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Visum mit Sprachtest oder ohne?
#51 RE: Visum mit Sprachtest oder ohne?
Zitat von cubaña im Beitrag #46
Ja, das hätten wir auch gern so gehabt! Wie lange ist das denn bei euch her? Ich glaube die Änderung auf nur 1 Jahr gibt es noch gar nicht so lange, erst seit sich diese ganze Sache mit dem Integrationskurs verschärft hat. Mein Mann konnte jetzt wieder nur 1 Jahr beantragen, weil er den doofen Kurs noch nicht bestanden hat. Das war echt blöd bei uns, durch seine Arbeit konnte er nicht in die Abendkurse gehen, dazu kommt er immer zu spät heim und der Wochenendkurs war immer ausgebucht. Es gibt bei dem Integrationskursgesetz einen Paragrafen, bei dem man von der Pflicht befreit werden kann, wenn das mit der Arbeit nicht zu vereinbaren ist. Das wollte ich eigentlich mit der Sachbearbeiterin besprechen, aber die hat mich nichtmal richtig zu Wort kommen lassen. Also jetzt wieder nur 1 Jahr und beim nächsten Mal verlängern gibts dann 3 Jahre mit oder ohne bestandenem Kurs.
Einreise war 2006, Unbefristete 2009 und Einbürgerung 2010
#54 RE: Visum mit Sprachtest oder ohne?
Zitat von tom2134 im Beitrag #53Zitat von falko1602 im Beitrag #31
seit 17 Jahren der dauerhafte Aufenthaltstitel mit der
Begründung: mangelnde Sprachkenntnisse verweigert.
das käme mir als Behörde auch spanisch vor, wenn jemand nach 17 Jahren kaum die Sprache kann.
Hast Du nicht ganz unrecht, haben wir aber bei jeder AB erklärt warum das so ist!
Bis auf unsere jetzige AB, gab es auch nie Probleme.
Dabei wäre es relativ einfach zu lösen, aber da bin ich norddeutsch stur!!!
Sie müsste nur den Integrationkurs besuchen und die Prüfung bestehen.
Nur, dieser Kurs inkl. Prüfung hier in D ist nicht billig ud ich weigere mich so um die 600,00 €
für diesen "Blödsinn" auszugeben. Vor allem, weil meine Frau nie den deutschen Pass haben wollte, was ja
normalerweise das Endziel ist.....
#56 RE: Visum mit Sprachtest oder ohne?
#57 RE: Visum mit Sprachtest oder ohne?
#58 RE: Visum mit Sprachtest oder ohne?
Zitat von cabeza mala im Beitrag #58Zitat von tom2134 im Beitrag #55
Hat sich deine Frau schon mal Arbeitslos gemeldet? Dann wird der Intergrationskurs und Sprachkurs so weit ich weiß bezahlt.
Glaube ich eher nicht.Vielleicht,wenn sie Hartz IV Leistungen kriegen würde,aber dafür hat falko 1602 hoffentlich zuviel Einkommen.
Welchen Grund hätte ich denn gehabt sie arbeitslos zu melden?
ALG hätte sie nicht bekommen, da sie hier nicht gearbeitet hat
und sie arbeitslos melden, um mich dann mit einer weiteren Behörde rum zu schlagen?
Zitat von falko1602 im Beitrag #59Zitat von cabeza mala im Beitrag #58Zitat von tom2134 im Beitrag #55
Hat sich deine Frau schon mal Arbeitslos gemeldet? Dann wird der Intergrationskurs und Sprachkurs so weit ich weiß bezahlt.
Glaube ich eher nicht.Vielleicht,wenn sie Hartz IV Leistungen kriegen würde,aber dafür hat falko 1602 hoffentlich zuviel Einkommen.
Welchen Grund hätte ich denn gehabt sie arbeitslos zu melden?
ALG hätte sie nicht bekommen, da sie hier nicht gearbeitet hat
und sie arbeitslos melden, um mich dann mit einer weiteren Behörde rum zu schlagen?
Das Amt hätte den Integrations- und Sprachkurs gezahlt; weil Sprachkenntnisse eine Voraussetzung ist einen Job zu finden.
