Visum nach "Remonstration" bewilligt, oder? (Schweiz)

13.09.2014 18:39
#1 Visum nach "Remonstration" bewilligt, oder? (Schweiz)
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Hallo zusammen

Ich hab' mal vor einiger Zeit einen Reisebericht hier reingestellt und dann lange nichts mehr. Bis jetzt bin ich nicht dazu gekommen, mehr hier reinzuschreiben, aber das möchte ich nachholen. Ich war im August für 4 Wochen wieder in Cubita und wir hatten eine lustige Zeit dort. Der Reisebericht folgt später

Inzwischen hatte ich natürlich vor, meine Yusi auch mal in mein Heimatland einzuladen. Wir dachten uns, dass wir noch einigermassen Chancen hätten, da sie seit 5 Jahren im gleichen Betrieb arbeitet, ein Haus besitzt (zwar eine Bruchbude, aber ihres) und 2 Kinder hat, für die sie sorgt. Also alles mehr oder weniger Gründe, die eine Rückreisewilligkeit unterstreichen, oder?

Falsch gedacht. Das ganze Prozedere haben wir im Juni angefangen, mit der Idee, dass ich sie nach einer Woche Aufenthalt dort für 3 Wochen mitnehme (Das erste mal fliegen und so wollte ich ihr nicht antun). Allerdings hatte die Botschaft den Antrag abgelehnt, mit dem üblichen Grund, dass sie "posible emigrante" sei. Naja, hatte ich mir schon gedacht.

Wir entschieden uns also dafür, eine Einsprache beim Bundesamt für Migration (BFM) zu machen, auch wenn ich die Chancen als nicht sehr hoch eingeschätzt habe. Ich konsultierte dazu zuerst mal das Forum, allerdings stellte ich fest, dass es allgemein wenig Infos gibt, besonders für die Schweiz. Daher fragte ich einen über Freunde empfohlenen Anwalt, der sich mit den Visumszeug auskennt, wie genau ich diese Einsprache formulieren soll, um die Chancen nicht zu minimieren, sondern zu maximieren.

Ich stelle den Text hier rein, den ich dazu verfasst und dem BFM mit allen Beilagen geschickt hatte. Die persönlichen Daten habe ich natürlich gestrichen, aber sonst sah das genau so aus. Solche Briefe sind natürlich immer sehr auf den jeweiligen Fall bezogen und lassen sich nicht einfach "kopieren", aber vielleicht hilft dies jemandem weiter.

Die Antwort des BFM erfolgte am 8. September 2014 und enthielt folgenden Text:

Zitat

Wir beziehen uns auf das Gesuch um Erteilung eines Visums zwecks Besuchsaufenthalt und teilen Ihnen mit, dass wir heute die Schweizervertretung in Havanna elektronisch ermächtigt haben, der obengenannten Person das gewünschte Einreisevisum für 21 Tage (ohne Verlängerungsmöglichkeit) auszustellen.

Wir bitten Sie zu veranlassen, dass Ihr Gast das Visum auf der genannten Schweizervertretung abholt. Das Visum berechtigt während der bewilligten Aufenthaltsdauer zu einem Aufenthalt in der Schweiz und innerhalb des Schengenraumes.

Ihren Zusicherungen folgend, gehen wir davon aus, dass Ihr Gast den Schengenraum anstandslos und fristgerecht verlassen wird. Sollte dem nicht so sein, werden wir uns gezwungen sehen, entsprechende fremdenpolizeiliche Massnahmen zu prüfen und Sie könnten inskünftig nicht mehr mit weiteren Visa-Erteilungen rechnen.

Wir bitten Sie deshalb, uns innerhalb von 10 Tagen nach der Ausreise mittels einer Passkopie über die fristgerecht erfolgte Ein- und Ausreise Ihres Gastes (Ein- und Ausreisestempel der Grenzkontrollbehörde) zu orientieren. Der Stempel muss bei einem offenen und besetzten Grenzposten bezogen werden.

