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("Mit"-) Eigentumsrechte an Immobilien in Kuba
Ich mache hier mal einen neuen Thread zum dem Thema auf, das im Thread "Meine Kosten für Hausbau in Kuba" aufgetaucht war, um den Thread dort nicht zu belasten.
Auch glaube ich, dass es viel gibt, insbesondere neue Mitglieder, für die das Thema interessant ist.
Außerdem ändern sich Gesetze immer wieder mal.
Bis auf die Ausnahmen, wo man Häuser vom Staat zu überteuerten Preisen angebotene Häuser kaufen konnte oder kann, ist es einem Yuma nicht möglich, eine Immobilie in Kuba zu kaufen und als Eigentümer zu gelten.
Das gilt doch nach wie vor, oder?
Wie sieht es aber aus, wenn man verheiratet ist, die "Residencia Permanente" hat (die gilt jeweils 5 Jahre, oder?) und dann als Eheleute gemeinsam ein Haus kauft?
Kann man da als "Miteigentümer" eingetragen werden?
Und was passiert, wenn der kubanische Partner plötzlich nicht mehr will?
Verschiedene Fragen:
Erlischt dann - im Fall der Trennung und Scheidung - quasi automatisch die Residencia Permanente und man muss Kuba verlassen?
Oder kann man weiterhin in Kuba wohnen bleiben? (Dass man wenigstens die Zeit hat, ne andere zu heiraten ).
Kann der kubanische Teil betreiben, dass man das Haus verlassen muss (und vielleicht sogar Kuba)?
Klar ist es schwierig, gemeinsam im Haus - unter Umständen mit Kindern des kubanischen Partners - weiter zu leben.
Aber wenn die Gegebenheiten es hergeben, dass man im Haus getrennt lebt (zwei getrennte Stockwerke oder angrenzende Gebäudeteile), kann dann der Yuma einfach bleiben?
Und noch: Gibt es so etwas wie ein Wohnrecht, was man eintragen könnte? Bedingt durch das Geld, was man beim Kauf zahlt?
Rechtssicherheit gibt es in Kuba nicht. Soweit klar.
Kuba und Rechtssicherheit widersprechen sich eigentlich schon diametral.
Aber wenn es keine Rechtssicherheit für etwas gibt, gibt es meist auch keine Rechtssicherheit dagegen.
Das Risiko der Entscheidungswillkür trägt der Yuma in Kuba immer - aber immerhin wäre es gut zu wissen, welche Vorschriften es gibt und welche nicht.
Zitat von Flipper20 im Beitrag #1
Wie sieht es aber aus, wenn man verheiratet ist, die "Residencia Permanente" hat (die gilt jeweils 5 Jahre, oder?) und dann als Eheleute gemeinsam ein Haus kauft? Kann man da als "Miteigentümer" eingetragen werden?
Mit der uneingeschränkten Aufenthaltsberechtigung (Residencia Permanente) kannst Du sehr wohl Eigentum selbst kaufen oder als Miteigentümer in Eigentumsdokumenten erscheinen. Du hast dann vor dem Gesetz und den Behörden dieselben Rechte wie der "kubanische" Partner in Bezug auf dieses Eigentum.
Zitat von Flipper20 im Beitrag #1
Und was passiert, wenn der kubanische Partner plötzlich nicht mehr will?
Hängt davon ab, ob er erreicht, dass du die Residencia Permanente abgeben musst oder nicht. Falls ja verlierst du natürlich die Ansprüche, die sich aus der Residencia Permanente ergeben.
Zitat von Flipper20 im Beitrag #1
Verschiedene Fragen:
Erlischt dann - im Fall der Trennung und Scheidung - quasi automatisch die Residencia Permanente und man muss Kuba verlassen?
Oder kann man weiterhin in Kuba wohnen bleiben? (Dass man wenigstens die Zeit hat, ne andere zu heiraten ).
Kenne Residenten, denen wurde ofiziell erklärt, dass sie bei Scheidung die Residencia Permanente verlieren. Könnte mir aber vorstellen, dass es auch durch "Aufenthaltszeit" erworbene Rechte geben könnte, kdl bitte übernehmen, weiss ich nicht konkret!
