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3 klare Fragen zu PRE
Hallo an alle Cuba- Kenner!
Ich bereite derzeit meine Heirat auf Kuba, und die Überwindung der damit verbundenen administrativen Hürden. In diesem Zusammenhang habe ich drei ziemlich klaren Fragen, und bitte Euch um Antworten.
1. Frage: Ist die PRE an einem bestimmten Land gebunden und will die Immigracion das Ausreisevisum sehen?
2. Frage: Steht auf der kubanischen Heiratsurkunde der Wohnort beider Ehepartner?
3. Frage: Kann man das PRE auch nachträglich beantragen, z.B. man reist mit PVE aus und lässt diese dann vor Ort hier in PRE umwandeln?
Vielen dank für Eure Hilfe!
ivo
2. Ufff, das sind Fragen. Soweit ich weiss, ja. Ich habe nicht auf Kuba geheiratet. Staatsbürgeschaft, GEburtsdatum und sowas steht garantiert drauf.
3. Ja! "Wartezeit" laut Botschaften 8-10 Monate (rechtzeitig vor Ablauf der 11 Monate PRE hingehen, sprich sofort nach Einreise). Man nennt dies "Umschreiben" der PVE in ein PRE. Nicht ganz billig aber durchaus von Erfolg gekrönt.
zu 3. - von der homepage der cub. Vertretung in Bern:
http://emba.cubaminrex.cu/Default.aspx?tabid=387
CAMBIO DE CATEGORÍA DE VIAJE A PERMISO DE RESIDENCIA EN EL EXTERIOR (CCV A PRE).
Generalmente la categoría de Viaje de Residente en el Exterior se le concede a ciudadanos cubanos casados con ciudadanos de otros países, que vivan fueran de la isla.
Se deben dar los pasos siguientes:
I. Transcripción y formalización del matrimonio, celebrado ante las autoridades suizas, en el Ministerio de Justicia de Cuba.( Si aún no ha dado este paso, solicite al Consulado la documentación al respecto )
II. Solicitud el Cambio de Categoría De Viaje a Permiso de Residencia en el Exterior. El cónyuge cubano deberá realizar ante le Consulado los trámites que se indican a continuación:
1. Las planillas que podrá obtener en el Consulado.
2. Seis fotos.
3. Presentar una carta de solicitud dirigida a Inmigración
4. Fotocopia de su pasaporte
5. Fotocopia de su Documento de Permiso Estancia suizo
6. Nombre, apellidos y dirección de la persona de referencia en Cuba.
7. Además debe abonar 168 chf por la solicitud del CCV a PRE y al momento de recibir la respuesta de las autoridades competentes cubanas, si esta es positiva, debe pagar 42 chf adicionales.
8. Debe haber hecho las prórrogas de Permiso de Viaje al Exterior en el consulado, las cuales deben aparecer en la fotocopia del pasaporte que usted entregue.
9. Si se casó en Cuba, debe presentar el Certificado de Matrimonio Original, legalizado por el MINREX y con no más de dos años de expedido.
10. En caso de hacer esta solicitud para un menor de edad se debe adjuntar la Certificación de Nacimiento Original del niño.
III. Envío de la documentación anterior a la Dirección de Asuntos Consulares y de Cubanos Residentes en el Exterior (DACCRE) del Ministerio de Relaciones Exteriores de Cuba para su tramitación con la Dirección de Inmigración y Extranjería.
Si al cumplirse los 10 meses de su salida de Cuba la autorización del Permiso de Residencia solicitado no ha llegado, puede solicitar a Inmigración a través del consulado una prórroga de más de 11 meses solicitando el formulario y una vez que llegue la autorización de su prórroga deberá pagar 84 chf por cada mes hasta cumplimentar el tiempo autorizado Si aún no ha llegado la autorización del PRE en este tiempo, debe regresar a Cuba . Para volver a salir necesitará otra carta de invitación.
