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Visa für mehrfache Einreise nach D
Eine Frage an die Visaspezialisten. Meine Suegra erhielt jetzt nach mehreren Einreisen ein mehrjähriges Visum, d. h. wir schließen jeweils nur KV ab und müssen nicht mehr bei der deutschen ABH und Botschaft aufschlagen. Soweit sogut. Mir ist die maximale Aufenthaltsdauer innerhalb eines Jahres auch klar, 180 Tage innerhalb des Kalenderjahres. A b e r es gibt da irgendeine Berechnungsformel mit 90 Tagen innerhalb 6 Monaten die es zusätzlich zu beachten gilt. Ein im Internet verfügbarer Rechner hat mir nicht wirklich Klarheit verschafft.
Konkretes Beispiel, sie reist dieses Jahr erstmals am 19.05. ein, fliegt ca. am 15./16.08 zurück, hat dann 90 Tage von den 180 verbraucht, wann dürfte sie aber frühestens wieder einreisen bzgl. dieser 90 Tage in 6 Monaten? Kennt sich da jemand wirklich gut aus?
Ja Danke. Von der Botschaft wurde ein erläuternder Schriftsatz beigegeben. Also zu den Zeiten etc. Dabei wird noch jeweiliger Abschluss der Krankenversicherung vorgeschrieben. Von der Notwendigkeit des Mitführens einer Verpflichtungserklärung seitens des Reisenden steht nichts drin
#5 RE: Visa für mehrfache Einreise nach D
Da hat doch ein Einlader in FF/M bei der Einreise seiner Kubana etwas stress gehabt, bzw. sie.
Dies war 2011
Es wurde nach Geldmitteln und der Verpflichtungserklärung gefragt.
G.s.d. war er im Flughafen anwesend und wurde ausgerufen.
Kannst du im Nachbarforum bei "Visumsverfahren" an der Grenze nachlesen.
.
Viel tiefer vorkommende Notiz:
Verstanden haben die Grenzpolizisten den Sinn der Verpflichtungserklärung aber offenbar nicht. Sie folgen weiterhin ihren Phantasien der „Visumerschleichung“, obwohl die Kubanerin mit der Vorlage ihrer Dokumente bereits die Sinnlosigkeit der Fragerei aufzeigte und ihnen damit weitere Blamagen erspart hätte. Trotzdem muss sie weiterhin der Grund endlosen Gegockels der beteiligten "Visaexperten" gewesen sein. Denn: Wäre sie nicht so attraktiv und auch in kritischen Momenten äußerst ruhig, aufmerksam und gelassen, hätte man sie wohl nicht 2 Stunden aufgehalten und sofort ziehen lassen.
++++
Glückwunsch an Dr.Zamenhof.
Danke Jan für die nette Anekdote, kenne aber weder Dr. Samenhof noch das Nachbarforum.
Bei mir ist die hübschere ja auch schon lang da, geht um die Suegra die schon 4 mal zu Besuch war und zu meiner Überraschung jetzt ohne Nachfrage ein mehrjähriges Visum gekoppelt an die Passgültigkeit erhielt. Bei den bisherigen Einreisen war sie der Erzählung zufolge nicht interressant genug für weitergehende Kontrollen. Mit den Unterlagen erhielt sie ein Schriftstück der Botschaft das auf die selber einzuhaltenden Höchstreisedauern und das Abschließen und Mitführen einer Reisekrankenversicherung hinweist.
Ein User schrieb nun das trotzdem das Einladungsprozedere bei der ABH zu machen ist, mag ja sein aber weder wird das von der Behörde erwähnt noch macht dann die Erleichterung Sinn.
Zitat von MarionS im Beitrag #6
Hatten wir doch schon mal im Forum - die Verpflichtungserklärung sollte man wenigstens in Kopie bei sich führen. Steht auch unter den Bestimmungen für die jeweiligen Visa beim Auswärtigen Amt
Was soll das denn; es soll ja Länder geben, die im 21. Jhd. ihre Bürokratie elektronisch erledigen. (Hört sich sicherlich verrückt in Neuland!) Da gibts dann nur ne Nummer, ob die Beamten damit was anfangen können, bezweifle ich.
Danke für die Antwort, liebe Marion. Auch habe ich den Thread gefunden wo das schonmal (aber auch nicht abschließend)behandelt wurde. Die Sachbearbeiterin in Deutschland fragt wozu ich denn eine Verpflichtungserklärung benötige wenn das Visa bereits erteilt ist und sie zur Einreise in den gesamten Schengen-Raum berechtigt. Sie könnte ja theoretisch einfach mal einen Urlaub in z.Bsp. Spanien machen, also irgendein Schengen Land welches das deutsche Rechtskonstrukt der Verpflichtungserklärung so garnicht kennt. In den beliegenden Unterlagen wird wie ich ja schon schrieb nocheinmal auf die jeweiligen Höchstverweildauern und die Verpflichtung einer Krankenversicherung hingewiesen. Auch bei Nachschau finde ich keine Rechtsvorschrift zum Mitführen der Verpflichtungserklärung bei erteiltem mehrjährigem Visum. Vielleicht find ichs nur nicht, deshalb meine Frage wer es evtl. ganz genau weiß.
Zitat von Fulano im Beitrag #1
Konkretes Beispiel, sie reist dieses Jahr erstmals am 19.05. ein, fliegt ca. am 15./16.08 zurück, hat dann 90 Tage von den 180 verbraucht, wann dürfte sie aber frühestens wieder einreisen bzgl. dieser 90 Tage in 6 Monaten? Kennt sich da jemand wirklich gut aus?
Wenn sie am 19.05.2019 einreist, beginnen an diesem Tag die 180 Kalendertage, bis einschließlich 14.11.2019. Innerhalb dieses Zeitraums darf sie sich maximal 90 Tage in den Schengenstaaten aufhalten.
Wenn sie die 90 Tage am Stück in Anspruch nimmt, also vom 19.05. bis 16.08.2019 im Schengengebiet ist, muss sie sich die restlichen 90 Tage außerhalb der Schengenstaaten aufhalten und darf frühestens am 15.11. wieder einreisen.
Hier ein Schengenrechner: https://arasabbasi.github.io/SchengenSta...ator/index.html
Erklärung dazu: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/Y...?num=1550590037
Hier eine Erklärung von den deutschen Vertretungen in Russland (mit Excel-Rechner): https://germania.diplo.de/ru-de/vertretu.../90tage/1498944
Davon dass für weitere Reisen mit dem selben Visum weitere Verpflichtungserklärungen benötigt werden, habe ich noch nie gehört. Das glaube ich auch nicht. Die einmal für das Visum abgegebene Verpflichtungserklärung gilt ja ohnehin 5 Jahre, schon allein wegen der Nachhaftung.
Allerdings muss für die weiteren Reisen eine gültige Reisekrankenversicherung vorhanden sein und die Bundespolizei fragt dann auch gern mal danach.
Danke @juan72! Die Rechnung bzgl. der Aufenthalte ist ja simpel wenn bei jeder Reise quasi ausgeschöpft wird. 90 Tage hier, 90 Tage wieder daheim, schwierig wird die Rechnerei nur wenn mehrere kürzere Reisen erfolgen. Bezüglich der Verpflichtungserklärung erklärt "meine" ABH das diese nicht erforderlich sei, ein Visum ist ein Visum. Erläutert wird im Begleitschreiben in deutsch und spanisch Begrenzung der Aufenthaltsdauer und RKV-Nachweis. Damit für mich erledigt!
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