Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?

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15.07.2008 23:27 (zuletzt bearbeitet: 15.07.2008 23:30)
avatar  guajira
#1 Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
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Top - Forenliebhaber/in
Hallo Leute,

auf besonderes Anraten von Esperanto2 mache ich einen neuen Thread auf.

Fakten:
Ich will meinen novio mit einem Besuchs- (Schengen-)Visum einladen. Heute war der zweite Termin bei der Botschaft. Entscheidung der Botschaft: Visumantrag abgelehnt.

Eingereichte Unterlagen über den Antrag hinaus:
Eine Urlaubsbescheinigung über 30 Tage. Mein novio ist Tontechniker. Der ausstellende Stelle stellt keine Urlauberlaubnis über mehr als einen Monat aus. Diese muss dann telefonisch monatsweise verlängert werden, ist die Auskunft des Ausstellers.

Frage:
Liegt es jetzt an der Diskrepanz zwischen Antrag (3 Monate) und Urlaubsbescheinigung der Arbeitsstelle (1 Monat), dass das Visum nicht erteilt wurde, oder reicht die Bescheinigung ggfls nicht aus, um die Rückkehrbereitschaft zu beweisen? Sollte letzteres der Fall sein, kann ich die Brocken hinschmeissen, denn es ist ist weder ein Haus noch ein Kleinkind vorhanden, die noch herangezogen werden könnten.

und nun?


Habe hier eine Menge über Remonstration gelesen, war aber in Zusammenhang mit Familienzusammenführung, einer abgebrochenen Krankenschwesterausbildung oder scheiterte angeblich an den nicht ausreichenden Mitteln des Einladers. Alles nicht mein Fall... Brauche spezifische Beratung

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16.07.2008 00:28 (zuletzt bearbeitet: 16.07.2008 00:36)
avatar  ( Gast )
#2 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
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( Gast )
Zitat von guajira
Liegt es jetzt an der Diskrepanz zwischen Antrag (3 Monate) und Urlaubsbescheinigung der Arbeitsstelle (1 Monat), dass das Visum nicht erteilt wurde, oder reicht die Bescheinigung ggfls nicht aus, um die Rückkehrbereitschaft zu beweisen?

An der Diskrepanz der Urlaubsbescheinigung kann es nicht liegen, denn dann hätten sie das Visum auf eine Aufenthaltsdauer von 30 Tagen beschränken können. Aber sicherlich ist das ein Schwachpunkt, auf den bei der Begründung des Remonstrationsbegehrens einzugehen wäre. Eine monatsweise telefonische Verlängerung des Urlaubs entspricht nicht unseren Vorstellungen, sondern ist eher mit karibischen Pragmatismus erklärbar. Unklar ist mir, wem der Aussteller die Auskunft hinsichtlich der Handhabung der Urlaubsbescheinigung gegeben hat, zumal die Visastelle bei derartigen Bescheinigungen beim Aussteller nachgefragt haben könnte.

Eigentlich kann ich mir die Begründung der Ablehnung des Ablehnungsbescheides nach erfolgloser Remonstration nicht vorstellen. Guarja sollte mit einem sachlichen, aber bestimmten Mail oder Fax an die Visastelle die Remonstration formlos einleiten. Vielleicht hat dies auch schon ihr Freund bei der Mitteilung der Ablehnung gemacht, indem er bei dessen Bekanntgabe dort seinen Widerspruch artikulierte. Der Text sollte aber schon so formuliert sein, dass er dann für eine Beschwerde an das AA verwendet werden kann, falls in einer angemessenen Frist keine Antwort kommt oder formale Einwände, beispielsweise eine fehlende Vollmacht seitens der Antragstellers vorgebracht werden.


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16.07.2008 13:09
avatar  guajira
#3 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
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Top - Forenliebhaber/in

In Antwort auf:
Guarja sollte mit einem sachlichen, aber bestimmten Mail oder Fax an die Visastelle die Remonstration formlos einleiten.

