Bitte geben Sie einen Grund für die Verwarnung an
Der Grund erscheint unter dem Beitrag.Verstoss gegen die Forumsregeln: Verlinkung von politisch Extremen Seiten/Artikel usw.
Verstoss gegen die Forumsregeln: Beleidigung eines anderen Mitgliedes oder der Moderation
Verstoss gegen die Forumsregeln:Presseartikel dürfen nur auszugsweise zitiert werden und müssen auf die Originalquelle verlinken
Verstoss gegen die Forumsregeln:Dieser Beitrag verstößt gegen die Netiquette des Forums.
Themenfremdes spammen in Threads
Verstoss gegen die Forumsregeln:Zitate von anderen Webseiten dürfen nur auszugsweise zitiert werden und müssen auf die Originalquelle verlinken
Verstoss gegen die Forumsregeln: Verlinkung von FakeNews Seiten/Artikel usw.
Dieser Beitrag enthält unerwünschte Werbung.
Beiträge, die IN GROßBUCHSTABEN oder fett geschrieben sind bitte vermeiden.
{[userwarning_empty_error]}
Es wird der oben genannte Grund verwendet. Klicken Sie hier, um den Inhalt der privaten Nachricht anzupassen
Legen Sie hier den Inhalt der PN-Benachrichtigung fest.
Hinweis: Dieses Mitglied wurde bereits 4 Mal verwarnt.
Bei einer weiteren Verwarnung wird das Mitglied automatisch gesperrt.
Bei einer weiteren Verwarnung wird das Mitglied automatisch gesperrt.
Wie lange sind eigentlich 90 Tage?
Zitat von Esperanto2
Dass in München deswegen sogar "Verhaftungen" denkbar sind, hätte ich allerdings nicht für möglich gehalten.
Nicht nur in München. Aufenthalt ohne Visum ist illegal und führt zu Abschiebehaft.
(
Gast
)
Details
Zitat von George1
Aufenthalt ohne Visum ist illegal und führt zu Abschiebehaft.
Aber ja, wenn es anders nicht geht.
Im dem von Locoyuma geschilderten Fall seiner Novia war die Delinquentin schon in der Passkontrolle des Münchener Flughafens, bereit zur Ausreise. Ein zwingender Grund sie mit dem Ziel der Abschiebung in Haft zu nehmen, erschließt sich mir nicht.
Zitat von Esperanto2
Ein zwingender Grund sie mit dem Ziel der Abschiebung in Haft zu nehmen, erschließt sich mir nicht.
Mir auch nicht. Jemand der sich im Moment gerade selbst abschieben will davon abzuhalten um Ihn dann von staatswegen abschieben zu lassen man wohl jedem sinnlos erscheinen. Aber deutsche Beamte arbeiten halt wohl nach Gesetzestext.
15.08.2008 19:03 (zuletzt bearbeitet: 15.08.2008 19:04)
(
Gast
)
#29 RE: Wie lange sind eigentlich 90 Tage?
ehemaliges mitglied
(
gelöscht
)
Details
Zitat von Esperanto2Zitat von George1
Aufenthalt ohne Visum ist illegal und führt zu Abschiebehaft.
Aber ja, wenn es anders nicht geht.
Im dem von Locoyuma geschilderten Fall seiner Novia war die Delinquentin schon in der Passkontrolle des Münchener Flughafens, bereit zur Ausreise. Ein zwingender Grund sie mit dem Ziel der Abschiebung in Haft zu nehmen, erschließt sich mir nicht.
Mir allerdings auch nicht, nur wegen 3 Tagen so einen Aufstand zu machen und eine jungeAusländerin am Ausreisetag an der Passkontrolle vorläufig festzunehmen und auch noch den Flieger 15 Minuten warten zu lassen veranlasst mich nur noch den Kopf über unsere Behörden zu schütteln.
Die Festnahme als solches war schon "mit Kanonen auf Spatzen schießen". 2 Beamte bei der Festnahme und im Nachgang mit 5 Beamten und UZI im Anschlag bis zum Flieger zu begleiten. Den Strafzettel der ihr nur auf deutsch vorgelegt wurdehat sie auf meine Anweisung hin gleich in den Müll geschmissen. Die Beamten wurden von mir darauf hingewiesen, dass die jungeDame nichts unterschreiben wird, was sie nicht lesen kann. Was sie dann letztendlich doch noch getan hat Die Anmerkung es wäre zur Zeit kein Dolmetscher im Haus und bei einer Weigerung müsste sie weiterhin in Haft bleiben, hat mich dazu bewogen das Ding zu übersetzen.
ehemaliges mitglied
(
gelöscht
)
Details
Zitat von Esperanto2Zitat von George1
Aber deutsche Beamte arbeiten halt wohl nach Gesetzestext.
