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Visum mit Sprachtest oder ohne?
Zitat von el prieto im Beitrag #100
Ich finde Deine These auch nicht steil, hdn - ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen und behaupten, dass es mit dem Interesse am Partner (nicht zu verwechseln mit dem Interesse an seinem relativen Wohlstand) und auch mit der Liebe nicht weit her sein kann.
Was natürlich im Umkehrschluß auch bedeutet, das Yuma, der nicht bereit ist die Sprache seiner Partnerin zu erlernen eher an fremdländischen Körperöffnungen als ein realer Liebe und einer dauerhaften Beziehung inkl. Familenanschlß interessiert ist.
Ich stell das jetzt so völlig unkommentiert einfach mal in den Raum.
Zitat von Flipper20 im Beitrag #79
Was geht es den deutschen Staat an, wen ich heirate und welche Sprache mein Partner spricht?
Und wie ich mich mit dem unterhalte, geht ihn genauso wenig an.
Aber wann und wie mein Partner dann die Sprache lernt, hat uns niemand vorzuschreiben !!!!
Wen du heiratest und wie du mit deinem Partner sprichst, geht den Staat nichts an. Wer hier leben will, das geht den Staat sehr wohl etwas an.
Solange ein gesellschaftliches Interesse am Sprachtest besteht, halte ich ihn für gerechtfertigt.
Wie dein Partner die Sprache lernt, ist auch nicht vorgeschrieben. Ob er im Ausland Deutsch beim Goethe-Institut oder durch reines Selbststudium mit Büchern und CDs oder im Kasperletheater lernt, interessiert den Staat nicht, nur dass er Deutsch lernt.
Hier in Deutschland wird das "Wie" de facto auch nicht vorgeschrieben. Es gibt zwar ggf. eine Verpflichtung zum Integrationskurs, aber dein Partner kann auch anders Deutsch lernen und muss dann nur noch zur Prüfung gehen. Der Integrationskurs ist damit nur ein freundliches Angebot zum Deutsch lernen.
Zitat von Flipper20 im Beitrag #79
Warum traut man den Leuten nicht zu, die Notwendigkeit der Sprache für das tägliche Leben selbst zu erkennen?
Weil es in der Praxis oft nicht funktioniert. Eine karibische Sofadekoration muss nicht deutsch sprechen. Aber sobald der Partner auch nur marginal am gesellschaftlichen Leben teilnimmt (Brötchen kaufen z.B.) sind Deutschkenntnisse wichtig.
Zitat von Flipper20 im Beitrag #79
Das zur Bedingung zu machen, ist eine Unverschämtheit, zumal ich als hier Lebender ohnehin wirtschaftlich für den Partner zu haften habe.
Wenn du für den Partner wirtschaftlich haften kannst, musst du das auch. Kannst du nicht (weil du z.B. ALG2-Empfänger bist), musst du auch nicht. Sicherung des Lebensunterhalts ist keine Voraussetzung beim Zuzug zum Deutschen.
Zitat von Flipper20 im Beitrag #79
Gott sei Dank gibt es in Europa noch Andersdenkende, die die Gesetzeslage in Europa festlegen.
Und da die deutschen Vorschriften gegen diese Europäischen Gesetze verstoßen, ist es völlig in Ordnung, wenn Deutsche hier diese Gesetze umgehen oder aushebeln !!!!!
(Und das um so mehr vor dem Hintergrund der Migrationswelle und den dort gepflegten Abläufen.)
Die deutschen Vorschriften verstoßen nicht gegen europäische Gesetze, solange diese nicht greifen. Die deutsche Sprachanforderung vor der Einreise gibt es seit etwa 10 Jahren und fast genau so lange hält die EU-Kommission ihn für rechtswidrig - er ist aber bis heute nicht gekippt.
Sobald Europarecht ins Spiel kommt (Freizügigkeitsrichtlinie, Assoziationsabkommen EU-Türkei) gibt es freilich keinen Sprachtest.
Zitat von Flipper20 im Beitrag #79
Also: Wenn nach einem Jahr die Ehe noch besteht , ganz klar auf den Anspruch pochen und basta!
Völlig abwegig ist die Behauptung, es anderen damit schwerer zu machen.
