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Fragen zur Einladung!
Hallo an alle,
ich bin gerade dabei die Papiere für die Einladung
meines Freundes zusammen zu stellen, dabei sind mir
zwei Dinge aufgefallen die mir vielleicht die erfahrenen
"Einlader" hier im Forum beantworten können:
1. Muss ich die Kopie der Verpflichtungserklärung
Beglaubigen lassen? (Auf der Internetseite der Botschaft
steht es ungenau, Zitat: Einladung mit Kostenübernahmeerklärung
(Verpflichtungserklärung gem. §§ 82-84 AuslG) im Original mit
einer Kopie; Unterschrift des Einladenden beglaubigt durch die
zuständige Ausländerbehörde in Deutschland. Zitatende)
2. Ich hätte natürlich am Liebsten das mein Freund für
drei Monate hier bleiben kann, wie macht man das am Besten?
Die Invitacion haben wir in Havana gemacht und die haben 30 Tage
eingetragen. Kann er dann auch nur ein Visum für diese Zeit beantragen?
Ist es möglich vorher schon auf 3 Monate zu verlängern? Oder kann er trotzdem
das Visum für 90 Tage beantragen (aber was dann bei "Ankunft" und "Abreise" hinschreiben?)
und wir beantragen hier die restlichen 60 Tage in Bonn?
Wäre es sinnvoll das Visum für 30 Tage zu beantragen, hier zu versuchen eine
Verlängerung zu erwirken und dann nach Bonn zu fahren?
Wie habt ihr das gemacht?
Das ist echt der größte Bürokraten-Geld-fressender-Mist den ich je erlebt habe!!!
Danke schon mal für jede Hilfe!
Kisa
PS: Bitte zerreißt mich nicht in der Luft, weil ich Fragen stelle die doch eigentlich
"jedem" klar sein sollten! Mir halt nicht, find das prozedere schon sehr verwirrend!
1. Nein, die Kopie muß nicht beglaubigt werden.
2. Ich glaube, Ihr müßt - um ein 3-Monats-Visum von der dt. Botschaft zu bekommen - vorher 2 zusätzliche Monate für die kubanische Ausreisegenehmigung (gilt nur für 1 Monat) bezahlen, und das der Botschaft nachweisen.
Die Einladung will die Botschaft nicht sehen, ist nur für die kuban. Seite.
Steht aber alles genau in diesem Forum in der Info-Sparte beschrieben.
In Antwort auf:Die invitacion auf der Consultoria in Cuba (kostet 140 USD) hat nichts mit der Zeitdauer der Ausreisegenehmigung (PVE) zu tun. Die Ausreisegenehmigung (PVE) auf der Inmigracion beantragt (kostet 150 USD), wird normalerweise auf 90 Tage ausgestellt.
Die Invitacion haben wir in Havana gemacht und die haben 30 Tage
eingetragen
Das deutsche Visum (Botschaft Havana) kann für ein, zwei, drei Monate beabntragt werden.
Wird es nur für einen Monat gewährt, kann man es in Deutschland auf drei Monate verlängern lassen (Ausländeramt)
Die kubanische PVE kann man auf der kubanischen Botschaft verlängern lassen.
Moskito
Berichtigung Moskito:
Die Ausreise bei der INMI kostet schon mal 150,- USD (PVE) und dafür bekommt man lediglich 30 Tage eingetragen. Je Verlängerungsmonat werden in Kuba nochmals 60,- USD (in BRD 38,- EUR) fällig, also insgesamt 270,- USD, stolze Summe!
Achtung: Sie machen es furchtbar gerne unsere kubanischen Beamten. Sie kassieren die 120.- USD für die beiden Verlängerungsmonate und tragen trotzdem dann nur 30 Tage ein. Und wenn der Eingeladen nicht aufpaßt, was sie meist auch tun, hast Du dann hier in BRD das Problem, die Verl.-Monate nochmals zu kaufen!
Ist mir passiert - und - war denen auf der Botschaft scheißegal, obwohl ich die Originalrechnung mit hingeschickt habe - keine Kohle zurück!