Si durante el período de los 11 meses de Permiso de Viaje al Exterior y antes de que llegue respuesta del Cambio de Categoría De Viaje, el ciudadano cubano desea viajar a Cuba podrá hacerlo, sin necesidad de solicitar Permiso de Entrada a Cuba. Deberá tener su pasaporte actualizado con todas las prórrogas de Permiso de Viaje que abarcan su estancia fuera de Cuba. Al regresar a Cuba, si desea viajar nuevamente a Suiza deberá el cónyuge extranjero otorgar nueva Carta de Invitación (que podrá realizar en la Embajada de Cuba en Berna, o directamente en Cuba en la Consultoría Jurídica Internacional).
A los efectos de las regulaciones cubanas el hecho de que un(a) ciudadano(a) cubano(a) haya contraído matrimonio con un ciudadano de otro país, no significa que ha cambiado su categoría de Viaje a Residente Permanente en el País del cónyuge, hasta tanto no se hayan realizado los trámites correspondientes y que las autoridades de Emigración cubanas hayan enviado la autorización.
El hecho de solicitar el Cambio de Categoría De Viaje no implica que se otorgue automáticamente, puede ser denegado o aceptado.
Una vez que el solicitante obtiene el PRE puede entrar y salir de Cuba cada vez que lo desee y permanecer en el territorio nacional hasta 12 meses sin perder su categoría de Residente en el exterior.
Hallo Pasu Ecopeta!
Vielen Dank für die schnelle und genaue Info!
Zu 1 hätte ich noch eine Gegenfrage - ich bin Bulgare (also EU Bürger), wohne und arbeite in Österreich, brauche nach EU- Recht keine Niederlassungsbewilligung für Österreich. Wir wollen eine PRE für Östereich stellen, muß ich bei der Immi explicit das Land angeben, wo wir wohnen werden? Und was fast wichtiger ist: Braucht die Immigracion das Ausreisevisum meiner Gattin sehen, wenn wir die PRE abholen wollen? Meiner Information nach vergibt die Botschaft zuerst ein nationales Visum "D" für 3 Monaten, danach kommt das richtige Visa (Niederlassungsbewilligung), und zwar hier in Europa.
danke im voraus,
ivo
"Immigracion das Ausreisevisum meiner Gattin sehen": Beim Abholen nicht mehr, beim beantragen definitiv. Sie ziehen den Reisepass (und damit das Visa) sogar ein oder brauchen zumindest Kopien davon.
Vielleicht kommen noch mehr Antworten - hierzu gibt's Leute mit mehr Fachwissen!
Hallo Ivo, hab auf unserer Heiratsurkunde nachgeschaut: da steht kein Wohnsitz von den Ehepartnern drin. Nur der Geburtsort als Ortsangabe. (Du kannst also das Ehefähigkeitszeugnis in Bulgarien ausstellen lassen).Und der Stempel der österreichischen Botschaft wurde auf dem spanischen Original aufgebracht, nicht auf der Übersetzung ins Deutsche.
ein KubanerIn der/die einmal die PRE hat kann damit hinreisen wohin er/sie es möchte und ermöglicht es ihr/ihm auch wieder zurück nach Kuba zu gehen wann immer er/sie es möchte. Auch eine Scheidung ändert nichts am Fortbestand der Gültigkeit der PRE. Einzige Einschränkung ist die, dass nach 11 Monaten ununterbrochenem Aufenthalt in Kuba verliert er/sie die PRE und müsste bei erneutem Ausreisewunsch wieder von vorne anfangen.
Das Ausreiseziel wird also, zumindest solange es sich nicht um die USA handelt, nur durch das Visum eingeschränkt, was du von der ausstellenden Botschaft erhältst.
Zitat von Pasu Ecopeta
1. Keine Länderbingung, jedoch ohne (dauerhaftes) Visum (Aufenthals- oder Niederlassungsbewilligung, Ehezeugnis) keine Möglichkeit, einen Antrag auf PRE zu stellen. Temporäre ausländische Visa berechtigen nur zu PVE.
Meien Frau hat ohne Visa 'PRE beantragt und bewilligt bekommen, es kann aber erst nach erhalt des Visas im Pass eingetragen werden. Visa kann sie nächste Woche in Habana abholen.
[quote="Luz"]ein KubanerIn der/die einmal die PRE hat kann damit hinreisen wohin er/sie es möchte und ermöglicht es ihr/ihm auch wieder zurück nach Kuba zu gehen wann immer er/sie es möchte. Auch eine Scheidung ändert nichts am Fortbestand der Gültigkeit der PRE. Einzige Einschränkung ist die, dass nach 11 Monaten ununterbrochenem Aufenthalt in Kuba verliert er/sie die PRE und müsste bei erneutem Ausreisewunsch wieder von vorne anfangen.