Ich finde die Behauptung abwegig, dass es nicht so ist (Begründung siehe #64).
Zitat von Flipper20 im Beitrag #79
Genauso weltfremd ist die Erwartung, dass der zugezogene Partner hier "von Anfang an" ein komplett selbständiges Leben führen soll oder auch nur dazu in der Lage sein sollte.
Wo wäre das Problem, wenn man sich dafür ein, zwei oder drei Jahre Zeit lässt - aber
dies, während man hier schon zusammenlebt ??!!!
Für mich eine ganz klare Frage der Toleranz!
Von Anfang an komplett selbstständig, das wird auch nicht erwartet. Erst wenn der Partner nach drei Jahren in der Lage ist, ein selbstständiges Leben zu führen (gemessen am B1-Test) gibt es mit der Niederlassungserlaubnis ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Und wenn er es nicht kann, wird eben die bisherige Aufenthaltserlaubnis verlängert wenn die Voraussetzungen noch erfüllt sind.
Zitat von George1 im Beitrag #101
[quote=el prieto|p8011160]Was natürlich im Umkehrschluß auch bedeutet, das Yuma, der nicht bereit ist die Sprache seiner Partnerin zu erlernen eher an fremdländischen Körperöffnungen als ein realer Liebe und einer dauerhaften Beziehung inkl. Familenanschlß interessiert ist.
Wenn es darum geht, im Land der Partnerin zu leben, hast du Recht. Aber auch sonst, sollten ein paar Sprachkenntnisse da sein.
#104 RE: Visum mit Sprachtest oder ohne?
Wobei grundsätzlich zu sagen ist, dass Deutschland hinsichtlich mangelnder Integration und Zuwanderungskosten weiß Gott andere Probleme hat als ein paar dumme oder/und faule Kubanerinnen, deren Unterhalt hier zudem noch weitgehend durch jemand abgesichert ist.
Daher bin ich auch der Ansicht, dass die Botschaften bzw. Ausländerbehörden in solchen Fällen nicht so ein Tam Tam machen sollen.
Zitat von el prieto im Beitrag #104
Wobei grundsätzlich zu sagen ist, dass Deutschland hinsichtlich mangelnder Integration und Zuwanderungskosten weiß Gott andere Probleme hat als ein paar dumme oder/und faule Kubanerinnen, deren Unterhalt hier zudem noch weitgehend durch jemand abgesichert ist.
Daher bin ich auch der Ansicht, dass die Botschaften bzw. Ausländerbehörden in solchen Fällen nicht so ein Tam Tam machen sollen.
Richtig, aber leider gibt es da wohl ganz klare Vorgaben, und wir sind eben sehr genau in Deutschland!
Zitat von el prieto im Beitrag #104
Daher bin ich auch der Ansicht, dass die Botschaften bzw. Ausländerbehörden in solchen Fällen nicht so ein Tam Tam machen sollen.
womit du Recht hast.
Meine gestrige Geschichte hat ja schließlich auch noch eine Fortsetzung:
Da es so wohl nicht funzt, bleibt nur noch das Sprachvisum.
Also jette ich im August wieder rüber, jage den TUR nach Havanna und beantrage ein Sprachvisum ab Oktober.
Laut Botschaft dauert die Bearbeitung 4-6 Wochen - sollte als reich.
Anfang Oktober frag ich bei der Botschaft nach, wie es denn mit dem Visum aussieht.
Antwort in O-Ton: "Wir können darüber keine Aussage, treffen, da die Rückmeldung der örtigen Ausländerbehörde noch aussteht"
Rückruf bei der AB brachte dann zutage, das die Bearbeitung nicht erfolgen konnte, da die Mitarbeiterin die die Buchstaben A-G bearbeitet seit längerem krank ist - auch wenn es selten vorkommt, aber zu dieser Aussage fiel selbst mir keine sinnvolle Antwort ein.
Nach meiner Beschwerde bei der Ausländerbeauftragten des Landes würde der Antrag dann doch bearbeitet und natürlich - man sollte sich eben nicht mit Behördenchefs streiten - abgelehnt.
Die Begründung fand ich allerdings höchst belustigend: "Ihrem Antrag kann leider nicht entsprochen werden, da das Sprachwisum ( stand da wirklich so ) nur dazu dienen soll, die Bedingenen des FzF-Visum zu erfüllen.