Ich dachte immer, dass das nur der Antragsteller kann. Ausserdem habe ich noch nicht verstanden, was unter einer Remonstration zu verstehen ist, wüßte also nicht einmal, was ich da schreiben soll. Bitte ich da höflichst um eine Begründung der Ablehnung? Bitte ich darum, die Entscheidung noch einmal zu überdenken? Frage ich nach weiteren Möglichkeiten? Fragen über Fragen....

In Antwort auf:
Vielleicht hat dies auch schon ihr Freund bei der Mitteilung der Ablehnung gemacht, indem er bei dessen Bekanntgabe dort seinen Widerspruch artikulierte

Nein, hat er nicht. Er hat das Urteil so hingenommen...und war wohl sprachlos... wie ich auch nach Erhalt der SMS, dass das Visum abgelehnt wurde.

In Antwort auf:
Der Text sollte aber schon so formuliert sein, dass er dann für eine Beschwerde an das AA verwendet werden kann, falls in einer angemessenen Frist keine Antwort kommt oder formale Einwände, beispielsweise eine fehlende Vollmacht seitens der Antragstellers vorgebracht werden.

Auch hier dachte ich bisher, dass das AA in Sachen Schengenvisa nichts zu entscheiden hätte und dies ausschliesslich im Ermessen der Botschaft liegt, nach der vorliegenden Gesetzgebung zu urteilen. Ich bin schliesslich nicht mit dem Cubi verheiratet...

Also: Wie sieht nun ein Remonstrationsbegehren in meinem Fall aus? Wäre für genauere Angaben dankbar...


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16.07.2008 15:05 (zuletzt bearbeitet: 16.07.2008 15:10)
avatar  Moruk
#4 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
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spitzen Mitglied
Falls frühere Auslandsaufenthalte oder außergewöhnlich hohes Einkommen auch nicht als
Gründe der Rückkehrbereitschaft angeführt werden können,
sehe ich keine großen Chancen für eine erfolgreiche Remonstration.
Zumal die Angestellten der Botschaft eh schon Ihre Textbausteine parat haben,
um ihr Ablehnungs-Begründungsschreiben zu verfassen und sich kaum die Zeit nehmen,
sich mit einen Einzelfall genauer auseinanderzusetzen.
Schreib trotzdem eine Remonstration allerdings sollte die Wortwahl deutlich von dem im Netz kursierenden Muster
http://www.google.de/search?hl=de&client...tnG=Suche&meta=
abweichen und mache Dir nicht all zu viele Hoffnungen.
Schalte ggf. einen Anwalt ein, falls Du einen kennst, der nicht nur hinter Deinem Geld her ist
und überlege eine Klage beim Verwaltungsgericht oder ggf. ein Heiratsvisum als weitere Schritte.
Viel Glück

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16.07.2008 16:05 (zuletzt bearbeitet: 16.07.2008 16:09)
avatar  ( Gast )
#5 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
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( Gast )

Remonstration bedeutet den Vorgang noch einmal anzusehen. Es könnte ja sein, dass die Ablehnung des Visumsantrages nur auf einer oberflächlichen Antragsprüfung beruht, weil sie nicht begründet werden braucht. Damit der Antrag nicht gleich beim Verwaltungsgericht endet, wenn der Antragsteller mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, gibt es die Möglichkeit der Remonstration. Von ihr sollte eine sorgfältigere Prüfung erwarten werden, weil das Ergebnis dann in Form eines schriftlichen Bescheides zu begründen ist.

Weil der Antrag von Deinem Freund gestellt wurde, ist natürlich vor allem er der Betroffene, der sich gegen die Ablehnung zu wehren hätte. Aber jeder weiss, dass ein Kubaner seinen staatlichen Authoritäten nicht widerspricht. Unbeteiligt ist der Einlader aber nicht. Wenn also von dieser Seite das Begehren einer Remonstration erfolgt, dann können sie dies nicht so einfach übergehen. Trotzdem könnte man darauf hinweisen, dass die Entscheidung auch auf Wunsch des Antragstellers überprüft werden soll und eine entsprechende Vollmacht -falls erforderlich- noch nachgereicht werden kann.