Das Ausreiseziel wird also, zumindest solange es sich nicht um die USA handelt, nur durch das Visum eingeschränkt, was du von der ausstellenden Botschaft erhältst.
Defenitiv falsch, sollten die cubanischen Behörden von einer Scheidung Kenntnis erhalten, wird die PRE eingezogen.
Zitat von locoyuma
Defenitiv falsch, sollten die cubanischen Behörden von einer Scheidung Kenntnis erhalten, wird die PRE eingezogen.
Ach locoyuma. Wenn du nur wüsstest was du alles nicht weisst. Aber tröste dich, das geht uns allen so. Allerdings die Erkenntnis darin, dass es so ist, die sollte mit dem Erwachsenwerden dann langsam doch reifen. Da hast du ganz offensichtlich noch einen Schritt vor dir, auch wenn bei dir dadurch ein Weltbild zusammenbrechen sollte.
Also. Scheidung möglich. PRE geht natürlich nicht verloren. Aber vorsicht. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland wird nicht verlängert und das bedeutet natürlich (vorausgesetzt die PRE ist vorhanden) Rückkehr durch Zwangsabschiebung seitens der deutschen Ausländerbehörden, wenn die Rückkehr nicht freiwillig erfolgt ist.
Wie lang dauert denn der PRE jetzt wirklich? 20 Tage, wie meinem Mann gesagt wurde, 1 Monat, 3 Monate, 10 JAHRE?!?!??! Und kann man ihn jetzt vor Visumserhalt beantragen oder nicht? Anscheinend klappt das ja bei manchen. Und noch eine Frage, wie lang braucht die Ausländerbehörde ungefähr, wenn sie schon alle Papiere von mir haben? Wenn ich das richtig verstanden habe, wird ihre Antwort dann per Email an das Konsulat in Kuba geschickt, dass dann auch nochmal über die Vergabe entscheidet. Wie lang dauert die Entscheidung von der Kuba? Habt ihr sonst irgendwelche Tipps, wie man den ganzen Prozess beschleunigen kann? Heulend bei der Ausländerbehörde eintreffen, schwanger werden...keine Ahnung...Bin jetzt schon verzweifelt...PVE ist wohl wegen der Kosten nicht empfehlenswert, wenn ein dauerhafter Aufenthalt in Deutschland gewünscht wird. Danke schonmal für eure Antworten!!
schwanger werden..
von wem?
Er ist doch 10.000 Km. entfernt
ehemaliges mitglied
(
gelöscht
)
#13 RE: 3 klare Fragen zu PRE
Zitat von GuajiraNatural
Wie lang dauert denn der PRE jetzt wirklich? 20 Tage, wie meinem Mann gesagt wurde, 1 Monat, 3 Monate, 10 JAHRE?!?!??! Und kann man ihn jetzt vor Visumserhalt beantragen oder nicht? Anscheinend klappt das ja bei manchen. Und noch eine Frage, wie lang braucht die Ausländerbehörde ungefähr, wenn sie schon alle Papiere von mir haben? Wenn ich das richtig verstanden habe, wird ihre Antwort dann per Email an das Konsulat in Kuba geschickt, dass dann auch nochmal über die Vergabe entscheidet. Wie lang dauert die Entscheidung von der Kuba? Habt ihr sonst irgendwelche Tipps, wie man den ganzen Prozess beschleunigen kann? Heulend bei der Ausländerbehörde eintreffen, schwanger werden...keine Ahnung...Bin jetzt schon verzweifelt...PVE ist wohl wegen der Kosten nicht empfehlenswert, wenn ein dauerhafter Aufenthalt in Deutschland gewünscht wird. Danke schonmal für eure Antworten!!
Bei meiner Frau hat die PRE jetzt Anfang Oktober in Matanzas keine 3 Wochen gedauert.
