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Residencia Permanente
#51 RE: Residencia Permanente
Zitat von Cristal Otti im Beitrag #50
Du kannst getrost nach Deutschland zurueckfliegen.
Du musst ja eh eine Adresse angeben, wo du auf Kuba erreichbar bist.
Dort meldet sich dann die Immi und du hast dann xxxMonate Zeit.
nach Kuba zu fliegen und die Resi abzuholen.
Cool! Danke und Prost, Otti!
#52 RE: Residencia Permanente
Zitat von viejero im Beitrag #49
Oha , schon etwas klarer.
Nur noch mal zu meinem Verständnis, die Immi z.b von HAV leitet dann meine eingereichten Unterlagen, einen Teil davon oder nur deren eigene Kurz-Anfrage zur CU-Botschaft nach Bonn bzw. Berlin und wartet auf deren Antwort aus D ? Und das macht die CU-Botschaft in D zum Nulltarif oder wer bezahlt die und wo ?
Und was kostet am Ende der ganze Spass überschlägig ?
viejero, was willst du immer mit der Botschaft? Wenn du alles auf Kuba regeln kannst, wie Otti schreibt, brauchst du doch nicht die Vertretung dieses Landes im Ausland für teuer Geld bemühen!
Ja, ja iss ja jut. Nur Ottti schrieb halt, dass die Immi ebend auch ihrerseits Unterlagen nach D zur CU-Botschaft leitet und auf deren Antwort wartet. Was steckt dahinter ? Wahrscheinlich die Anfrage zur Überbeglaubigung der Beglaubigung.
Lies doch mal Ottis vorletzten Beitrag # 46, habe ja nur mal vorsichtig nachgefragt. Tschuligung.
Hola @ll.
Ich hab meine Dokumente am 06.05.2016 bei der Inmigracion in Santiago abgegeben.Jetzt bin ich wieder in Alemania.Wie lange kann ich von Cuba fernbleiben,gibt es ein"Verfalldatum"für meinen Antrag?Ich hab nämlich hier sehr viel zu erledigen und kann vermutlich erst nächstes Jahr nach SDC.
Hola @ll.
Also ich habe wie gesagt meine Residencia am 06.05.in SDC beantragt.
In D.folgende Dokus beschafft:
Internationale Geb.-Urkunde,beglaubigt und von der cub.Vertretung in Bonn legalisiert.
Führungszeugnis,beglaubigt und von der cub.Vertretung in Bonn legalisiert.
Übersetzung vom FZ,beglaubigt,überbeglaubigt vom Landgericht und von der cub.Vertretung in Bonn legalisiert.
Kosten bei Erledigung per Post,355 €.
Bei Beantragung von Residencia auf Cuba führt kein Weg an der cub.Vertretung in D.vorbei!
#58 RE: Residencia Permanente
Zitat von Camionero im Beitrag #57
Hola @ll.
Also ich habe wie gesagt meine Residencia am 06.05.in SDC beantragt.
In D.folgende Dokus beschafft:
Internationale Geb.-Urkunde,beglaubigt und von der cub.Vertretung in Bonn legalisiert.
Führungszeugnis,beglaubigt und von der cub.Vertretung in Bonn legalisiert.
Übersetzung vom FZ,beglaubigt,überbeglaubigt vom Landgericht und von der cub.Vertretung in Bonn legalisiert.
Kosten bei Erledigung per Post,355 €.
Bei Beantragung von Residencia auf Cuba führt kein Weg an der cub.Vertretung in D.vorbei!
Hallo Detlef,
bist wieder zu Hause im schoenen Deutschland.
Jetzt sprichst du aber etwas in Raetseln.
Du hast ja die Residencia in SdC beantragt und schreibst dann,
dass in D nochmals beantragt werden muss, oder verstehe ich dich falsch.
Wenn du auf Kuba beantragst musst du nichts mehr woanders machen.
Papiere - Immi - Abwarten - Anruf Immi - Hinfliegen - Fertig
Es ist doch aber logisch, daß kein Weg an der Legalisierung der notwendigen Dokumente durch die kubanische Botschaft vorbeiführt (mit den notwendigen Beglaubigungen/Überbeglaubigungne) . Ob man diese Dokumente dann persönlich in Kuba auf der Inmi abgibt, wird jedem seine Sache sein. Aber ein deutesches Dokument, welches im Ausland verwendet werden soll, muß nun einmal gewisse Anforderungen erfüllen.
Gruß Marion
Cristal Otti,
niemand bezweifelt, dass man die Residencia direkt in Cuba beantragen kann.
Die Frage ist, ob die einzureichenden Dokumente zuvor von der Cu-Auslandsvertreting in Bonn/Berlin zwingend zu legalisieren sind. Was ich i.Ü. so sehe wie Marion S.
Streng genommen dürfte die Inmi die Unterlagen wohl nur in dieser Form annehmen.
Wir kennen das Prozedere ja auch am Beispiel der Heiratsurkunde, welche von der D-Botschaft in HAV zum Gebrauch in D zuvor legallisiert werden muss.
