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Neu im Forum
Hi@all!
Zitat von Ralfw im Beitrag #25
dass Du nichts davon weisst, heisst noch lange nicht, dass dies nicht möglich ist, bzw. noch nie passiert ist
Dann berichte mal über reale Fälle!
Wenn Dir nichts bekannt ist...
Die Gefahr durch eine Trennung in Kuba Haus und Hof zu verlieren ist dagegen sehr real und
wurde hier im Forum unzählige mal besprochen.
joerg
Zitat von nico_030 im Beitrag #26
Hi@all!Zitat von Ralfw im Beitrag #25
dass Du nichts davon weisst, heisst noch lange nicht, dass dies nicht möglich ist, bzw. noch nie passiert ist
Dann berichte mal über reale Fälle!
Wenn Dir nichts bekannt ist...
schau doch mal z.B. mal unter:
http://www.brasil.diplo.de/contentblob/3...und_Verlust.pdf
dort steht unter "1. Erwerbsgründe":
1. Geburt
1.1 Abstammung von deutschem Vater, der mit der Kindesmutter im Zeitpunkt der Geburt des Kindes verheiratet war
oder
der mit der Kindesmutter im Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht verheiratet war, wenn das Kind nach dem 30.06.1993 geboren ist und ein nach den deutschen Gesetzen gültiges Vaterschaftsanerkenntnis vorliegt
das wäre dann der zweite Punkt oben. Vaterschaftsanerkenntnis muss ja offiziell in Cuba gemacht werden nach Deinem Ratschlag um die Aufenthaltsbewilligung zu kriegen. Das ganze dann zum Minrex, durch all die Beglaubigungsmühlen und dann ab zur Botschaft. Da brauch ich den Papa nicht dabeizuhaben, nicht einmal in der Urne.
Zitat von nico_030 im Beitrag #26
Die Gefahr durch eine Trennung in Kuba Haus und Hof zu verlieren ist dagegen sehr real und wurde hier im Forum unzählige mal besprochen.
das ist sicher so, daher muss jeder selber wissen wieweit er in Cuba etwas investieren möchte.
Der Fall mit dem deutschen Pass ist aber genauso real, da laut dem Merkblatt von der Deutschen Botschaft in Brasilien nun einmal gesetzlich so geregelt ist, ob es Dir passt oder nicht.
Bei einer Heirat habe ich immerhin die Möglichkeit mich scheiden zu lassen, bin ich einmal als Vater anerkannt, dann bin ich wohl meistens Vater auf Lebenszeit. Das mit dem Gentest stellst Du Dir etwas gar einfach vor, speziell nachdem man sich ja um eine Anerkennung bemüht hat.
Ich finde den Vorschlag doch eher "für die Tonne"
Vor 4 jahren habe ich einen Deutsch Cubaner geholfen den Pass
zu bekommen.
Das ganze ging relativ schmerzlos über die Bühne hätte aber ohne seinen
in Deutschland lebenden Vater nicht geklappt.
Der wollte zwar keinen Kontakt mit ihm war aber immerhin so anständig uns
Geburts und Sterbebescheinigungen seiner Eltern zu schicken,die wurden nämlich
auch verlangt.
Ralf hat Recht! Nebenbei wie unglaublich asozial das unehliche Kinder nicht anerkannt werden wenn sie vor 1993 geboren worden sind? Haben wir 1920?
Ich kenn den Fall eines jungen Argentiniers der ganz selbständig einen Deutschen Pass bekommen hat weil sei Opa deutscher war. Als er in der deutschen Botschaft in BA war um ein Studentenvisum zu beantragen hat die Mitarbeiterin ihn gefragt ob er nicht direkt lieber einen Deutschen Pass haben möchte. Denn wenn sein Opa deutscher war, dann war es auch sein Vater und somit er.
Ende der 70er jobbte ich in einem Spanischen Restaurant, Mallorca Grill, lol
da war ein junger Mann aus Kolumbien, sprach kein Deutsch.
Ich konnte schon etwas Spanisch Wußte was eine Paella war.
Er reiste aus Kolumbien nach Madrid, hatte die Geburtsurkunde seines Vaters mit.
Papa in der Tschechei geboren, war deswegen Deutscher, geflüchtet in den 40er Jahren. Müsste doch eigentlich Ösi sein?
