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Residencia Permanente
#76 RE: Residencia Permanente
Zitat von Mirle im Beitrag #75
Ach ja noch etwas.Beim Visa-A2 -Antrag wird auf ein Foto hingewiesen.Bei meinen A2-Anträgen in Bonn möchte das Konsulat keibnn Foto.
Wie ist das bei RP Anträgen in der Praxis gelaufen ?
Mirle
Ja, würde mich auch interessieren. Na, Jungs, wer weiß Antwort?
Und noch was (ich zitiere dazu noch mal auszugsweise die Dokumentenauflistung der kubanischen Botschaft):
Zitat
Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
[...]
- von einem kubanischen Notar ausgestellte, beglaubigte Wohnbescheinigung
[...]
Habe mir hierzu noch mal aufmerksam diesen Thread durchgelesen und finde nur Infos von denjenigen, die offensichtlich schon Wohneigentum in Kuba haben. Ja, dann ist es sicher leicht, das entsprechende Eigentumsdokument von einem Notar ausfertigen und dann (von wem?) beglaubigen zu lassen.
Aber was ist, wenn man (noch) kein Wohneigentum hat, sondern nur beim kubanischen Ehepartner bzw. Kind mitwohnt? Konkret: Meine Tochter wohnt mit ihrer Mutter in einer geräumigen Holzhütte auf dem Dorf. Ich möchte mich zunächst erst mal da mit einschreiben lassen. Wie ist da das Vorgehen? Hat da jemand Erfahrungen oder einen Tipp?
Habe versucht ein .doc einzufügen. Klappt nicht. Hier ein Auszug, aktuell vom August 2016
ANTRAG AUF VISUM FÜR STÄNDIGEN AUFENTHALT IN KUBA.
Der Antrag auf Visum für einen ständigen Aufenthalt in Kuba kann bei der Konsularabteilung der Außenstelle Bonn der Botschaft von Kuba von jedem deutschen oder ausländischen Staatsbürger mit unbefristeten Aufenthaltstitel der Bundesrepublik Deutschland gestellt werden, der kubanische Familienangehörige ersten Grades - z. B. einen Ehegatten oder Kinder- mit Wohnsitz in Kuba hat.
Dieser Antrag kann weder persönlich in Kuba noch von kubanischen Familienangehörigen mit Wohnsitz in Kuba gestellt werden. Es sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Antragsformular AP1
2. Geburtsurkunde des Antragsstellers. Bürger mit Geburtsort in einem Drittland müssen ihre Geburtsurkunde von dem kubanischen Konsulat in ihrem Geburtsland legalisieren lassen.
3. Kubanische Heiratsurkunde. Die Originalurkunde darf nicht älter als zwei Jahre ab Ausstellungsdatum sein und muss nur vorgelegt werden in dem Fall, dass der Ehegatte seinen Wohnsitz in Kuba hat.
4. Geburtsurkunde von ausländischen Kindern, die die antragstellende Person bei Ihrem ständigen Aufenthalt in Kuba begleiten werden oder von kubanischen Kindern mit Wohnsitz in Kuba.
5. Aufenthaltsbescheinigung. Diese Urkunde bestätigt den Wohnort des Antragsstellers.
6. Ergebnisse der röntgenographischen Untersuchungen des Torax sowie der Serologieuntersuchungen (KLEIN UND GROSS BLUTBILD) und HIV/AIDS Tests. Die Ergebnisse der Untersuchungen dürfen zur Vorlage beim Konsulat, gerechnet ab Ausstellungsdatum, nicht älter als 6 Monate sein. Die vorgenannten ärztliche Untersuchungen können auch in zur Behandlung von ausländische Staatsbürger autirisierte kubanischen Medizineinrichtungen durchgeführt werden. Werden die ärztlichen Untersuchungen in nicht kubanischen Medizineinrichtungen durchgeführt, müssen solche Unterlagen bei der zuständigen Behörden am Wohnort des Antragsstellers übersetzt und beglaubigt werden.
7. Nachweise über technische und praktische Fähigkeiten von Personen, die das 16. Lebensjahr überschritten jedoch das 60. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Z.B.: Studiumdiplome, Jahre mit Berufserfahrung, Zeugnisse der Facharbeit oder eines Ausbildungsberufs, sowie Rentennachweise.
