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Visum mit Sprachtest oder ohne?
#26 RE: Visum mit Sprachtest oder ohne?
Zitat von tom2134 im Beitrag #23
Ne, will sich nicht drücken, sie wird ihn nur nicht bestehen
Kommt für die Behörden aufs gleiche raus.
Ich meine aber es gibt eine Sonderregel:
Wenn man nachweist, das sie nicht in der Lage ist deutsch zu lernen,
egal wegen Krankheit oder " dummheit" ,muss es auch erteilt werden...
Zitat von tom2134 im Beitrag #25Zitat von falko1602 im Beitrag #22
@tom
Eine Frage, wenn Du sie nicht beantworten willst ist es auch ok. Bin nur neugierig.
Du bist mit der Frau verheiratet, das Kind ist deutsch, beide leben in Cuba.
Wie kommt das denn? Ich führe ja auch nun eine spezielle Ehe, deine verstehe ich im Moment nicht ganz.
Bin Dir aber auch nicht böse, wenn Du darauf öffentlich nicht antworten magst!
Wieso, was ist daran komisch, ich bin halt der Vater und dann ist das Kind automatisch Deutsch, für eine deutsche Behörde...
Stimmt schon. Um wen geht es Dir vordergründig?
Willst Du Mutter und Kind hier haben
oder am liebsten nur das Kind, im Notfall auch ohne Mutter?
Ich wollte Dir nicht zu nahe treten !
Zitat von tom2134 im Beitrag #25Zitat von falko1602 im Beitrag #22
@tom
Eine Frage, wenn Du sie nicht beantworten willst ist es auch ok. Bin nur neugierig.
Du bist mit der Frau verheiratet, das Kind ist deutsch, beide leben in Cuba.
Wie kommt das denn? Ich führe ja auch nun eine spezielle Ehe, deine verstehe ich im Moment nicht ganz.
Bin Dir aber auch nicht böse, wenn Du darauf öffentlich nicht antworten magst!
Wieso, was ist daran komisch, ich bin halt der Vater und dann ist das Kind automatisch Deutsch, für eine deutsche Behörde...
Verstehe ich auch nicht.
Die Ehe ist doch nicht anders als bei dir Falko. Deine Frau lebt doch auch in Kuba.
Tom hat nur eben ein Kind.
Zitat von ElHombreBlanco im Beitrag #17
Guckst du hier:Zitat
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen
(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen
1. Ehegatten eines Deutschen,
2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat.
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#28
Na dann ist die Sache doch einfach und klar, Danke. Sind beide erstmal hier MUSS die Behörde der Mutter eine permanente Aufenthaltsgen. ausstellen.
#30 RE: Visum mit Sprachtest oder ohne?
Timo, sie ist jedes Jahr 6 Monate hier und 6 Monate drüben.
Wenn ich tom richtig verstanden habe oder so sieht es aus.
Hat er sie drüben geschwängert, auf Touribesuch hat sie hier geworfen und
dann wieder nach Cu zurück gekehrt.
Soll jetzt nicht böse gemeint sein, so verstehe ich das im Moment und
habe deshalb gefragt.
Also tom.
Eins weiss ich, meiner Frau wird seit 17 Jahren der dauerhafte Aufenthaltstitel mit der
Begründung: mangelnde Sprachkenntnisse verweigert.sie bekommt immer nur den Titel für 3 Jahre.
Sollte Deine Frau sie bekommen, kack ich vor jede AB in Deutschland
#32 RE: Visum mit Sprachtest oder ohne?
#34 RE: Visum mit Sprachtest oder ohne?
#35 RE: Visum mit Sprachtest oder ohne?
Zitat von cabeza mala im Beitrag #34Zitat von falko1602 im Beitrag #31
kack ich vor jede AB in Deutschland
Wieviele gibt es?
Du glaubst gar nicht, wieviel Schxxe ich in 17 Jahren mit den ABs angesammelt habe.
Da schaffe ich einen Haufen vor jeder Ab in D und die Hälfte der ABs in Luxemburg
Zitat von falko1602 im Beitrag #30
Timo, sie ist jedes Jahr 6 Monate hier und 6 Monate drüben.
Wenn ich tom richtig verstanden habe oder so sieht es aus.
Hat er sie drüben geschwängert, auf Touribesuch hat sie hier geworfen und
dann wieder nach Cu zurück gekehrt.
Soll jetzt nicht böse gemeint sein, so verstehe ich das im Moment und
habe deshalb gefragt.
