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Wie lange sind eigentlich 90 Tage?
#1 Wie lange sind eigentlich 90 Tage?
hatten neulich meine Schwiegermutter aus Cuba hier zu Gast, sie hatte ein Visum vom 22.02. - 09.06.2008.
Jetzt wollten wir die Schester meiner Frauu einladen und wir dachten, dass das 90 Tage Visum ein paar Tage mehr sind als 90 Tage.
vom 29.09. - 02.01.2009.
Angesehen dass wir jetzt mitten im Remonstartionsverfahren sind, hat die dt. Botschaft gesagt, das gekaufte Ticket wäre eh nicht möglich, die Reisezeit sind mehr als 90 Tage...
Hatte hier schon jemand ein 90 Tage Schengen Visum das länger gültig ist als 90 Tage? Oder was das bei uns nur ein "Fehler"?
#2 RE: Wie lange sind eigentlich 90 Tage?
Allerdings: Der Zeitraum des Schengenvisums ist nicht verschiebbar, auch wenn die Person später einreist. Am Ablauftermin des Visums muss der Rückflug erfolgt sein. Verlängerungen sind so gut wie ausgeschlossen.
Wird der Termin nicht eingehalten (vor allem ohne stichhaltige Begründung), droht die Blacklist und der Kubaner wird nicht mehr so schnell nach Europa reisen können.
Für die PVE ist dies völlig anders: Hier wird nur der letztmögliche Termin angegeben, an dem die Auslandsreise begonnen sein muss. Die Zeitdauer des PVE beginnt mit dem Tag der Ausreise aus Kuba. Ausserdem ist die PVE verlängerbar.
(
Gast
)
#3 RE: Wie lange sind eigentlich 90 Tage?
Zitat von Rafael_70
Bei den meisten Schengen-Visa werden noch ein paar Tage extra spendiert. (wie mir gesagt wurde, für die unregelmässigen Flüge (bei vielen Fluglinien oft nur 2x pro Woche), die ein paar Tage kosten)
Quatsch.
Es gibt eine Aufenthaltsdauer, üblicherweise 90 oder nur 30 Tage, und es gibt einen Zeitraum der Gültigkeit von ... bis ....
Der Zeitraum der Gültigkeit kann sogar wesentlich größer sein, als die zusätzlichen 2-3 Wochen wie im 1. Fall der Schwiegermutter. Im 2. Fall der Schwester würde die Aufenthaltsdauer von max. 90 Tagen bei Einhaltung des Hin- und Rückflugdatums des vorgelegten Tickets überschritten. Dies war der Grund, warum ihr seitens der Botschaft gesagt wurde, dass dieses Ticket so nicht genutzt werden kann.
Bei mir (in der Schweiz) war es so, dass auf dem Visum bei "Gültigkeit" ein Zeitfenster eingetragen war. Dieses Zeitfenst galt für die Nutzung des Visums, sprich Einreise im ausstellenden Land bzw. im Schengen-Raum. Mit Verfall der Gültigkeit wäre eine Einreise nicht mehr möglich gewesen.
Die 90 Tage beginnen mit dem Datum der Einreise. Spätestens nach 90 Kalendertagen muss der Gast wieder abgereist sein. In der Praxis macht sicher keiner Stress, wenn man 1-2 Tage später abreist, jedoch gibt es dafür keine Garantien.
So war z. B. bei meinem Gast das Zeitfenst / die Gültigkeit für Einreise bis 12. Dezember befristet. Mein Gast ist bereits Ende Oktober eingreist und ab Ende Oktober haben die 90 Tage begonnen. Am 12. Dezember, genau mit Ablauf des Zeitfensters, erhielt ich einen Anruf an meiner Arbeitsstelle. Eine extrem bissige Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung wollte wissen, ob mein Gast ausgereist ist, da das Visum abgelaufen wäre. Völlig verdutzt habe ich ihr gesagt, dass mein Gast selbstverständlich noch nicht ausgereist ist und noch über 1 Monat bleiben wird, da die 90 Tage nicht um sind. Die Frau Gemeindeverwalterin hat darauf einen Zwergenaufstand vom Zaun gebrochen, was mich veranlasst hat, meine Arbeitsstelle zu verlassen, kurz heim zum Gast & Ausweis schnappen und ab auf die Gemeinde, wo Frau Paragraphenreiterin nach weiteren Diskussionen und Androhung polizeilicher Massnahmen auch kleinlaut zugeben musste, dass sie sich gründlichst geirrt hat.
Rafael 70, Du solltest Deine Unwissenheit nicht mit erfundenen Geschichten überspielen wollen. Es könnte sein, dass Andere Deine Phantasien für bare Münze nehmen und dadurch Schwierigkeiten bekommen.