Zitat von tom2134 im Beitrag #1
Folgende Situation: meine Frau lebt auf Kuba, wir sind verheiratet, unsere Tochter (ebenfalls Kuba) hat einen deutschen Reisepass. Wenn ich die beiden nun nach Deutschland hole braucht die Kleine gar kein Visum, weil Deutsche, und die Mama eine permanente Aufenthaltsgenehmigung
und nun die Frage:
mit oder ohne Sprachtest A1?
Kennt sich da jemand aus? Danke.
wenn es nach dem gesunden Menschenverstand ginge, müsste deine Ehefrau und Mutter eures gemeinsamen deutschen Kindes sofort und ohne Sprachtest eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen.
Aber was ist schon gesund in diesem Land.
Germans last in Germany ist allzu oft die harte Realität
Wärest du EU- Ausländer also z.B. ein Finne, Italiener oder Bulgare mit hiesigem Wohnort, so bräuchte deine (cubanische) Ehefrau gar keinen Sprachtest für den Ehegattennachzug vorzulegen Habe mal einen halben Tag verschwendet, um dazu die höchstrichterliche Begründung zu verstehen zu versuchen.
Aber sag mal, warum bemüht sich deine Ehefrau nicht einfach ein Jahr lang den Sprachttest erfolglos äähh nein natürlich erfolgreich zu bestehen. Fährt dann halt ggfs. 3-4 mal zum Sprachtest nach Habana. Aus rein rechtlicher Vorsorge empfehle ich in diesem Zusammenhang unbedingt alle Rechnungen und Quittungen für Reisen, Lernmaterial, Unterrichtsstunden etc. aufzubewahren.
Bekommt deine Frau denn wenigstens ein Besuchsvisum für die BRD ?
Hellemut
#62 RE: Visum mit Sprachtest oder ohne?
Zitat von ElHombreBlanco im Beitrag #62
Hellemut, du erzählst Müll. Lies dir mal die anderen Beiträge durch! Das Thema ist längst geklärt.
EHB,
auch wenn es schwer fällt abweichende Meinungen zu ertragen.
Was ist Müll.
Hellemut
Zitat von hellemut im Beitrag #61
Aber sag mal, warum bemüht sich deine Ehefrau nicht einfach ein Jahr lang den Sprachttest erfolglos äähh nein natürlich erfolgreich zu bestehen. Fährt dann halt ggfs. 3-4 mal zum Sprachtest nach Habana. Aus rein rechtlicher Vorsorge empfehle ich in diesem Zusammenhang unbedingt alle Rechnungen und Quittungen für Reisen, Lernmaterial, Unterrichtsstunden etc. aufzubewahren.
Der Ratschlag ist hier völlig unnütz ("Müll") weil Toms Frau den Sprachtest überhaupt nicht machen muss. Sie beantragt ein Visum zum minderjährigen deutschen Kind, und gut ist! Wie EHB in #21 schon festgestellt hat, greift §30 AufenthG hier nicht.
Und selbst wenn es das deutsche Kind nicht gäbe, und nur ein Nachzug zum deutschen Ehegatten in Frage käme, wäre dein Ratschlag ziemlich daneben. Die deutschen Auslandsvertretungen (nicht nur die in Havanna) reagieren allergisch auf sowas. Warum nur? Weil zu viele ausländische Ehegatten ...
Zitat von hellemut im Beitrag #61versuchen.
einfach ein Jahr lang den Sprachttest erfolglos äähh nein natürlich erfolgreich zu bestehen
Da glaubt die Botschaft dann erstmal mal nicht, dass die Frau zu blond ist, den Test zu bestehen. Klar, besteht nach einem Jahr ein Anspruch auf das Visum auch ohne Sprachnachweis, aber man ist in der Beweispflicht, dass man es wirklich nicht geschafft hat. Unter solchen Schummeleien von Leuten, die sich für besonders toll halten, leiden dann die, die es wirklich nicht schaffen. Denn denen glaubt die Botschaft dann auch nicht.
"Sie beantragt ein Visum zum minderjährigen deutschen Kind, und gut ist! Wie EHB in #21 schon festgestellt hat, greift §30 AufenthG hier nicht."