Zitat von Flipper20 im Beitrag #1
Kann der kubanische Teil betreiben, dass man das Haus verlassen muss (und vielleicht sogar Kuba)?
siehe oben
Zitat von Flipper20 im Beitrag #1
Klar ist es schwierig, gemeinsam im Haus - unter Umständen mit Kindern des kubanischen Partners - weiter zu leben.
Aber wenn die Gegebenheiten es hergeben, dass man im Haus getrennt lebt (zwei getrennte Stockwerke oder angrenzende Gebäudeteile), kann dann der Yuma einfach bleiben?
solange du im Besitz der Residencia Permanente bist hast du in Bezug auf das Eigentum dieselben Rechte wie der kubanische Part. Wie ihr das dann löst, Stockwerksmässig oder anders dürfte den cubanischen Staat nicht interessieren, solange die "öffentliche Ruhe" nicht gestört ist.
Zitat von Flipper20 im Beitrag #1Ohne Residencia Permanente geht gar nichts, mit ihr -> siehe oben.
Und noch: Gibt es so etwas wie ein Wohnrecht, was man eintragen könnte? Bedingt durch das Geld, was man beim Kauf zahlt?
Saludos aus Havanna
Chris
Zitat
Kenne Residenten, denen wurde ofiziell erklärt, dass sie bei Scheidung die Residencia Permanente verlieren. Könnte mir aber vorstellen, dass es auch durch "Aufenthaltszeit" erworbene Rechte geben könnte, kdl bitte übernehmen, weiss ich nicht konkret!
In der Regel verliert man bei Scheidung die Residencia, aber die Immi gibt dann immer noch ein paar Monate Aufenthalt drauf (kenne da einige Fälle). Da kann man sich erneut verheiraten, so man jemand passendes findet. Die Immi hat in der Praxis einen ziemlich großen Spielraum bei der Entscheidung, ob und wann die Residencia erlischt. Wenn man 60 ist und die uneingeschränkte Aufenthaltserlaubnis hat (residencia indefinida), wird man i.d.R. nicht des Landes verwiesen, wenn man für seinen Lebensunterhalt (einschl. Unterkunft) selbst sorgen kann. Ich hatte mich ja schon 6 Monate nach Erteilung der Residencia scheiden lassen und auch nie wieder geheiratet. Trotzdem wurde meine Residencia immer alle 5 Jahre verlängert. Den Gründe kann ich nur vermuten: Arbeitsverhältnis mit einem staatlichen Betrieb, eigenen Wohnraum als Alleinstehender (Werkswohnung Brauerei), unauffällige Lebensweise, anfangs noch DDR-Bürger (also Freund Kubas) etc. Man sieht also, dass es durchaus individuelle Entscheidungen seitens der Immi geben kann und nicht immer streng nach Gesetz vorgegangen wird.
Und was Wohneigentum beim Verlöschen der Residencia betrifft, kann ich mir durchaus vorstellen, dass es da auch Regelungen geben wird. Einfach so enteignet wird man wohl nicht, wenn man als Hausbesitzer eingetragen ist. Wenn das Haus aber auf den Namen des Ehepartners eingetragen iat, hat man natürlich die A...karte gezogen, es sei denn , man hat noch so viel Zeit um einen Zivilprozess zur Klärung der materiellen Ansprüche anzukurbeln. Wärend eines laufenden Verfahrens wird man nicht des Landes verwiesen.
Gruß
kdl
@ Chris
Danke.
Ist denn die "Residencia Permanente" die, von der ich gesprochen habe - also die mit 5 Jahre Gültigkeit?
Eine "höhere" Stufe wäre dann nur noch, die kubanische Staatsbürgerschaft anzunehmen - mit all den dann auch gültigen möglichen Einschränkungen, richtig?
#5 RE: ("Mit"-) Eigentumsrechte an Immobilien in Kuba
nico_030
(
gelöscht
)
#8 RE: ("Mit"-) Eigentumsrechte an Immobilien in Kuba
Hi@all!
Ein wichtiger Aspekt dürfte in der Differenz zwischen dem "offiziell" bezahltem Preis und dem wirklich
geflossennen Geld liegen.