(... Dann noch ganz viel Bla Bla von wegen Rückerstattung der CHF 150.–, die nur Schweizer Bürger leisten müssen, obwohl ja im Visakodex anders vorgesehen ... )



Mir stellen sich dabei einige Fragen, vielleicht weiss sogar jemand was dazu :)

- August 2014 ist meines Wissens nach schon vorbei. Kann man einfach ein neues Datum angeben oder kleben die auf der Botschaft ihr tatsächlich ein Visum für 21 Tage mit Gültigkeit im August in den Pass? (Mich würde nichts überraschen :) )
- Sie hätte wieder Urlaub im Mai 2015 (frühestens), also:
- Visa können mit einer Gültigkeit von max. 5 Jahre ausgestellt werden und die Aufenthaltsdauer zählt ab dem Einreisetag. Aber machen die das echt in Havanna einfach so?
- Idealerweise steht auf dem Visum: Gültig vom 1. Mai 2015 bis 21. Juni 2015 und eine max. Aufenthaltsdauer von 21 Tagen. Geht das echt?
- Wo blieb die Verpflichtungserklärung? Musste ich nämlich nicht unterschreiben, was meines Wissens jetzt noch fehlt, ist nur die Versicherung und das Flugticket, was sich organisieren lässt, sofern bekannt ist, was die auf das Visum schreiben.

Am Schluss frage ich mich, ob das tatsächlich ein Erfolg war jetzt, oder ob die gedacht haben: Stell ihr doch das Visum aus, August ist ja eh schon vorbei :)
Die Geschichte ist noch relativ frisch. Werde am Montag mal die betreffenden Stellen anrufen, um da mehr Infos zu meinen Fragen zu erhalten und halte euch auf dem Laufenden, wenn's von Interesse ist.


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13.09.2014 18:51
#2 RE: Visum nach "Remonstration" bewilligt, oder? (Schweiz)
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Rey/Reina del Foro

Danke für Deine Mühe!
Ist zwar wirklich nur etwas für die Schweizer,
aber Dein Einspruch könnte man auch als Deutscher verwenden.
Ein Punkt "stört" mich daran: Die Unterbringung der Kinder bei der
Nachbarin! Das, ist ja der Punkt, warum die Botschaften Kinder nicht
mehr als Rückkehrgrund ansehen! Vielleicht besser weglassen!
Ansonsten, noch mal danke und halte uns auf den laufenden....
falko

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

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13.09.2014 18:57 (zuletzt bearbeitet: 13.09.2014 19:02)
#3 RE: Visum nach "Remonstration" bewilligt, oder? (Schweiz)
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Zitat von falko1602 im Beitrag #2

Ein Punkt "stört" mich daran: Die Unterbringung der Kinder bei der
Nachbarin! Das, ist ja der Punkt, warum die Botschaften Kinder nicht
mehr als Rückkehrgrund ansehen! Vielleicht besser weglassen!



Das dachte ich mir auch, allerdings sei es offenbar wichtig für's BFM zu wissen, wie die Kinder während der Zeit versorgt sind. War ein Hinweis des Advokaten. Ich wäre auch nicht auf die Idee gekommen


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14.09.2014 10:51
avatar  Ralfw ( gelöscht )
#4 RE: Visum nach "Remonstration" bewilligt, oder? (Schweiz)
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Ralfw ( gelöscht )

Zitat von Almendron im Beitrag #1

- Sie hätte wieder Urlaub im Mai 2015 (frühestens), also:
- Visa können mit einer Gültigkeit von max. 5 Jahre ausgestellt werden und die Aufenthaltsdauer zählt ab dem Einreisetag. Aber machen die das echt in Havanna einfach so?
- Idealerweise steht auf dem Visum: Gültig vom 1. Mai 2015 bis 21. Juni 2015 und eine max. Aufenthaltsdauer von 21 Tagen. Geht das echt?