Die alleinige Verantwortung der Botschaft für Visa mit kurzfristigen Aufenthalten, also Besuchs-/Geschäftsreisen, bezieht sich darauf, dass keine Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich ist. Kurzfristige Schengenvisa sind alleinige Sache des Bundes, vertreten durch das Auswärtige Amt und dieses wiederum durch die Botschaft und keine Sache der Länder und damit der Ausländerbehörde.


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16.07.2008 18:19 (zuletzt bearbeitet: 16.07.2008 18:43)
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#6 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
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( Gast )
In Antwort auf:
.. Muroks Beitrag. Im einzelnen

Falls frühere Auslandsaufenthalte oder außergewöhnlich hohes Einkommen auch nicht als Gründe der Rückkehrbereitschaft angeführt werden können, sehe ich keine großen Chancen für eine erfolgreiche Remonstration

Im Falle früherer Auslandsaufenthalte ohne Auffälligkeiten gilt der Vertrauensschutz, es wäre zu keiner Ablehnung gekommen. Kann der Antragsteller nachweisen, dass er für seinen Auslandsaufenthalt selbst aufkommen kann, brauchte er keinen Einlader und dessen Verpflichtungserklärung. Er könnte als Tourist ein entsprechendes Visum beantragen.

Schreib trotzdem eine Remonstration allerdings sollte die Wortwahl deutlich von dem im Netz kursierenden Muster
http://www.google.de/search?hl=de&client...tnG=Suche&meta= abweichen und mache Dir nicht all zu viele Hoffnungen. Schalte ggf. einen Anwalt ein, falls Du einen kennst, der nicht nur hinter Deinem Geld her ist


Guajira hat genug Grütze im Kopf, um überzeugend darlegen zu können, dass dem beantragten Besuchsvisum nichts anderes als Besuchsabsichten zugrunde liegen. Ihr Gast ist auch mit seinem Beruf in Kuba derart verbunden, dass er wegen eines Besuches seine Arbeitsstelle nicht aufgeben wird. Und wenn sie dies überzeugend vorgetragen hat, dann kann sie sich auch Hoffnungen machen. Sollte sie in der Botschaft aber derart verbohrt sein und bei der Begründung der Ablehnung nichts hinbekommen, dann wird das AA schon Klarheit schaffen.

und überlege eine Klage beim Verwaltungsgericht oder ggf. ein Heiratsvisum als weitere Schritte.

Das Verwaltungsgericht gibt allein schon wegen der jahrelangen Prozessiererei keinen Sinn und heiraten will Guajiara auch nicht. Damit ihr Gast sie besuchen kann, wird sie ihr aufrichtiges Wesen nicht aufgeben und der Visastelle etwas vormachen. Mit dem Heiratsvisum klappt es sowieso nicht, solange er keine Deutschkenntnisse nachweisen kann.


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16.07.2008 20:53
avatar  Moruk
#7 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
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spitzen Mitglied

Im Falle früherer Auslandsaufenthalte ohne Auffälligkeiten gilt der Vertrauensschutz, es wäre zu keiner Ablehnung gekommen.

und falls frühere Reisen bisher gar nicht angegeben wurden ?

Kann der Antragsteller nachweisen, dass er für seinen Auslandsaufenthalt selbst aufkommen kann, brauchte er keinen Einlader und dessen Verpflichtungserklärung. Er könnte als Tourist ein entsprechendes Visum beantragen.

Ausreise kein Problem, wenn nur das Geld vorhanden ist ? Ohne Einladung ?

Einreise evtl. , aber nicht Ausreise !


Guajira hat genug Grütze im Kopf, um überzeugend darlegen zu können, dass dem beantragten Besuchsvisum nichts anderes als Besuchsabsichten zugrunde liegen


Das kann ich nicht beurteilen aber darauf kommt es auch nicht an

Sollte sie in der Botschaft aber derart verbohrt sein und bei der Begründung der Ablehnung nichts hinbekommen, dann wird das AA schon Klarheit schaffen.


Von Ersterem sollte man ausgehen. Dass das AA Klarheit schafft ? - Vergiss es. Das AA kann der Botschaft diesbezüglich keine Weisung erteilen.

