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Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
(
Gast
)
#101 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
Zitat von Español
Hast Du bei der AB angegeben dass Dein Antrag auf ein Besuchsvisum von der AB
ablehnt wurde¿¿¿¿¿
Waere fuer Dein Anliegen hilfreich wenn sie dies von Dir erfahren und nicht spaeter
von der Botschaft!!!
Guajira würde gar so gerne ihrer Ausländerbehörde die von der Botschaft angegebene Begründung nennen, weshalb die Visastelle dort meinte, dass der Antrag ihres Freundes für einen Besuch nicht aufrichtig gewesen wäre. Nur leider interessiert dies ihre Ausländerbehörde nicht.
Sollte der Sachbearbeiter nach ihrem Vortrag noch Fragen zur Teilnahme am Sprachkurs haben, dann hat er sicher andere Fragen.
Ja, habe ich gemacht, Español und Esperanto2! Will ja schliesslich wissen, ob ich meine Zeit verschwende, oder ob es sich tatsächlich lohnt, sich da reinzuhängen.
Ich hatte erwähnt, dass ein Schengen-Visum abgelehnt wurde, mir die Begründung aber noch nicht vorläge. Den Mitarbeiter meiner AB hat es tatsächlich nicht weiter interessiert, obwohl ich explizit gefragt habe, ob der Nachweis der Rückkehrbereitschaft ein Kriterium sei. Ich kann nur hoffen, dass der Gute auch richtig informiert ist, denn ich werde - gemäß Anfangsbuchstaben meines novios - den Termin mit einer Kollegin von ihm wahrnehmen dürfen. Hoffentlich hat die einen guten Tag, denn ich muss extra aus Stuttgart für den Termin nach Hause (220 km) und anschliessend wieder zurück nach Stuttgart und das auf einen Dienstag vormittag
Daher weiss ich auch, dass eine neue Verpflichtungserklärung her muss.
In Antwort auf:
Sollte der Sachbearbeiter nach ihrem Vortrag...
Oh, ich halte einen Vortrag? Na, dann werde ich mich mal dementsprechend vorbereiten
Es ist übrigens immer noch nichts von der Botschaft eingetrudelt. Habe die Botschaft jetzt angeschrieben und freundlichst um Mitteilung zum Stand der Visumsbearbeitung gebeten. Mal sehen, was jetzt kommt!
#104 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
Eine Stunde nachdem ich besagte Mail geschickt hatte, bekam ich bereits eine Antwort:
In Antwort auf:
Sehr geehrte Frau XXX, vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Visumantrag des Herrn XY wurde am 14.07.2008 abgelehnt. Herrn XY wurde eine Frist bis zum 30.09.2008 eingeräumt, um weitere Unterlagen vorzulegen. Das ist bisher noch nicht erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
i.V. YZ
Das versteht doch kein Mensch! Was ist da los? Mein novio hat die Ablehnung sei 18.08. schriftlich auf deutsch in Kopie vorliegen und trotz Vollmacht habe ich nix und laut dieser Mail haben wir seit 14.07. nichts gemacht?
Ich habe erstmal nicht geantwortet und meinen novio gebeten, mir die Ablehnung zuzusenden. Nach einigen vergeblichen Versuchen habe ich gerade drei von vier Seiten per Mail bekommen. Sobald auch die wichtigste Seite 2 mit den Ablehnungsgründen vorliegt, werde ich diese hier hereinstellen. Das was ich bisher gelesen habe, macht mich jedenfalls sauer . Aber das werden die Interessierten dann selbst beurteilen und kommentieren können! Ich mach's schon mal spannend. Morgen seht ihr hier mehr.
Wenn die das Ding übrigens per Post nach Deutschland schicken, wird es nie bei mir ankommen, denn die Adresse stimmt nicht einmal (vom falsch geschriebenen Vornamen mal abgesehen). Das letzte Mal kam das Schreiben mit einem Umschlag der cub. Botschaft in Berlin und ordentlichem Poststempel von Berlin hier per Post an.
Das alles ist eine Unverschämtheit, weil wir nur einen Monat lang Einspruch erheben könnten. Das kann ich nicht, wenn ich das Schreiben nie bekomme und die Botschaft mir gegenüber so tut, als sei noch gar nichts definitiv abgelehnt!
