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3 klare Fragen zu PRE
ehemaliges mitglied
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gelöscht
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#27 RE: 3 klare Fragen zu PRE
Zitat von dirk_71Zitat von Español
Also ich komme gerade von der Immigracion und habe dort einen Beamten den ich schon jahrelang kenne ganz beilaeufig gefragt.
Mal schaun, ob Luz das nun akzeptieren wird oder weiterhin auf seinem Standpunkt beharren wird.
Wird er nicht akzeptieren.nach dem Moto, ich habe eine Bekannte, deren Bruder ist verheiratet mit der Prima eines Bekanten dessen Schwester die verheiratet ist mit dem Jefe der INMI in....
Zitat von dirk_71Zitat von Español
Also ich komme gerade von der Immigracion und habe dort einen Beamten den ich schon jahrelang kenne ganz beilaeufig gefragt.
Mal schaun, ob Luz das nun akzeptieren wird oder weiterhin auf seinem Standpunkt beharren wird.
Also. Scheidung in Deutschland. Die Inmigracion erfähr davon. Wie gehts weiter? Inmigracion meldet sich bei Botschaft in Berlin. Die Botschaft teilt dem Kubaner mit. Wenn du nicht innerhalb von soundsoviel Tagen zurückkehrst verlierst du deine PRE. Ich glaube ihr tickt nicht mehr fanz richtig. Aber lebt ruhig weiter in eurem in Kuba ist alles schlecht Traum. Euch ist nicht zu helfen
Zitat von Luz
Also. Scheidung in Deutschland. Die Inmigracion erfähr davon. Wie gehts weiter? Inmigracion meldet sich bei Botschaft in Berlin. Die Botschaft teilt dem Kubaner mit. Wenn du nicht innerhalb von soundsoviel Tagen zurückkehrst verlierst du deine PRE. Ich glaube ihr tickt nicht mehr fanz richtig. Aber lebt ruhig weiter in eurem in Kuba ist alles schlecht Traum. Euch ist nicht zu helfen
Beleidigungen helfen in einer Diskussion auch nicht weiter, auch wenn einem die Argumente ausgehen sollte man sich nicht soweit hinab begeben.
Aber anscheinend kannst oder willst Du die Realität nicht sehen.
Wann erfährt denn die Immi was von der Scheidung, wenn sie hier vollzogen wurde? Wenn sie was davon erfährt wird der Kubaner bei seiner nächsten Reise nach Kuba schon bei der Ankunft dort angesprochen...Da kannst Du sicher sein.
Also träum ruhig weiter von Deinem "Kuba"
Trieli
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gelöscht
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#31 RE: 3 klare Fragen zu PRE
Zitat von Español
Also ich komme gerade von der Immigracion und habe dort einen Beamten den ich schon jahrelang kenne ganz beilaeufig
gefragt. Eigentlich sollte er das wissen, und seine Info war wie folgt::
bei einer Scheidung faellt der Grund fuer die PRE weg und diese wird eingezogen, natuerlich unter der Voraussetzung,
dass die kubanischen Behoerden davon kenntnis erhalten und dies wird ja wohl nicht immer der Fall sein.
Aber wie sollten die kubanischen Behörden von einer Scheidung erfahren, wenn diese in Deutschland vollzogen wurde?? Die deutschen Gerichte informieren nie die Heimatländer der Geschiedenen. Das müssen die Geschiedenen selber machen. Und wenn sie es nicht tun, erfährt die Behörde des Heimatland es nie.
Ich gehe blind davon aus, dass mein Ex die kubansiche Behörden nicht darüber informiert hat und ich auf Kuba nach wie vor als verheiratet gelte. Was mir ehrlich gesagt, auch ziemlich wurscht ist, da ich sicherlich nie wieder einen Kubaner heiraten werde.