Hier auf der ABH 2-3 Monate, eine Beschleunigung ist nicht möglich
Zitat von Luz
Also. Scheidung möglich. PRE geht natürlich nicht verloren. Aber vorsicht. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland wird nicht verlängert und das bedeutet natürlich (vorausgesetzt die PRE ist vorhanden) Rückkehr durch Zwangsabschiebung seitens der deutschen Ausländerbehörden, wenn die Rückkehr nicht freiwillig erfolgt ist.
Bub, wenn du keine Ahnung hast dann geh googeln oder suche hier im Forum, dieses Thema wurde in den letzten 8 Jahren schon mehrere Male durchgekaut.
So, habe fertig
Danke für die schnelle Antwort! Aber: WAAASSS 2-3 Monate?!?! Sind das Erfahrungs-Durchschnitts-Werte, oder war das nur bei dir so? Nur nochmal zum Klarstellen: Ich habe bereits alle Papiere in der ABH eingereicht, da der Visumsantrag schon postalisch eingetroffen ist. Die werden doch wohl jetzt nicht noch 2-3 Monate brauchen, um die Entscheidung zu treffen? Meinem Mann wurde bei Antragsstellung gesagt, die Bearbeitung dauert 4-6 Wochen.
Wäre sehr dankbar, wenn noch ein paar von ihren Erfahrungen berichten könnten! Vielen Dank!!
Zitat von dirk_71Zitat von Luz
Also. Scheidung möglich. PRE geht natürlich nicht verloren.
Falsch... sie geht verloren.... Frag doch einfach mal den kubanischen Botschafter, denn genau der hat das bestätigt
Die Vorstellung, dass der kubanische Botschafter dir in einem mit Sicherheit sehr kurzem persönlichem Gespräch, eine abschliessende Antwort auf diese Frage gegeben hat, würde mich sehr verwundern. Schon zumal ja eigentlich bei diesem Thema der Konsul der Ansprechpartner wäre.
Zitat von locoyuma
Bub, wenn du keine Ahnung hast dann geh googeln oder suche hier im Forum, dieses Thema wurde in den letzten 8 Jahren schon mehrere Male durchgekaut.
So, habe fertig
kein stichhaltiges Argument, denn trotz zahlreichen, zugegebenermassen manchmal amüsanten Kommentaren ist man hier in diesem Forum ganz offensichtlich in noch keinem der hier behandelten Themen zu einem befriegigenden Ergebnis gekommen. Diese Vorgehensweise nennt man übrigens Dialektik. Und dies ist tatsächlich ein von mir favorisiertes Modernisierungskonzept.
Allein die Vorstellung, dass weltweit die kubanischen Sittenwächter unterwegs sein sollen, um Ausschau nach geschiedenen KubanerInnen mit PRE zu nehmen erzeugt bei mir nichts mehr als einenanfall
Zitat von Luz
Die Vorstellung, dass der kubanische Botschafter dir in einem mit Sicherheit sehr kurzem persönlichem Gespräch, eine abschliessende Antwort auf diese Frage gegeben hat, würde mich sehr verwundern. Schon zumal ja eigentlich bei diesem Thema der Konsul der Ansprechpartner wäre.
Tja... habe ich irgendwo davon gesprochen er habe mir das in einem persönlichen Gespräch gesagt? Kurze Anwort, um Dir eine weitere Fehlinterpretation zu ersparen. Nein, nicht mir. Aber einer genau von dem Fall betroffenen Kubanerin.
Zitat von GuajiraNatural
Danke für die schnelle Antwort! Aber: WAAASSS 2-3 Monate?!?! Sind das Erfahrungs-Durchschnitts-Werte, oder war das nur bei dir so? Nur nochmal zum Klarstellen: Ich habe bereits alle Papiere in der ABH eingereicht, da der Visumsantrag schon postalisch eingetroffen ist. Die werden doch wohl jetzt nicht noch 2-3 Monate brauchen, um die Entscheidung zu treffen? Meinem Mann wurde bei Antragsstellung gesagt, die Bearbeitung dauert 4-6 Wochen.
Wäre sehr dankbar, wenn noch ein paar von ihren Erfahrungen berichten könnten! Vielen Dank!!
Wenn die Papiere eingetroffen sind und die treffen per email am gleichen Tag der Sprachprüfung ein, dauert es noch 2-3Monate, manchmal etwas länger.