Das Verwaltungsgericht gibt allein schon wegen der jahrelangen Prozessiererei keinen Sinn und heiraten will Guajiara auch nicht. Damit ihr Gast sie besuchen kann, wird sie ihr aufrichtiges Wesen nicht aufgeben und der Visastelle etwas vormachen.

Eine Klage und der Prozess dauern nicht Jahrelang kosten aber mindestens 1000 €


Mit dem Heiratsvisum klappt es sowieso nicht, solange er keine Deutschkenntnisse nachweisen kann.


Ein Heiratsvisum verpflichtet nicht zur Heirat, kostet aber natürlich auch Geld und Deutschkenntnisse, die man allerdings realistisch in 3 Monaten erwerben kann.



Fazit:
Die Botschaft blockt erfahrungsgemäß erstmal ab, wenn keine eindeutigen Gründe zur Rückkehrbereitschaft vorliegen.
Ein noch so gut formuliertes Remonstrationsschreiben wird daran auch nichts ändern.

Der weitere Weg ist so oder so teuer und kostet viel Zeit.
Wenn man in geht stehen die Chancen allerdings gut, dass man schließlich die Hürde Botschaft / Visum nimmt.


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16.07.2008 21:58 (zuletzt bearbeitet: 16.07.2008 22:19)
avatar  ( Gast )
#8 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
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( Gast )
In Antwort auf:
Moruks Beitrag. Im einzelnen:

und falls frühere Reisen bisher gar nicht angegeben wurden ?

Wenn es vorher keine Reisen mit fristgerechter Rückkunft gab, können daraus auch keine Rückschlüsse auf künftiges Verhalten gezogen werden. Das Vertrauen muss erst noch aufgebaut werden.


Ausreise kein Problem, wenn nur das Geld vorhanden ist ? Ohne Einladung ?
Einreise evtl. , aber nicht Ausreise !


Es geht um die Ablehnung des Besuchsvisums durch die deutsche Botschaft und dem dortigen Verfahren einer Remonstration. Dies hat nur indirekt etwas mit der kubanischen Einladungsprozedur für die Ausreisegenehmigung zu tun. Bei einem Antrag auf ein Besuchsvisum gibt es aber auch den Einlader. Es ist derjenige, der die Verpflichtungserklärung abgegeben hat. Gibt es keine Einreisegenehmigung in Form des Visums im Pass, kann es auch keine Ausreisegenehmigung geben.


Das kann ich nicht beurteilen ( ergänzt: die Grütze in Guajiras Kopf) aber darauf kommt es auch nicht an.

Oh doch, wenn sie es ist, welche das Remonstrationsbegehren veranlassen und erfolgreich begründen soll.


Von Ersterem sollte man ausgehen. Dass das AA Klarheit schafft ? - Vergiss es. Das AA kann der Botschaft diesbezüglich keine Weisung erteilen.

Wie kommst Du denn darauf, meinst Du sie wären von Berlin weit genug entfernt und könnten schalten und walten wie sie wollten? Meiner Freundin haben sie bei der Beantragung ihrer 2. Einreise gesagt: “Sie sind es also, die uns so viele Schwierigkeiten bereitete“. Sie war es nicht und das Visum und all die nachfolgenden hat sie trotzdem ohne Schwierigkeit oder großes Interview bekommen und auch danach (Dank Vertrauensschutz) immer wieder.


Die Botschaft blockt erfahrungsgemäß erstmal ab, wenn keine eindeutigen Gründe zur Rückkehrbereitschaft vorliegen. Ein noch so gut formuliertes Remonstrationsschreiben wird daran auch nichts ändern.

Stimmt. An der Formulierung allein liegt es nicht. Im Fall von Guajiras Freund scheint aber mit der Arbeitsbescheinigung und dem Urlaubsnachweis genug Substanz vorhanden zu sein, dass die Verwurzelung und damit auch die Rückkehrwilligkeit glaubhaft gemacht werden können. Wie sollten denn sonst seine lauteren Absichten nachgewiesen werden? Wenn es möglich wäre, hätte er sicher auch angeboten, dass sie in sein Hirn reinschauen könnten, weil er keine illegalen Einwanderungsabsichten hat.


