Bitte geben Sie einen Grund für die Verwarnung an
Der Grund erscheint unter dem Beitrag.Verstoss gegen die Forumsregeln: Verlinkung von politisch Extremen Seiten/Artikel usw.
Verstoss gegen die Forumsregeln: Beleidigung eines anderen Mitgliedes oder der Moderation
Verstoss gegen die Forumsregeln:Presseartikel dürfen nur auszugsweise zitiert werden und müssen auf die Originalquelle verlinken
Verstoss gegen die Forumsregeln:Dieser Beitrag verstößt gegen die Netiquette des Forums.
Themenfremdes spammen in Threads
Verstoss gegen die Forumsregeln:Zitate von anderen Webseiten dürfen nur auszugsweise zitiert werden und müssen auf die Originalquelle verlinken
Verstoss gegen die Forumsregeln: Verlinkung von FakeNews Seiten/Artikel usw.
Dieser Beitrag enthält unerwünschte Werbung.
Beiträge, die IN GROßBUCHSTABEN oder fett geschrieben sind bitte vermeiden.
{[userwarning_empty_error]}
Es wird der oben genannte Grund verwendet. Klicken Sie hier, um den Inhalt der privaten Nachricht anzupassen
Legen Sie hier den Inhalt der PN-Benachrichtigung fest.
Hinweis: Dieses Mitglied wurde bereits 4 Mal verwarnt.
Bei einer weiteren Verwarnung wird das Mitglied automatisch gesperrt.
Bei einer weiteren Verwarnung wird das Mitglied automatisch gesperrt.
Schengener Visum auch im Ausland gültig??
dertuenn
(
Gast
)
Details
cappuccino
(
Gast
)
Details
In allen Schengen Staaten und der Schweiz!
Welches Schengen Staaten sind, weiss ich nicht genau. Auf jeden Fall Frankreich, Österreich, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Italien, neuerdings auch Griechenland und Spanien, da bin ich mir nicht sicher. Schengen ist jedenfalls nicht deckungsgleich mit EU!!! Für die Schweiz ist außerdem wichtig, dass im Visumantrag "varias entradas" Mehrfache Einreise angekreuzt werden muß!!!
Markus
Welches Schengen Staaten sind, weiss ich nicht genau. Auf jeden Fall Frankreich, Österreich, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Italien, neuerdings auch Griechenland und Spanien, da bin ich mir nicht sicher. Schengen ist jedenfalls nicht deckungsgleich mit EU!!! Für die Schweiz ist außerdem wichtig, dass im Visumantrag "varias entradas" Mehrfache Einreise angekreuzt werden muß!!!
Markus
simoncita
(
Gast
)
Details
Spanien ist kein Problem. Meine Freundin die letzten Sommer für drei Monate da war. Ist bzw. war nicht die ganzen drei Monate hier. Ihr Spanischer Freund konnte Sie nicht Einladen. Da Sie kein Visum von spanischer Seite bekam. Also ab nach Deutschland eine Woche hiergeblieben und dann weiter nach Madrid. Und ist nach 2,5 Monaten wieder nach Deutschland - einige Tage hiergeblieben und dann von Frankfurt ab nach Havanna.
simoncita
(
Gast
)
Details
Schweiz geht auch ohne Visa. Da meine Freundin im letzten Jahr nicht direkt von Deutschland nach Madrid sondern über Zürich gefolgen ist. OK - Sie war so gesehen Transitreisende - aber Sie meinte Sie konnte sich ohne schwierigkeiten im Flughafen aufhalten und bevor Sie abgefolgen ist habe ich am Schalter von SwissAir gefragt ob es ein problem sei da Sie Kubanerin ist über die Schweiz nach Madrid zu fliegen usw. Es wurde verneint.
Würde aber sicherheitshalber mal die Schweizer Botschaft anrufen.
Grüße
simoncita
Würde aber sicherheitshalber mal die Schweizer Botschaft anrufen.
Grüße
simoncita
Cafecito
(
Gast
)
Details
Hallo!
Also die Schweiz gehört weder zur EU noch zu den Staaten, die dem Schengener Abkommen beigetreten sind.
Beim Transit ist es etwas anderes!