Chico bekam in Madrid sofort einen Deutschen Pass. Konnte in Berlin arbeiten, war ja Deutscher.
Hilfsarbeiter-Topfwäscher damals.
Hi@all!
Zitat von Ralfw im Beitrag #27
1.1 Abstammung von deutschem Vater, der mit der Kindesmutter im Zeitpunkt der Geburt des Kindes verheiratet war
oder
der mit der Kindesmutter im Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht verheiratet war, wenn das Kind nach dem 30.06.1993 geboren ist und ein nach den deutschen Gesetzen gültiges Vaterschaftsanerkenntnis vorliegt
joerg
Zitat von nico_030 im Beitrag #32
Hi@all!Zitat von Ralfw im Beitrag #27
1.1 Abstammung von deutschem Vater, der mit der Kindesmutter im Zeitpunkt der Geburt des Kindes verheiratet war
oder
der mit der Kindesmutter im Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht verheiratet war, wenn das Kind nach dem 30.06.1993 geboren ist und ein nach den deutschen Gesetzen gültiges Vaterschaftsanerkenntnis vorliegt
joerg
Das wäre dann eine beglaubigte und übersetze kubanische Vaterschaftsurkunde.
Zitat von Timo im Beitrag #33
Das wäre dann eine beglaubigte und übersetze kubanische Vaterschaftsurkunde.
sehe ich auch so, ist genau der "Gang durch's Minrex" wie für alle Dokumente die die Botschaft benötigt:
Neu im Forum (2)
nico_030
(
gelöscht
)
#35 RE: Neu im Forum
Hi@all!
Es geht hier nicht um "Recht haben"!
Welche der beiden Optionen Heirat oder "eigenes" Kind
ermöglichen Dir in Kuba den möglichst gefahrlosen Zugang zur Residente Permanente
und den Kauf von Immoblilien/ Auto/ Moto usw. ohne die permanente Gefahr das deine
Liebste Dich vor dir Tür setzt, dich von deinem "Eigentum" befreit
und vielleicht noch für den den Widerruf deiner Aufenthaltsbewilligung sorgt.
Ich bin überzeugt das die die Kind-Variante weniger Risiko beeinhaltet.
Die Beispiele mit den erwachsenen Kindern von Deutschen sind ja wohl Risikolos
da die wohl kaum Unterhalt beantragen können/werden. Außerdem sind dann inzwischen
mindestens 18 sorgenfreie Jahre vergangen.
joerg
Zitat von nico_030 im Beitrag #35
Es geht hier nicht um "Recht haben"!
es ging doch im letzten Teil darum, ob das Kind sich dann auch den deutschen Pass organisieren kann wenn "Papa" dies nicht möchte; und die Antwort ist "ja", sobald "Papa" als Vater in Cuba im Zivilstandsregister eingetragen ist.
womit die Aussage
Zitat von nico_030 im Beitrag #23
Pass gibt es nur wenn der deutsche Eltern Part mit auf der Botschaft erscheint.
nicht korrekt ist.
wenn ich schon eine Risikobetrachtung mache, dann sollte ich die doch ausgehend von korrekten Annahmen machen.
Hi@all!
Zitat von nico_030 im Beitrag #6Zitat von cardenas im Beitrag #4
Dir ist aber schon klar das Einwanderung nach Cuba nur
nur mit einer Heirat klappt?
Was allerdings das kleinste problem ist.
Von einer Heirat kann ich Dir nur dringend abraten.
Es gibt das Dauer Aufenthalts Recht auch für Dich wenn Du ein
kubanisches Kind hast. Schwangere Lärchen laufen da überall herum.
Für 20 CUC mtl. sind die auch sehr gerne bereit dich als Erzeuger anzugeben.
Eigentlich war das der Aufhänger.
joerg
Zitat von nico_030 im Beitrag #35
Die Beispiele mit den erwachsenen Kindern von Deutschen sind ja wohl Risikolos
da die wohl kaum Unterhalt beantragen können/werden. Außerdem sind dann inzwischen
mindestens 18 sorgenfreie Jahre vergangen.
ausser die Mutter sorgt vorher für Stimmung und beantragt den deutschen Pass für das Kind um dann so richtig loszulegen.
Hi@all!
