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Schengenvisum, was passiert nach Ablauf der 90 Tage?
#26 RE: Schengenvisum, was passiert nach Ablauf der 90 Tage?
#28 RE: Schengenvisum, was passiert nach Ablauf der 90 Tage?
Das macht man ja aber nach einer Trennung wohl sowieso eher selten - oder?
Und der Unterschied zwischen Frust und 'nicht Luftsprünge' sollte doch auch - zumindest einigen - klar sein.
#30 RE: Schengenvisum, was passiert nach Ablauf der 90 Tage?
Zitat von TRABUQUERO im Beitrag #28
Na ja, Luftsprünge vor lauter Freude wird er wohl nicht machen; oder
Das kenne ich aber auch, dass nach einer Trennung die Erleichterung überwiegt. Wenn Kopf und Herz schon zuvor im Streit lagen und man selber sich nicht recht entscheiden konnte, dann ist das Ende mit Schrecken manchmal gar nicht so schrecklich.
#32 RE: Schengenvisum, was passiert nach Ablauf der 90 Tage?
da kann man doch nur zustimmen. Selbst wenn ich von jemand begeistert bin, kann es doch sein, dass ich irgend wann merke, es "passt" nicht, und je mehr Erfahrung, desto eher bin ich geneigt, die entsprechenden schlüsse daraus zu ziehen.
Man sieht die Sache eher nüchtern oder gesteht sich ein, dass man hin und wieder mal be...äh....komm gerade nicht auf das Wort,Pauli...?
und ab und an muss man a bissle Dampf ablassen, das hilft immer
yeah, born to be wild!
Zitat
es "passt" nicht, ???
Kommt der Ehemann vor sein EFH, weil ihm der Kumpel steckte:
Der Herr Pfarrer ist bei deiner Frau!
Er ruft: Hey, passter!
Sie öffnet das Fenster:
Ja, besser als Deiner!
Das war in Westfalen. lol
Hat mein Papa vor Jahrzehnten erzählt, Pauli
Zitat von TRABUQUERO im Beitrag #28
Na ja, Luftsprünge vor lauter Freude wird er wohl nicht machen; oder
interessanter thread
was passiert eigentlich, wenn "es" z.B. in der Halbzeit (ich meine von der laufzeit des visums) nicht mehr beim host bleiben will und sich was anderes ausgeguckt hat?
Wie sieht es dann mit den Verpflichtungen des Hosts aus? Kann er diese alle an den - sagen wir vereinfacht mal - "Nachmieter" abdrücken.
Also, wenn ich eine Freundin eingeladen habe, das ganze drumrum organisiert habe, und natürlich auch gelöhnt habe. Sie will aber lieber mit dem nächsten Sugardandy weitermachen.
An sich hat er sich ja die "Rechte" gesichert, muss dann auch die Pflichten übernehmen.
Oder gugge ich komplett in die Röhre?
oder Version 3, die Voraussetzungen für die Aufenthaltsbewilligung sind weggefallen und sie geht direkt und nicht mehr über Los.....
#35 RE: Schengenvisum, was passiert nach Ablauf der 90 Tage?
Zitat von andyy im Beitrag #34
Wie sieht es dann mit den Verpflichtungen des Hosts aus? Kann er diese alle an den - sagen wir vereinfacht mal - "Nachmieter" abdrücken.
Nö. Der Einlader hat die Verpflichtung unterschrieben, nicht der Nachmieter.
Zitat von andyy im Beitrag #34
oder Version 3, die Voraussetzungen für die Aufenthaltsbewilligung sind weggefallen und sie geht direkt und nicht mehr über Los.....
Welche Voraussetzungen? Das einzige worauf sich die Visa-Nehmerin verpflichtet hat, ist, rechtzeitig zum Ablaufdatum den Schengenraum wieder zu verlassen und ansonsten nicht straffällig zu werden.
Zitat von andyy im Beitrag #34
was passiert eigentlich, wenn "es" z.B. in der Halbzeit (ich meine von der laufzeit des visums) nicht mehr beim host bleiben will und sich was anderes ausgeguckt hat?
Wie sieht es dann mit den Verpflichtungen des Hosts aus? Kann er diese alle an den - sagen wir vereinfacht mal - "Nachmieter" abdrücken.