Die Gültigkeit des Visums ist der Zeitraum in dem der Gast in die Schweiz einreisen muss. Ab dem Einreisetag gilt dann die Dauer des Visums. Wenn Ihr Glück habt, wird die Gültigkeit bereits für August 2014 bis Mai 2015 ausgestellt, dann könnte sie innerhalb dieses Zeitrahmens einreisen. Ab Einreisedatum gilt dann die Aufenthaltsdauer (wird wohl dann 1 Monat bewilligt sein); d.h. Ausreise kann auch nach dem "Gültigkeitstermin" (gilt ja für Einreise) erfolgen. 5 Jahre Gültigkeit wird es aber wohl für Cubis kaum geben.
Ein Anfrage das Zeitfenster bis Mai 2015 zu ertrecken ist es sicherlich Wert; ich kenne die CH Vertretung in Havana als einigermassen flexibel. Im schlimmsten Fall musst Du für den Mai einen neuen Antrag stellen, wobei diesen dann mit Hinweis auf die erfolgte Bewilligung.

Zitat von Almendron im Beitrag #1

- Wo blieb die Verpflichtungserklärung? Musste ich nämlich nicht unterschreiben, was meines Wissens jetzt noch fehlt, ist nur die Versicherung und das Flugticket, was sich organisieren lässt, sofern bekannt ist, was die auf das Visum schreiben.


Du hast ja in Deiner Remonstration geschrieben, dass Du für alles bürgst, d.h. dies ist Deine Verpflichtungserklärung den Behörden gegenüber.

Zitat von Almendron im Beitrag #1

Am Schluss frage ich mich, ob das tatsächlich ein Erfolg war jetzt, oder ob die gedacht haben: Stell ihr doch das Visum aus, August ist ja eh schon vorbei :)


kaum, seitdem sie in der Botschaft in Havana die bei einigen Foristen noch bekannte cubanische rausgeschmissen haben sind dort eigentlich alle freundliche und vernünftig.

Viel Glück


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16.09.2014 15:04
avatar  cohiba
#5 RE: Visum nach "Remonstration" bewilligt, oder? (Schweiz)
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Forenliebhaber/in

Hallo

Nachdem das BfM das OK für das Visa erteilt hat, kann man sicher mit den Botschaftsleuten in Havanna über die Reisezeit und Visumsdaten reden; sind vernünftige Leute da.

Noch eine Frage, wohnst du im Kanton BE?? Hintergrund meiner Frage ist, dass ich immer wieder erstaunt bin, dass es Berner mittels Remonstration immer wieder erreichen Kubaner einzuladen, die eigentlich null Chance auf ein Visum haben (20-30 Jahre alt, Tänzer oder Tänzerin etc). Ob das am kurzen Weg zum BfM in Bern liegt??

Saludos


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16.09.2014 15:13
avatar  jan
#6 RE: Visum nach "Remonstration" bewilligt, oder? (Schweiz)
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jan
Rey/Reina del Foro

Na, die Bearner brauchen auch mal frisches Blut, sonst sind alle miteinander verwandt.
Und vielleicht werden sie etwas schneller?

Heißt es nicht, Bearner seien laangsam?
.

16.09.2014 21:32
#7 RE: Visum nach "Remonstration" bewilligt, oder? (Schweiz)
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neues Mitglied

Ich hab' mal eine freundliche E-Mail über den Teich gesendet. Mal schauen, was zurück kommt. Danke schon mal für eure Hinweise.

Der Anwalt meinte übrigens, dass es eine Sauerei sei, dass die Botschaft gewisse Dokumente gar nicht erst entgegennahm beim ersten mal und es doch nicht sein könne, dass man jedes mal Einsprache erheben muss, um eine korrekte Bearbeitung des Falles zu bekommen :) Naja, ich belasse es mal dabei, ging ja alles noch gut. Ich fand's aber schon sehr schräg, dass ein Kubaner am Schalter quasi stellvertretend für die Schweiz schon vor dem Antrag Dokumente "rausfiltert", bevor er überhaupt weiss, um was es geht. Soweit ich weiss, besteht deren Aufgabe darin zu prüfen, ob alles richtig ausgefüllt wird und *alle* eingereichten Dokumente zur Entscheidung weiterzuleiten, oder?

Ich wohne übrigens in Fribourg ... der Kanton macht auf mich einen ausländerfreundlichen Eindruck, wenn ich das mal so sagen darf :)


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