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Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
el carino
(
gelöscht
)
#76 RE: Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
In Antwort auf:
Wie genau deffinieren sich den "einfachste deutsche Sprachkenntnisse" überhaupt.
Reicht da "Ja" und "Nein" oder muß man ein Bier bestellen können oder "Abseits" erlären - nix genaues weis man nicht
ich würd` mal sagen: gut genug um chancen auf einen möglichst anständigen job zu haben. vielleicht sogar alsbald ne weiterbildung. damit die süße nicht ungelernt bei einem sklaventreiber knechten muß oder in der illegalen arbeitswelt verschwindet.
die sprache ist die grundlage nicht nur um finanzielle probleme möglichst schnell aus der welt zu schaffen.
auch eine beziehung könnte so von längerer dauer sein. denn nur durch reden einer "gemeinsamen sprache" kann man über probleme vernünftig disskutieren und sie aus der welt schaffen.
außerdem, je besser sie deutsch kann wird sie das nicht zwingen allein nur in ihrem "alten" kulturkreis zu verweilen, wo ja bekanntlich für binationale liebende die größten gefahren lauern....
im übrigen gebe ich Georgie recht. eine neu erlernte sprache die nicht sofort und vor allem zwingend in der praxis angewandt wird entweicht in kürzester zeit.
...daRum hab ich sofort nach dem kurs mit latinas weitergemacht. dumm nur, dass meist deren deutsch schon besser war als mein spanisch.
el carino
(
gelöscht
)
#78 RE: Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
In Antwort auf:
der Sprache wegen war das
ja natürlich!
was dachtest du denn?
ich hatte damals einen privatkurs bei ner pensionierten Colombiana, zwei stunden 50 DM, hat aber sehr viel gebracht. danach noch einen bei der VHS, auch dort fand ich den stoff nicht schlecht. allerdings kann man praktische dinge, wörter oder redewendungen die man vorher schon in Cuba oder sonstwo aufgeschnappt hat, sich natürlich im privatunterricht besser erklären lassen.
ich denke, wenn eine cubana schon in Cuba ernsthaft gewillt ist deutsch zu lernen ist das außerdem ein gutes zeichen für integrationswillen. perfekt wird sie dadurch natürlich nicht aber hat schon ein gutes fundament um ihr gelerntes hier sofort anzuwenden und weiter zu festigen.
an zeit für kurse sollte es einer cubana in Cuba doch nicht mangeln. parties fangen doch eh später an...
[quote="el carino"]ich denke, wenn eine cubana schon in Cuba ernsthaft gewillt ist deutsch zu lernen ist das außerdem ein gutes zeichen für integrationswillen. quote]
Is ja alles richtig - aber trotzdem erschließt sich mir immer noch nicht so ganz warum ich bevor ich nach Dtl. einreisen darf die Landessprache sprechen muß um dann hinterher einen Sprach- und Integrationskurs besuchen muß ( man muß doch auch nicht zwingend Autofahren können um sich bei ´ner Fahrschule anzumelden - oder seh´ich das falsch )
el carino
(
gelöscht
)
#80 RE: Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
In Antwort auf:
warum ich bevor ich nach Dtl. einreisen darf die Landessprache sprechen muß um dann hinterher einen Sprach- und Integrationskurs besuchen muß ( man muß doch auch nicht zwingend Autofahren können um sich bei ´ner Fahrschule anzumelden - oder seh´ich das falsch )
ich denke für das leben in deutschland ist der besitz des führerscheins nicht unbedingt zwingend nötig. du kannst auch mit dem guagua fahren oder laufen. obwohl eigene mobilität selbstverständlich die lebensqualität steigert. dennoch gibt es für neu zugereiste wohl erstmal andere prioritäten!
wer aber ohne jegliche sprachkenntnisse durch deutschland wandelt, schlittert nicht selten früher oder später im sozialsystem herum. viele neue ausländische mitbürger werden geschieden, noch bevor sie richtig deutsch können. nicht zuletzt deswegen, weil sie mit ihrem esposo zu hause nur spanisch quatschen!
geschieden, alleine ohne arbeit - geld hängen sie auf dem sozialamt, beziehen stütze und langweilen sich, kommen womöglich auf dumme gedanken. denn ohne deutsch keine arbeit. ohne arbeit kein geld. der kreislauf wird nie mehr unterbrochen wenn sie nicht von jemandem das geld bekommen um deutsch kurse zu besuchen mit neuer chance auf soziale besserung. (vorausgesetzt der eigene wille ist da. doch den könnte man schon beim frühen deutschlernen in Cuba erkennen!) entweder wieder geld vom amt für schule oder sie suchen sich einen novio dem die süße dann die liebe einredet damit der das nötigste "auf sich nimmt." wenn dies einmal funktioniert wird die süße für den rest ihres leben vom hombre abhängig bleiben.