Diese Kenntnisse können einfacher und preisgünstiger auch im Heimatland der Antragstellerin erfolgen ( nur nebenbei - ist ja nicht so das ich für den Kurs Geld vom Staat wollte )
Auaaaa langsam tut sowas sogar mir weh.
Und es sollte noch weitergehen.
#108 RE: Visum mit Sprachtest oder ohne?
Ich möchte hier auch mal meinen Senf dazugeben..
Ich finde das Gesetz mit dem A1 Deutschtest als Auflage zur Familienzusammenführung ist mehr Schikane als nützlich.
1. Mein Vater kam 1960 als Gastarbeiter nach Deutschland, lernte deutsch von alleine und wurde dann von Mentalität deutscher als so mancher in Deutschland geborener.
2. Wenn ein Eu Ausländer z.B aus Frankreich in Deutschland wohnt und eine kubanerin Heiratet braucht sie keinen Deutschtest A1 zu machen und bekommt eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland. ( ungerecht gegenüber dem eigenen deutschen Bürger )
3. Eu bürger egal woher brauchen keinen Deutschtest. Ich sehe darin eine diskriminierung von Ehepartnern aus nicht EU ländern gegenüber Partner aus einem EU Land
4. In unserem Grundgesetz ist die Familie besonders geschützt. Und da kann es nicht angehen das dieser Schutz davon abhängt ob mein Partner auf deutsch guten Tag sagen kann oder nicht.. Weil dieser Basis A1 Kurs bringt einem nicht viel mehr Wissen als 2 Wochen urlaub in Deutschland.
5. Wie sieht es denn mit den deutschen aus die im Ausland leben, ausgewandert sind usw..
Hier in deutschland wird nach integration des Ausländers geschrien und die deutschen in Chile, und Spanien usw.. da gibt es tausende die nicht ein Wort spanisch können und das nach Jahren noch, nur deutsche frequentieren und unter sich bleiben..
Der deutsche im Ausland bleibt gerne unter sich und integriert sich nicht so gut.
6. Das Gesetz wurde eigentlich nur für unsere Türken gemacht. Man konnte das natürlich nicht so direkt sagen also mussten alle nicht Euler herhalten.. und jetzt plötzlich wird bei den Türken eine Ausnahme gemacht nachdem sie vor dem europäischen Gerichtshof geklagt haben..
Also ganz Gerecht geht es mit diesem Gesetz nicht zu auch weil noch weitere Ausnahmen für Amerikaner, Kanadier, Japaner, ...und einige ander Länder die nicht der EU angehören gemacht werden. Ach diese brauchen den A1 Test nicht...
Das soll mir mal einer erklären:
Sind da eventuel Ehefrauen oder Männer aus Japan, Amerika, Australien, Kanada usw.. Partner 1. Klasse , während Serben, Kubaner usw. als Partner 2.Klasse eingestuft werden?? Könnte Fast zu einem Gesetz aus den Jahren zwischen 1933-1945 passen.
Zu den Ideen auf die unser deutscher Staat manchmal kommt kann ich nur sagen:
"El lobo pierde el pelo, pero no el vicio"
Tja, lisnaye. Da erzählst Du nichts neues.
Das wird sich erst ändern, wenn einer bereit ist zu klagen
und das kann Jahre dauern.
Wer will vielleicht 5 oder 10 Jahre auf eine Entscheidung warten,
anscheinend ist das Thema noch unwichtiger als das Thema mit dem 3. Geschlecht...
#110 RE: Visum mit Sprachtest oder ohne?
Zitat von falko1602 im Beitrag #109
Tja, lisnaye. Da erzählst Du nichts neues.
Das wird sich erst ändern, wenn einer bereit ist zu klagen
und das kann Jahre dauern.
Wer will vielleicht 5 oder 10 Jahre auf eine Entscheidung warten,
anscheinend ist das Thema noch unwichtiger als das Thema mit dem 3. Geschlecht...
Hallo lisnaye,
das geht mir schon sehr lange auf den Hoden.
Aber unsere Rechtsabteilung Timo und EHB werden sicherlich
eine sehr plausible Antwort geben können
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