Ich würde Dir empfehlen, dass Du zumindest vorher einmal ein Visum anschaust, bevor Du etwas zu den Eintragungen im Visum und dessen Bedeutung erklärst.
Zitat von Esperanto2
Rafael 70, Du solltest Deine Unwissenheit nicht mit erfundenen Geschichten überspielen wollen. Es könnte sein, dass Andere Deine Phantasien für bare Münze nehmen und dadurch Schwierigkeiten bekommen.
Ich würde Dir empfehlen, dass Du zumindest vorher einmal ein Visum anschaust, bevor Du etwas zu den Eintragungen im Visum und dessen Bedeutung erklärst.
Zitat:
"Abweichend von den Regelungen einiger anderer Staaten muss das Schengen-Gebiet auch dann bereits am letzten Geltungstag des Visums verlassen werden, wenn die Anzahl der erlaubten Aufenthaltstage noch nicht ausgeschöpft wurde."
(
Gast
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#8 RE: Wie lange sind eigentlich 90 Tage?
Zitat von Rafael_70
Zitat:
"Abweichend von den Regelungen einiger anderer Staaten muss das Schengen-Gebiet auch dann bereits am letzten Geltungstag des Visums verlassen werden, wenn die Anzahl der erlaubten Aufenthaltstage noch nicht ausgeschöpft wurde."
Abgesehen davon, dass dies wiederum nur eine Antwort auf eine Frage ist, die nicht gestellt wurde, ist dies doch nur die halbe Wahrheit. Wichtiger wäre zu wissen, dass nach der VAB, den „Vorläufigen Anwendungshinweisen der Ausländerbehörde Berlin“ aktualsierte Fassung vom 07.08.2008, Seite 52 unter 6.3.1 "Verlängerung eines Schengenvisums auf eine bis zu dreimonatige Aufenthaltsdauer innerhalb von sechs Monaten"
folgendes gilt:
"Hat ein Ausländer das Visum nicht voll ausgeschöpft, weil er erst verspätet in die Bundesrepublik Deutschland oder einen anderen Vertragsstaat eingereist ist, kann das Visum um den Zeitraum verlängert werden, der nicht genutzt worden ist. Ein neuer Unterhaltsnachweis ist in diesen Fällen nicht erforderlich."
Im Übrigen solltest Du vielleicht doch mal ein Visum anschauen, falls Du Gelegenheit dazu hast, damit Du weißt worüber Du redest.
#9 RE: Wie lange sind eigentlich 90 Tage?
Zitat von Esperanto2
"Hat ein Ausländer das Visum nicht voll ausgeschöpft, weil er erst verspätet in die Bundesrepublik Deutschland oder einen anderen Vertragsstaat eingereist ist, kann das Visum um den Zeitraum verlängert werden, der nicht genutzt worden ist. Ein neuer Unterhaltsnachweis ist in diesen Fällen nicht erforderlich."
"kann" heisst nicht "muss", mein Lieber! Ausserdem handelt es sich um eine Ausführungsbestimmung für die AB Berlin, die vielleicht in Berlin gültig sein mag, nicht aber in Potsdam, Dresden oder Köln.
Nach meinen eigenen Erfahrungen in einer anderen deutschen Grossstadt kann ich nur sagen, dass eine Verlängerung bei verspäteter Einreise pauschal ausgeschlossen wurde. Ich würde keinem raten, darauf zu vertrauen, dass der Zeitraum verlängert wird. Es gibt auch keinerlei Rechtsanspruch, wie das Wort "kann" ja schon suggeriert. Ausserdem ist die Anweisung nur in Berlin gültig, nicht jedoch im übrigen Geltungsbereiches des GG.
(
Gast
)
#10 RE: Wie lange sind eigentlich 90 Tage?
Das erste Muster wurde gewählt, weil in diesem Fall 2 Einreisen genehmigt wurden, weshalb die Gültigkeitsdauer sehr viel größer angesetzt wurde und somit vom üblichen „Zeitfenster der Gültigkeit„ von 90 Tagen ab vorgesehener Ausreise zuzüglich 2 Wochen abgewichen wurde, wie dies im Muster des nachfolgenden Beispiels dargestellt ist. Ein „Spendieren“ von zusätzlichen Tagen durch ein Ausweiten der Gültigkeit, wie Rafael 70 uns weismachen will, ist völliger Quatsch und zeugt von der Oberflächlichkeit seines Geschreibsels.
(
Gast
)
#14 RE: Wie lange sind eigentlich 90 Tage?
Zitat von Pasu Ecopeta
Hmmm, und zugenommen hat sie (die prima, nicht die Birne) auch....