Also, wenn ich eine Freundin eingeladen habe, das ganze drumrum organisiert habe, und natürlich auch gelöhnt habe. Sie will aber lieber mit dem nächsten Sugardandy weitermachen.
An sich hat er sich ja die "Rechte" gesichert, muss dann auch die Pflichten übernehmen.
Oder gugge ich komplett in die Röhre?
Die Verpflichtungserklärung ist kein Kaufvertrag!
Ralfw
(
gelöscht
)
#37 RE: Schengenvisum, was passiert nach Ablauf der 90 Tage?
Zitat von andyy im Beitrag #34
Oder gugge ich komplett in die Röhre?
das mit "in die Röhre gugge" ist eine gute Umschreibung
Du hast ja die Verpflichtungserklärung unterschrieben und nicht der "Nach-Macker", also verpflichtest Du Dich. Dazu ist es eine Verpflichtungserklärung, d.h. es regelt gewisse Deiner Pflichten. Daraus ergeben sich aber keine Rechte, sonst wäre es ja eine "Rechte-und-Pflichtenerklärung".
Wenn eine Cubana nach den 3 Monaten nicht zurückkehrt, passiert erst einmal gar nichts.
Von der Kubanern her kann sie 2 Jahre bleiben und ein Visum bekommt sie später auch wieder.
...war zumindest in 2012 so.
Ralfw
(
gelöscht
)
#39 RE: Schengenvisum, was passiert nach Ablauf der 90 Tage?
Zitat von Flipper20 im Beitrag #38
Wenn eine Cubana nach den 3 Monaten nicht zurückkehrt, passiert erst einmal gar nichts.
von wem hast Du das als eine "allgemeingültige Aussage" wie Du es hier darstellst?
Zitat von Flipper20 im Beitrag #38
und ein Visum bekommt sie später auch wieder.
...war zumindest in 2012 so.
das mag für Deutschland, Kirgistan, Uzbekistan und Tadschikistan gelten (vielleicht auch noch für Italien ) da bin ich nicht so versiert; aber ausgehend von meinen Informationen wage ich die Behauptung, auf der Schweizer Botschaft müsste sie es nicht nochmals versuchen, das wäre kaum von Erfolg gekrönt.
#40 RE: Schengenvisum, was passiert nach Ablauf der 90 Tage?
#41 RE: Schengenvisum, was passiert nach Ablauf der 90 Tage?
Zitat von Ralfw im Beitrag #39
das mag für Deutschland, Kirgistan, Uzbekistan und Tadschikistan gelten (vielleicht auch noch für Italien ) da bin ich nicht so versiert; aber ausgehend von meinen Informationen wage ich die Behauptung, auf der Schweizer Botschaft müsste sie es nicht nochmals versuchen, das wäre kaum von Erfolg gekrönt.
würde ich ohne genauere Kenntnis der Sachlage sofort unterschreiben
Schwiiizer uuusländerbehörden:
dieser Fall wurde hier schon öfter diskutiert:
Zitat
Kubanerin María und die Schweizer Bürokratie
Aus der Karibikinsel auszureisen ist plötzlich einfach. Und die Einreise in die Schweiz? Das kann schwierig werden, wie dieser Fall zeigt.
jaja die Casa Maria
meinte natürlich causa....
Also scheinen die Schweitzer, wie die Deutschen bei der Visavergabe zu würfeln:
Bei einem Pasch: erteilt
2 unterschiedliche: abgelehnt...
Jemand der nicht rechtzeitig ausgereist ist bekommt auch bei einer Deutschen Botschaft so schnell kein Visum mehr.
In Quito wurde damals sehr genau darauf geachtet - diese Visa wurden gnadenlos abgelehnt.
Das machen Kirgistan, Kasachstan und co aber genau so. Die zentralasiatischen ex sowjet Republiken haben drakonische Migrationsgesetze genau wie Russland. Fast 80 Jahre Sozialismus wird man nicht mal eben so los.
Ralfw
(
gelöscht
)
#44 RE: Schengenvisum, was passiert nach Ablauf der 90 Tage?
#45 RE: Schengenvisum, was passiert nach Ablauf der 90 Tage?
Zitat von andyy im Beitrag #34
Wie sieht es dann mit den Verpflichtungen des Hosts aus? Kann er diese alle an den - sagen wir vereinfacht mal - "Nachmieter" abdrücken.