Zitat von Ralfw im Beitrag #38Zitat von nico_030 im Beitrag #35
Die Beispiele mit den erwachsenen Kindern von Deutschen sind ja wohl Risikolos
da die wohl kaum Unterhalt beantragen können/werden. Außerdem sind dann inzwischen
mindestens 18 sorgenfreie Jahre vergangen.
ausser die Mutter sorgt vorher für Stimmung und beantragt den deutschen Pass für das Kind um dann so richtig loszulegen.
Was bitte will sie machen das es an dein Kubanisches Haus/Auto/Moto/Residente/Negocio geht?
joerg
WOW, da muss uns Deutschen ein Schweizer die deutschen Möglichkeiten/Gesetze erklären.
Grüezi und Merci Ralfw.
.
Zitat von nico_030 im Beitrag #39
Was bitte will sie machen das es an dein Kubanisches Haus/Auto/Moto/Residente/Negocio geht?
z.B. an die deutsche Rente so wegen Unterhalt. Irgendwo und irgendwann wird sich vielleicht eine Privatschule auffinden lassen für die dann Papa die Gebühren zahlen darf. und da gibt es durchaus noch weitere Szenarien; wer sagt mir wie es in Cuba in 10 Jahren funktioniert. Das Risiko in 10-15 Jahren mit abgesägten Hosen dazustehen und laufende Kosten für ein Kind zu haben mit dem ich nichts am Hut habe wäre mir zu gross. Aber jeder auf seine Art. Ich ziehe es vor mit einer Cubine verheiratet zu sein, Du findest den Weg über "Papa-sein-von-fremden-Samenspendern-erzeugten-Kindern-die-aber-durchgriff-auf-mich-in-Deutschland-haben-könnten" als die bessere Option. So hat es für alle etwas, einzig dass ich niemanden den Ratschlag gebe sich ins Unglück zu stürzen.
Zitat von Ralfw im Beitrag #36
es ging doch im letzten Teil darum, ob das Kind sich dann auch den deutschen Pass organisieren kann wenn "Papa" dies nicht möchte; und die Antwort ist "ja", sobald "Papa" als Vater in Cuba im Zivilstandsregister eingetragen ist.
womit die AussageZitat von nico_030 im Beitrag #23
Pass gibt es nur wenn der deutsche Eltern Part mit auf der Botschaft erscheint.
nicht korrekt ist.
Ich glaube, du bist mir dieser Behauptung total im Irrtum! Das Kind kann im kubanischen Register, also auch im Kinderausweis (tarjeta de menores,) den deutschen Vatersnamen führen, aber der Vater muss das Kind offiziell als solchen anerkannt haben. Dazu müssen beide Elternteile in der deutschen Botschaft erscheinen und u.a. auch den für den deutschen Pass notwendigen Familiennamen des Kindes festlegen (i.d.R. wird angeraten, den gleichen Famienname wie in Kuba üblich zu verwenden). Also erstmal kommt die Vaterschaftsanerkennung, und wenn dies durch ist, kann der Pass ausgestellt werden.
Anerkennungsverfahren und Passantrag geschieht gleichzeitig (letzteres sofern von beiden Elternteilen gewünscht.
Du darfst nicht vergessen, dass sofort bei Geburt des Kinden schon der kubanische Familienname für das Geburtenregister auf der Basis der Aussage der Kindesmutter festgelegt wird. Die kann locker einen Deutschen als Kindesvater angeben, aber die Anerkennung als solche für die deutschen Behörden geschieht nunmal mittels des Erscheinens des Vaters auf dem deutschen Konsulat und wird dann an das Standesamt Mitte Berlin weitergereicht. Wenn diese Behörde den Antrag bestätigt, wird dann seitens der Botschaft automatisch der Pass ausgestellt.
Das mag in der Schweiz anders gehabdhabt werden, aber wir Deutschen haben unsere eigenen Gesetze.
Gruß
kdl
Dann muss aber die Vaterschaft auch anerkannt worden sein. Stell dir mal vor, eine Kubanerin gibt bei Geburt des Kindes einen Deutschen als Kindesvater an. der vermeintliche Vater ist aber dabei nicht anwesend, und vielleicht erfährt er davon auch nie. Glaubst du wirklich, die deutschen Behörden stellen einen Reisepass nur auf der Grundlage der Aussage der Mutter aus, zumal, wenn das Kind in Deutschkand nicht anerkannt ist?