Bist du da sicher? Soweit ich weiß braucht sie beim Ehegatten Nachzug trotzdem den Sprachtest. Muss die Botschaft in Havana ihr, wenn das Kind mitkommt, ein unbefristetes Visum ausstellen?
#66 RE: Visum mit Sprachtest oder ohne?
Zitat von tom2134 im Beitrag #65
Bist du da sicher? Soweit ich weiß braucht sie beim Ehegatten Nachzug trotzdem den Sprachtest. Muss die Botschaft in Havana ihr, wenn das Kind mitkommt, ein unbefristetes Visum ausstellen?
Ja, ich bin sicher - aus eigener Erfahrung. Meine Frau hat die Schwangerschaft in Kuba verbracht und unser Kind auch dort geboren. Zwischenzeitlich war ihr Aufenthaltstitel abgelaufen und sie musste das FZF-Verfahren nochmal durchlaufen. Da sie nie eine Sprachprüfung beim Goethe-Institut oder sonstwo gemacht hat, hat sie die FZF zum Kind beantragt.
Außerdem wird genau diese Konstellation (mit Deutschen verheiratet und mit deutschem Kind) immer mal wieder auf info4alien.de diskutiert.
Die Botschaft stellt ein Visum aus, das 90 Tage gültig ist. Innerhalb dieser 90 Tage muss sie bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre beantragen. Unbefristet gibt es erst nach 3 Jahren als Niederlassungserlaubnis. Für die NE ist dann aber ein Sprachnachweis B1 nötig, ansonsten wird die Aufenthaltserlaubnis immer nur um ein Jahr verlängert.
Übrigens, die Niederlassungserlaubnis wäre in diesem Fall "schon" nach 3 Jahren möglich, weil sie mit einem Deutschen verheiratet ist, nicht wegen des Kindes. Da wäre die NE erst nach 6, 7 oder 8 Jahren möglich. "Rosinenpicken" ist also erlaubt.
Zitat von juan72 im Beitrag #64
Der Ratschlag ist hier völlig unnütz ("Müll") weil Toms Frau den Sprachtest überhaupt nicht machen muss. Sie beantragt ein Visum zum minderjährigen deutschen Kind, und gut ist! Wie EHB in #21 schon festgestellt hat, greift §30 AufenthG hier nicht.
Und selbst wenn es das deutsche Kind nicht gäbe, und nur ein Nachzug zum deutschen Ehegatten in Frage käme, wäre dein Ratschlag ziemlich daneben. Die deutschen Auslandsvertretungen (nicht nur die in Havanna) reagieren allergisch auf sowas. Warum nur? Weil zu viele ausländische Ehegatten ...Zitat von hellemut im Beitrag #61versuchen.
einfach ein Jahr lang den Sprachttest erfolglos äähh nein natürlich erfolgreich zu bestehen
Da glaubt die Botschaft dann erstmal mal nicht, dass die Frau zu blond ist, den Test zu bestehen. Klar, besteht nach einem Jahr ein Anspruch auf das Visum auch ohne Sprachnachweis, aber man ist in der Beweispflicht, dass man es wirklich nicht geschafft hat. Unter solchen Schummeleien von Leuten, die sich für besonders toll halten, leiden dann die, die es wirklich nicht schaffen. Denn denen glaubt die Botschaft dann auch nicht.
ich habe keinerlei Probleme einzuräumen die Bestimmungen des § 28 AufenthG überlesen resp. vergessen zu haben. Ich bitte den Themenstarter Tom um Entschuldigung und Nachsicht, falls ihn mein voreiliger Ratschlag irritiert haben möge.
Diesen allerdings --wie mehrfach geschehen-- gleich als Müll zu bezeichnen beweist schon eine gewisse Diffamierung Andersdenkender.
Würde man jeden falschen Ratschlag hier im Forum als Müll bezeichnen, wäre selbes schnell ein verwaister Ponyhof von Gleichdenkenden.
Im Übrigen halte ich den Sprachtest angesichts der unkontrollierten "Einwanderung" aus Kulturkreisen die sich nicht anpassen können / wollen für völlig veraltet.
Den Ratschlag an die sprachlich Unbegabten im Zusammenhang mit dem Testverfahren alle Rechnungen/Quittungen aufzubewahren konnte ich aus einigen Gerichtsurteilen entnehmen. Da war schon so manch einer der dieses Detail übersehen hat den Tränen der Verzweiflung nahe.
