Residencia Permanente

  • Seite 3 von 6
19.07.2016 23:13
#51 RE: Residencia Permanente
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von Cristal Otti im Beitrag #50
Du kannst getrost nach Deutschland zurueckfliegen.
Du musst ja eh eine Adresse angeben, wo du auf Kuba erreichbar bist.
Dort meldet sich dann die Immi und du hast dann xxxMonate Zeit.
nach Kuba zu fliegen und die Resi abzuholen.


Cool! Danke und Prost, Otti!

--

hdn

 Antworten

 Beitrag melden
19.07.2016 23:15
#52 RE: Residencia Permanente
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von viejero im Beitrag #49
Oha , schon etwas klarer.
Nur noch mal zu meinem Verständnis, die Immi z.b von HAV leitet dann meine eingereichten Unterlagen, einen Teil davon oder nur deren eigene Kurz-Anfrage zur CU-Botschaft nach Bonn bzw. Berlin und wartet auf deren Antwort aus D ? Und das macht die CU-Botschaft in D zum Nulltarif oder wer bezahlt die und wo ?
Und was kostet am Ende der ganze Spass überschlägig ?


viejero, was willst du immer mit der Botschaft? Wenn du alles auf Kuba regeln kannst, wie Otti schreibt, brauchst du doch nicht die Vertretung dieses Landes im Ausland für teuer Geld bemühen!

--

hdn

 Antworten

 Beitrag melden
19.07.2016 23:56 (zuletzt bearbeitet: 19.07.2016 23:58)
avatar  viejero
#53 RE: Residencia Permanente
avatar
Cubaliebhaber/in

Ja, ja iss ja jut. Nur Ottti schrieb halt, dass die Immi ebend auch ihrerseits Unterlagen nach D zur CU-Botschaft leitet und auf deren Antwort wartet. Was steckt dahinter ? Wahrscheinlich die Anfrage zur Überbeglaubigung der Beglaubigung.
Lies doch mal Ottis vorletzten Beitrag # 46, habe ja nur mal vorsichtig nachgefragt. Tschuligung.


 Antworten

 Beitrag melden
20.07.2016 11:44 (zuletzt bearbeitet: 20.07.2016 11:47)
#54 RE: Residencia Permanente
avatar
Rey/Reina del Foro

Wenn Otti wieder in Deutschland ist (nach seinem Cubaurlaub), kannst du dich bestimmt per PM in aller Ruhe mit ihm verständigen .
Keine Aufregung, bleib ! (Das hat mir Pauli gelernt )


 Antworten

 Beitrag melden
20.07.2016 18:48
#55 RE: Residencia Permanente
avatar
sehr erfahrenes Mitglied

Hola @ll.
Ich hab meine Dokumente am 06.05.2016 bei der Inmigracion in Santiago abgegeben.Jetzt bin ich wieder in Alemania.Wie lange kann ich von Cuba fernbleiben,gibt es ein"Verfalldatum"für meinen Antrag?Ich hab nämlich hier sehr viel zu erledigen und kann vermutlich erst nächstes Jahr nach SDC.

Hasta la Victoria

 Antworten

 Beitrag melden
21.07.2016 10:34
avatar  viejero
#56 RE: Residencia Permanente
avatar
Cubaliebhaber/in

Danke für den Rat, bin aber ganz cool, mein FZ liegt ja nun auch schon 2 Jahre regungslos im Regal...


 Antworten

 Beitrag melden
21.07.2016 16:09
#57 RE: Residencia Permanente
avatar
sehr erfahrenes Mitglied

Hola @ll.
Also ich habe wie gesagt meine Residencia am 06.05.in SDC beantragt.
In D.folgende Dokus beschafft:
Internationale Geb.-Urkunde,beglaubigt und von der cub.Vertretung in Bonn legalisiert.
Führungszeugnis,beglaubigt und von der cub.Vertretung in Bonn legalisiert.
Übersetzung vom FZ,beglaubigt,überbeglaubigt vom Landgericht und von der cub.Vertretung in Bonn legalisiert.
Kosten bei Erledigung per Post,355 €.
Bei Beantragung von Residencia auf Cuba führt kein Weg an der cub.Vertretung in D.vorbei!