Gruß
kdl
Die Stempel vom Minrex bestätigen aber nicht die Vaterschaftsanerkennung vor den deutschen Behörden. Ich habe inzwischen mehrere Vaterschaftsanerkennungen bei der deutschen Botschaft in Havanna "begleitet" und weiß, wie die ticken.
Aber wie auch immer, wird das Anerkennungsverfahren nach Deutschland weitergereicht und der Vater, sofern er nicht bei der deutschen Botschaft persönlich erschienen ist, um Bestätigung der Vaterschaft gebeten, ohne diese läuft da nix.
Gruß
kdl
Zitat von kdl im Beitrag #42
Ich glaube, du bist mir dieser Behauptung total im Irrtum!
Du gehst von einer anderen Annahme aus. Die Idee von Nico ist ja, dass Kind anerkennen zu lassen um die Niederlassung in Cuba zu erhalten. D.h. beim Erhalt der Niederlassung ist die Vaterschaftsanerkennung bereits passiert. D.h. er ist von den kubanischen Behörden als Vater im Zivilstandsregister eingetragen. D.h. das KInd ist anerkannt:
Zitat von kdl im Beitrag #42
aber der Vater muss das Kind offiziell als solchen anerkannt haben.
ist ja passiert um die Niederlassung zu erhalten. Wenn nun die Botschaft die beglaubigten Dokumente aus dem cubanischen Zivilstandsregister akzeptiert, dann hat er das Malheur. Und er hat das Kind ja anerkannt, d.h. es ist nicht einfach eine Aussage der Mutter des Kindes, sondern ein Papier welches auch er Unterschrieben hat.
Zitat von kdl im Beitrag #46
Die Stempel vom Minrex bestätigen aber nicht die Vaterschaftsanerkennung vor den deutschen Behörden. Ich habe inzwischen mehrere Vaterschaftsanerkennungen bei der deutschen Botschaft in Havanna "begleitet" und weiß, wie die ticken.
Aber wie auch immer, wird das Anerkennungsverfahren nach Deutschland weitergereicht und der Vater, sofern er nicht bei der deutschen Botschaft persönlich erschienen ist, um Bestätigung der Vaterschaft gebeten, ohne diese läuft da nix.
Gruß
kdl
und wenn der Vater abhaut oder verstirbt? das muss ja auch vorgesehen sein, da dies sonst den gesetzlichen Grundlagen widerspricht.
Zitat von kdl im Beitrag #44
Dann muss aber die Vaterschaft auch anerkannt worden sein. Stell dir mal vor, eine Kubanerin gibt bei Geburt des Kindes einen Deutschen als Kindesvater an. der vermeintliche Vater ist aber dabei nicht anwesend, und vielleicht erfährt er davon auch nie. Glaubst du wirklich, die deutschen Behörden stellen einen Reisepass nur auf der Grundlage der Aussage der Mutter aus, zumal, wenn das Kind in Deutschkand nicht anerkannt ist?
Gruß
kdl
ist ja auch nach diesem Szenario, sonst bekäme Yuma ja die Aufenthaltsbewilligung nicht.
es ist mir schon klar, dass dies dann noch ein langer Prozess ist welcher via Deutschland läuft. Es ist ja nicht die Botschaft welche die Staatsbürgerschaften "verteilt". Aber grundsätzlich hat der Nachwuchs ein Anrecht drauf, wenn Papa irgendwo offiziell bei den zuständigen Behörden bestätigt hat, dass das Kind von ihm ist.
Zitat von kdl im Beitrag #21Zitat von Hubert K im Beitrag #19
Die Idee war wohl eher ein schon gezeugtes Kind als das eigene anzuerkennen...
Wie soll das funktionieren? Da müsste ja der eigentliche Kindesvater auch noch mitspielen, sofern es einen gibt, der in der Geburtsurkunde mit seinem Familiennamen vermerkt ist. Und dann wird's richtig teuer. Und das geht auch nur in den ersten 6 Monaten nach Geburt des Kindes (Vaterschaftsanfechtung).
Gruß
kdl
Meines Wissens (auf Nachfrage bei Cubanas), muss die Mutetr den Vater bei geburt nicht angeben (wie auch wenn der einzige Namen den sie sich gemerkt hat my Amor ist ;-) )
In diesem Falle sei eine Anerkennung relativ unproblematisch möglich. (wurde auch im Forum schon diskutiert)
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