Zitat von guajira von heute
So, ich will Euch mal auf den neuesten Stand bringen:
Eine Stunde nachdem ich besagte Mail geschickt hatte, bekam ich bereits eine Antwort:In Antwort auf:
Sehr geehrte Frau XXX, vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Visumantrag des Herrn XY wurde am 14.07.2008 abgelehnt. Herrn XY wurde eine Frist bis zum 30.09.2008 eingeräumt, um weitere Unterlagen vorzulegen. Das ist bisher noch nicht erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
i.V. YZ
Ist das jetzt eine neue Mail als Antwort auf die Nachfrage nach dem Ablehnungsbescheid oder beziehst Du Dich nochmal auf die Mail vom 05.08.:
Zitat von guajira vom 05.08.
Teilen wir Ihnen mit....dass die Botschaft die Entscheidung über die Remonstration bis zum Eingang der von Ihnen angekündigten Unterlagen zurückstellen wird. Sollten bis zum 30.09.2008 (!) die angeforderten Unterlagen nicht eingereicht werden, wird anhand der bisher vorgelegten Unterlagen entschieden werden.
Falls es zwei verschiedene Mails sind, handelt es um dieselbe Person die beide Mails unterzeichnete?
@Esperanto
Es handelt sich um zwei verschiedene Mails, die auch von unterschiedlichen Personen unterschrieben wurden. Fakt ist jedoch, dass die letztgenannte Mail nicht den Aktenstand darstellt. Auf das Remonstrationsbegehren erfolgte bereits vor der Mail eine schriftliche Ablehnung. Daher ist es uns nicht mehr möglich ohne Rechtsbeistand Dokumente beizubringen. Die Aussage der Botschaftsangehörigen, die mit i.V. unterschrieben hat, ist schlicht falsch.
So hier zunächst die Erstablehnung des Besuchsvisum, die immerhin entgegen aller Gepflogenheiten eine erste Begründung enthält. So können künftige Visumantragssteller schon mal sehen, wie so etwas aussieht
Danach erfolgte das Remonstrationsverfahren und es wurden diverse Dokumente vorgelegt. Mit Schreiben vom 14.08. erfolgte der Ablehnungsbescheid auf die Remonstration:
Zitat von guajira
Ich habe mich erstmal jeglichen Kommentars zu den Begründungen enthalten und bin jetzt erstmal auf Eure gespannt.
sieht unschoen aus , aber der Entscheid der Botschaft ist die Summe der Erfahrungen von unzaehligen anderen Faellen die in der Vergangenheit gemacht wurden . D.h. alle die Kubis die nicht wieder ausgereist sind um hier unterzutauchen haben zu einer Verschaerfung der Praxis gefuehrt. Bevor nun auf der Botschaft rumgehackt wird, behaltet dies bitte im Kopf.
Dazu kommt, dass die "Storyline" wohl nicht wirklich gut durchdacht war , was z.B. zu der Diskrepanz der 30/90 Tagen gefuehrt hat, was sicher sofort die Alarmglocken klingeln liess (aehnlich gelagerte Faelle in der Vergangenheit?). Was wir auch nicht wissen, ob beim Interview in der Botschaft noch widerspruechliche Aussagen gemacht wurden.
Tut mir wirklich leid fuer Euch, Ihr seit an denselben 2 Punkten wie die meisten gescheitert: (1) denjenigen die bisher untergetaucht sind, (2) zuwenig durchdachte Antragsstellung, d.h. Ihr habt das ganze zu sehr als mechanischen Prozess gesehen und den Inhalt zuwenig bewertet (Sicht des Botschaftsangestellten).
Also ich fasse die Begründung der Visums Ablehnung wie folgt zusammen :
1. Ablehnung
- zu geringer Verdienst, kein Wohneigentum = geringe Verwurzelung im Heimatland
- 30 Tage Urlaub/90 Tage Visum , keine Vorreisen = keine hinreichende Rückkehrwilligkeit
2. Ablehnung
- nachgeschobene Nebentätigkeit ohne Bescheinigung
- nachgeschobene AG Bescheinigung ohne festen Zeitrahmen und Fortbildungs Hinweis
- 2. Arbeitsstelle, keine betreuungspflichtigen Kinder, Wohneigentum vorhanden aber irrelevant = keine Verwurzelung/keine erkennbare Rückkehrwilligkeit.