Zitat von Trieli
Aber wie sollten die kubanischen Behörden von einer Scheidung erfahren, wenn diese in Deutschland vollzogen wurde?? Die deutschen Gerichte informieren nie die Heimatländer der Geschiedenen. Das müssen die Geschiedenen selber machen. Und wenn sie es nicht tun, erfährt die Behörde des Heimatland es nie.
Du hast es erfasst, genau das ist in der Regel so.
Was allerdings nichts an der Tatsache ändert, dass sobald den kubanischen Behörden die Scheidung bekannt wird die PRE hinfällig ist.
Zitat von dirk_71Zitat von Trieli
Aber wie sollten die kubanischen Behörden von einer Scheidung erfahren, wenn diese in Deutschland vollzogen wurde?? Die deutschen Gerichte informieren nie die Heimatländer der Geschiedenen. Das müssen die Geschiedenen selber machen. Und wenn sie es nicht tun, erfährt die Behörde des Heimatland es nie.
Du hast es erfasst, genau das ist in der Regel so.
Was allerdings nichts an der Tatsache ändert, dass sobald den kubanischen Behörden die Scheidung bekannt wird die PRE hinfällig ist.
So ist es , und irgendwann wird LUZ es auch begreifen was hat uebrigens unser in Cuba ist alles so schlecht Traum
mit diesem Thema zu tun
Ich misch mich mal auch ein.
Wenn man sich scheiden lässt in Europa und die Scheidung auch in Cuba Gültigkeit haben sollte, muss man die Scheidungspapiere ja entweder der Immigracion oder der Botschaft übersetzt und beglaubigt (CH=Staatskanzlei)übergeben. Der Eintrag erfolgt dann im Register in Cuba. Ansonnsten ist man immer noch verheiratet in Cuba. Bigamie ist ja auch in Cuba strafbar. Ok, wenn man seiner Cubine noch einen kleinen Stein in den Weg legt, dann informiert man einfach die Behörden in Cuba nicht. Eine Cubi kann sich jedoch nicht so einfach von einem Yuma scheiden lassen. Dies ist ja immer noch nur in CUC möglich und die Gebühren sind im Gegensatz von Cubi-Cubi nicht 80 Peso Cubano sondern belaufen sich auf ca. 450 - 800 CUC.
Sobald jedoch die Behörden in Cuba die Registrierung "divorcio" eintragen, verfällt auch automatisch die PRE. Da der Grund für einen def. Aufenthalt beim Ehepartner nicht mehr gegeben ist.
Noch Fragen LUZ???
Luz, glaub es einfach. Falls du es nicht glaubst, informiere dich bei der Immi oder bei der Botschaft.
saludos
suizo
Zitat von dirk_71Zitat von Trieli
Aber wie sollten die kubanischen Behörden von einer Scheidung erfahren, wenn diese in Deutschland vollzogen wurde?? Die deutschen Gerichte informieren nie die Heimatländer der Geschiedenen. Das müssen die Geschiedenen selber machen. Und wenn sie es nicht tun, erfährt die Behörde des Heimatland es nie.
Du hast es erfasst, genau das ist in der Regel so.
Was allerdings nichts an der Tatsache ändert, dass sobald den kubanischen Behörden die Scheidung bekannt wird die PRE hinfällig ist.
Deshalb läßt mein Ex es ja vermutlich nicht amtlich werden. Und mir ist es egal. Mir ist nur wichtig, dass ich nach deutschem Recht rechtskräftig geschieden bin.
Zitat von TrieliZitat von dirk_71Zitat von Trieli
Aber wie sollten die kubanischen Behörden von einer Scheidung erfahren, wenn diese in Deutschland vollzogen wurde?? Die deutschen Gerichte informieren nie die Heimatländer der Geschiedenen. Das müssen die Geschiedenen selber machen. Und wenn sie es nicht tun, erfährt die Behörde des Heimatland es nie.
Du hast es erfasst, genau das ist in der Regel so.
Was allerdings nichts an der Tatsache ändert, dass sobald den kubanischen Behörden die Scheidung bekannt wird die PRE hinfällig ist.