8. Wirtschaftliche Solvenz (nicht mehr erforderlich)
9. Bescheinigung über Vorstrafe im Herkunftsland, ausgestellt durch die Bundesstaatsanwaltschaft, Adenaueralle 99-103, 53113 Bonn. Dieses Dokument darf zur Vorlage beim Konsulat nicht älter als 3 Monate ab Ausstellungsdatum sein.
10. Persönliches Antragsschreiben. Dieses Schreiben muss Namen und Nachnamen, Privatadresse in Kuba der Referenzperson mit ständiger Wohnsitz in Kuba und mit der Sie verwandt sind, enthalten.
11. Zwei Passfotos. Die Fotos müssen frontal sein und ohne jegliche Gegenständen, die vermeiden, die Gesichtszüge des Antragsstellers zu erkennen.
12. Reisepass.
13. Fotokopie des Reisepasses
Alle oben genannten Unterlagen müssen im Original zusammen mit den entsprechenden Übersetzungen in spanischer Sprache vorgelegt werden.
Die Originalurkunden und deren Übersetzungen müssen vom zuständigen Regierungspräsidium, Bezirksregierung oder Landgericht des Wohnortes des Antragstellers vorbeglaubigt werden. Außerdem müssen sie von der Konsularabteilung der Außenstelle Bonn der kubanischen Botschaft legalisiert und zertifiziert werden. Die Gebühren der Legalisierung betragen pro Dokument € 110.
Die Übersetzungen sollen von einem vereidigten Übersetzer gemacht werden. Internationale Dokumente benötigen keine Übersetzung ins Spanische.
#79 RE: Residencia Permanente
Zitat von bezage im Beitrag #78
Dieser Antrag kann weder persönlich in Kuba noch von kubanischen Familienangehörigen mit Wohnsitz in Kuba gestellt werden.
Natürlich kann der Antrag persönlich in Kuba gestellt werden.
Wenn bei so einer grundlegenden Sache schon so ein großer Fehler gemacht wird, sollte die Glaubwürdigkeit des Rests des Dokuments mit Vorsicht zu genießen sein. Aber trotzdem vielen Dank, bezage!
Und was ist mit "Aufenthaltsbescheinigung" (Punkt 5) gemeint?
Zitat von hombre del norte im Beitrag #76
Meine Tochter wohnt mit ihrer Mutter in einer geräumigen Holzhütte auf dem Dorf. Ich möchte mich zunächst erst mal da mit einschreiben lassen.
Dann brauchst du gar kein A2 beantragen, für Holzhütten gilt das nicht! Ist nur gedacht für "feste Behausungen"!
#82 RE: Residencia Permanente
Zitat von Ralfw im Beitrag #80
mir hat neulich jemand gesagt, dass man beim Konsulat dann auch nachweisen muss, dass man sich hier abmeldet. Stimmt dies?
Ich kann es ehrlich gesagt nicht wirklich glauben.
Brauchst du auch nicht, da es nicht stimmt.
Stelle dir mal all die Rentner vor, die müssten sich dann bei jedem Heimatbesuch neu anmelden, Quatsch.
#83 RE: Residencia Permanente
Zitat von Sacke im Beitrag #81
Dann brauchst du gar kein A2 beantragen, für Holzhütten gilt das nicht! Ist nur gedacht für "feste Behausungen"!
Aber Sacke, es ist nicht einfach nur eine Holzhütte, sondern eine geräumige!
Und über das A2 reden wir hier schon gar nicht mehr, jetzt wird die nächste Stufe gezündet!
Zitat von hombre del norte im Beitrag #83
Aber Sacke, es ist nicht einfach nur eine Holzhütte, sondern eine geräumige!
Und über das A2 reden wir hier schon gar nicht mehr, jetzt wird die nächste Stufe gezündet!
Dachte nur weil du folgendes zitiert hattest:
Zitat von hombre del norte im Beitrag #76Zitat von Mirle im Beitrag #75
Ach ja noch etwas.Beim Visa-A2 -Antrag wird auf ein Foto hingewiesen.Bei meinen A2-Anträgen in Bonn möchte das Konsulat keibnn Foto.
Wie ist das bei RP Anträgen in der Praxis gelaufen ?
Mirle
Aber schön das du ein bisserl Spaß verstehst!!!
Zitat von hombre del norte im Beitrag #79Zitat von bezage im Beitrag #78
Dieser Antrag kann weder persönlich in Kuba noch von kubanischen Familienangehörigen mit Wohnsitz in Kuba gestellt werden.