Also könnt ihr auf keinen Fall in die Schweiz mit dem Schengener Visum.
Und vertraut erst gar nicht drauf, nicht kontrolliert zu werden. Ist bei Ein-und Ausreise fast unmöglich!
Gruß Cafecito!
Also die Schweiz gehört weder zur EU noch zu den Staaten, die dem Schengener Abkommen beigetreten sind.
Beim Transit ist es etwas anderes!
Also könnt ihr auf keinen Fall in die Schweiz mit dem Schengener Visum.
Und vertraut erst gar nicht drauf, nicht kontrolliert zu werden. Ist bei Ein-und Ausreise fast unmöglich!
Gruß Cafecito!
Elisabeth
(
Gast
)
Details
Simoncita, wenn die Reise schon im 1998 war hatte deine Freundin recht, denn bis 1.1.1999 mussten Cubaner für die Schweiz kein Visum haben. Ansonsten können sie aber nur im Transit durch die Schweiz und keinesfalls mit einem Schengener-Visum. Cubaner mit WOHNSITZ im Schengen-Raum erhalten das Visum für die Schweiz allerdings sehr schnell. Weiss ich, weil ich gerade 2 Cubaner mit Wohnsitz in Paris zu uns eingeladen habe.
Elisabeth
Elisabeth
Rey
(
Gast
)
Details
Hola,
mit dem Schengener Besuchs-Visum kann man momentan in folgende Mitgliedstaaten einreisen:
Portugal, Spanien, Frankreich, Holland, Belgien, Luxemburg, Deutschland, Österreich, Italien, Griechenland,
Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland und Island
Für Staaten wie die Schweiz oder Großbritanien sind Visas erforderlich.
Bei Irland bin ich mir nicht sicher, ob es schon das Schengen-Abkommen ratifiziert hat - ich glaube aber, daß
dies noch nicht der Fall ist.
Ade Rey
mit dem Schengener Besuchs-Visum kann man momentan in folgende Mitgliedstaaten einreisen:
Portugal, Spanien, Frankreich, Holland, Belgien, Luxemburg, Deutschland, Österreich, Italien, Griechenland,
Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland und Island
Für Staaten wie die Schweiz oder Großbritanien sind Visas erforderlich.
Bei Irland bin ich mir nicht sicher, ob es schon das Schengen-Abkommen ratifiziert hat - ich glaube aber, daß
dies noch nicht der Fall ist.
Ade Rey
cappuccino
(
Gast
)
Details
Cafecito
(
Gast
)
Details
Cappuccino!
Du hast da gewaltig etwas verwechselt.
Ein Kubaner, der seinen Aufenthalt in Deutschland hat( also kein Gast) und ein Visum für die Schengen-Staaten hat, (was er aber in der Regel nicht hat - sondern nur für die Bundesrepublik-) der darf visumsfrei zu Besuchszwecken in die Schweiz einreisen.
Alle anderen Kubaner benötigen( zu Besuch und ohne Schengen-Visum) - zwingend- ein Visum!!!!!!
Du hast da gewaltig etwas verwechselt.
Ein Kubaner, der seinen Aufenthalt in Deutschland hat( also kein Gast) und ein Visum für die Schengen-Staaten hat, (was er aber in der Regel nicht hat - sondern nur für die Bundesrepublik-) der darf visumsfrei zu Besuchszwecken in die Schweiz einreisen.
Alle anderen Kubaner benötigen( zu Besuch und ohne Schengen-Visum) - zwingend- ein Visum!!!!!!
cappuccino
(
Gast
)
Details
Hallo Elisabeth,
einmal wohne ich direkt an der Grenze zur Schweiz. Ein Freund von mir ist beim deutschen Zoll und den habe ich befragt. Und in der örtlichen Tageszeitung haben sie seitenweise berichtet, was sich alles zum 01.02.2001 ändert (Grenzgänger, Pendler, Aufenthaltsrecht etc.)