Deshalb läßt mein Ex es ja vermutlich nicht amtlich werden. Und mir ist es egal. Mir ist nur wichtig, dass ich nach deutschem Recht rechtskräftig geschieden bin.
dito....
Zitat von suizoZitat von TrieliZitat von dirk_71Zitat von Trieli
Aber wie sollten die kubanischen Behörden von einer Scheidung erfahren, wenn diese in Deutschland vollzogen wurde?? Die deutschen Gerichte informieren nie die Heimatländer der Geschiedenen. Das müssen die Geschiedenen selber machen. Und wenn sie es nicht tun, erfährt die Behörde des Heimatland es nie.
Du hast es erfasst, genau das ist in der Regel so.
Was allerdings nichts an der Tatsache ändert, dass sobald den kubanischen Behörden die Scheidung bekannt wird die PRE hinfällig ist.
Deshalb läßt mein Ex es ja vermutlich nicht amtlich werden. Und mir ist es egal. Mir ist nur wichtig, dass ich nach deutschem Recht rechtskräftig geschieden bin.
dito....
Ergo. Scheidung möglich, ohne dass die PRE verloren geht Und nichts anderes habe ich gesagt. Locoyuma und dirk 71 behaupten aber Scheidung in Deutschland sei nicht möglich, weil dann PRE entzogen werde. Diese Aussage ist aber falsch.
Locoyuma und dirk 71 können hundert Mal zur Inmigracion gehen und denen dort anzeigen, dass der oder die Kubaner geschieden ist, die werden ihm trotzdem solange nicht das PRE entziehen solange der nicht die Anerkennung seiner Scheidung (Reconocimiento) beantragt hat. Dies tut er natürlich erst dann wenn er wieder vor hat zu heiraten, oder aus anderen Überlegungen. Denn 225 Euro für nichts, wer bezahlt das schon ausser vielleicht ein gehörnter Ehemann.
Zitat von Luz
Ergo. Scheidung möglich, ohne dass die PRE verloren geht Und nichts anderes habe ich gesagt. Locoyuma und dirk 71 behaupten aber Scheidung in Deutschland sei nicht möglich, weil dann PRE entzogen werde.
Ich weiß wirklich nicht wo Du das gelesen haben willst, hier im Forum sicher nicht. Es ist mal wieder eine Fehlinterpretation Deinerseits. Ich habe nie gesagt, dass eine Scheidung hier nicht möglich ist weil dann die PRE entzogen würde. Lediglich auf die möglichen Konsequenzen einer Scheidung habe ich hingewiesen.
ehemaliges mitglied
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gelöscht
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#41 RE: 3 klare Fragen zu PRE
Zitat von Luz
Ergo. Scheidung möglich, ohne dass die PRE verloren geht Und nichts anderes habe ich gesagt. Locoyuma und dirk 71 behaupten aber Scheidung in Deutschland sei nicht möglich, weil dann PRE entzogen werde. Diese Aussage ist aber falsch.
Locoyuma und dirk 71 können hundert Mal zur Inmigracion gehen und denen dort anzeigen, dass der oder die Kubaner geschieden ist, die werden ihm trotzdem solange nicht das PRE entziehen solange der nicht die Anerkennung seiner Scheidung (Reconocimiento) beantragt hat. Dies tut er natürlich erst dann wenn er wieder vor hat zu heiraten, oder aus anderen Überlegungen. Denn 225 Euro für nichts, wer bezahlt das schon ausser vielleicht ein gehörnter Ehemann.
Falsch, im Normalfall sind Cubaner bei ihrer Botschaft oder Konsulat gemeldet. Sollten cubanische Behörden von der Scheidung Kenntniss erlangen werden sie spätestens bei der nächsten Passverlängerung reagieren
Zitat von locoyumaZitat von Luz
Ergo. Scheidung möglich, ohne dass die PRE verloren geht Und nichts anderes habe ich gesagt. Locoyuma und dirk 71 behaupten aber Scheidung in Deutschland sei nicht möglich, weil dann PRE entzogen werde. Diese Aussage ist aber falsch.