eine alte "gewohnheit" zeichnet sich ab, die mir aus irgend einem land schon bekannt vorkommt...
viele deutsche wissen eigentlich garnicht, was sie einer cubana antun wenn sie die püppie aus einer laune heraus nach deutschland locken. die süße aufgrund mentalitätsproblemen nicht in deutschland klarkommt, geschieden wird und sich hier alleine durch den urwald der glitzernden beamtenwelt schlagen muß. kein wunder das bei vielen cubanas das heimweh nach Cuba niemals aufhört.
ich denke wenn nicht schon in Cuba ihr eiserner wille erkennbar ist, das ein/e cubano/a hier auch notfalls alleine klarkommt sollte man die finger davon lassen sie herzuschleifen.
- aus liebe!!
Zitat von George1
Is ja alles richtig - aber trotzdem erschließt sich mir immer noch nicht so ganz warum ich bevor ich nach Dtl. einreisen darf die Landessprache sprechen muß um dann hinterher einen Sprach- und Integrationskurs besuchen muß ( man muß doch auch nicht zwingend Autofahren können um sich bei ´ner Fahrschule anzumelden - oder seh´ich das falsch )
sehe ich auch so. Meine Frau kam 1972 nach (Ost)deutschland, hatte nur Schulsprachkenntnisse.
Und nun kann sie bereits bis 10 auf deutsch zählen
Nee, ernsthaft: eine Sprache lernt man meiner Meinung nach nur dort sehr gut, wo sie auch gesprochen wird und da ist es gar nicht gut, daß hier, z.B. in Leipzig Ausländerghettos geschaffen werden sollten. (Von den Behörden gelenkt) Es stand in der Zeitung, daß im Osten der Stadt eine Art "China-Town" entstehen soll
Nun, Ausnahmen bestätigen eigentlich auch immer die Regel bezüglich der Sprache. Nicht jedem ist die Gnade gegeben sich in anderen Idiomen zu artikulieren.
Zitat von el carino
ich denke wenn nicht schon in Cuba ihr eiserner wille erkennbar ist, das ein/e cubano/a hier auch notfalls alleine klarkommt sollte man die finger davon lassen sie herzuschleifen.
Ist das nicht gerade das , was man den cubana(o)s hier immer als sooooooo verwerflich vorwirft - wenn sie plötzlich in Dtl heimisch geworden anfangen Ihr Leben ohne den deutschen LK zu leben .
el carino
(
gelöscht
)
#83 RE: Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
In Antwort auf:
Ist das nicht gerade das , was man den cubana(o)s hier immer als sooooooo verwerflich vorwirft - wenn sie plötzlich in Dtl heimisch geworden anfangen Ihr Leben ohne den deutschen LK zu leben .
natürlich ist es besser wenn sie auf ewig mit ihrem hombre zusammen bleibt. das ist doch eigentlich das ziel von jedem.
nur wenn es, wie so oft in die hose geht trennt sich die spreu vom weizen. wer kommt dann ohne hombre aus und welche chica schafft es nicht. für diese eventuelle traurigkeit sind eben sprachkenntnisse, arbeit und eine möglichst gute kompatiblität mit der deutschen mentalität von unschätzbarem vorteil.
Soweit ich gehörte habe wird den Cubis nun schon auf der Botschaft gesagt, dass das Interview in deutsch gehalten wird.
Ich finde es so falsch auch nicht, denn wer schon mit sprachlichen Vorkenntnissen in ein Land reisst, lernt wesentlich schneller die Sprache, als wenn man absolut gar nichts kann. Das fördert also die Immigration und hilft somit auch Deutschland, denn ohne Sprache, siehts auch schlecht mit Ar beit aus - und so werden jene früher oder später evtl vom Staat ernährt.
Meine Frau spricht sehr gut Deutsch, ist fahig
alles allein zu Organisieren und hat Deutsche Freundinnen.
Für den Deutschen Pass zu bekommen soll sie jetzt
aber noch mal 300 Std.die Schulbank drücken.
Vor 4 Jahren hat sie einen VHS Kursus mit 246 Std absolviert,
als Klassenbeste!
Klar,deutsche Sprache ist Wünschenswert und wichtig.
Aber muß der Amtschimmel immer gleich nach allen Seiten
treten?
(
Gast
)
#88 RE: Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
in der gesamten presse und tv sehe und lese ich nix über dieses gesetz, das wohl offensichtlich gegen das gg verstösst.
nur im internet liesst man darüber, weil der schatzi jetzt nicht kommen kann. schon seltsam.
analphabeten und bewohner der barrios bleiben wohl jetzt überwiegend draussen. oder sie heiraten einen spanier :-) aber die sind schlauer als die deutschen und fallen nicht so leicht auf die sanki-masche herein.
