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Schengenvisum, was passiert nach Ablauf der 90 Tage?
#1 Schengenvisum, was passiert nach Ablauf der 90 Tage?
Liebe Foristen
Was hat es für Konsequenzen, wenn ein Kubaner nach Ablauf der 90 Tage (während der das Besuchervisum gültig ist) den Schengenraum nicht verlässt?
Wie sieht es dann mit einer späteren Ausreise nach Kuba aus?
Hat das Ganze irgendwelche Konsequenzen für die Person, welche die Einladung gemacht hat?
Zitat von steppenwolf im Beitrag #1
Liebe Foristen
Was hat es für Konsequenzen, wenn ein Kubaner nach Ablauf der 90 Tage (während der das Besuchervisum gültig ist) den Schengenraum nicht verlässt?
Wie sieht es dann mit einer späteren Ausreise nach Kuba aus?
Hat das Ganze irgendwelche Konsequenzen für die Person, welche die Einladung gemacht hat?
Er macht sich schuldig des Visavergehens,wird er geschnappt,wird er abgeschoben.
In Kuba kommt er sehr Wahrscheinlich in den Knast.
Für den Einlader hat dies in der Regel keine Konsequenzen,es sei denn das dem Einlader
nachgewiesen wird,den Kubi dabei unterstützt zu haben.
Natürlich darf der Kubi nie mehr in den Schengenraum einreisen.
Zitat von steppenwolf im Beitrag #1
Liebe Foristen
Was hat es für Konsequenzen, wenn ein Kubaner nach Ablauf der 90 Tage (während der das Besuchervisum gültig ist) den Schengenraum nicht verlässt?
Wie sieht es dann mit einer späteren Ausreise nach Kuba aus?
Hat das Ganze irgendwelche Konsequenzen für die Person, welche die Einladung gemacht hat?
es hat sicher einmal einen eher negativen Einfluss auf andere Cubaner/innen mit einem ähnlichen Profil in der Zukunft ein Visa bei derselben Botschaft zu erhalten. Die Person hat ja bewiesen, dass die Rückkehrwilligkeit eben doch nicht immer gegeben ist wodurch dann einfach noch genauer geschaut wird.
Für den Einlader kann es Konsequenzen haben, muss aber nicht. Falls es irgendwelche Kostenpflichtigen Aktionen Seitens der Behörde geben würde, könnte der Einlader zur Kasse gebeten werden. Passiert ein Unfall oder gibt es eine Krankheit dann ohne einen Versicherungsschutz (Annahme ist, dass die Versicherung über die "normale" Aufenthaltsdauer läuft) könnte durchaus auch Regress auf den Einlader genommen werden.
#4 RE: Schengenvisum, was passiert nach Ablauf der 90 Tage?
Zitat von Ralfw im Beitrag #3
Für den Einlader kann es Konsequenzen haben, muss aber nicht. Falls es irgendwelche Kostenpflichtigen Aktionen Seitens der Behörde geben würde, könnte der Einlader zur Kasse gebeten werden. Passiert ein Unfall oder gibt es eine Krankheit dann ohne einen Versicherungsschutz (Annahme ist, dass die Versicherung über die "normale" Aufenthaltsdauer läuft) könnte durchaus auch Regress auf den Einlader genommen werden.
Und rechtlich stützt sich dies lediglich auf die unterzeichnete Verpflichtigungserklärung, oder gibt es auch einen Gesetzesartikel o.ä. der dies beinhaltet?
Ralfw
(
gelöscht
)
#5 RE: Schengenvisum, was passiert nach Ablauf der 90 Tage?
Zitat von steppenwolf im Beitrag #4
Und rechtlich stützt sich dies lediglich auf die unterzeichnete Verpflichtigungserklärung, oder gibt es auch einen Gesetzesartikel o.ä. der dies beinhaltet?
"lediglich" finde ich hier als Ausdruck eher falsch. Eine Verpflichtungserklärung ist mindestens bei uns "rechtlich bindend". D.h. dass der Staat diese verlangen und dann auch durchsetzen darf ist sicherlich irgendwo durch eine Gesetzesartikel abgestützt.
Bei uns heisst es dazu auch:
Damit verpflichtet sich der Garant (im Normalfall der Gastgeber), die ungedeckten Kosten (einschliesslich Unfall, Krankheit, Rückreise), die dem Gemeinwesen oder privaten Erbringern von medizinischen Dienstleistungen durch den Aufenthalt der eingeladenen Personen in der Schweiz entstehen könnten, bis zu einem bestimmten Betrag zu übernehmen. Diese Garantiesumme beträgt für Einzelpersonen sowie für gemeinsam reisende Gruppen und Familien bis zu höchstens zehn Personen CHF 30 000.
die Summe hängt wohl vom Land ab.