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16.07.2008 22:25 (zuletzt bearbeitet: 16.07.2008 22:27)
avatar  guajira
#9 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
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Top - Forenliebhaber/in
Es ist tatsächlich so, dass es bei meinem Freund keinerlei Auslandsreisen im Vorfeld gegeben hat. Nun ist es ja irgendwie sarkastisch, die erste Auslandsreise mit den Worten abzulehnen, es könnte keine Rückkehrbereitschaft von einer Auslandsreise nachgewiesen werden. Wenn man das Visum verweigert, wird mein novio das ja nie nachweisen können...

Irgendwie hat der Botschaft das Schreiben des Arbeitgebers nicht gereicht und ich werde jetzt noch eine höflich formulierte E-Mail über das Kontaktformular der Botschaft verschicken. Nur die Formulierung des Ganzen ist bei mir noch nicht ausgereift... Aufgeben werde ich jedenfalls so schnell nicht.

Ein Heiratsvisum schliesse ich aus. Wenn es nicht anders geht, werde ich ein Sprachvisum beantragen, da er sowieso hier eine Sprachschule besuchen will, während ich arbeite...

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16.07.2008 22:57 (zuletzt bearbeitet: 16.07.2008 22:58)
avatar  ( Gast )
#10 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
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( Gast )
In Antwort auf:
Guijaras Resumee

Es ist tatsächlich so, dass es bei meinem Freund keinerlei Auslandsreisen im Vorfeld gegeben hat.

Ist ja auch nicht entscheidend. Du hast die beiden Remonstrationsbescheide gelesen, die hier vor kurzem reingestellt wurden. Darin wurde angegeben, dass der/die Antragsteller/in auch keine führeren Auslandsreisen nachweisen konnte. Davon alleine kann die Genehmigung also nicht abhängt sein.


Irgendwie hat der Botschaft das Schreiben des Arbeitgebers nicht gereicht und ich werde jetzt noch eine höflich formulierte E-Mail über das Kontaktformular der Botschaft verschicken. Nur die Formulierung des Ganzen ist bei mir noch nicht ausgereift... Aufgeben werde ich jedenfalls so schnell nicht.

Das nehme ich aber stark an, dass Du nicht aufgeben wirst. Als Schleuserin, die jetzt sofort zurückzucken würde, schätze ich Dich auch nicht ein. Und Du wirst die Sache auch formulieren können. Die Tonart haben wir ja bereits vorgegeben. Und in der Sache wirst Du auch überzeugen können. Sie haben nun mal die Aufgabe durch das Schengener Abkommen auferlegt bekommen, sich von der Rückkehrwilligkeit des Antragsstellers zu überzeugen. Warum solltest Du ihnen dabei nicht behilflich sein? Als Bittsteller brauchst Du nicht ausgeben.


Ein Heiratsvisum schliesse ich aus. Wenn es nicht anders geht, werde ich ein Sprachvisum beantragen, da er sowieso hier eine Sprachschule besuchen will, während ich arbeite...

Na klar, die Auslandbehörde wirst Du schon im Fall des Wunsches nach einem Sprachvisum auf Deine Seite bekommen und ich hoffe, dass diese nicht die Berliner Auslandsbehörde ist. Die scheint ja wirklich überlaufen zu sein und möchte deswegen offenbar am liebsten ihre Kundschaft abschaffen.


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16.07.2008 23:06
avatar  guajira
#11 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
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Top - Forenliebhaber/in

In Antwort auf:
ich hoffe, dass diese nicht die Berliner Auslandsbehörde ist


Du kannst beruhigt sein , ich muss mich mit den Hessen auseinandersetzen


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16.07.2008 23:24
avatar  ( Gast )
#12 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
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( Gast )

Zitat von guajira
Du kannst beruhigt sein , ich muss mich mit den Hessen auseinandersetzen

Klar beruhigt das. Mango de escambray aus Kassel hat vor einiger Zeit hier geschrieben, dass ihre Ausländerbehörde die kundenfreundlichste sei und das hätte in Kassel schon eine besondere Bedeutung.