Das ist ihre Aufgabe.
Aber meinst Du wirklich, dass unsere Vertreter im Parlament derartig unsinnige Gesetze zusammenbasteln?
Nenne mir ein sinniges Gesetz unserer neurosengeplagter Politiker.
15.08.2008 20:02 (zuletzt bearbeitet: 15.08.2008 20:16)
(
Gast
)
#32 RE: Wie lange sind eigentlich 90 Tage?
(
Gast
)
Details
Zitat von locoyuma
Nenne mir ein sinniges Gesetz unserer neurosengeplagter Politiker.
Na vielleicht das 2. Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz. Beabsichtigt wurde dabei die Unterbindung der Zwangsheirat und die Integration der Türken in Deutschland. Leider sind auch kubanische Ehegatten davon betroffen, obwohl man sie gar nicht behelligen wollte, weil sie allein von der Anzahl nicht ins Gewicht fallen. Gewissermaßen als "Kollateralschaden". Aber auch ihnen soll durch das Erlernen der deutschen Sprache die Integration erleichtert werde. Diese Art der Integration darf aber nicht in Deutschland stattfinden, wo ein Erlernen der Sprache und der damit verbundenen Integration ungemein leichter wäre. Nein, - dies ist in Kuba selbst zu bewerkstelligen.
Bei der 2. Änderung des Zuwanderungsgesetzes berufen sie sich zudem noch -wie auf der Botschaftsseite zu lesen ist- auf die Umsetzung europäischer Vorgaben. Das stimmt aber nicht. Es wird vielmehr nur der Eindruck erweckt, dass dies so sei, denn sonst wäre dies in allen Ländern der Europäischen Gemeinschaft verbindlich. Ist es aber nicht. Es kommt also zu der Unsinnigkeit dieses Gesetzes noch eine Unaufrichtigkeit hinzu. Bei vergleichbar unwahren Angaben würde sie in der Visastelle die Antragsteller mit Recht vor die Tür weisen.
Aber all dies gehört nicht zum begonnen Thema, also zur Frage wie lange 90 Tage sind und Rafael 70, der sonst meist Fragen beantwortet die nicht gefragt werden, hätte ausnahmsweise einmal Recht, wenn er uns vorhalten würde, dass das was wir schreiben „Off-topic“ wäre.
ehemaliges mitglied
(
gelöscht
)
Details
Zitat von Esperanto2Zitat von locoyuma
Nenne mir ein sinniges Gesetz unserer neurosengeplagter Politiker.
Na vielleicht das 2. Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz. Beabsichtigt wurde dabei die Unterbindung der Zwangsheirat und die Integration der Türken in Deutschland. Leider sind auch kubanische Ehegatten davon betroffen, obwohl man sie gar nicht behelligen wollte, weil sie allein von der Anzahl nicht ins Gewicht fallen. Gewissermaßen als "Kollateralschaden". Aber auch ihnen soll durch das Erlernen der deutschen Sprache die Integration erleichtert werde. Diese Art der Integration darf aber nicht in Deutschland stattfinden, wo ein Erlernen der Sprache und der damit verbundenen Integration ungemein leichter wäre. Nein, - dies ist in Kuba selbst zu bewerkstelligen.
Bei der 2. Änderung des Zuwanderungsgesetzes berufen sie sich zudem noch -wie auf der Botschaftsseite zu lesen ist- auf die Umsetzung europäischer Vorgaben. Das stimmt aber nicht. Es wird vielmehr nur der Eindruck erweckt, dass dies so sei, denn sonst wäre dies in allen Ländern der Europäischen Gemeinschaft verbindlich. Ist es aber nicht. Es kommt also zu der Unsinnigkeit dieses Gesetzes noch eine Unaufrichtigkeit hinzu. Bei vergleichbar unwahren Angaben würde sie in der Visastelle die Antragsteller mit Recht vor die Tür weisen.