Hasta la Victoria

 Antworten

 Beitrag melden
21.07.2016 16:18
#58 RE: Residencia Permanente
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von Camionero im Beitrag #57
Hola @ll.
Also ich habe wie gesagt meine Residencia am 06.05.in SDC beantragt.
In D.folgende Dokus beschafft:
Internationale Geb.-Urkunde,beglaubigt und von der cub.Vertretung in Bonn legalisiert.
Führungszeugnis,beglaubigt und von der cub.Vertretung in Bonn legalisiert.
Übersetzung vom FZ,beglaubigt,überbeglaubigt vom Landgericht und von der cub.Vertretung in Bonn legalisiert.
Kosten bei Erledigung per Post,355 €.
Bei Beantragung von Residencia auf Cuba führt kein Weg an der cub.Vertretung in D.vorbei!

Hallo Detlef,
bist wieder zu Hause im schoenen Deutschland.
Jetzt sprichst du aber etwas in Raetseln.
Du hast ja die Residencia in SdC beantragt und schreibst dann,
dass in D nochmals beantragt werden muss, oder verstehe ich dich falsch.
Wenn du auf Kuba beantragst musst du nichts mehr woanders machen.
Papiere - Immi - Abwarten - Anruf Immi - Hinfliegen - Fertig


 Antworten

 Beitrag melden
21.07.2016 17:03
avatar  MarionS
#59 RE: Residencia Permanente
avatar
Forenliebhaber/in

Es ist doch aber logisch, daß kein Weg an der Legalisierung der notwendigen Dokumente durch die kubanische Botschaft vorbeiführt (mit den notwendigen Beglaubigungen/Überbeglaubigungne) . Ob man diese Dokumente dann persönlich in Kuba auf der Inmi abgibt, wird jedem seine Sache sein. Aber ein deutesches Dokument, welches im Ausland verwendet werden soll, muß nun einmal gewisse Anforderungen erfüllen.

Gruß Marion


 Antworten

 Beitrag melden
22.07.2016 09:24 (zuletzt bearbeitet: 22.07.2016 09:30)
avatar  viejero
#60 RE: Residencia Permanente
avatar
Cubaliebhaber/in

Cristal Otti,
niemand bezweifelt, dass man die Residencia direkt in Cuba beantragen kann.
Die Frage ist, ob die einzureichenden Dokumente zuvor von der Cu-Auslandsvertreting in Bonn/Berlin zwingend zu legalisieren sind. Was ich i.Ü. so sehe wie Marion S.
Streng genommen dürfte die Inmi die Unterlagen wohl nur in dieser Form annehmen.

Wir kennen das Prozedere ja auch am Beispiel der Heiratsurkunde, welche von der D-Botschaft in HAV zum Gebrauch in D zuvor legallisiert werden muss.

Möglicherweise kann die jeweilige Inmi im Nachgang entsprechendes veranlssen - was mir jedoch spanisch vorkommt - und wie ich die cub. Behörden kenne, würden dann weitere Gebühren erhoben.

Otti, du bleibst mit deinen Infos etwas nebulös. In einem deiner letzten Beiträge sprachst du ja auch davon, dass man dann später von der kubanischen Botschaft was "hört".... Zitat: Beitrag #46: "Nimmst die von D aus benoetigten Papiere mit.
Gehst dann auf di Immi mit den anderen Papieren und gibst das dann mit dem Antrag ab.
Fertig. Du brauchst erstmals keine Botschaft. Die Immi leitet das weiter und
du bekommst dann auch den denen Bescheid. Jetzt alles klar."

Nun Butter bei die Fische, hast du deine Unterlagen in Berlin/Bonn zuvor legalisiert?

Es wäre wünschenswert, wir könnten diesen Sachevrhalt klären.

Saludos


 Antworten

 Beitrag melden
22.07.2016 16:04
#61 RE: Residencia Permanente
avatar
Rey/Reina del Foro

Ich schrieb ja in meinem Beitrag, dass die Papiere uebersetzt und ueberbeglaubigt
sein muessen. Davon gehe ich aus, dass das jeder weiss.