Das Kind kann auch auf Kuba geboren sein.
Wenn ein Elternteil deutsch ist, bekommt das Kind immer einen Deutschen Pass.
"Unbefristet" = Niederlassungserlaubnis und die kann man als Ehegatte "schon" nach 3 Jahren beantragen (bei anderen Ausländern sinds 5!), wenn man den Integrationskurs erfolgreich absolviert hat, bzw. B1 vorweisen kann. Vorher gibt es immer nur befristete Aufenthaltstitel, entweder für 1, später dann für 3 Jahre. Ohne B1 gibts die ersten zwei Jahre immer nur je ein Jahr verlängert. Wäre jetzt interessant, ob man mit Kind gleich 3 Jahre bekommt?
#39 RE: Visum mit Sprachtest oder ohne?
Wie Du richtig schriebst, gibt es ohne Sprachtest 1-3 Jahre Aufenthalt.
Wie lange im Einzelfall, liegt in der Verantwortung des Sachbearbeiters.
Du hast zwar ein Anrecht auf den Titel, aber keinen Anspruch auf 2 oder 3 Jahre sofort.
Hab ich nachgefragt!
Wenn der Sachbearbeiter es will, kann er einem lebenslang immer nur 1 Jahr geben
und Du kannst nichts machen dagegen, ausser den Wohnort wechseln,
damit in den Genuss einer neuen AB zu kommen und dann zu hoffen....
#40 RE: Visum mit Sprachtest oder ohne?
Zitat von falko1602 im Beitrag #39
und Du kannst nichts machen dagegen
Doch, du kannst klagen. Nicht nur hier im Forum oder im stillen Kämmerlein , sondern auch vor Gericht. Bedingungen für die Permanente gibt es, falls Cubañas Ausführungen nicht ausreichend waren, hier:
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#9
Zitat von cubaña im Beitrag #38
"Unbefristet" = Niederlassungserlaubnis und die kann man als Ehegatte "schon" nach 3 Jahren beantragen (bei anderen Ausländern sinds 5!), wenn man den Integrationskurs erfolgreich absolviert hat, bzw. B1 vorweisen kann. Vorher gibt es immer nur befristete Aufenthaltstitel, entweder für 1, später dann für 3 Jahre. Ohne B1 gibts die ersten zwei Jahre immer nur je ein Jahr verlängert. Wäre jetzt interessant, ob man mit Kind gleich 3 Jahre bekommt?
Meine Frau hat damals gleich einen Aufenthaltstitel für 3 Jahre bekommen und danach direkt den Unbefristeten.
Erst gleich danach hat sie den Integrationskurs gemacht und war nach 4 Jahren Deutsche.
#42 RE: Visum mit Sprachtest oder ohne?
Zitat von ElHombreBlanco im Beitrag #40Zitat von falko1602 im Beitrag #39
und Du kannst nichts machen dagegen
Doch, du kannst klagen. Nicht nur hier im Forum oder im stillen Kämmerlein , sondern auch vor Gericht. Bedingungen für die Permanente gibt es, falls Cubañas Ausführungen nicht ausreichend waren, hier:
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#9
Trifft für meine Frau nicht zu.
Erfüllt Punkt 2 + 7 nicht, wobei ihr es ja auch immer wegen Punkt 7
verweigert wird.Das was sie kann, reicht der AB nicht...
#43 RE: Visum mit Sprachtest oder ohne?
#44 RE: Visum mit Sprachtest oder ohne?
Zitat von ElHombreBlanco im Beitrag #43Zitat von falko1602 im Beitrag #42
Erfüllt Punkt 2 ... nicht,
Nanana ... Du als Ehemann sorgst doch für sie?! Oder hast du als Selbständiger nicht genug gesichertes Einkommen?
Selbstverständlich, sie ist aber nicht bei mir angestellt und der Minijob im Hotel, hat sie noch nicht 60 Monate. Wobei ich auch nicht weiss, ob der zählt.
Ich muss noch 2 x mit ihr zur AB, das schaffen wir auch noch.
Danach zanke ich mich bis zu meinem Lebensende nur noch mit cub. Behörden rum.
Wird sicherlich auch spass machen...
#45 RE: Visum mit Sprachtest oder ohne?
Zitat von falko1602 im Beitrag #44
Selbstverständlich, sie ist aber nicht bei mir angestellt und der Minijob im Hotel, hat sie noch nicht 60 Monate. Wobei ich auch nicht weiss, ob der zählt.