Also doch unsinnig
15.08.2008 22:03 (zuletzt bearbeitet: 15.08.2008 22:03)
ehemaliges mitglied
(
gelöscht
)
#34 RE: Wie lange sind eigentlich 90 Tage?
ehemaliges mitglied
(
gelöscht
)
Details
Zitat von Esperanto2Zitat von locoyuma
Nenne mir ein sinniges Gesetz unserer neurosengeplagter Politiker.
Na vielleicht das 2. Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz. Beabsichtigt wurde dabei die Unterbindung der Zwangsheirat und die Integration der Türken in Deutschland. Leider sind auch kubanische Ehegatten davon betroffen, obwohl man sie gar nicht behelligen wollte, weil sie allein von der Anzahl nicht ins Gewicht fallen. Gewissermaßen als "Kollateralschaden". Aber auch ihnen soll durch das Erlernen der deutschen Sprache die Integration erleichtert werde. Diese Art der Integration darf aber nicht in Deutschland stattfinden, wo ein Erlernen der Sprache und der damit verbundenen Integration ungemein leichter wäre. Nein, - dies ist in Kuba selbst zu bewerkstelligen.
Bei der 2. Änderung des Zuwanderungsgesetzes berufen sie sich zudem noch -wie auf der Botschaftsseite zu lesen ist- auf die Umsetzung europäischer Vorgaben. Das stimmt aber nicht. Es wird vielmehr nur der Eindruck erweckt, dass dies so sei, denn sonst wäre dies in allen Ländern der Europäischen Gemeinschaft verbindlich. Ist es aber nicht. Es kommt also zu der Unsinnigkeit dieses Gesetzes noch eine Unaufrichtigkeit hinzu. Bei vergleichbar unwahren Angaben würde sie in der Visastelle die Antragsteller mit Recht vor die Tür weisen.
Also doch unsinnig
Mal sehen was die Botschaft spricht oder meint, am 26.08 haben wir Termin und der Meinige hat eine schöne Überaschung für die vorbereitet. Übrigens war der Sachbearbeiter von der ABH bei unserem ersten Gespräch sehr zugänglich.
- 🇨🇺 Das Kubaforum 🇨🇺
- 🇨🇺 Kubaforum
- 🇨🇺 Neu im Kubaforum?
- ℹ️ Info-Sparte!
- 📄 Visa: Fragen und Probleme zum Thema Visa
- 🇩🇪 🇪🇸 Übersetzungshilfe vom spanischen ins deutsche und umgekehrt
- 📜 Einladung eines kubanischen Staatsbürgers:
- 📰 Presseveröffentlichungen und Medienberichte über Kuba
- ⛈ Wetter 🌪 Hurrikan Nachrichten
- 🛫 Reiseforum
- ✈ Kubaflüge 🛳 Kreuzfahrten 🧳 Hotels 🚗 Mietwagen 🚕 Transfers 🚌 Busverbi...
- 🛏 Casas Particulares
- 📕 Sprachkurse in Kuba/Deutschland? Wo gibt es 🕺💃 Tanzkurse usw?
- 🌐 Reiseberichte
- 🕯 In Gedenken an Guzzi
- 🇨🇺 Allgemeines und Sonstiges mit Kubabezug
- ⚾ 🏐 🥊 Das Kuba Sport-Forum.
- 📖 Literatur und Kunst aus/über Kuba
- 🏝 Flora und 🐊 Fauna auf Kuba
- 👨🍳 Kubanische Küche
- ⚙ Technikforum: Fragen zu Themen 🖥︎ Computer,📱 Smartphone, ☎ Telefonve...
- Für Mitglieder und Kubafreunde:
- Sonstige Themen
- 🇪🇸 Foro en español 🇪🇸
- 🗣 Debate de Cuba
- 🎶 Música de Cuba
- 🤡 Los Chistes - Risas y humor sin limite
- ✈ Vuelos 🧳 Hoteles 🛏 Casas
- 🇪🇸 Forum in spanisch-Foro en espanol. für alle die es können oder noc...
- 🌎 Lateinamerika und karibische Inseln ( kleine und große Antillen )
- 🌎 Lateinamerika und karibische Inseln ( kleine und große Antillen)
- 👥 Administration und Moderation:
Ähnliche Themen
Das Thema ist geschlossen
Sie haben keine Rechte zu antworten
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!
Jetzt registrieren!
/
🇨🇺 Das Kubaforum 🇨🇺
/
📄 Visa: Fragen und Probleme zum Thema Visa
/
Wie lange sind eigentlich 90 Tage?