Locoyuma und dirk 71 können hundert Mal zur Inmigracion gehen und denen dort anzeigen, dass der oder die Kubaner geschieden ist, die werden ihm trotzdem solange nicht das PRE entziehen solange der nicht die Anerkennung seiner Scheidung (Reconocimiento) beantragt hat. Dies tut er natürlich erst dann wenn er wieder vor hat zu heiraten, oder aus anderen Überlegungen. Denn 225 Euro für nichts, wer bezahlt das schon ausser vielleicht ein gehörnter Ehemann.
Falsch, im Normalfall sind Cubaner bei ihrer Botschaft oder Konsulat gemeldet. Sollten cubanische Behörden von der Scheidung Kenntniss erlangen werden sie spätestens bei der nächsten Passverlängerung reagieren
. Passverlängerung funktioniert so. Tür auf . Una Prorroga. Cuanto es? 90 ? Ya. Hasta luego. Tür zu.
Zitat von Daniela
Da haben wir endlich wieder einen Neuen der alles besser weiß....Toll. Da bin ich ja auch beruhigt, dass man sich bei Fragen nun direkt an dich wenden kann und nicht alles erst im Forum ausdiskutieren muss....
Manchmal hilft lesen aber auch weiter. Denn siehe hier: http://emba.cubaminrex.cu/Default.aspx?tabid=9812 , das Konsulat selbst bestätigt es in einem seiner Infoblätter. Augenmerk auf den allerletzten Satz nach dem Semikolon : Si se casan dos ciudadanos cubanos, la persona que no tiene hasta ahora el PRE, no puede solicitarlo; él o ella que tiene el PRE, no lo pierde.
Zitat von Luz
Manchmal hilft lesen aber auch weiter. Denn siehe hier: http://emba.cubaminrex.cu/Default.aspx?tabid=9812 , das Konsulat selbst bestätigt es in einem seiner Infoblätter. Augenmerk auf den allerletzten Satz nach dem Semikolon : Si se casan dos ciudadanos cubanos, la persona que no tiene hasta ahora el PRE, no puede solicitarlo; él o ella que tiene el PRE, no lo pierde.
Entweder bist Du nur Doof oder kannst nicht lesen. Schon die erste Antwort war ein Schweinschiss wert weil die Fragestellung eine andere war.
Deine Behauptung war, ich zitiere:
Zitat von Luz
ein KubanerIn der/die einmal die PRE hat kann damit hinreisen wohin er/sie es möchte und ermöglicht es ihr/ihm auch wieder zurück nach Kuba zu gehen wann immer er/sie es möchte. Auch eine Scheidung ändert nichts am Fortbestand der Gültigkeit der PRE. Einzige Einschränkung ist die, dass nach 11 Monaten ununterbrochenem Aufenthalt in Kuba verliert er/sie die PRE und müsste bei erneutem Ausreisewunsch wieder von vorne anfangen.
Das Ausreiseziel wird also, zumindest solange es sich nicht um die USA handelt, nur durch das Visum eingeschränkt, was du von der ausstellenden Botschaft erhältst.
Die Antwort hast Du doch selber gegeben:
Zitat von Luz
Manchmal hilft lesen aber auch weiter. Denn siehe hier: http://emba.cubaminrex.cu/Default.aspx?tabid=9812 , das Konsulat selbst bestätigt es in einem seiner Infoblätter. Augenmerk auf den allerletzten Satz nach dem Semikolon : Si se casan dos ciudadanos cubanos, la persona que no tiene hasta ahora el PRE, no puede solicitarlo; él o ella que tiene el PRE, no lo pierde.
Die Frage als solche bezog sich nie auf zwei cubanisch Staatsangehörige, sondern auf einen Bulgaren und eine Cubana.
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