Wie KDL gesagt hat man wird zwar nicht enteignet aber bekommt halt im besten Fall nur die Summe zugesprochen
die offiziell angegeben wurde.
Bei selbsgebautem Wohnraum stelle ich mit das noch etwas komplizierter vor.
In meinem Fall ist zum Glück die Rechstlage eindeutig, mir gehört nix.
jörg
#9 RE: ("Mit"-) Eigentumsrechte an Immobilien in Kuba
Habe seit 2012 die Recidencia Pernamente.
Seit 2012 auch ein Haus auf meinen Namen falls es zur Scheidung kommen sollte.
Wird mir die Recidensia nicht entzogen solange ich für meinen Lebensunterhalt selber sorgen kann
und nicht irgendwie negativ auffallen sollte.
Wenn doch verbleibt mir noch genügend zeit das Haus zu verkaufen.
Die Recidensia wird in der regel nicht weggenommen , wird nur nicht verlängert,
dies kann man aber vor ablauf abklären.
#12 RE: ("Mit"-) Eigentumsrechte an Immobilien in Kuba
#15 RE: !
Also er meinte, er brauch 5000 CUC auf einem kubanischen Konto, Gesundheitscheck, Führungszeugnis und Rentenbescheid, dann kann er die Residencia permanente beantragen, ohne verheiratet zu sein ( also ohne das Thema Familienzusammenführung)
#17 RE: !
#18 RE: !
#20 RE: !
Es stimmt schon, dass man neu Wohnungen und Häuser kaufen kann ohne verheiratet zu sein und eine Verlängerung der Residencia Temporal liegt in diesem Fall auch drin. Nur: diese neue Regel gilt nur für Wohnungen und Häuser die der Staat zu durchaus europäischen Preisen verkauft. Also im Moment wären das nur die Häuser neben dem neuen Golfplatz irgendwo in der Nähe von Matanzas und für ein Paar Wohnungen in Miramar (Havanna)
Das Folgende publizierte Cafe Fuerte am 22.5.14 zum Thema:
Zitat
El gobierno de Raúl Castro anunció este miércoles un permiso especial de admisión para extranjeros que compren o alquilen viviendas en Cuba, y permitirá a los inquilinos afincarse por un año en la isla, con opción de renovarlo periódicamente.
Sendas resoluciones del Ministerio del Interior y el Ministerio de Turismo, aparecidas este miércoles en una edición extraordinaria de la Gaceta Oficial, establecieron los procedimientos para regular la actividad inmobiliaria de extranjeros y fijaron los plazos para la petición de sus prórrogas de permanencia en el país.
“Resulta necesario establecer el procedimiento para aprobar las solicitudes de admisión de extranjeros o personas sin ciudadanía, que sean propietarios o arrendatarios de bienes inmobiliarios, así como de sus familiares extranjeros que lo requieran y las condiciones de estancia durante su permanencia en el territorio nacional”, indica la Resolución No.4, firmada por el General de Cuerpo de Ejército Abelardo Colomé Ibarra, ministro del Interior.
Ich würde die Resolution Nr. 4 nochmals nachlesen.
#22 RE: !
Mein Gott, was werden hier Halbwahrheiten und z.t auch blanker Blödsinn verbreitet.
Jeder der mit dem Gedanken spielt in Kuba Grundbesitz zu erwerben sollte sich tunlichst bestens informieren.
Tatsache ist, es gibt für nen Yuma prinzipiell zwei Möglichkeiten Immobilien im Eigentum zu erwerben.
Die eine ist vom Staat - sehr teuer, auch im Unterhalt aber man hat seine Ruhe und wohnt ein gutes Stück sicherer aber auch anonymer und separiert vom der kubanischen Gesellschaft.
Und die zweite, günstigere - Kauf von Privat. Aber nur mit Permanente!
Hier ist man allen Unbillen des kubanischen Alltags ausgesetzt. Stichwort: Melken und multas. Denn kaum jemand wird dann nicht zum Um- und Anbauer und dazu bedarf es Genehmigungen, Material und vermeitlicher Fachleute und albaniles...
Mit der Temporal gewinnt man hier keinen Blumentopf. Hat für andere Dinge aber Vorteile z.b. beim Import von Waren aller Art und Autos !
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