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Arbeitsnachweis für Schengenvisum
Mein Novio war nun von Juli'07 bis jetzt zweimal hier bei mir. Einmal für 4 und einmal für 8 Wochen. Nun steht die 3. Einladung für Ende Mai an (hoffe jetzt endlich mal 3 Monate zu bekommen). Ein liebes Forumsmitglied hat die Papiere - Versicherung und Verpflichtungserklärung - dieser Tage mit auf die Isla genommen. Nun hat mein Novio keine Arbeit mehr auf Kuba (wg. längerem Aufenthalt hier in Deutschland hat er sie verloren), demzufolge bekommt er auch keinen Arbeitsnachweis und/oder Urlaubsbescheinigung. Was tun? Ist diese Arbeitsbescheinigung zwingend notwendig? Was können wir/kann ich/kann er nun tun? Bitte nur hilfreiche Infos und keine Kommentare wie 'Heiratsvisum, da brauchst dieses Papier nicht' o.ä. Danke!
(
Gast
)
#5 RE: Arbeitsnachweis für Schengenvisum
Zitat von flicflac
Seine Rückkehrwilligkeit hat er schon 2 x unter Beweis gestellt, das sollte für ihn sprechen.
Schon einmal reicht, um garantiert ein Besuchsvisum erteilt zu bekommen. Was sollte die Botschaft auch vortragen können, was gegen die Rückkehrbereitschaft spricht. Doch nur wenn Candela schreibt -und er dies bestätigt-, dass beiden sehr ineinander verliebt sind und sich nicht mehr trennen wollen.
Flicflac, war das nicht der Grund, warum sie in Deinem Fall ablehnten und nur bereit waren ein Heiratsvisum zu erteilen? Jetzt würden sie dies eh nicht mehr machen, sondern bei einem Liebesgesäusel dem Antragsteller eine Liste mit den Sprachschulen in Havanna in die Hand drücken.
Zitat von flicflac
Eine Arbeits-/Urlaubsbescheinigung ist nicht zwingend, aber hilfreich.
Seine Rückkehrwilligkeit hat er schon 2 x unter Beweis gestellt, das sollte für ihn sprechen.
Du weißt es selbst am Besten, eine Garantie für die Visa Erteilung gibt es nicht.
_____________________
Steht aber doch - ich mein auf der Botschaftsseite - bei den geforderten Unterlagen. Da steht Arbeits-/Urlaubsbescheinigung. Und ohne gibt es keine Probleme - sicher?? Ich weiß nicht, da hab ich schon wieder Knoten im Magen
Zitat von Esperanto2
[quote="flicflac"]Seine Rückkehrwilligkeit hat er schon 2 x unter Beweis gestellt, das sollte für ihn sprechen.
Schon einmal reicht, um garantiert ein Besuchsvisum erteilt zu bekommen.
--------------
Gibts das irgendwo schriftlich: Einmal reicht um 'garantiert' ein Besuchsvisum erteilt zu bekommen. Du hast doch da bestimmt was auf Lager, damit ich mich - wenn nötig - wieder richtig streiten kann
Zitat von candelaZitat von flicflac
Eine Arbeits-/Urlaubsbescheinigung ist nicht zwingend, aber hilfreich.
Seine Rückkehrwilligkeit hat er schon 2 x unter Beweis gestellt, das sollte für ihn sprechen.
Du weißt es selbst am Besten, eine Garantie für die Visa Erteilung gibt es nicht.
_____________________
Steht aber doch - ich mein auf der Botschaftsseite - bei den geforderten Unterlagen. Da steht Arbeits-/Urlaubsbescheinigung. Und ohne gibt es keine Probleme - sicher?? Ich weiß nicht, da hab ich schon wieder Knoten im Magen
Hier Arbeitsbescheinigung:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-C...scheinigung.pdf
Hier Urlaubsbescheinigung:
http://www.sk-office.net/downloads.php?d...scheinigung.pdf
Salu2
Zitat von flicflac
Eine Arbeits-/Urlaubsbescheinigung ist nicht zwingend, aber hilfreich.
Seine Rückkehrwilligkeit hat er schon 2 x unter Beweis gestellt, das sollte für ihn sprechen.
Du weißt es selbst am Besten, eine Garantie für die Visa Erteilung gibt es nicht.
man sagt, ohne diese bescheinigung geht nix!
Zitat von candela
Vertrauensschutz
Du wirst sehen, es geht. Das mit dem Vertrauensschutz war sogar auf einer früheren Internetseite der deutschen Botschaft in Havanna aufgeführt.
Und zu den Arbeitspapieren hat Flicflac doch schon geschrieben: "Eine Arbeits-/Urlaubsbescheinigung ist nicht zwingend, aber hilfreich." Was gibt da noch hinzufügen? Du weisst dies doch selbst, als in Deinem Fall das Visum Deines Gastes zunächst abgelehnt wurde und erst das nachträgliche Beibringen dieser Dokumente zum Erfolg beitrugen.
Jetzt bedarf es dieser Papiere nicht mehr, nachdem die Rückreisewilligkeit bereits nachgewiesen wurde und nunmehr ein Vertrauensschutz besteht.
und nunmehr ein Vertrauensschutz besteht.
Vertrauensschutz gegü. cubis
Nachgewiesen ist nix.
Er ist nur 2x zurückgekehrt. Mehr nicht.
Aber ob diesmal auch?
Nix wie weg ist doch die Devise
Zitat von jan
Vertrauensschutz gegü. cubis
Du Witzbold mit Deiner langen Chamäleonzunge. Ein Glück für alle die zur Botschaft müssen, dass Dich dort als potenziellen Schikaneur niemand will.
Zitat von Esperanto2
Du wirst sehen, es geht. Das mit dem Vertrauensschutz war sogar auf einer früheren Internetseite der deutschen Botschaft in Havanna aufgeführt.
Mag sein. Trotzdem wurde meinem damals zukünftigen Eheweib das Besuchsvisum verweigert. Trotz vorheriger erfolgreicher Einladung durch mich. Von daher wäre ich etwas vorsichtiger bei Garantieerklärungen.
Zitat von Esperanto2
Jetzt bedarf es dieser Papiere nicht mehr, nachdem die Rückreisewilligkeit bereits nachgewiesen wurde und nunmehr ein Vertrauensschutz besteht.
Also, ich habe gerade so einen Fall. Einladung der kubanischen Schwester, die schon zweimal für je drei Monate in Dland war. Das liegt allerdings schon ein paar Jahre zurück: 1996 und 1998.
Meine Frage: wann "verjährt" dieser Vertrauensschutz, bzw. ist ein vorheriger Aufenthalt kein so starkes Argument mehr für demonstrierte Rückkehrbereitschaft?
Genügt die Vorlage des damaligen (jetzt nat. ungültigen) Reisepasses mit den zwei deutschen Visa der Beweispflicht?
Gracias y saludos de
Le Baron
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