Also, wenn ich eine Freundin eingeladen habe, das ganze drumrum organisiert habe, und natürlich auch gelöhnt habe. Sie will aber lieber mit dem nächsten Sugardandy weitermachen.
Vergiss das mal mit dem Nachmieter, Käufer, Untermieter etc.
Da hat EHB grossteils recht - der Unterschreiber haftet.
Einziger Punkt hier der interessant sein könnte: Die Verpflichtungserklärung gilt (in dem Fall) meines Wissens für Deutschland. Wenn sie also in Italien weilt, würde ich eine Kostenbeteiligung des Verpflichteten erstmal nicht anerkennen. Abschiebekosten etc. welche Italien erwachsen wären deren Problem.
Zitat von Mocoso im Beitrag #45
Da hat EHB grossteils recht - der Unterschreiber haftet.
Einziger Punkt hier der interessant sein könnte: Die Verpflichtungserklärung gilt (in dem Fall) meines Wissens für Deutschland. Wenn sie also in Italien weilt, würde ich eine Kostenbeteiligung des Verpflichteten erstmal nicht anerkennen. Abschiebekosten etc. welche Italien erwachsen wären deren Problem.
Ich hab heute auch nochmal ein bisschen zum Thema quergelesen und hab es auch so verstanden. Also für Kosten, die in Italien für sie anfallen würden, wäre er nicht verpflichtet. Wenn sie jetzt aber VOR Visumsablauf wieder in die Schweiz kommt und sich dann entscheidet nicht zu gehen, greift die VE. Wenn sie NACH Visumsablauf wieder in die Schweiz kommen würde, wären die Chancen besser, dass steppenwolf nicht belangt wird. Dazu müsste man aber die Aus- und dann illegale Wiedereinreise (da ja kein Visum mehr vorhanden) vermutlich nachweisen können?! Solange sie also in Italien bleibt, muss steppenwolf nichts befürchten. Trotzdem wäre mein Rat:
@steppenwolf: auch, wenn du deiner Exfreundin vertraust, dass sie keine Dummheiten macht, würde ich empfehlen, einen Anwalt zu konsultieren. Der könnte dich dann anständig beraten und auch sagen, ob du der Ausländerbehörde u.U. das Verschwinden nicht lieber jetzt schonmal melden solltest.
Das wird die Ausländerbehörde mal nicht interessieren. Sie ist volljährig und kann sich frei im Schengenraum bewegen. Was sollten sie denn tun? Eine Suchaktion starten, kosten verursachen und dann im nicht Fall des Falles ihr halt beim Flieger schlussendlich in Portugal nachwinken? Wer würde denn das bezahlen?
Zitat von Mocoso im Beitrag #47
Das wird die Ausländerbehörde mal nicht interessieren. Sie ist volljährig und kann sich frei im Schengenraum bewegen. Was sollten sie denn tun? Eine Suchaktion starten, kosten verursachen und dann im nicht Fall des Falles ihr halt beim Flieger schlussendlich in Portugal nachwinken? Wer würde denn das bezahlen?
Genau darum gehts ja, um die Frage, wer würde sowas bezahlen? Jetzt gerade ist ja noch alles in Butter, und bleibt ja hoffentlich auch so. Aber um sich vor möglichen Konsequenzen zu schützen, müsste er es vielleicht melden. Weiß ich nicht. Daher ja mein Rat mit dem Anwalt, um sowas abzuklären.
#49 RE: Schengenvisum, was passiert nach Ablauf der 90 Tage?
Das mit dem Anwalt kann steppenwolf ja durchaus in Erwägung ziehen.
Nur was soll er melden? Wenn sie nichts strafrechtlich relevantes getan hat ist da eben nichts. Die Behörde kann nichts tun (und das ist auch gut so, stell dir mal vor jemand will da irgendwen 'vernadern').
Ein Thema 'Melden' fällt mir da noch ein.
Es gibt doch in DE auch eine Meldepflicht - ist sie in DE jetzt abgemeldet?
Ist zwar kein Strafdelikt meines Wissens, würde aber die Situation später bei der Ausländerbehörde etwas nachvollziehbarer machen.
Ösideutsch
[1] ostösterreichisch: denunzieren, verraten, verleumden
Synonyme:
[1] verpetzen
Beispiele:
[1] „Aber es half nichts, sie wurde von der Magd, die anscheinend ein Auge auf den Bauern geworfen hatte, kurzerhand vernadert.“[1]
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