Was Du nicht alles so siehst. Man meint, Du willst der Phantasie unseres Rafaels 70 nacheifern. Aber der bezieht sich mehr auf Stimmen (... mir wurde gesagt, dass für die unregelmäßigen Flüge ..... usw. BlaBlaBla).
#16 RE: Wie lange sind eigentlich 90 Tage?
(
Gast
)
#18 RE: Wie lange sind eigentlich 90 Tage?
Zitat von el loco alemán
Mich wundert nur, warum Esperanto beim älteren Visum die Jahreszahl abgedeckt hat. Läßt sich ja auch so zeitlich zumindest eingrenzen.
Wann war denn die Amtszeit von Frau De Ridder?
Übereifer.
Es ist das Visum des Jahres 2006. Das dazugehörige Bild mit der blassen Cubana wurde hier von mir aufgenommen und stammt aus dem Jahre 2002 am Ende ihres Besuchs. Aber wem interessiert dies schon? Mit dem Thema hat es nicht das Geringste zu tun.
2006 und 2007 war die Amtszeit von Frau Wawerek als Leiterin der Visastelle bevor sie dann schwanger wurde und jetzt von Herrn Meier ersetzt wurde. Herr Meier macht sich ja sehr viel Mühe. In manchen Fällen vielleicht zuviel Mühe, wenn ich an den Freund von Guajira denke, obwohl es in diesem Fall nur einen Besuch geht.
Zitat von Esperanto2Zitat von Pasu Ecopeta
Hast jetzt wegen mir (bzw. meinem Gewichts-Kommentar) die Abdeckfläche auf dem Gesicht der prima ca. verdreifacht?
Na klar! Denn auf einmal schreibst Du noch .... sie schielt, obwohl Du noch nie ihre großen Augen gesehen hast.
Nun, um ehrlich zu sein, die grossen(?) Ohren würden mich dann doch noch mehr interessieren
(
Gast
)
#20 RE: Wie lange sind eigentlich 90 Tage?
Zitat von Pasu Ecopeta
Nun, um ehrlich zu sein, die grossen(?) Ohren würden mich dann doch noch mehr interessieren
Ab Mai kommenden Jahres werden die Bilder von der Botschaft selbst aufgenommen. Und nicht nur das, sogar die Fingerabdrücke von allen 10 Fingern lassen sie sich nicht entgehen.
Zitat von Esperanto2
folgendes gilt:
"Hat ein Ausländer das Visum nicht voll ausgeschöpft, weil er erst verspätet in die Bundesrepublik Deutschland oder einen anderen Vertragsstaat eingereist ist, kann das Visum um den Zeitraum verlängert werden, der nicht genutzt worden ist. Ein neuer Unterhaltsnachweis ist in diesen Fällen nicht erforderlich."
Im Übrigen solltest Du vielleicht doch mal ein Visum anschauen, falls Du Gelegenheit dazu hast, damit Du weißt worüber Du redest.
folgendes gilt eben nicht
Maßgeblich ist das Datum und zwar Tag der Ein- bzw. Ausreise. Wie meiner Novia im letzten Jahr passiert, sie war nur 72 Tage und keine 90Tage in D. Bei der Ausreise war das Datum des Visas um 3 Tage überzogen. Es folgte Verhaftung und Anzeige auf dem Münchner Flughafen. Auf meinen Hinweis hin, sie wäre keine 90 Tage in D gewesen, wurde mir mitgeteilt, dass es auf das Ein- und Ausreisedatum ankommen würde und nicht auf die Tage auf die das Visa ausgestellt ist.
Zitat von locoyuma
Es folgte Verhaftung und Anzeige auf dem Münchner Flughafen.
Eben um das zu vermeiden wollten die früher vor Visumerteilung das Rückflugticket sehen.
Heute scheinen Sie , wie man sieht fälschlicherweise , davon auszugehen das der Deutsche im Allgemeinen und der Cubanereinlader im Besonderen selbst in der Lage ist festzustellen wenn das Datum auf dem Ticket später liegt als das Ablaufdatum des Visum.
#23 RE: Wie lange sind eigentlich 90 Tage?
Zitat von locoyuma
folgendes gilt eben nicht
Maßgeblich ist das Datum und zwar Tag der Ein- bzw. Ausreise. Wie meiner Novia im letzten Jahr passiert, sie war nur 72 Tage und keine 90Tage in D. Bei der Ausreise war das Datum des Visas um 3 Tage überzogen. Es folgte Verhaftung und Anzeige auf dem Münchner Flughafen. Auf meinen Hinweis hin, sie wäre keine 90 Tage in D gewesen, wurde mir mitgeteilt, dass es auf das Ein- und Ausreisedatum ankommen würde und nicht auf die Tage auf die das Visa ausgestellt ist.