Möglicherweise kann die jeweilige Inmi im Nachgang entsprechendes veranlssen - was mir jedoch spanisch vorkommt - und wie ich die cub. Behörden kenne, würden dann weitere Gebühren erhoben.
Otti, du bleibst mit deinen Infos etwas nebulös. In einem deiner letzten Beiträge sprachst du ja auch davon, dass man dann später von der kubanischen Botschaft was "hört".... Zitat: Beitrag #46: "Nimmst die von D aus benoetigten Papiere mit.
Gehst dann auf di Immi mit den anderen Papieren und gibst das dann mit dem Antrag ab.
Fertig. Du brauchst erstmals keine Botschaft. Die Immi leitet das weiter und
du bekommst dann auch den denen Bescheid. Jetzt alles klar."
Nun Butter bei die Fische, hast du deine Unterlagen in Berlin/Bonn zuvor legalisiert?
Es wäre wünschenswert, wir könnten diesen Sachevrhalt klären.
Saludos
#61 RE: Residencia Permanente
Zitat von Cristal Otti im Beitrag #61
Ich schrieb ja in meinem Beitrag, dass die Papiere uebersetzt und ueberbeglaubigt
sein muessen. Davon gehe ich aus, dass das jeder weiss.
nicht jeder weiß, dass du mit überbeglaubigt die Legalisierung meinst.....
Im Forum wurde auf eine sogenannte Wohnsitzbescheinigung von Kuba geschrieben.
Frage ist für mich noch offen wo diese Bescheinigung in Kuba ausgestelltz wird,und wird oder muss diese bei der Immigration mit den Dokumenten abgegeben werden?
Eigentlich kann das doch von den Leuten mit Residencia Permanente gut und sicher beantwotet werden!!!
Bin nun unsicher wie der übrigw Ablauf mit den erforderlichen Unterlagen geht.Ich versteh nun so:Alles muss über die kub. Botschaftlaufen und nur alles beglaubigte ,legalisierte kann man mit nach Kuba nehmen für die Immigration dort ?Die Immigration entscheidet über die RP?
Gruß Mirle
Lt Pkt 10 der Beschreibung zum Antrag AP 1 der Residencia Permanente ist die Wohnsitzangabe in Kuba als Brief (Carta personal)beizulegen mit Angabe des Namens und Anschrift der Bezugsperson des Antragstellers.
Lt Pkt 8 der Beschreibung zum Antrag AP 1 wird auf den Solvenz-Nachweis "Solvencia economica" hingewiesen,Einlage mit mind.5000 CUC bei einer kub. Bank .
Ist das noch gültig?Das habe ich bisher noch nicht gelesen hier im Forum mit Bezug auf die RP.
Mirle
Danke Camionero.
Das ist gut ohne Solvenz -Einlage,bei dieser momentanen kub. Bankrott-Aussicht.Ich hatte meine BFI-Bank -Einlage vor einigen Jahren aufgelöst.
Mein/unser Haus habe ich auf den Namen unserer Tochter schreiben lassen.Ich stehe an 2.er Position der Propiedad der notariellen Urkunde(Schenkung).Also wird es kein Problem mit der Vivienda -Bestätigung geben.
Mirle
#71 RE: Residencia Permanente
Zitat von Camionero im Beitrag #66
Solvenz-Nachweis ist nicht mehr notwendig.
So ist es auch der Auflistung des kubanischen Konsulats in Berlin zu entnehmen:
Zitat
Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- die in Kuba ausgestellte kubanische Heiratsurkunde im Original (ohne Legalisierung)
- von einem kubanischen Notar ausgestellte, beglaubigte Wohnbescheinigung
- ärztliche Gesundheitszeugnisse (AIDS- und Toraxuntersuchung) und dessen Übersetzungen
- Meldebescheinigung und deren Übersetzung
- Polizeiliches Führungszeugnis und dessen Übersetzung
- Internationale Geburtsurkunde
- Zeugnis über abgeschlossene Berufsausbildung (ohne Beglaubigung des deutschen Originals) und dessen Übersetzung
- 2 Passfotos und Fotokopie des Passes
- Arbeitsbescheinigung, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung (persönliches Schreiben)
- Gründe, weshalb der ständige Wohnsitz in Kuba beantragt wird (persönliches Schreiben)
Quelle: http://www.cubadiplomatica.cu/alemania/E...arServices.aspx
#73 RE: Residencia Permanente
Zitat von Mirle im Beitrag #72
In dieser Konsulats-Liste der Antragsbeschreibung (zu MOD.-AP 1) [...] steht nicht,daß die RP auch beantragt werden kann mit in Kuba lebenden kub.Kindern.Hier wird nur auf die Heirat angesprochen.
Stimmt, steht nicht da, was mir auch ein Rätsel ist.
Kannst dich aber drauf verlassen: Wenn du mit einem RP-Antrag wegen eines auf Kuba lebenden eigenen Kindes kommst, hat der den gleichen Stellenwert wie ein Antrag auf Grund einer dort lebenden kubanischen Ehefrau. Entscheidend ist das Verwandtschaftsverhältnis 1. Grades.
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