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16.07.2008 23:45
avatar  guajira
#13 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
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Top - Forenliebhaber/in

Hältst Du es für geschickt, den geplanten Deutschkurs in der E-Mail an die Botschaft zu erwähnen oder meinst Du, dass sie das als ein Indiz gegen eine Rückkehrbereitschaft sehen


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16.07.2008 23:50
#14 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
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Cubaliebhaber/in

Zitat von Esperanto2
Zitat von guajira
Du kannst beruhigt sein , ich muss mich mit den Hessen auseinandersetzen

Klar beruhigt das. Mango de escambray aus Kassel hat vor einiger Zeit hier geschrieben, dass ihre Ausländerbehörde die kundenfreundlichste sei und das hätte in Kassel schon eine besondere Bedeutung.

gutes gedächtnis, esperanto2! allerdings hatte ich nicht von eigenen erfahrungen mit der kasseler ausländerbehörde berichtet (die es zum glück nie gab), sondern lediglich einen diesbezgl. artikel gepostet oder verlinkt...

No pienses mucho en los problemas, que al final si tienen solución se arreglarán y si no tienen solución tampoco se pueden arreglar.


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17.07.2008 00:47
avatar  ( Gast )
#15 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
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( Gast )

Zitat von guajira
Deutschkurs

Es gibt ja zwei verschiedene Arten von Sprachvisa . Die eine für eine Gesamtdauer die unter 3 Monaten, die andere, die darüber liegt. Im ersten Fall entscheidet die Botschaft in alleiniger Zuständigkeit, weil dies ja auch nicht viel anderes als ein Besuchsvisum mit einer maximalen Aufenenthaltsdauer von 3 Monaten ist. Zusätzlich ist nur die Anmeldung einer Sprachschule vorzulegen. Der Vorteil wäre, dass damit der Antrag eine gewisse „Ernsthaftigkeit“ gewinnt.

Über den Antrag zur Teilnahme an einem Sprachkurs in Deutschland über 3 Monate entscheidet dagegen die Ausländerbehörde, die hierfür die Zustimmung zu geben hat. Die Botschaft überprüft lediglich die Vollständigkeit der Antragsunterlagen, um sie dann der Ausländerbehörde zuzuleiten. Nach deren Zustimmung stellt sie ein nationales Visum (Art des Visums D) über ebenfalls 3 Monate aus. In dieser Zeit ist dann die Aufenthaltsgenehmigung bei der ABH einzuholen.

Ich würde Dir schon empfehlen, die beabsichte Teilnahme an einem Sprachkurs in Deiner Mail an die Botschaft zu erwähnen. Das hab ich seinerzeit auch gemacht, weil ich es mir so vorstellte. Nachdem sie auch auf diesen Punkt nicht eingegangen sind, habe ich danach in meiner Beschwerde an das AA die Aufrichtigkeit der deutschen Botschaft auch dahingehend in Frage gestellt, dass sie mich ja auf die Möglichkeit eines Sprachvisums hätten hinweisen können, da die Teilnahme an einem Sprachkurs in Deutschland allein schon ein Antragsgrund gewesen wäre.

Denke aber daran, dass der Schwachpunkt des Antrages Deines Freundes möglicherweise in der Diskrepanz der Beantragung eines Visums über 3 Monate liegt, andererseits der Urlaubsnachweis nur über 1 Monat gilt. Ich kenne ja nicht die Geschichte Deines Freundes, aber ich könnte mir vorstellen, dass die Jefes meinten: 1 Monat steht im zu. Wenn es in dieser Zeit zu keinen Schwierigkeiten bei den von ihm betreuten Aufgaben kommt, weil er seine Urlaubsvertreter gut eingewiesen hat, dann sind wir auch willens die Freistellung zu verlängern. Allerdings hat er sich nach einem Monat zu melden, um auf die sich ergebende ergebenden Situation reagieren zu können. Könnte ja unter Berücksichtigung eines pragmatisch denkenden Kubaners mit karibischen Lebensgefühl so gewesen sein. Ist natürlich reine Spekulation meineseits, während die Visastelle vor Ort bereits schon Erkundigungen eingeholt hat und zu anderen Erkenntnisse kam.