Aber ich denke, um es bestätigt zu bekommen, brauchen wir hier nicht zu orakeln. Rufe einfach bei einem Hauptzollamt oder Bundesgrenzschutzamt an und frage nach. (Am besten eines an der Schweizer Grenze, ob sie es in Kiel so genau wissen?) z.B. Zolldienststellen Singen Hohentwiel
Hauptzollamt (0 77 31) 82 05-0 Fax (0 77 31) 82 05-21
Bundesgrenzschutz Konstanz
Bundesgrenzschutzinspektion Konstanz (0 75 31) 12 88-0
Kreuzlinger Str. 51 78462 Konstanz Fax (0 75 31)12 88-123
Wer es auch wissen müßte:
Außenstelle der Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Konsularisches Dienstleistungszentrum der Schweiz (DLZ)
Leiter Herr Hans J. Dové, Botschaftsrat (27.07.1998) – Leiter des DLZ
Strasse Peter Hensen-Straße 1
Ort Bonn
PLZ 53175
Telefon 0228-816 62 70
Fax 0228-816 62 71
Die wissen es hundertprozentig!!!
Das was Cafecito schreibt ist auch richtig, hat aber mit dem Schengen Visum nichts zu tun. Visumpflichtige Ausländer, die in Deutschland ihren festen Wohnsitz und eine Aufenthaltserlaubnis haben, können bei Ihrer Ausländerbehörde eine Grenzübertrittskarte beantragen. Sieht aus wie ein provisorischer Personalausweis mit Bild und ist zusammen mit der deutschen Aufenthaltserlaubnis in der Schweiz gültig.
Und noch was zum Thema "gewaltig verwechselt", wer kein Gast ist, sondern fest hier wohnt, hat niemals ein Schengenvisum. Ein Schengenvisum ist ausschliesslich zu Besuchszwecken vorgesehen. Also wer hier was verwechselt, ist noch die Frage.
Also ich bin da völlig leidenschaftslos und werde mich nicht weiter ins Thema reinsteigern. Wer es wissen will, klärt das bitte mit den genannten Adressen und schreibt es hier.
Markus
einmal wohne ich direkt an der Grenze zur Schweiz. Ein Freund von mir ist beim deutschen Zoll und den habe ich befragt. Und in der örtlichen Tageszeitung haben sie seitenweise berichtet, was sich alles zum 01.02.2001 ändert (Grenzgänger, Pendler, Aufenthaltsrecht etc.)
Aber ich denke, um es bestätigt zu bekommen, brauchen wir hier nicht zu orakeln. Rufe einfach bei einem Hauptzollamt oder Bundesgrenzschutzamt an und frage nach. (Am besten eines an der Schweizer Grenze, ob sie es in Kiel so genau wissen?) z.B. Zolldienststellen Singen Hohentwiel
Hauptzollamt (0 77 31) 82 05-0 Fax (0 77 31) 82 05-21
Bundesgrenzschutz Konstanz
Bundesgrenzschutzinspektion Konstanz (0 75 31) 12 88-0
Kreuzlinger Str. 51 78462 Konstanz Fax (0 75 31)12 88-123
Wer es auch wissen müßte:
Außenstelle der Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Konsularisches Dienstleistungszentrum der Schweiz (DLZ)
Leiter Herr Hans J. Dové, Botschaftsrat (27.07.1998) – Leiter des DLZ
Strasse Peter Hensen-Straße 1
Ort Bonn
PLZ 53175
Telefon 0228-816 62 70
Fax 0228-816 62 71
Die wissen es hundertprozentig!!!
Das was Cafecito schreibt ist auch richtig, hat aber mit dem Schengen Visum nichts zu tun. Visumpflichtige Ausländer, die in Deutschland ihren festen Wohnsitz und eine Aufenthaltserlaubnis haben, können bei Ihrer Ausländerbehörde eine Grenzübertrittskarte beantragen. Sieht aus wie ein provisorischer Personalausweis mit Bild und ist zusammen mit der deutschen Aufenthaltserlaubnis in der Schweiz gültig.
Und noch was zum Thema "gewaltig verwechselt", wer kein Gast ist, sondern fest hier wohnt, hat niemals ein Schengenvisum. Ein Schengenvisum ist ausschliesslich zu Besuchszwecken vorgesehen. Also wer hier was verwechselt, ist noch die Frage.