Wenigstens haben sie mir die Rechnung wieder zurückgeschickt, mit dem Hinweis, ich solle doch versuchen das Geld in Kuba wieder zu bekommen. Sehr aufmerksam - war aber dennoch zwecklos!
Und der Sack von der INMI hat sich die Kohle wohl in die eigene Tasche gesteckt!
Also besser: nur die 30 Tage mit der PVE zu löhnen und hinterher in BRD die Verlängerung nachträglich beantragen!
Soweit ich weiß, interessiert es die Dt. Botschaft heutzutage nicht mehr, daß beim cubano bereits 90 Tage beantragt und bezahlt sind!
In Antwort auf:
Soweit ich weiß, interessiert es die Dt. Botschaft heutzutage nicht mehr, daß beim cubano bereits 90 Tage beantragt und bezahlt sind!
Seit wann ist das denn so? Letztes Jahr musste man das bei der Visumsabholung noch nachweisen!
errue
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CUBA LINKS
Cuba Forum
Hallo zusammen,
danke für eure antworten. Das hat mir schon sehr geholfen.
Also entweder beantragen wir alles direkt für 90 Tage, sprich
Visum und Ausreisegenehmigung, oder alles für 30 Tage und
verlängern hier (ist es wirklich problemlos möglich das Visum auf
weitere 60 Tage zu Verlängern?).
Es ist , glaub ich besser für beides die gleiche Zeitspanne zu
beantragen, oder!?
Man muss ja auf dem Visumsantrag "Anreise-" und "Abreisetag" eintragen
und mein Freund muss doch nach Erteilung (HOFFENTLICH) des Visums
das Flugticket vorzeigen, nicht wahr? Wenn wir also 90 Tage beantragen und
auch das Ticket dementsprechend datiert ist, könnte die cubanische Behörde
natürlich komisch gucken wenn er dann nur für 30 Tage die Ausreisegenehmigung
beantragt, oder interessiert die das Ticket und die länge des Visums nicht?
Wenn die Chance auf 3 Monate größer/besser ist wenn man die 90 Tage direkt in
Cuba beantragt, interessieren mich die 270 CUC auch nicht mehr, geh dann lieber auf nummer
sicher. Nicht das ich zuviel Geld hätte, ärgerlich ist es schon, aber wichtiger ist das mein Freund
90 Tage hier ist. Ich hoffe soooo sehr das alles glatt geht, ich bin schon ein nervöses Wrack
und Nerv sämtliche Freunde und Verwandte (und euch?).
So ihr Lieben ich wünsche euch noch ein wunderschönes erholsames Wochenende.
Ich fahr gleich nach Hamburg und schau mir das Musical "Mama Mia" an, mein erstes
Musical überhaupt, das wird mich bestimmt ein wenig ablenken!
Dann bis Sonntag.
Kisa
ulla
(
gelöscht
)
#10 RE:Fragen zur Einladung!
In Antwort auf:
Letztes Jahr musste man das bei der Visumsabholung noch nachweisen!
Ja, das war letzes Jahr im Mai so, kann ich nur bestätigen. Wobei ich glaube, das mußte man sogar schon bei der Visumsbeantragung nachweisen. Das war ja das Doofe, man mußte erst die beiden Verlängerungsmonate bezahlen, und damit zur Botschaft gehen. Wenn das Visum dann abgelehnt wurde: Pech gehabt, Kohle weg!
Ohne den Nachweis gab es nur 1-Monats-Visum.
Und mit dem Visum wurde die eigentliche PVE beantragt.
Naja, vielleicht hat sich das wirklich geändert?!?
In Antwort auf:
Das war ja das Doofe, man mußte erst die beiden Verlängerungsmonate bezahlen, und damit zur Botschaft gehen. Wenn das Visum dann abgelehnt wurde: Pech gehabt, Kohle weg!
Ohne den Nachweis gab es nur 1-Monats-Visum.
Nee, das stimmt mit Sicherheit nicht, denn die Verlängerungsmonate musste man schon vor zwei Jahren erst bei der Visumsabholung nachweisen, also wenn das Visum schon erteilt war.
errue
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CUBA LINKS
Cuba Forum
Hallo zusammen,
habe der Botschaft geschrieben und prompt antwort
erhalten, hier die Antwort der deutschen Botschaft:
Sehr geehrte Frau Sander,
vielen Dank für Ihre Mail.