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17.07.2008 00:53
avatar  ( Gast )
#16 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
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( Gast )

Zitat von mango del escambray
allerdings hatte ich nicht von eigenen erfahrungen mit der kasseler ausländerbehörde berichtet ......, sondern lediglich einen diesbezgl. artikel gepostet oder verlinkt...

Na bitte, das mit der ausländerfreundlichsten Ausländerbehörde in Kassel/Hessen basierte nicht nur auf einen subjektiven Eindruck. Nein, der Eindruck war allgemein.




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17.07.2008 01:17 (zuletzt bearbeitet: 17.07.2008 01:37)
avatar  guajira
#17 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
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Top - Forenliebhaber/in
So, ich habe die Mail nach langem Hin- und Herüberlegen und Ausfeilen des Textes soeben an die Botschaft abgeschickt! Drückt mir die Daumen, dass es hilft!

und jetzt gehe ich in die Heia

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17.07.2008 19:38
avatar  Edreos2
#18 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
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normales Mitglied

Hallo Esperanto,

Über den Antrag zur Teilnahme an einem Sprachkurs in Deutschland über 3 Monate entscheidet dagegen die Ausländerbehörde

Ich meinem Fall vom 04.07.08 war das nicht so. Ich wollte meine Frau einladen mit einem Sprachvisum über 3 Monate. Als Zeitraum wählten wir 6 Monate. Dies Stand im Antrag (3x Ausfertigung) und dem noteriell beglaubigten Einladungsschreiben.

Das Ergebnis. Die Botschaft lehnte ab, weil in der Einladung nicht 3 Monate gestanden hätte und dazu wurde ihr auf dem Weg gegeben sie könnte erst wieder in 6 Monaten einen Antrag stellen. Beigelegt war Versicherung, Sprachschule 3 Monate und Anmeldung Goethe-Universitätsprüfung A1 für zwei Monate später.
Hintergrund hier aber sie ist meine Frau. Sie haben irgendwas erfunden um ihr den Antrag abzulehnen.
Eine Auskunft (per ermail) gab es wie immer nicht, nur das bekannte Standardschreiben, das die Ablehnung nicht begründet werden muß und ich die Remonstration stellen muß.
Was kostet diese Remonstration eigentlich und wie schnell geht das ?

Gruß
Edreos


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17.07.2008 21:16 (zuletzt bearbeitet: 17.07.2008 21:37)
avatar  ( Gast )
#19 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
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( Gast )

Die Verweigerung der Teilnahme an Sprachkursen von Ehepartnern wurde hier im Forum schon ausführlich behandelt. Festzustellen ist, dass die Botschaft offenbar mit Rückendeckung von Landesbehörden (vertreten durch die Ausländerbehörde) bereits schon im Vorfeld, also bei der Antragstellung in der Botschaft, dieses Art des Visums verweigert.

Ein Sprachvisum wird wohl deswegen nicht genehmigt, da unterstellt wird, die Bestimmungen des 2. Änderungsgesetzes zum Zuwanderungsgesetz (Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union) vom 8. August 2007 umgehen zu wollen, nach welchen einfache deutsche Sprachkenntnisse vom nachziehenden Ehepartner verlangt werden. Ob dies tatsächlich die Begründung ist, wäre nur über ein Remonstrationsverfahren herauszubekommen.

Die Remonstration kostet nichts. Allerdings muss man der Botschaft auch sagen, dass man mit der Ablehnung nicht einverstanden ist und sie ihre Entscheidung noch einmal überprüfen soll. Diese Entscheidung ist schriftlich zu begründen. Hier im Forum wurde noch kein derartiger Remonstrations-Bescheid reingestellt. Erst in den vergangenen Wochen haben 2 Mitglieder dies getan. In diesen Fällen ging es jedoch um die Ablehnung von Besuchsvisa.

Für die Remonstrationbearbeitung hat die Botschaft 2 Monate Zeit. Es geht aber gewöhnlich wesentlich schneller. Ca. 2 Wochen hat die Visastelle für die Erstellung des hier zuletzt bekanntgegebenen Bescheides benötigt.