#89 RE: Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
Zitat von yonose
an dieser sache sieht man mal wieder, wie unwichtig doch die ganzen sankipanki-bräute und puta-kasper sind.
in der gesamten presse und tv sehe und lese ich nix über dieses gesetz, das wohl offensichtlich gegen das gg verstösst.
nur im internet liesst man darüber, weil der schatzi jetzt nicht kommen kann. schon seltsam.
analphabeten und bewohner der barrios bleiben wohl jetzt überwiegend draussen. oder sie heiraten einen spanier :-) aber die sind schlauer als die deutschen und fallen nicht so leicht auf die sanki-masche herein.
Hart formuliert, aber zutreffend.
George1 schrieb:
In Antwort auf:
Damit geht doch das Elend schon wieder los .
Wie genau deffinieren sich den "einfachste deutsche Sprachkenntnisse" überhaupt.
Reicht da "Ja" und "Nein" oder muß man ein Bier bestellen können oder "Abseits" erlären - nix genaues weis man nicht
Doch natürlich, weiß man das genau:
Unter einfachen Deutschkenntnissen werden Kenntnisse der deutschen Sprache auf der Kompetenzstufe A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen verstanden. Dazu gehört, dass er vertraute, alltägliche Ausdrücke und einfache Sätze verstehen und verwenden kann. Der/Die Partner/in sollte sich und andere vorstellen und Fragen zur Person stellen und beantworten können – z. B. wo er wohnt oder welche Leute er kennt. Auch sollte er um alltägliche Dinge bitten und sich dafür bedanken können. Das alles natürlich nur unter der Voraussetzung, dass die Gesprächspartner deutlich sprechen und bereit sind zu helfen. Besonders wichtig ist also, dass sich der antragstellende Ehepartner über vertraute Themen unterhalten kann, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen; er sollte aber auch schon
ein wenig auf Deutsch schreiben können, z.B. auf Formularen in Hotels Name, Adresse,Nationalität usw. eintragen können.
Und gleich im Vorausgriff auf die Frage, wie denn der Nachweis eben dieser beschriebenen einfachen Deutschkenntnisse stattfindet:
Bei der Beantragung des Visums für den Ehegattennachzug in der deutschen Botschaft sind die Sprachkenntnisse grundsätzlich dadurch nachzuweisen, dass den Antragsunterlagen ein Zertifikat des deutschen Kulturinstituts Goethe-Institut über die Sprachprüfung A 1 "Start Deutsch 1" beigefügt wird. Sollte in dem Land des Ehepartners diese Sprachprüfung bzw. eine ihr gleichzusetzende Sprachprüfung nicht angeboten werden müssen die Deutschkenntnisse - soweit ein solches Zertifikat nicht vorliegt -bei Antragstellung gegenüber der Botschaft in einem zu protokollierenden Gespräch nachgewiesen werden. Die deutschen Botschaften wenden hierbei die selben Kriterien an, die für die Ablegung der Sprachprüfung A 1 "Start Deutsch 1" angewendet werden. Es ist unerheblich, wie die erforderlichen Deutschkenntnisse erworben werden.
P.
also wenn ich mir das ganzen Antworten hier so ansehe, verstehe ich das nicht so ganz.
Mit Sicherheit ist diese neue Verordnung nicht gesetzeskonform.
Wenn ich davon betroffen wäre, würde ich dagegen klagen und meiner Meinung nach mit sehr
grossen Erfolgsaussichten.
Nur mal so angedacht: z.B. ich komme aus Latinoamerica, bin Deutscher, mit deutschem Pass,
spreche aber kein Deutsch, weshalb auch immer und will dann meine Frau nach Deutschland
holen und das soll dann daran scheitern weil sie kein Deutsch spricht?????
Die Botschaft möchte ich sehen, die das verwehrt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Novellierung, ohne Änderungen,
lange Bestand hat.
Zitat von Sharky
also wenn ich mir das ganzen Antworten hier so ansehe, verstehe ich das nicht so ganz.
Mit Sicherheit ist diese neue Verordnung nicht gesetzeskonform.
Wenn ich davon betroffen wäre, würde ich dagegen klagen und meiner Meinung nach mit sehr
grossen Erfolgsaussichten.
Nur mal so angedacht: z.B. ich komme aus Latinoamerica, bin Deutscher, mit deutschem Pass,
spreche aber kein Deutsch, weshalb auch immer und will dann meine Frau nach Deutschland
holen und das soll dann daran scheitern weil sie kein Deutsch spricht?????
Die Botschaft möchte ich sehen, die das verwehrt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Novellierung, ohne Änderungen,
lange Bestand hat.
Eine Freundin meiner Frau hat im März den Deutschen Pass beantragt.