Also ich bin da völlig leidenschaftslos und werde mich nicht weiter ins Thema reinsteigern. Wer es wissen will, klärt das bitte mit den genannten Adressen und schreibt es hier.
Markus
Cafecito
(
Gast
)
Details
Also Capuccino,
wenn du mein Posting gelesen hast (........ was er in der Regel nicht hat)dann hättest du dich nicht aufregen müssen.Aber für die Regel gibt es auch Ausnahmen! Nur zur Kenntnis
Zum anderen: Die Behörde, die die Auskunft über Visumsfragen gibt, ist der BGS - nicht der Zoll.
Das Hauptzollamt ( HZA) wird dich an den BGS weiterverweisen.
Ansonsten ist es genau so, wie ich es geschrieben habe und nicht anders.
Denn die Auskunft kommt von einem Kollegen des BGS und vom Schweizer Grenzschutz.
Beim deutschen Zoll bin ich selbst, da kannst du mich auch fragen!
Gruß Cafecito
wenn du mein Posting gelesen hast (........ was er in der Regel nicht hat)dann hättest du dich nicht aufregen müssen.Aber für die Regel gibt es auch Ausnahmen! Nur zur Kenntnis
Zum anderen: Die Behörde, die die Auskunft über Visumsfragen gibt, ist der BGS - nicht der Zoll.
Das Hauptzollamt ( HZA) wird dich an den BGS weiterverweisen.
Ansonsten ist es genau so, wie ich es geschrieben habe und nicht anders.
Denn die Auskunft kommt von einem Kollegen des BGS und vom Schweizer Grenzschutz.
Beim deutschen Zoll bin ich selbst, da kannst du mich auch fragen!
Gruß Cafecito
Seite 1 von 1
« Seite
Seite »
- 🇨🇺 Das Kubaforum 🇨🇺
- 🇨🇺 Kubaforum
- 🇨🇺 Neu im Kubaforum?
- ℹ️ Info-Sparte!
- 📄 Visa: Fragen und Probleme zum Thema Visa
- 🇩🇪 🇪🇸 Übersetzungshilfe vom spanischen ins deutsche und umgekehrt
- 📜 Einladung eines kubanischen Staatsbürgers:
- 📰 Presseveröffentlichungen und Medienberichte über Kuba
- ⛈ Wetter 🌪 Hurrikan Nachrichten
- 🛫 Reiseforum
- ✈ Kubaflüge 🛳 Kreuzfahrten 🧳 Hotels 🚗 Mietwagen 🚕 Transfers 🚌 Busverbi...
- 🛏 Casas Particulares
- 📕 Sprachkurse in Kuba/Deutschland? Wo gibt es 🕺💃 Tanzkurse usw?
- 🌐 Reiseberichte
- 🕯 In Gedenken an Guzzi
- 🇨🇺 Allgemeines und Sonstiges mit Kubabezug
- ⚾ 🏐 🥊 Das Kuba Sport-Forum.
- 📖 Literatur und Kunst aus/über Kuba
- 🏝 Flora und 🐊 Fauna auf Kuba
- 👨🍳 Kubanische Küche
- ⚙ Technikforum: Fragen zu Themen 🖥︎ Computer,📱 Smartphone, ☎ Telefonve...
- Für Mitglieder und Kubafreunde:
- Sonstige Themen
- 🇪🇸 Foro en español 🇪🇸
- 🗣 Debate de Cuba
- 🎶 Música de Cuba
- 🤡 Los Chistes - Risas y humor sin limite
- ✈ Vuelos 🧳 Hoteles 🛏 Casas
- 🇪🇸 Forum in spanisch-Foro en espanol. für alle die es können oder noc...
- 🌎 Lateinamerika und karibische Inseln ( kleine und große Antillen )
- 🌎 Lateinamerika und karibische Inseln ( kleine und große Antillen)
- 👥 Administration und Moderation:
Ähnliche Themen
Das Thema ist geschlossen
Sie haben keine Rechte zu antworten
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!
Jetzt registrieren!
/
🇨🇺 Das Kubaforum 🇨🇺
/
📜 Einladung eines kubanischen Staatsbürgers:
/
Schengener Visum auch im Ausland gültig??