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Bin ich Deutsch?
Ich verstehe das immer noch nicht.
Wenn die Eltern bei der Geburt des Kindes die deutsche Staatsbürgerschaft hatten, hat das Kind doch automatisch auch die deutsche Staatsbürgerschaft, oder etwa nicht?
Was soll es denn da noch zu beweisen geben?
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#27 RE: Bin ich Deutsch?
#28 RE: Bin ich Deutsch?
Zitat von el loco alemán im Beitrag #27
Welches Territorium soll denn nach 1956 zu Deutschland neu hinzugekommen sein?
Saarland.
Edith sagt: Das hat Jan schon in #20 geschrieben.
#29 RE: Bin ich Deutsch?
Zitat von ElHombreBlanco im Beitrag #28Zitat von el loco alemán im Beitrag #27
Welches Territorium soll denn nach 1956 zu Deutschland neu hinzugekommen sein?
Saarland.
Edith sagt: Das hat Jan schon in #20 geschrieben.
Die Fragestellung lautete nach Deutschland, nicht nach der BRD. Deutschland ist nicht gleich BRD! Das Saarland gehörte auch vorher schon zu Deutschland wie das Gebiet der DDR (und die Ostgebiete). Kann daher also nicht neu hinzugekommen sein.
#30 RE: Bin ich Deutsch?
#31 RE: Bin ich Deutsch?
Zitat von ElHombreBlanco im Beitrag #30
Ich richte mich nach realen Fakten und nicht nach kruden großdeutschen Weltbildern. Und den Fakten nach, war das Saarland ein paar Jahre kein völkerrechtlicher Bestandteil weder Deutschlands noch der BRD.
Das sind keine kruden großdeutschen Weltbilder sondern die Fakten aus jener Zeit.
Zitat von el loco alemán im Beitrag #27Auch der Selfkant.
Welches Territorium soll denn nach 1956 zu Deutschland neu hinzugekommen sein?
http://de.wikipedia.org/wiki/Selfkant
Zitat von panfilo im Beitrag #25
Ich muss die Staatsbürgerschaft nachweisen da es hier um eine "Ermessenseinbürgerung" geht, da Doc. erst seit 3Jahren hier ist.
Ein paar Fragen aus meinem Antrag.
Wohn und Aufenthaltsverhältnisse (von der Geburt bis heute)
Angaben über den Vater
Beruf,Tag und Ort der Eheschließung
Wohn und Aufenthaltsverhältnisse (von der Geburt bis heute)
Gut das geht noch mit gutem Willen aber bei
Angaben über den Großvater
Geburtsort,Kreis,Tag,Jahr
Beruf,Tag und Ort der Eheschließung
Wohn und Aufenthaltsverhältnisse (von der Geburt bis heute)
da wird es nun etwas schwierig.
Nützt nichts. Nur nicht den Sinn hinterfragen und durch...
Wie bereits geschrieben, scheint das ein Problem der Ausländerbehörde vor Ort zu sein. Auch meine Frau war bei Ihrer Einbürgerung gut vier Jahre in Deutschland, so dass es eine Ermessenseinbürgerung war. Ich musst natürlich auch meine finenziellen Verhältnisse, also Einkommen, darlegen, aber das war es. Meinen Perso musste ich vermutlich auch noch zeigen und wenn ich mich recht entsinne auch noch eine Meldebescheinigung. Mehr aber nicht. Definitiv habe ich weder Angaben zu meinen Eltern noch meinen Großerltern machen müssen. Wenn die Ausländerbehörde bei Dir vor Ort darauf besteht, dann macht sie dies in Ihrem Ermesssen. Das bedeutet auch, dass es da Verhandlungsspielraum gibt.
Zitat von panfilo im Beitrag #25
Gut das geht noch mit gutem Willen aber bei
Angaben über den Großvater
Geburtsort,Kreis,Tag,Jahr
Beruf,Tag und Ort der Eheschließung
Wohn und Aufenthaltsverhältnisse (von der Geburt bis heute)
da wird es nun etwas schwierig.