Kann ich nur bestätigen, nur dass ich bei der AB der betreffenden deutschen Grossstadt zuvor vorgesprochen habe, um die Verlängerung zu beantragen. Der zuständige Beamte hat jegliche Verlängerung wegen verspäteter Einreise abgelehnt.
Esperanto, entschuldige, aber ich verstehe nicht, welche persönliche Befriedigung du aus dem Verbreiten offensichtlich nicht zutreffender Informationen zu Visafragen ziehst.
Ich finde das insofern gar nicht lustig, weil es, wie hier geschildert, zu recht drastischen behördlichen Konsequenzen kommen kann.
Zu den 90 Tagen: magst recht haben, aber ich bezweifle, dass der fleissige Zollbeamte bei der Ausreise seinen Taschenrechner zückt und nachrechnet, ob's 89, 90 oder 92 Tage waren, sofern das Visaenddatum nicht überschritten wurde.
Bei einmaliger Schengen-Einreise mit Schengen Kategorie C gibt's, wie bereits geschildert, immer 90 + X Tage zwischen Anfangs- und Enddatum der Visafrist.
Bei deinem Besuch war die Frist zwischen 06.06.06 und 18.09.06 beispielsweise 104 Tage.
(
Gast
)
#24 RE: Wie lange sind eigentlich 90 Tage?
Zitat von Rafael_70
Esperanto, entschuldige, aber ich verstehe nicht, welche persönliche Befriedigung du aus dem Verbreiten offensichtlich nicht zutreffender Informationen zu Visafragen ziehst.
Du stellst die Sache auf den Kopf. In keiner Zeile wirst Du weder bei mir noch bei anderen hier lesen, dass die Vorgaben des Visums, welches Du offenbar hier zum ersten Male zu sehen bekommst, nicht einzuhalten sind. Wenn hier jemand blanken Nonsens verbreitet, so kommst sie aus Deiner Feder.
Statt hier ungeprüft Weisheiten Dritten wiederzugeben, die nichts mit den Realitäten zu tun haben und irreführend sind, wäre es sinnvoller die Texte Anderer genauer zu lesen. Immerhin kommst Du Schritt für Schritt dahinter was Sache ist. So gibt es keine "Spenden" zusätzlicher Aufenthaltstage seitens der deutschen Botschaft, wie Du hier Eingangs erklärt hast. Auch den Rest mit dem Taschenrechner und den Erklärungen des Unterschiedes zwischen "kann" und "muss" kannst Du Dir sparen. Meinst Du es bedarf Deiner Erklärung, dass das Land Berlin nicht für das gesamte Bundesgebiet zuständig ist?
Du kannst zu Themen, über die Du nichts weisst, weiterhin hier schreiben, mußt es aber nicht. Wenn Du also meinst, auch etwas hier zum Besten geben zu müssen, so wiederhole einfach den Sachverhalt des von mir Geschriebenen. Nur so liegst Du richtig, wie im letzten Satz Deines Postings, welches auf die unterschiedlichen Angaben im Visum zur Aufenthaltsdauer und dessen Gültigkeit hinweist.
(
Gast
)
#25 RE: Wie lange sind eigentlich 90 Tage?
Zitat von locoyuma
Auf meinen Hinweis hin, sie wäre keine 90 Tage in D gewesen, wurde mir mitgeteilt, dass es auf das Ein- und Ausreisedatum ankommen würde und nicht auf die Tage auf die das Visa ausgestellt ist.
Es kommt sowohl auf die Gültigkeit des Visums, welche mit Datum im Visum dokumentiert ist, als auch auf die Anzahl der genehmigten Aufenthaltstage an, welche im Nachhinein per Ein- und Ausreisestempel auf dem Visums überprüfbar sind. Die genehmigten Anzahl der Aufenthaltstage als auch der Gültigkeitszeitraum dürfen nicht überschritten werden.
Immerhin kann die Ausländerbehörde den Gültigkeitszeitraum verlängern. Das Wesentliche, nämlich die Länge des Aufenthaltes, welche durch die Anzahl der Aufenthaltstage von der Botschaft vorgegeben ist, ändert sich deswegen nicht. Die max. Länge der Aufenthaltsdauer, nämlich 90 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten, ist durch das Schengener Abkommen festgelegt. Eine Verlängerung des Aufenthalts über die von der Botschaft genehmigte Dauer hinaus, wird die ABH nur bei außergewöhnlichen humanitären Gründen vornehmen können.
Jede Überschreitung der Visumsvorgaben sind Passvergehen. Dass in München deswegen sogar "Verhaftungen" denkbar sind, hätte ich allerdings nicht für möglich gehalten. Ich ging eher davon aus, dass eine Anzeige und die Eintragung in das SIS (Schengener Informations-System) genügen würde.
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