern kann man ja nie wissen - am Ende müssen wir vielleicht alle nochmal aufs Amt und unsere Deutschkenntnisse unter Beweis stellen
( am besten die machen ´nen PISAtest für alle - und wer den nicht schafft fliegt raus hier )
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