Wenn der Lebensunterhalt über dich gesichert ist, braucht sie das nicht:
Zitat
(3) Bei Ehegatten, die in ehelicher Lebensgemeinschaft leben, genügt es, wenn die Voraussetzungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3, 5 und 6 durch einen Ehegatten erfüllt werden.
oder hat die AB was anderes erzählt?
Zitat von dirk_71 im Beitrag #41Zitat von cubaña im Beitrag #38
"Unbefristet" = Niederlassungserlaubnis und die kann man als Ehegatte "schon" nach 3 Jahren beantragen (bei anderen Ausländern sinds 5!), wenn man den Integrationskurs erfolgreich absolviert hat, bzw. B1 vorweisen kann. Vorher gibt es immer nur befristete Aufenthaltstitel, entweder für 1, später dann für 3 Jahre. Ohne B1 gibts die ersten zwei Jahre immer nur je ein Jahr verlängert. Wäre jetzt interessant, ob man mit Kind gleich 3 Jahre bekommt?
Meine Frau hat damals gleich einen Aufenthaltstitel für 3 Jahre bekommen und danach direkt den Unbefristeten.
Erst gleich danach hat sie den Integrationskurs gemacht und war nach 4 Jahren Deutsche.
Ja, das hätten wir auch gern so gehabt! Wie lange ist das denn bei euch her? Ich glaube die Änderung auf nur 1 Jahr gibt es noch gar nicht so lange, erst seit sich diese ganze Sache mit dem Integrationskurs verschärft hat. Mein Mann konnte jetzt wieder nur 1 Jahr beantragen, weil er den doofen Kurs noch nicht bestanden hat. Das war echt blöd bei uns, durch seine Arbeit konnte er nicht in die Abendkurse gehen, dazu kommt er immer zu spät heim und der Wochenendkurs war immer ausgebucht. Es gibt bei dem Integrationskursgesetz einen Paragrafen, bei dem man von der Pflicht befreit werden kann, wenn das mit der Arbeit nicht zu vereinbaren ist. Das wollte ich eigentlich mit der Sachbearbeiterin besprechen, aber die hat mich nichtmal richtig zu Wort kommen lassen. Also jetzt wieder nur 1 Jahr und beim nächsten Mal verlängern gibts dann 3 Jahre mit oder ohne bestandenem Kurs.
Die beziehen sich auf Punkt 7, mangelnde Sprachkenntnisse.
Da dies bei uns der Bearbeiter/in überprüft, ist es wie ein Gummiband.
Leichte Konversation soll möglich sein.
Mit unseren Nachbarn klappt es, auch im Alltagsleben.
Nur der AB reicht es nicht....
#48 RE: Visum mit Sprachtest oder ohne?
Meine Frau bekam 2011 zunächst die befristete Aufenthaltsgenehmigung für 1 Jahr.
Sie musste den Integrationskurs und Sprachniveau 1B machen.
Nachdem sie beides bestanden hat sind wir mit den Zertifikaten zur AB
und dort hat sie dann die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung bekommen.
Diese ist an die Gültigkeit des cubanischen Reisepasses gekoppelt, d.h.
sie bekommt auf ihrer "Scheckkarte" das Datum eingetragen, wie der
cub. Reisepaß gültig ist.
Zitat von Timo im Beitrag #36Zitat von falko1602 im Beitrag #30
Timo, sie ist jedes Jahr 6 Monate hier und 6 Monate drüben.
Wenn ich tom richtig verstanden habe oder so sieht es aus.
Hat er sie drüben geschwängert, auf Touribesuch hat sie hier geworfen und
dann wieder nach Cu zurück gekehrt.
Soll jetzt nicht böse gemeint sein, so verstehe ich das im Moment und
habe deshalb gefragt.
Das Kind kann auch auf Kuba geboren sein.
Wenn ein Elternteil deutsch ist, bekommt das Kind immer einen Deutschen Pass.
So isses
#50 RE: Visum mit Sprachtest oder ohne?
Zitat von cubaña im Beitrag #46
Wie lange ist das denn bei euch her? Ich glaube die Änderung auf nur 1 Jahr gibt es noch gar nicht so lange, erst seit sich diese ganze Sache mit dem Integrationskurs verschärft hat.
Meine Frau hat im August 2016 auch gleich drei Jahre bekommen plus Verpflichtung zum Integrationskurs.
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