Natürlich kann der Antrag persönlich in Kuba gestellt werden. Hat das schon jemand gemacht? Oder kann das jemand bestätigen?
Wenn bei so einer grundlegenden Sache schon so ein großer Fehler gemacht wird, sollte die Glaubwürdigkeit des Rests des Dokuments mit Vorsicht zu genießen sein. Aber trotzdem vielen Dank, bezage!
Und was ist mit "Aufenthaltsbescheinigung" (Punkt 5) gemeint?
"Natürlich kann der Antrag persönlich in Kuba gestellt werden." Hat das schon jemand gemacht? Oder kann das jemand bestätigen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die kub. Behörden ein Führungszeugnis, die Meldebescheinigung oder die Geburtsurkunde so ohne weiteres anerkennen. Es sei denn die dt. Botschaft beglaubigt diese.
Und was ist mit "Aufenthaltsbescheinigung" (Punkt 5) gemeint? Die Meldebescheinigung des Wohnorts in Deutschland
#86 RE: Residencia Permanente
Zitat von hombre del norte im Beitrag #83
Und über das A2 reden wir hier schon gar nicht mehr, jetzt wird die nächste Stufe gezündet!
Also bist Du noch immer kein permanente?
#87 RE: Residencia Permanente
@bezage
Lies dir nochmals die Beiträge #57 und#66 von Camionero durch.
Schicke ihm eine PM und er erklärt dir alles.
Detlef (Camionero) hat die ganze Sache in Santiago eingereicht
und wartet jetzt auf eine Entscheidung.
#89 RE: Residencia Permanente
Zitat von Santa Clara im Beitrag #86
Also bist Du noch immer kein permanente?
Gut Ding will Weile haben!
Also ich war mit dem Antrag im Konsulat in Bonn.Der Antrag muss unbedingt entsprechend dem in deutsch gefassten Merkblatt im Konsulat vorgelegt werden , mit den begaubigten Dokumenten z. B.:Meldebescheinigung ,poliz. Führungszeugnis,Geburtsurkunde(international),Geburtsurkunde (kub.Kinder oder Eheschließung.Arztattest (kann auch bin Kuba erl werden).
Den gesamten Antrag und alle Dokumente,Fotos übergibt das Konsulat zurück zur persönlichen Antragstellung in der zuständigen Immigration, Mit perönlichem Brief mit Angaben zur kub. Wohnadresse u Referenzperson in Kuba.
In Deutschland muss man sich nicht abmelden!
Die Immigration prüft und lädt zum Gespräch dort ein.Dort muss dann auch die Propiedad der kub. Referenzperson vorgelegt werden,zur Prüfung des Wohnraumes.
Extrabescheingung von einem Notar entscheidet die Immi falls das nicht aus der Propiedad hervorgeht.
Für Personen zwischen 16 und 60 Jahren ist ein Schul-bzw. Ausbildungsnachweis erforderlich.Andere Personen nicht.
Solvenzbescheinigung nicht erforderlich.
Wenn man den Antrag so vorbereitet und die Legalisierung 110 € je Doku bezahlt hat ,nimmt der Vorgang seinen Lauf ohne Probleme sagte die Konsularin!
#91 RE: Residencia Permanente
@Mirle: Vielen Dank für die Beschreibung der Vorgehensweise hier in D-Land!
Ich bin mir noch nicht sicher, ob ich die Beantragung hier oder in Kuba vornehmen werde. Aber bevor ich diese Entscheidung treffe, muss ich noch der Antwort auf meine Frage nach der kubanischen Wohnbescheinigung näherkommen:
Zitat
Aber was ist, wenn man (noch) kein Wohneigentum hat, sondern nur beim kubanischen Ehepartner bzw. Kind mitwohnt? Konkret: Meine Tochter wohnt mit ihrer Mutter in einer geräumigen Holzhütte auf dem Dorf. Ich möchte mich zunächst erst mal da mit einschreiben lassen. Wie ist da das Vorgehen? Hat da jemand Erfahrungen oder einen Tipp?
Sieht ganz so aus, als ob ich damit mal wieder einen Sonderweg beschreite. Oder doch nicht?
Bei der Residencia Permanente geht es ja darum Familie 1. Grades zu haben.
