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Auswärtiges Amt verschärft Visa-Regeln
#1 Auswärtiges Amt verschärft Visa-Regeln
Auswärtiges Amt verschärft Visa-Regeln
Diplomaten reagieren auf Skandale - Bei Zweifeln an Rückkehrwilligkeit der Antragsteller wird Einreise verboten
Berlin - Das Auswärtige Amt (AA) will die Einreisebestimmungen nach Deutschland verschärfen. Die neue Leitlinie solle den nach dem früheren Staatsminister Ludger Volmer (Grüne) benannten "Volmer-Erlaß" ersetzen. Im "Volmer-Erlaß" vom 3. März 2000 hatte der damalige Staatsminister alle deutschen Visumstellen weltweit angewiesen, in Zweifelsfällen für die Reisefreiheit zu entscheiden. Damit reagiert das Außenministerium auf eine Reihe von Skandalen an deutschen Botschaften. Wie die WELT zuvor aufgedeckt hatte, ist es an einigen von ihnen zu zahlreichen Unregelmäßigkeiten bei der Erteilung von Visa gekommen.
Künftig sollen die deutschen Botschaften und Konsulate nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" per Erlaß dazu verpflichtet werden, schon bei Anhaltspunkten für einen möglichen Visum-Mißbrauch die Erteilung zu verweigern. "Wenn Zweifel bestehen, daß der Antragsteller nach seinem Besuch in Deutschland wieder zurückkehren möchte, wird ein Visum nicht erteilt", wird der Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Jürgen Chrobog, im "Spiegel" zitiert. Der "Chrobog-Erlaß" solle in den kommenden Wochen an alle diplomatischen Vertretungen verschickt und durch ein verbindliches Visum-Handbuch ergänzt werden, hieß es.
Mit einer sogenannten Einlader-Datei wolle die Bundesregierung zudem herausfinden, welche Firmen und Einzelpersonen in Deutschland viele Einladungen ausstellten und damit den Visum-Mißbrauch mutmaßlich begünstigten.
Nach Ansicht von Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) reicht diese Verschärfung der Visum-Bestimmungen nicht aus. "Die Visum-Erteilung muß so geändert werden, daß eine Einreise von terrorismusverdächtigen Personen definitiv ausgeschlossen ist", sagte Schönbohm in Potsdam. An die Adresse von Außenminister Joschka Fischer (Grüne) gewandt, fügte Schönbohm hinzu, es müsse sichergestellt werden, daß künftig kein Visum erteilt werden darf, solange die deutschen Sicherheitsbehörden nicht ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben.
Eine Serie von Pannen und Verfehlungen hat das Auswärtige Amt zu dieser Reform gezwungen. Wie die WELT berichtete, sind über die deutsche Botschaft in Kiew Tausende von Ukrainer mittels gefälschter Einladungen nach Deutschland gekommen. Dabei wurde besonders die - inzwischen eingestellte - sogenannte Reisebüroregelung zur illegalen Einreise genutzt: Ohne persönliche Vorsprache und ohne einen Bonitätsnachweis, zumeist allein auf der Basis erfundener "Urlaubsreisen", hatten viele von der deutschen Botschaft in Kiew Visa ausgestellt bekommen. Daß diese Menschen aus einem der ärmsten Länder Europas nicht drei Monate lang das Rheintal besichtigen, sondern sofort zur illegalen Arbeit abtauchen wollten, war Botschaftsangestellten schon früh aufgefallen.
Gleichwohl wurde die Praxis vom AA über Monate geduldet. Nicht nur illegale Arbeiter und Prostituierte gelangten so in den Schengen-Raum: Im Juli 2002 reiste ein Tschetschene nach Dresden. Er war in islamistischen Extremistenkreisen aktiv. Das Bundeskriminalamt wurde bereits im März 2002 vor diesem Mann gewarnt - Konsequenzen für die Visum-Erteilung hatte dies nicht. Drei Monate nach seiner Deutschlandreise war der Tschetschene an der blutigen Geiselnahme in einem Moskauer Musiktheater beteiligt, bei der 128 Menschen starben.
Inzwischen geraten nicht nur die Zustände an der deutschen Botschaft in Kiew in den Blick. Längst hat eine regierungsinterne Untersuchungsgruppe die Umstände um fragwürdig ausgestellte Visa in der deutschen Botschaft im albanischen Tirana untersuchen müssen. Nun ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft gegen drei Mitarbeiter des AA wegen des Verdachts der Bestechlichkeit. Sie sollen in Tirana Visa gegen Schmiergeldzahlungen ausgestellt haben. Die Visa wurden annulliert. DW
Artikel erschienen am Mo, 18. Oktober 2004, Die Welt
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