Du kannst auch davon ausgehen, dass der Einlader in Zukunft Mühe haben wird nochmals eine Einladung erfolgreich durchzubringen.
Die gesetzlichen Grundlagen für den Fall Schweiz:
Nach den Artikeln 7 und 8 der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung vom 22. Oktober 2008 können die zuständigen Bewilligungsbehörden von einer Ausländerin oder einem Ausländer zum Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (Art. 2 Abs. 2) die Verpflichtungserklärung einer zahlungsfähigen natürlichen oder juristischen Person mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz verlangen.
#8 RE: Schengenvisum, was passiert nach Ablauf der 90 Tage?
Zitat von Los Delfines im Beitrag #8
Anfang der 90.er hatte ich Damenbesuch 14.Tage nach der Ausreise hat das Ausländeramt
anjerufen ob die Dame weg ist?? Ob heutige Praxis ähnlich ist glaube ich nicht.
Mein Mann hat damals, als er mit Besuchsvisum hier war, von der Ausländerbehörde eine Grenzübertrittsbescheinigung bekommen, die er dann am Flughafen bei der Passkontrolle abgeben musste. War aber glaube ich nur, weil wir für die VE das Geld als Sicherheitsleistung hinterlegt haben und die uns dann erst mit Rückerhalt des Briefes das Geld zurücküberwiesen haben. Die Botschaft in Havanna lässt aber auch gerne noch die Leute nach Rückreise dort antanzen, um sich offiziell zurückzumelden. Mein Mann musste das machen, von ein paar anderen weiß ichs auch.
Einfach nicht zurückreisen ist jedenfalls keine besonders tolle Idee, da kann man davon ausgehen, dass nie wieder ein Visum erteilt wird. Vom möglichen finanziellen Verlust mal ganz abgesehen. Ist das hier denn eine theoretische Diskussion oder ist das Kind schon in den Brunnen gefallen?
#11 RE: Schengenvisum, was passiert nach Ablauf der 90 Tage?
Ralfw
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gelöscht
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#12 RE: Schengenvisum, was passiert nach Ablauf der 90 Tage?
Zitat von cabeza mala im Beitrag #11Zitat von Timo im Beitrag #10
Jetzt möchte die Wölfin vielleicht verlängern.?
Vielleicht ist sie ihm auch abhanden gekommen.
Du meinst die Wölfin hat sich im Wald verirrt?
sie dürfte ja erst etwa einen Monat hier sein, da hätte sie sich aber schnell verirrt; eventuell war es aber ja doch eine andere Person. Vielleicht meldet sich ja Steppenwolf nochmals mit mehr Infos, dann könnten wir auch ein "individuell zugeschnittenes Beratungspaket schnüren".
Zitat von cabeza mala im Beitrag #11Zitat von Timo im Beitrag #10
Jetzt möchte die Wölfin vielleicht verlängern.?
Vielleicht ist sie ihm auch abhanden gekommen.
Ich meine doch Steppenwolf gehörte vor einem Monat noch zur Fraktion - und reagierte verschnupft als wir andeuteten das die Wölfin sich vielleicht noch mit eine anderen Alpha Männchen paart!
Bitte nicht böse werden - das ist nur ein Witz!
#15 RE: Schengenvisum, was passiert nach Ablauf der 90 Tage?
Also das alles ist soweit noch auf rein theorietischer Basis.
Es geht aber schon um meine Freundin bzw. jetz wohl Ex. Aber nein Timo das Problem waren nicht andere Alphas xD ...Sie will eine Famile gründen, aber ich möchte keine Kinder...
Jedenfalls ist sie im Moment in Italien bei ihrer Schwester und sagte mir sie spielt mit dem Gedanken dort zu bleiben (Ich glaube aber nicht dass sie es wirklich ernst meint). Ich möchte ihr das auszureden, da ihr die Konsequenzen dessen wohl auch nicht ganz bewusst sind.
Ich selbst sollte soweit aus dem Schneider sein, in meiner Garantieerklärung heisst es: "Die Verpflichtigung wird mit dem Datum der Visumausstellung wirksam und endet mit der Ausreise aus der Schweiz." ...Nun ja aus der Schweiz ist sie ausgereist, womit die Erklärung nun nichtig sein sollte.
Ralfw
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gelöscht
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#16 RE: Schengenvisum, was passiert nach Ablauf der 90 Tage?
Zitat von steppenwolf im Beitrag #15
Es geht aber schon um meine Freundin bzw. jetz wohl Ex. Aber nein Timo das Problem waren nicht andere Alphas xD ...Sie will eine Famile gründen, aber ich möchte keine Kinder...
das ist generell ein potentieller Trennungsgrund für Frauen die gerne Kinder möchten. Daher hast Du Dir natürlich den allerbesten Moment ausgesucht um ihr das zu erklären. Wenn schon Trennung, dann am liebsten in der Schweiz.
