Yuma Konto in Kuba erröffnen

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28.06.2016 00:02
avatar  Mirle
#26 RE: Yuma Konto in Kuba erröffnen
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super Mitglied

Bei CUC wird in Kuba in der Bank als Devise bezeichnet.Bitte beachten,daß bei Peso die Bank den Zusatz benutzt MN= Moneda National.
Das ist besonders in der BFI zu bemerken ,da dort nur mit CUC und Fremdwährung gearbeitet wird.Wer CUC wechseln möchte muss anschließend zur CADECA oder zur BCC gehen.
BFI händelt keine Peso(MN)und bezeichnet CUC als Devise innerhalb Kubas


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28.06.2016 14:54
avatar  Mocoso
#27 RE: Yuma Konto in Kuba erröffnen
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Mirle im Beitrag #26
Bei CUC wird in Kuba in der Bank als Devise bezeichnet.Bitte beachten,daß bei Peso die Bank den Zusatz benutzt MN= Moneda National.
Das ist besonders in der BFI zu bemerken ,da dort nur mit CUC und Fremdwährung gearbeitet wird.Wer CUC wechseln möchte muss anschließend zur CADECA oder zur BCC gehen.
BFI händelt keine Peso(MN)und bezeichnet CUC als Devise innerhalb Kubas


Probieren wir es mal so:

http://www.conserio.at/devisen-valuten/

Zitat

Valuten bezeichnen Bargeld. Fahren Sie z. B. auf Urlaub und wechseln dafür Geld in Dollar oder andere Währungen um, so handelt es sich bei dem, was Sie danach in den Händen halten, um Valuten. Dem gegenüber stehen die Devisen, die man auch als Giralgeld bezeichnet. Diese unterscheiden sich vom Bargeld (den Valuten) dadurch, dass sie sich auf einem Konto, einem Scheck oder einer anderen Verbriefung befinden. Von Devisen spricht man, wenn Sie z. B. eine Überweisung in fremder Währung von Ihrem Eurokonto ausgehend vornehmen oder eine Fremdwährungs-Rechnung mit Ihrer inländischen Kreditkarte bezahlen. Einfach zu merken: Bei Valuten halten Sie den Geldschein in Händen, bei Devisen erfolgt der Währungstransfer auf elektronischem Weg.



Und Devisen - also das Konto dazu:

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Defi...rungskonto.html

Zitat


Fremdwährungskonto, Devisenkonto; Bankkonto, das in einer ausländischen Währung geführt wird. Gebietsansässige und Gebietsfremde dürfen im Rahmen der währungsrechtlichen Vorschriften bei Kreditinstituten in der Bundesrepublik Deutschland Währungskonten unterhalten. Verfügungen über Guthaben auf solchen Konten werden unter Einbeziehung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig im eigenen Haus ausführt. Ihre Fremdwährungsverbindlichkeiten wird die Bank durch Gutschrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen.



Das würde doch aus deiner Sicht implizieren, daß es CUC gar nicht geben dürfte. Fremdwährung ist es ja nicht, da kaum ein Land (ausser Kuba) aufzeigen wird wenn man fragt: Ist das Deine Währung? Damit würde auch ein Clearing etwas schwierig werden (=Finanzausgleich bei Währungen)
Da kann sich Kuba nicht so leicht rausreden...

P. Kropotkin: Competition is the law of the jungle but cooperation is the law of civilisation.

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