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Schengenvisum, was passiert nach Ablauf der 90 Tage?
Zitat von jan im Beitrag #50
Ösideutsch
[1] ostösterreichisch: denunzieren, verraten, verleumden
Synonyme:
[1] verpetzen
Beispiele:
[1] „Aber es half nichts, sie wurde von der Magd, die anscheinend ein Auge auf den Bauern geworfen hatte, kurzerhand vernadert.“[1]
Sag bloss du kanntest das nicht - danke, habe es aber auch extra unter ' ' gesetzt
Zitat von Mocoso im Beitrag #49
Das mit dem Anwalt kann steppenwolf ja durchaus in Erwägung ziehen.
Nur was soll er melden? Wenn sie nichts strafrechtlich relevantes getan hat ist da eben nichts. Die Behörde kann nichts tun (und das ist auch gut so, stell dir mal vor jemand will da irgendwen 'vernadern').
Na, dann soll er halt nix melden. Vielleicht ist melden auch das falsche Wort und besser wäre "in Kenntnis setzen", dass sich ihr Aufenthaltsort geändert hat. Von "vernadern" (danke Jan für die Übersetzung) halt ich auch nichts, aber mir kam eben der Gedanke, dass er es vielleicht machen müsste. Vielleicht war der Gedanke ja auch blöd.
#53 RE: Schengenvisum, was passiert nach Ablauf der 90 Tage?
Der Gedanke per se ist doch nicht blöd, das hätte ich sicher falsch rübergebracht.
Aber da ist eigentlich nichts was er melden kann. Gedanken'spiele' sind üblicherweise (Terror etc ausgenommen) nunmal frei.
Wie erwähnt - die Meldepflicht wegen des Wohnsitzes ist ein, wenn auch geringfügiges (Deutschland?! Wer muss sich da eigentlich An- Abmelden - die Person oder der 'Vermieter'?), Thema.
Das danke an jan hat sicher auch gut getan
#54 RE: Schengenvisum, was passiert nach Ablauf der 90 Tage?
In Berlin, gab-gibt es die strikte Meldepflicht.
Umzug, längerer Aufenthalt. Galt mal ab 14 Tagen. Jetzt weiß ich nicht, wir sind ja Eingemeindet in die BRD
Als ich meine novia, lol, eingeladen hatte, habe ich sie bei der Meldebehörde, wir waren gemeinsam dort, angemeldet.
Als sie per Mitteilung an mich, gut gelandet in VRA angekommen war, meldete ich sie bei selbiger Behörde wieder ab.
Die Deutsche Botschaft in HAV hatte keinerlei Nachfrage später.
#55 RE: Schengenvisum, was passiert nach Ablauf der 90 Tage?
Gut - Pflicht gibt es auch. Aber schlussendlich geht es auch um die Konsequenz, wenn man es nicht einhält - und die ist Ösimässig nicht so drastisch.
Bei meiner damaligen novia haben wir das ähnlich wie ihr gemacht, wobei sie sich auch selber (mit mir, aber nicht mich) abgemeldet hat.
Das Ösi-Konsulat war noch nie an der Rückkehr (also aktive Meldung in HAV gemeint) interessiert.
Hatten aber schon 1,2 user hier geschrieben, dass novia von Santiago o.ä. extra nach Havanna fahren musste um sich bei der DB vorzustellen, dass sie wieder in Kuba angekommen ist.
Warum?
Weshalb?
#57 RE: Schengenvisum, was passiert nach Ablauf der 90 Tage?
#58 RE: Schengenvisum, was passiert nach Ablauf der 90 Tage?
Ralfw
(
gelöscht
)
#59 RE: Schengenvisum, was passiert nach Ablauf der 90 Tage?
Zitat von cubaña im Beitrag #46
@steppenwolf: auch, wenn du deiner Exfreundin vertraust, dass sie keine Dummheiten macht, würde ich empfehlen, einen Anwalt zu konsultieren. Der könnte dich dann anständig beraten und auch sagen, ob du der Ausländerbehörde u.U. das Verschwinden nicht lieber jetzt schonmal melden solltest.
wenn ich dies richtig verstehe ist Steppenwolf im schönen Zürich zu Hause. Ich weiss nicht ob hier den Ratgebern klar ist was hier die Auskunft eines Anwalts kostet. Die Schweiz ist teuer und Zürich ist für die Schweiz teuer. Und dies um den Rat zu erhalten, dass man nicht tun kann bis sie nicht wirklich geblieben ist, bzw. solange sie in Italien ist er versuchen soll die Füsse ruhig zu halten.
Geht er jetzt schon zur Ausländerbehörde werden die ihm erklären, dass sie ja noch legal hier ist und er wiederkommen soll, wenn sie dann wirklich geblieben ist. Ob er das aber wirklich möchte solange sie in Italien ist, das ist eine andere Frage.
Das einzige was Steppenwolf wirklich tun kan ist seine Ex zu überzeugen, dass sie auch abreist.
#60 RE: Schengenvisum, was passiert nach Ablauf der 90 Tage?
#61 RE: Schengenvisum, was passiert nach Ablauf der 90 Tage?
Dann würde ich auch das Thema mit Meldepflicht nicht sooo ernst nehmen - immerhin könnte ihr das zumindest etwas an Schengen-Reputation kosten.
Wenn ihr euch ausgesprochen habt, sollte es ja mal so passen.
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