 Antworten

 Beitrag melden
22.07.2016 19:28
#62 RE: Residencia Permanente
avatar
Forenliebhaber/in

Zitat von Cristal Otti im Beitrag #61
Ich schrieb ja in meinem Beitrag, dass die Papiere uebersetzt und ueberbeglaubigt
sein muessen. Davon gehe ich aus, dass das jeder weiss.

nicht jeder weiß, dass du mit überbeglaubigt die Legalisierung meinst.....


 Antworten

 Beitrag melden
22.07.2016 20:21 (zuletzt bearbeitet: 22.07.2016 20:23)
avatar  viejero
#63 RE: Residencia Permanente
avatar
Cubaliebhaber/in

Bingo, jetzt haben wirs! Die Gedanken des Reiters waren verschlungen...


 Antworten

 Beitrag melden
24.07.2016 16:58
avatar  Mirle
#64 RE: Residencia Permanente
avatar
super Mitglied

Im Forum wurde auf eine sogenannte Wohnsitzbescheinigung von Kuba geschrieben.
Frage ist für mich noch offen wo diese Bescheinigung in Kuba ausgestelltz wird,und wird oder muss diese bei der Immigration mit den Dokumenten abgegeben werden?
Eigentlich kann das doch von den Leuten mit Residencia Permanente gut und sicher beantwotet werden!!!

Bin nun unsicher wie der übrigw Ablauf mit den erforderlichen Unterlagen geht.Ich versteh nun so:Alles muss über die kub. Botschaftlaufen und nur alles beglaubigte ,legalisierte kann man mit nach Kuba nehmen für die Immigration dort ?Die Immigration entscheidet über die RP?

Gruß Mirle


 Antworten

 Beitrag melden
24.07.2016 22:22
avatar  Mirle
#65 RE: Residencia Permanente
avatar
super Mitglied

Lt Pkt 10 der Beschreibung zum Antrag AP 1 der Residencia Permanente ist die Wohnsitzangabe in Kuba als Brief (Carta personal)beizulegen mit Angabe des Namens und Anschrift der Bezugsperson des Antragstellers.

Lt Pkt 8 der Beschreibung zum Antrag AP 1 wird auf den Solvenz-Nachweis "Solvencia economica" hingewiesen,Einlage mit mind.5000 CUC bei einer kub. Bank .

Ist das noch gültig?Das habe ich bisher noch nicht gelesen hier im Forum mit Bezug auf die RP.

Mirle


 Antworten

 Beitrag melden
25.07.2016 01:01
#66 RE: Residencia Permanente
avatar
sehr erfahrenes Mitglied

Hola Mirle.
Solvenz-Nachweis ist nicht mehr notwendig.Der Partner auf Cuba muss zwingend Wohnraum/Wohneigentum nachweisen(notariel bestätigt).
Meine Frau musste zuerst zur Vivieda und dann zum Notar um Wohnaum/Wohnung bestätigen zu lassen.

Hasta la Victoria

 Antworten

 Beitrag melden
25.07.2016 01:38
avatar  Mirle
#67 RE: Residencia Permanente
avatar
super Mitglied

Danke Camionero.
Das ist gut ohne Solvenz -Einlage,bei dieser momentanen kub. Bankrott-Aussicht.Ich hatte meine BFI-Bank -Einlage vor einigen Jahren aufgelöst.
Mein/unser Haus habe ich auf den Namen unserer Tochter schreiben lassen.Ich stehe an 2.er Position der Propiedad der notariellen Urkunde(Schenkung).Also wird es kein Problem mit der Vivienda -Bestätigung geben.
Mirle


 Antworten

 Beitrag melden
25.07.2016 06:26
avatar  Issi
#68 RE: Residencia Permanente
avatar
Mitglied

Hallo Mirle

Ich habe die rp anfangs 2015 in Havanna beantragt und die Solvenzbescheinigung war notwendig. Die Höhe des Guthabens auf dem Konto war nicht wichtig, aber die Bestätigung, dass ich solvent bin.