Zitat von steppenwolf im Beitrag #15
Jedenfalls ist sie im Moment in Italien bei ihrer Schwester und sagte mir sie spielt mit dem Gedanken dort zu bleiben (Ich glaube aber nicht dass sie es wirklich ernst meint). Ich möchte ihr das auszureden, da ihr die Konsequenzen dessen wohl auch nicht ganz bewusst sind.
da wird sie sicherlich schnell irgendeinen Italo-Lover finden. Konsequenzen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sicherlich kann sie in Italien einfacher untertauchen als in der Schweiz.
Zitat von steppenwolf im Beitrag #15
Ich selbst sollte soweit aus dem Schneider sein, in meiner Garantieerklärung heisst es: "Die Verpflichtigung wird mit dem Datum der Visumausstellung wirksam und endet mit der Ausreise aus der Schweiz." ...Nun ja aus der Schweiz ist sie ausgereist, womit die Erklärung nun nichtig sein sollte.
ausser sie kommt plötzlich zurück oder die Italiener verfrachten sie wieder Richtung Norden. Was dumm laufen könnte wäre wenn sie einen Unfall oder eine Krankheit hätte. Da käme eventuell irgendjemand auf die Idee bei Dir anzuklopfen.
Ist zwar alles nicht sehr wahrscheinlich, aber Du hast ja schon mit der bisherigen Entwicklung nicht wirklich gerechnet.
#17 RE: Schengenvisum, was passiert nach Ablauf der 90 Tage?
Zitat von steppenwolf im Beitrag #17
So, habe nun nochmals mit ihr geredet. Inzwischen hatte sie aber wohl schon selbst erkannt, dass das Vorhaben nicht so schlau wäre... Nächste Woche reist sie zurück auf die Insel.
Gut so ,du musst ihr klar machen,wenn sie brav zurück geht,kann sie immer wieder ein Visum bekommen.
#19 RE: Schengenvisum, was passiert nach Ablauf der 90 Tage?
Zitat von steppenwolf im Beitrag #17
Nächste Woche reist sie zurück auf die Insel.
Hätte ich jetzt nicht gedacht.
#20 RE: Schengenvisum, was passiert nach Ablauf der 90 Tage?
Bei seiner Vorstellung im August d.J. hatte St.W. ja noch geschrieben dass "Seine" nicht so wie viele Andere wäre!
Dann Anfang Oktober das Einladungsprozedere; Mitte November ist sie schon nach Italien abgedüst, weil er keine Kinder möchte!
Junge, sei heilfroh wenn die Gute im Flieger Richtung Heimat sitzt!
Zitat von TRABUQUERO im Beitrag #20
Bei seiner Vorstellung im August d.J. hatte St.W. ja noch geschrieben dass "Seine" nicht so wie viele Andere wäre!
Dann Anfang Oktober das Einladungsprozedere; Mitte November ist sie schon nach Italien abgedüst, weil er keine Kinder möchte!
Junge, sei heilfroh wenn die Gute im Flieger Richtung Heimat sitzt!
Wenns nicht passt, dann passt es halt nicht!
Dafür sind solche "Besuche" ja da!
Zitat von TRABUQUERO im Beitrag #20
Junge, sei heilfroh wenn die Gute im Flieger Richtung Heimat sitzt!
Oh ja!!
Auch wenn man das so aus der Ferne kaum glauben kann.
Zitat von falko1602 im Beitrag #21Zitat von TRABUQUERO im Beitrag #20
Bei seiner Vorstellung im August d.J. hatte St.W. ja noch geschrieben dass "Seine" nicht so wie viele Andere wäre!
Dann Anfang Oktober das Einladungsprozedere; Mitte November ist sie schon nach Italien abgedüst, weil er keine Kinder möchte!
Junge, sei heilfroh wenn die Gute im Flieger Richtung Heimat sitzt!
Wenns nicht passt, dann passt es halt nicht!
Dafür sind solche "Besuche" ja da!
aber vielleicht findet sie ja noch einen Italienischen Gigolo,der sie dick macht.
Zitat von TRABUQUERO im Beitrag #20
Bei seiner Vorstellung im August d.J. hatte St.W. ja noch geschrieben dass "Seine" nicht so wie viele Andere wäre!
Dann Anfang Oktober das Einladungsprozedere; Mitte November ist sie schon nach Italien abgedüst, weil er keine Kinder möchte!
Junge, sei heilfroh wenn die Gute im Flieger Richtung Heimat sitzt!
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