Ob die "Unbegabten" nun zu blöd, zu faul oder zu arm sind das Testverfahren innerhalb eines Jahres zu bestehen, kann ich nicht beurteilen und es ist auch im Hinblick auf die wirklichen Probleme im Lande völlig untergeordnet.
Wer da anderer Meinung ist, kein Problem bin gegen Tollwut immun .
Hellemut
Mir ist wirklich - das Thema wurde ja hier schon öfter diskutiert - vollkommen unklar, wo das Problem beim Sprachtest liegt. Es werden einfachste Sprachkenntnisse verlangt. Und wenn ich - es sei denn ich fliehe vor Krieg und Terror - in einem anderen Land leben möchte, ist es doch nicht zu viel verlangt, ganz, ganz rudimentäre Sprachkenntnisse zu haben. Macht es mich doch auch etwas unabhängiger und erleichtert meinen Start in ein neues Leben.
Manchmal habe ich hier bei der Diskussion den Verdacht, dass vielleicht überhaupt nicht vom "Importeur " erwünscht ist, dem Partner von Anfang an ein selbständiges Leben hier zu ermöglich. Der oder die andere ist natürlich ganz schön abhängig, wenn sie oder er noch nicht einmal selbständig Dinge, die einfachste Sprachkenntnisse erfordern, selbständig erledigen können.
Ich finde den Sprachtest vollkommen okay.!!!
Zitat von Claudia.A im Beitrag #69
Mir ist wirklich - das Thema wurde ja hier schon öfter diskutiert - vollkommen unklar, wo das Problem beim Sprachtest liegt. Es werden einfachste Sprachkenntnisse verlangt. Und wenn ich - es sei denn ich fliehe vor Krieg und Terror - in einem anderen Land leben möchte, ist es doch nicht zu viel verlangt, ganz, ganz rudimentäre Sprachkenntnisse zu haben. Macht es mich doch auch etwas unabhängiger und erleichtert meinen Start in ein neues Leben.
Manchmal habe ich hier bei der Diskussion den Verdacht, dass vielleicht überhaupt nicht vom "Importeur " erwünscht ist, dem Partner von Anfang an ein selbständiges Leben hier zu ermöglich. Der oder die andere ist natürlich ganz schön abhängig, wenn sie oder er noch nicht einmal selbständig Dinge, die einfachste Sprachkenntnisse erfordern, selbständig erledigen können.
Ich finde den Sprachtest vollkommen okay.!!!
Ich finde das auch völlig OK, aber wir sind auch beide Deutsche. Für uns ist Sprache lernen normal. Du hast noch nicht erlebt wie schwer sich Kubaner tun etwas zu "erlernen". Es braucht Zeit, viel Zeit und Er oder Sie muss in Deutschland sein, im Land.
Und dann ist das mit dem Sprachtest auf der Botschaft in Havana schon schwer. Ich finde den Sprachtest auch rudimentär. Aber Kuba ist ein abgeschlossenes Land, die meisten Kubaner können keinen Staubsauger bedienen. Wie eine Sprache lernen??
Sag bloß, du hast einen Staubsauger importiert?
Gibts Teppiche?
Zitat von tom2134 im Beitrag #73
...
Und dann ist das mit dem Sprachtest auf der Botschaft in Havana schon schwer. Ich finde den Sprachtest auch rudimentär. Aber Kuba ist ein abgeschlossenes Land, die meisten Kubaner können keinen Staubsauger bedienen. Wie eine Sprache lernen??
An und für sich find ich den Sprachtest auch gerechtfertigt, wenn bei hier leben wollen!
Ich weiss ja nicht, wie der Test in HAV aussieht, aber es heisst ja " einfache Konversation" soll möglich sein!
Das ist ja auch ein Gummiband, wenn 2 Prof. sich unterhalten, hört sich das anders an, als wenn 2 "normal sterbliche" reden.
Vor Jahren wurde es hier bei unserer AB gemacht, ich war dabei und fand, meine Frau hat das nicht ganz schlecht gemacht,
dem Sachbearbeiter war es aber nicht genug-Gummiband ebend.....
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