 Antworten

 Beitrag melden
25.07.2016 18:08
avatar  Mirle
#69 RE: Residencia Permanente
avatar
super Mitglied

Wer stellt die Solvenzbescheinigung aus?Wird die dann im Konsulat abgefragt oder erst bei der Dokumentenübergabe in der Immigration?
Und muss die auch übersetzt und legalisiert werden?
Diese Fragen stellen sich ja dann auch wieder
Gruß Mirle


 Antworten

 Beitrag melden
25.07.2016 19:32
avatar  Issi
#70 RE: Residencia Permanente
avatar
Mitglied

Diese wird von der Bank, bei der du das Konto hast, ausgestellt. Ja, es muss übersetzt werden, aber nicht legalisiert.


 Antworten

 Beitrag melden
25.07.2016 20:17
#71 RE: Residencia Permanente
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von Camionero im Beitrag #66
Solvenz-Nachweis ist nicht mehr notwendig.


So ist es auch der Auflistung des kubanischen Konsulats in Berlin zu entnehmen:

Zitat
Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- die in Kuba ausgestellte kubanische Heiratsurkunde im Original (ohne Legalisierung)
- von einem kubanischen Notar ausgestellte, beglaubigte Wohnbescheinigung
- ärztliche Gesundheitszeugnisse (AIDS- und Toraxuntersuchung) und dessen Übersetzungen
- Meldebescheinigung und deren Übersetzung
- Polizeiliches Führungszeugnis und dessen Übersetzung
- Internationale Geburtsurkunde
- Zeugnis über abgeschlossene Berufsausbildung (ohne Beglaubigung des deutschen Originals) und dessen Übersetzung
- 2 Passfotos und Fotokopie des Passes
- Arbeitsbescheinigung, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung (persönliches Schreiben)
- Gründe, weshalb der ständige Wohnsitz in Kuba beantragt wird (persönliches Schreiben)




Quelle: http://www.cubadiplomatica.cu/alemania/E...arServices.aspx

--

hdn

 Antworten

 Beitrag melden
25.07.2016 23:14
avatar  Mirle
#72 RE: Residencia Permanente
avatar
super Mitglied

Danke hdn :In dieser Konsulats-Liste der Antragsbeschreibung (zu MOD.-AP 1),ist entgegen einer anderen Beschreibung steht nicht,daß die RP auch beantragt werden kann mit in Kuba lebenden kub.Kindern.Hier wird nur auf die Heirat angesprochen.

Mirle


 Antworten

 Beitrag melden
26.07.2016 00:16
#73 RE: Residencia Permanente
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von Mirle im Beitrag #72
In dieser Konsulats-Liste der Antragsbeschreibung (zu MOD.-AP 1) [...] steht nicht,daß die RP auch beantragt werden kann mit in Kuba lebenden kub.Kindern.Hier wird nur auf die Heirat angesprochen.


Stimmt, steht nicht da, was mir auch ein Rätsel ist.

Kannst dich aber drauf verlassen: Wenn du mit einem RP-Antrag wegen eines auf Kuba lebenden eigenen Kindes kommst, hat der den gleichen Stellenwert wie ein Antrag auf Grund einer dort lebenden kubanischen Ehefrau. Entscheidend ist das Verwandtschaftsverhältnis 1. Grades.

--

hdn

 Antworten

 Beitrag melden
26.07.2016 00:22
avatar  Mirle
#74 RE: Residencia Permanente
avatar
super Mitglied

Ok,da es ja in der anderen Liste aufgeführt wurde, werde ich den Gedanken positiv zum Antrag ausrichten.
und bin dabei die Unterlagen zu sammeln.

Mirle


 Antworten

 Beitrag melden
26.07.2016 00:27
avatar  Mirle
#75 RE: Residencia Permanente
avatar
super Mitglied

Ach ja noch etwas.Beim Visa-A2 -Antrag wird auf ein Foto hingewiesen.Bei meinen A2-Anträgen in Bonn möchte das Konsulat keibnn Foto.
Wie ist das bei RP Anträgen in der Praxis gelaufen ?

Mirle


 Antworten

 Beitrag melden
Seite 3 von 6 « Seite 1 2 3 4 5 6 Seite »
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!