Jetzt hat sie ihn bekommen.Sie spricht fast kein Deutsch.
Meine Frau hat im August beantragt,spricht gut Deutsch und soll jetzt
erstmal noch ca.300 Std.Kursus machen.
Sharky schrieb:
In Antwort auf:
Mit Sicherheit ist diese neue Verordnung nicht gesetzeskonform.
Es geht um ein Gesetz, nicht um eine Verordnung...
In Antwort auf:
Wenn ich davon betroffen wäre, würde ich dagegen klagen und meiner Meinung nach mit sehr
grossen Erfolgsaussichten.
Das setzt voraus, dass eines Deiner Rechte durch das Gesetz verletzt bzw. betroffen ist
An welches Recht hattest Du denn dabei gedacht
pitty
#94 RE: Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
#95 RE: Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
#97 RE: Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
Zitat von pitty
Art. 6 Absatz I 1.Variante GG schützt die Ehe,
also auch das eheliche Zusammenleben, aber dieses
wird ja durch das Gesetz nicht verboten oder
Verboten nicht, aber behindert.
Eine Argumentation in der Gesetzesbegründung war, bin jetzt zu faul die Quelle zu suchen, dass dieser GG-Artikel ja nicht besagt, dass die Ehe in Deutschland zu führen ist. Diese Auslegung halte ich aber für seeehr gewagt.
ElHombreBlanco schrieb:
In Antwort auf:
Eine Argumentation in der Gesetzesbegründung war,.., dass dieser GG-Artikel ja nicht besagt, dass die Ehe in Deutschland zu führen ist. Diese Auslegung halte ich aber für seeehr gewagt.
Naja, das ist deshalb nicht gewagt, weil das BVerfG dies bereits ausdrücklich so erklärt hat:
"...Ein Eingriff in das durch Art. 6 Abs. 1 GG verbürgte Recht auf eheliches und familiäres Zusammenleben könnte in der Versagung eines weiteren Aufenthalts indessen dann erblickt werden, wenn Art. 6 Abs. 1 GG für ausländische Ehegatten und Familienmitglieder einen grundrechtlichen Anspruch auf Einreise und Aufenthalt zwecks Nachzugs zu ihren im Bundesgebiet lebenden ausländischen Angehörigen begründete.
Wortlaut, Entstehungsgeschichte sowie Sinn und Zweck des Art. 6 Abs. 1 GG geben für einen solchen Anspruch jedoch nichts her. Zudem wäre die gegenteilige Auffassung mit Art. 11 GG und mit Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG schwerlich zu vereinbaren. Art. 11 GG verbürgt das Recht auf Zugang zum und Aufenthalt im Bundesgebiet nur deutschen Staatsangehörigen. Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG gewährt seinen Schutz nur politisch Verfolgten. Aus anderen Normen der Verfassung kann ohne das Vorliegen besonderer Anhaltspunkte ein Anspruch auf Einreise und Aufenthalt nicht hergeleitet werden. Art. 6 Abs. 1 GG enthält solche Anhaltspunkte ebensowenig wie vergleichbare Grundrechtsverbürgungen.... Das Grundgesetz überantwortet es vielmehr weitgehend der gesetzgebenden und der vollziehenden Gewalt festzulegen, in welcher Zahl und unter welchen Voraussetzungen Fremden der Zugang zum Bundesgebiet ermöglicht wird. ... In dem von ihm gesteckten weiten Rahmen obliegt es der Entscheidung der Legislative und - in den von dieser zulässigerweise gezogenen Grenzen - der Exekutive, ob und bei welchem Anteil Nichtdeutscher an der Gesamtbevölkerung die Zuwanderung von Ausländern ins Bundesgebiet begrenzt wird oder ob und bis zu welchem Umfang eine solche Zuwanderung geduldet oder gefördert wird; ..."
BVerfGE 76, 1 siehe Randziffer 125
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv076001.html
Pitty
#99 RE: Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
Zitat von pitty
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv076001.html
Boa ey, 'ne schweizer Quelle für deutsche Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen.
(
Gast
)
#100 RE: Bundestag ändert Zuwanderungsrecht
In Antwort auf:
...Gesetz, Verordnung, Novelierung,
dass ist doch Wortklauberei...
Nein, ist es deshalb nicht, weil die Regierung normalerweise nicht von sich aus
Grundrechte ( hier Art. 6 Abs. I GG) per Verordnung einschränken darf.
Dies darf nur das Parlament also der Bundestag.
Das bedeutet, wenn Du meinst, eines Deiner Grundrechte ist eingeschränkt, muss dies
immer auf ein Gesetz des Parlaments und nicht lediglich auf eine Verordnung der Regierung zurückzuführen sein. Aus diesem Grund war hier der Unterschied von Gesetz und Verordnung von Belang.
pitty
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