Zitat von dirk_71Zitat von Luz
Die Vorstellung, dass der kubanische Botschafter dir in einem mit Sicherheit sehr kurzem persönlichem Gespräch, eine abschliessende Antwort auf diese Frage gegeben hat, würde mich sehr verwundern. Schon zumal ja eigentlich bei diesem Thema der Konsul der Ansprechpartner wäre.
Tja... habe ich irgendwo davon gesprochen er habe mir das in einem persönlichen Gespräch gesagt? Kurze Anwort, um Dir eine weitere Fehlinterpretation zu ersparen. Nein, nicht mir. Aber einer genau von dem Fall betroffenen Kubanerin.
Schau mal Dirk. Ich kenne einen Kubaner der sich bereits zweimal hat scheiden lassen und immer noch die PRE beitzt. Aber bevor wir hier in ein Mein Auto, Mein Haus Meine Yacht Wettbewerb einsteigen folgendes. heute ist mir das mal durch den Kopf gegangen was du und locoyuma felsenfest behaupten obwohl es nachweislich nicht stimmt. Und ich glaube jetzt zu ahnen, dass wir jeweils von was Anderem sprechen. Ich meine Scheidung, also: Heiraten, nach Deutschland kommen, zwei, drei, vier oder mehr Jahre zusammenleben und dann feststellen, war schön, aber jetzt kommt was neues. Was Ihr jedoch vielleicht meint ist eine Scheinehe einzugehen, allein um nach Deutschland ausreisen zu können und dabei selbst das Opfer, also den Deppen der darauf reinfällt, im unklaren über die Absicht zu lassen. Nach Ankunft in Deutschland den ehelichen Haushalt verlassen und so weiter und so weiter und den Deppen zornig und um ein paar tausend Euro ärmer zurückzulassen. Das nenne ich aber nicht Scheidung, sondern Vortäuschung falscher Tatsachen, anders ausgedrückt Betrug. Und ob diesen A. die PRE weggenommen wird, wenn die kubanischen Behörden davon zufällig, wahrscheinlich durch den gehörnten Ehemann, Wind bekommen, kann ich nicht sagen, wäre ihnen aber zu wünschen.
Zitat von Luz
Schau mal Dirk. Ich kenne einen Kubaner der sich bereits zweimal hat scheiden lassen und immer noch die PRE beitzt. Aber bevor wir hier in ein Mein Auto, Mein Haus Meine Yacht Wettbewerb einsteigen folgendes. heute ist mir das mal durch den Kopf gegangen was du und locoyuma felsenfest behaupten obwohl es nachweislich nicht stimmt.
An solchen Wettbewerben habe ich kein Interesse. Es geht einzig darum die Falschmeldung von Dir richtigzustellen. Aber anscheinend bist Du ja über jeden Irrtum Deinerseits erhaben, egal wieviele hier das Gegenteíl von Deiner Darstellung der Sachlage beschreiben.
Nachweislich? Ist Dein Nachweis Dein Bekannter? Hmmmm dann muss natürlich diese eine Quelle über jeden Irrtum erhaben sein, egal was offizielle Behörden (siehe andere Postings) zu der Sachlage sagen.
Also ich komme gerade von der Immigracion und habe dort einen Beamten den ich schon jahrelang kenne ganz beilaeufig
gefragt. Eigentlich sollte er das wissen, und seine Info war wie folgt::
bei einer Scheidung faellt der Grund fuer die PRE weg und diese wird eingezogen, natuerlich unter der Voraussetzung,
dass die kubanischen Behoerden davon kenntnis erhalten und dies wird ja wohl nicht immer der Fall sein.
Ich persoenlich obwohl nicht persoenlich betroffen verlasse mich lieber auf so eine Auskunft als auf ich kenne da jemanden.
Jeder von uns kennt wohl jemanden der............... ich z.B. ein paar Kubaner die eigentlich keinen legalen
Aufenethaltstitel fuer Deutschland besitzen, aber trotzdem nicht ""zwangsabgeschoben"" werden wie LUZ in einem seiner
Postings behauptete.
Und Auskuenfte von Kubaner oder Kubanerinnen in Deutschland, ich kenne da jemanden wenn es danach gingte waere
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