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18.07.2008 20:12
avatar  guajira
#20 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
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Top - Forenliebhaber/in

In Antwort auf:
Mail nach langem Hin- und Herüberlegen und Ausfeilen des Textes soeben an die Botschaft abgeschickt!


Die höfliche (Standard-)Antwort kam heute:
Sehr geehrte Frau XX,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Die Gründe die zur Ablehnung eines Visumsantrags führen können aufgrund der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen nur dem Antragsteller oder einer von ihm bevollmächtigten Person mitgeteilt werden. Der Antragsteller oder eine bevollmächtigte Person haben die Möglichkeit, schriftlich um eine nochmalige Überprüfung der ablehnenden Entscheidung zu bitten (sogenannte Remonstration).
Dabei kann er zusätzliche Unterlagen vorlegen, die geeignet sind,seinen Reisezweck zu belegen und zu zeigen, dass er bereit ist, in sein Heimatland zurückzukehren (wie z.B. Arbeitsbescheinigungen, Wohnungseigentum, Familie...) Erläuterungen und Hintergrundinformationen von Ihrer Seite werden selbstverständlich bei der erneuten Bewertung des Antrags berücksichtigt.
Im Remonstrationsverfahren sollten durch der Antragsteller auch bisher noch nicht bekannte Sachverhalte dargelegt und diese gegebenenfalls durch entsprechende Unterlagen belegt werden.
Diese Informationen werden dann in die erneute ausländerrechtliche Prüfung des Antrages mit einbezogen. Sollte es nach der erneuten Prüfung bei der ablehnenden Entscheidung bleiben müssen, erhält der Antragsteller eine Mitteilung über die Ablehnungsgründe und gegebenenfalls einen Remonstrationsbescheid mit ausführlicher Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung.

Die Botschaft macht vorsorglich darauf aufmerksam, dass die Bearbeitung der Remonstration einige Zeit in Anspruch nimmt.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


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18.07.2008 20:56 (zuletzt bearbeitet: 18.07.2008 20:58)
avatar  ( Gast )
#21 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
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( Gast )
Zitat von guajira
können aufgrund der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen nur dem Antragsteller oder einer von ihm bevollmächtigten Person mitgeteilt werden.

Na ja. Datenschutz?? Lächerlich!! Dann muss Cubi also noch mal zur Botschaft mit einem Zettel mit seiner Unterschrift auf dem steht:

Con este documento otuergo poderes al señora Guajira (Adresse + mail@adresse)a actuar y comunicar con la Embajada Alemana en La Habana en los asuntos de mi invitación a Alemania de la señora Guajira.
Fecha/Firma Guajiro


Ein Glück, dass Guajiro in La Habana wohnt und Anerkennung an den/die Bearbeiter/in in der Visaabteilung, dass die Mail doch sehr schnell beantwortet wurde.


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18.07.2008 21:14 (zuletzt bearbeitet: 18.07.2008 21:14)
avatar  guajira
#22 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
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Top - Forenliebhaber/in
Gerade wetzt er mit einem Brief zur Botschaft, in dem steht, dass er mit der Ablehnung des Visums nicht einverstanden ist, er einen Remonstrationstermin wünscht und anliegend eine Vollmacht beiliegt, die mich bevollmächtigt, Ergebnisse abzufragen..


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18.07.2008 21:16
avatar  guajira
#23 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
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Top - Forenliebhaber/in

In Antwort auf:
Con este documento otuergo


Nee, wir haben otorgo geschrieben (klugscheiss**)


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18.07.2008 22:42
avatar  ( Gast )
#24 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
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( Gast )

Zitat von guajira vor 3 Tagen
Das Visum wurde heute mit dem Standardformular abgelehnt und jetzt muss ich erstmal hier im Forum nach dem Weg der Remonstration forschen, denn ich weiss gerade nicht im Detail, wie es weitergeht

Hast ja tolle Fortschritte gemacht.


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18.07.2008 23:57
avatar  guajira
#25 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
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Top - Forenliebhaber/in

Das habe ich/haben wir in erster Linie zwei Personen zu verdanken: Dir, Esperanto2 und einem Forumling, der uns in Havanna sehr unterstützt hat...


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