Wenn Du bei der Refernzperson wohnst ,ist ja die Frage nach persönlichem Wohn-Eigentum nicht Gegenstand der Residenia Permanente.
Also da würde ich da nicht mehr bohren,wenn hier eine Propiedad vorliegt.
.
Zitat von hombre del norte im Beitrag #91
@Mirle: Vielen Dank für die Beschreibung der Vorgehensweise hier in D-Land!
Ich bin mir noch nicht sicher, ob ich die Beantragung hier oder in Kuba vornehmen werde. Aber bevor ich diese Entscheidung treffe, muss ich noch der Antwort auf meine Frage nach der kubanischen Wohnbescheinigung näherkommen:Zitat
Aber was ist, wenn man (noch) kein Wohneigentum hat, sondern nur beim kubanischen Ehepartner bzw. Kind mitwohnt? Konkret: Meine Tochter wohnt mit ihrer Mutter in einer geräumigen Holzhütte auf dem Dorf. Ich möchte mich zunächst erst mal da mit einschreiben lassen. Wie ist da das Vorgehen? Hat da jemand Erfahrungen oder einen Tipp?
Sieht ganz so aus, als ob ich damit mal wieder einen Sonderweg beschreite. Oder doch nicht?
Zitat von hombre del norte im Beitrag #76
H Meine Tochter wohnt mit ihrer Mutter in einer geräumigen Holzhütte auf dem Dorf. Ich möchte mich zunächst erst mal da mit einschreiben lassen. Wie ist da das Vorgehen? Hat da jemand Erfahrungen oder einen Tipp?
Tach oller Strolsunner ! Ist es etwa dieses hübsche Holzhäuschen Gruß von der Insel
#95 RE: Residencia Permanente
Tja von Zeit zu Zeit schaue ich hier mal rein um auf dem laufenden zu bleiben. Vieles sehe ich jetzt mit gehörigem Abstand ganz ganz anders was Cu und alles drumherum anbelangt. Aber das ist ja wohl normal. Früher hätte ich zB. beim Wort Polen die Nase gerümpft,heute liegt da mein und ich fühle mich dort Dank Kochana sauwohl,bestens ver und umsorgt. Na und die Mädels dort gehören in meinen Augen zu den Bestund Elegant gekleidesten.
#97 RE: Residencia Permanente
Zitat von Mirle im Beitrag #90
Arztattest (kann auch in Kuba erl werden)
Bin gerade dabei, die im Merkblatt des Konsulats genannten notwendigen Dokumente zusammenzutragen. Eins davon ist ja das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung. Irgendwann hatte mal jemand gepostet, wie viel so was in Kuba kostet, aber ich finde es nicht mehr. Würde aber wegen Wegfalls der Übersetzungs-, Vorbeglaubigungs- und Legalisierungskosten in jedem Fall preiswerter als in Europa sein.
Viel wichtiger scheint mir aber die Frage: Wie lange dauert es von der in einer "autorisierten kubanischen Medizineinrichtung" durchgeführten Untersuchung bis zum vorlegbaren Ergebnis? Tage? Wochen?
Hola hdn.
Ich hab im Februar die Untersuchung in der int.Klinik in SDC machen lassen.
Zuerst eunen Termin bekommen,5 Tage später war die Untersuchung.Ein paar Fragen von Frau Doktor,Blutdruck messen,Röntgenaufnahme und Blutabnahme.Das Ganze dauerte 1/2 Std.3 oder 4 Tage später Ergebnis abgeholt und bezahlt 155,25 CUC.
#99 RE: Residencia Permanente
Röntgenaufnahme von Lunge und Blutabnahme, 150 CUC. Es fallen keine Übersetzung- und Beglaubigungskosten an.
Wenn Du die Unterlagen in der Behörde abgibst und hast Deine medizinischen Berichte noch nicht, so reicht die Rechnung vom Krankenhaus und Du kannst diese dann nachreichen. Nach ca. 1 Woche sind diese dann fertig.
#100 RE: Residencia Permanente
Jungs, das sind wirklich sehr hilfreiche Antworten, ich danke euch herzlich, damit kann man doch echt was anfangen!
Sowohl zeitlich als auch finanziell überschaubar, cool!
In D-Land würde das ganze mit Übersetzung, Beglaubigung und ggf. Legalisation durch die kubanische Botschaft sicher deutlich teurer sein.
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