Bei der Beantragung eines Schengenvisums für 90 Tage muß zunächst die
kubanische Ausreisegenehmigung für 30 Tage vorgelegt werden.
Wenn das Visum erteilt wird, so muß der Antragsteller vor Aushändigung
desselben die Quittung über die Verlängerung der Ausreisegenehmigung um
weitere 60 Tage vorlegen.
Die Kopie der Verpflichtungserklärung muß nicht beglaubigt sein.
Mit freundlichem Gruß
Xxxxxx
Hoffe es hilft auch anderen.
Mir ist aber noch etwas eingefallen: ist es bei dem Interview sinnvoller zu sagen das wir
nur befreundet sind und keine Beziehung führen, oder ist das mittlerweile egal?
Saludos
Kisa
Hängt davon ab,
ob eure Beziehung mit einem Kurzschluß
zwischen und Hirn begann
______________
Offenbar beginnen die allermeisten deutsch-kubanischen Beziehungen auf diese Art ... Es beginnt mit der sündhaft kostenaufwendigen Einladung, dann wird geheiratet, dann kommt der/die Kubaner/in nach Deutschland, wo endlich klar wird, dass das Ganze mehr Frust als Lust bringt, dann wird die Frage gepostet, wie man den Knaben/die Dame möglichst kostengünstig loswird. Ein trauriger Kreislauf ....
elisabeth 2
In Antwort auf:
Bei der Beantragung eines Schengenvisums für 90 Tage muß zunächst die
kubanische Ausreisegenehmigung für 30 Tage vorgelegt werden.--------------------------------------------------------------------------------
Das ist neu, war letztes Jahr noch nicht so.Da wurde die PVE mit dem Visum in der Tasche beantragt.
dieses "neue" Verfahren kommt mir auch kontraproduktiv vor. Ich glaube, dass diese Info schlichtweg falsch ist !
@ elisabeth2
In Antwort auf:
Offenbar beginnen die allermeisten deutsch-kubanischen Beziehungen auf diese Art ... Es beginnt mit der sündhaft kostenaufwendigen Einladung, dann wird geheiratet, dann kommt der/die Kubaner/in nach Deutschland, wo endlich klar wird, dass das Ganze mehr Frust als Lust bringt, dann wird die Frage gepostet, wie man den Knaben/die Dame möglichst kostengünstig loswird. Ein trauriger Kreislauf ....
Kommt es nicht auch darauf an was jeder einzelne daraus macht?? Jeder ist seines Glückes Schmied!!
Jetzt sag bitte nicht das ich nicht so naiv sein soll. Bin mir über die Problematik einer binationalen Beziehung
schon im klaren. Ich bin aber ein optimist und hoffe das es bei uns mit viel Liebe, Vertrauen, Offenheit und
Humor (der darf nie fehlen) klappt.
(Auch auf die Gefahr hin das mir dieses Posting in ein paar Jahren um die Ohren gehauen wird!:-))
Die Beiträge von Yaiza und china linda sollten bei der Zukunftsplanung mit einem cubano nicht unberücksichtigt bleiben !
Warum sollte ausgerechnet "Dein" cubano anders sein als die Mehrzahl der anderen, mit denen die Beziehung schmerzhaft in die Brüche ging ?
Eine Heirat, und das ist das, was nach der Einladung erfahrungsgemäß als nächstes anvisiert wird, sollte man sich als alemancita reiflich überlegen....
@ Chulo
In Antwort auf:
dieses "neue" Verfahren kommt mir auch kontraproduktiv vor. Ich glaube,
dass diese Info schlichtweg falsch ist !
kann nur das wiedergeben was die deutsche Botschaft mir mitgeteilt hat. Werde es jetzt
einfach so machen das ich alle Papiere auf 90 Tage ausstelle, genügend Geld schicke
und mein señor soll schauen wie er 90 Tage bekommt. Er ist vorort und kann
viel leichter Informationen (von cubanischer Seite) bekommen! Hier hört man ja von den
entsprechenden Stellen nur unterschiedliche Dinge.
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