Nützt nichts. Nur nicht den Sinn hinterfragen und durch...
Genau an dem Punkt haben wir es dann auch sein lassen. Egal, mittlerweile hat meine Frau längst ein Anrecht auf den D Pass und wird ihn auch demnächst beantragen.
Saludos, Thomas
Zitat von cardenas im Beitrag #36Zitat von shark0712 im Beitrag #34Zitat von cardenas im Beitrag #12
Dito!
Klingt nach einem übereifrigen Beamten.
Nein, nein. Gleiche Erfahrungen in Nürnberg.
Saludos, Thomas
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Ok.Liegt ja auch in Bayern!
Wenn schon dann Franken
Saludos,Thomas
So, ich habe jetzt alle Stammbücher der Familie zusammengetragen. Sollte also die gewünschten Infos geben können.
Ich ärgere mich schon gar nicht mehr, auch wenn ich das alles echt nicht verstehen kann... gerade wenn ich mir meinen Lebensweg so ansehe.
Wahlrecht ist da so ein Thema, hängt das nicht an der Staatsbürgerschaft?
Auch denke ich gerade an die bezahlten Weiterbildungen, wie Meisterprüfung,Techniker,BWL...
Weiter steht auch in meinem Pass
Staatsangehörigkeit/Nationalität: DEUTSCH
Nützt aber alles wieder mal nichts, denn wir sind wieder mal auf ein beschleunigtes Verfahren angewiesen und brauchen so das "Wohlwollen" der Behörde.
Dennoch drängt es mich, sollten wir diese letzte Hürde mal genommen haben, den Unsinn den wir die letzten 5 Jahre erlebt haben an passender Stelle mal zu diskutieren. Wo dies sein könnte fehlt mir noch die Idee.
Vorschläge hierzu werden dankbar entgegen genommen.
Zitat von Quimbombó im Beitrag #43Zitat von pelotero im Beitrag #42Es geht in diesem Thread um den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, nicht um die kubanische Ausreiseerlaubnis oder das deutsche Visum.
Bei uns ging es auch recht zügig!
1.11.2004 geheiratet!
10.02.2005 Einreise in Deutschland!
Sorry, hatte nur die letzten Berichte gelesen und das ganze missverstanden!
Deutsche Staatsangehörigkeit im Jahr 2009 erhalten!
4 Monate nach Antragsstellung!
Nochmals sorry! Zu schnell geantwortet.
Aber auch das haben wir sehr schnell durchgezogen und Glück gehabt! Also nette Behörden und so! Denn erst hieß es sie muss erstmal 5 Jahre hier sein um das beantragen zu können! Aber sie machen mal ne Ausnahme hieß es dann plötzlich! Und dann war es mit allem drum und dran in 4 Monaten durch!
Saludos
Hallooooo.............
was haben Sie denn mit Euch angestellt?
Generell steht die Einbürgerung jeder Person die mit einem/r Deutschen verheiratet ist nach 3 Jahren zu.
Unabhängig von Bundesland und Regierunsbezirk.
Ausnahmen... sprich ab den ersten Tag der Einreise, können gemacht werden wenn dies im allgemeinwohl der Gesellschaft liegt. Leider wird hier als Beispiel in der internen Verordnung der Sport... sprich Polti und Co. in den Vordergrund
gehoben. Beamte sind nunmal dumm... und würden Sie anstelle Bild mal die Tageszeitung lesen wüssten Sie das Ihr Krankenhaus kurz vor der nicht OP fähigkeit steht...mangels Ärzten.
Als Bürger dieses Landes denke ich schon, das dies "Allgemeinwohl" ist.
Aber gut... eine 4 Monatige "Verschnaufpause" hat uns auch mal gut getan.
Leider habe ich die Geschichte mit meiner Staatsbürgerschaft nicht auf der Uhr gehabt... Docs Papiere liegen seit Wochen
beglaubigt,übersetzt,beglaubigt,überbeglaubigt,legalisiert im Ordner, und wenn Sie wollen gar in 3 facher Ausfertigung.
Der Hohn ist der das alle Dokumente nur eine Tür weiter in der ABH im Schrank vor sich hin "Schlummern".
Aber ich rege mich NOCH nicht auf.
Morgen gebe ich unsere Papiere ab... und ich gehe mal davon aus, das ich meiner unterdrückten Leidensfähigkeit da auch mal LUFT machen werde. :)
Ich halte Euch auf dem Laufenden.
Zielsetztung... 05.Okt.... 2012!
Zitat von panfilo im Beitrag #25
Ich muss die Staatsbürgerschaft nachweisen da es hier um eine "Ermessenseinbürgerung" geht, da Doc. erst seit 3Jahren hier ist.
Ermessenseinbürgerung ist bei uns seit zwei Monate auch am laufen, aber so Theater hatten wir nicht. Ob und dass ich deutscher bin steht bei denen im Computer.
Kann auch nur in Bayern passieren.
LG
Félix
So sehe ich das auch...
aber... ich bin ja noch ruhig.
Trage also bis morgen noch alle Infos zusammen.
Vermutlich wird das wieder so ein Tag.........
Natürlich stelle ich mir auch die Frage:
Wie kann Doc. eigendlich in D sein und diesen doofen Antrag stellen... wenn noch nicht mal nachgewiesen ist
das Ihr Lebenspartner also ich D ist?
Das muss mir mal einer erklären.
Zitat von panfilo im Beitrag #45
Generell steht die Einbürgerung jeder Person die mit einem/r Deutschen verheiratet ist nach 3 Jahren zu.
Unabhängig von Bundesland und Regierunsbezirk.
Zustehen ist falsch. Es handelt sich um die sogenannte Ermessenseibürgerung. Und wo das Wort Ermessen auftaucht, kann man nur bedingt von Rechtsanspruch sprechen.
Ansonsten war meine Frau natürlich schon drei Jahre in Deutschland bevor wir den Einbürgerungsantrag gestellt haben. Nur von Antragsstellung bis Einbürgerung hat es dann fünf Monate gedauert.
Ich drück Euch in jedem Fall die Daumen.
Ich gebe mal so einen Zwischenstand...
Ich habe also die Familienstammbücher der letzten Generationen zusammengetragen.
Arbeitsplätze,Wohnorte,Geburtnachweise,Urkunden etc. aus allen Ecken der Verwandschaft zusammengetragen.
Fein säuberlich alles im Antrag eingetragen.
Heute war ich also auf der Gemeinde. Mit einem Koffer voll Dokumente. Alles Da!!!
Nööö...
Meine Deutsche Staatsbürgerschaft konnte auch von der Gemeinde nicht bestätigt werden!
Sie haben bestätigt das alle Dokumente vorhanden sind, aber die Staatsbürgerschaft haben Sie nicht bestätigt.
Ist alles kein Nachweis...
Jetzt bin ich gespannt auf den Termin in der Einwanderungsbehörde. Es macht mir den Eindruck als wenn es da zu einem
Eklat kommen könnte.
Um entsprechend auch vorbereitet zu sein, meine Frage an Euch mit der Bitte um Eure Meinung.
Wenn ich also nun nachweisen muss das ich Deutscher bin um die Einbürgerung von Doc. zu erhalten, müsste diese Prüfung nicht eigendlich geschehen bevor Sie überhaupt ein Visum/Aufenthaltsgenehmigung bekommt? Ist es denn nicht so das Doc. das Visum/Aufenthaltsgenehmigung nur bekommen hat WEIL ich Deutscher bin?
Angenommen es würde sich jetzt herausstellen ich wäre eigendlich ein Chinese mit Deutschem Pass, wohin würden Sie dann Doc. abschieben?
Nach Cuba würde (hätten wir unsere Papiere nicht im Griff) nicht mehr gehen... nach China? wohl kaum? Sie würde als Soziallast hierbleiben, mit ordnungsgemäßen Einreisepapieren und der Verlängerung, der Verlängerung des Visum/Aufenthaltsgenehmigung von D ausgestellt.
Kann mir das einer erklären?
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