Es ist zum Mäuse melken und wenn es nicht so ernst wäre nur noch zum Lachen.
Hat der Cubaner Arbeit besteht aufgrund des geringen Verdienst keine Verwurzelung; hat er 2 Arbeiten, besteht erst recht keine Verwurzelung; hat er keine Arbeit, ist er finanziell abhängig von dritten, also keine Verwurzelung.
hat er keine Kinder, keine Verwurzelung; hat er Kinder die von anderen betreut werden, keine Verwurzelung; hat er Kinder die er betreut, kann er nicht 3 Monate ausreisen und wenn doch, ist damit bewiesen, das die Kinder nicht auf die persönliche Betreuung angewiesen sind, also keine Verwurzelung
hat er kein Wohneigentum, keine Verwurzelung; hat er Wohneigentum, ist der Wert zu gering um eine Verwurzelung zu begründen.
Irgendwie fällt mir i.M. kein Argument mehr ein
.
Zitat von Ralfw
sieht unschoen aus , aber der Entscheid der Botschaft ist die Summe der Erfahrungen von unzaehligen anderen Faellen die in der Vergangenheit gemacht wurden . D.h. alle die Kubis die nicht wieder ausgereist sind um hier unterzutauchen haben zu einer Verschaerfung der Praxis gefuehrt. Bevor nun auf der Botschaft rumgehackt wird, behaltet dies bitte im Kopf.
Dazu kommt, dass die "Storyline" wohl nicht wirklich gut durchdacht war , was z.B. zu der Diskrepanz der 30/90 Tagen gefuehrt hat, was sicher sofort die Alarmglocken klingeln liess (aehnlich gelagerte Faelle in der Vergangenheit?). Was wir auch nicht wissen, ob beim Interview in der Botschaft noch widerspruechliche Aussagen gemacht wurden.
Tut mir wirklich leid fuer Euch, Ihr seit an denselben 2 Punkten wie die meisten gescheitert: (1) denjenigen die bisher untergetaucht sind, (2) zuwenig durchdachte Antragsstellung, d.h. Ihr habt das ganze zu sehr als mechanischen Prozess gesehen und den Inhalt zuwenig bewertet (Sicht des Botschaftsangestellten).
Da magst du Recht haben, allerdings hilft das wenig weiter.
Zitat von flicflacZitat von Ralfw
sieht unschoen aus , aber der Entscheid der Botschaft ist die Summe der Erfahrungen von unzaehligen anderen Faellen die in der Vergangenheit gemacht wurden . D.h. alle die Kubis die nicht wieder ausgereist sind um hier unterzutauchen haben zu einer Verschaerfung der Praxis gefuehrt. Bevor nun auf der Botschaft rumgehackt wird, behaltet dies bitte im Kopf.
Dazu kommt, dass die "Storyline" wohl nicht wirklich gut durchdacht war , was z.B. zu der Diskrepanz der 30/90 Tagen gefuehrt hat, was sicher sofort die Alarmglocken klingeln liess (aehnlich gelagerte Faelle in der Vergangenheit?). Was wir auch nicht wissen, ob beim Interview in der Botschaft noch widerspruechliche Aussagen gemacht wurden.
Tut mir wirklich leid fuer Euch, Ihr seit an denselben 2 Punkten wie die meisten gescheitert: (1) denjenigen die bisher untergetaucht sind, (2) zuwenig durchdachte Antragsstellung, d.h. Ihr habt das ganze zu sehr als mechanischen Prozess gesehen und den Inhalt zuwenig bewertet (Sicht des Botschaftsangestellten).
Da magst du Recht haben, allerdings hilft das wenig weiter.
in diesem Fall geb ich Dir Recht, nicht wirklich hilfreich. Ich denke aber, dass fuer zukuenftige Faelle vielleicht Punkt (2) mehr Beachtung zu schenken ist.
Es gibt ja immer noch Faelle, in denen ein Visum erteilt wird. Was ist der Unterschied zu diesen Faellen? Ich selber habe damals einer wiederspruchsfreien Begruendung des Besuches und der Rueckkehrwilligkeit sehr viel Wert beigemessen. Dies beinhaltet dann halt auch gewisse Detaillefragen.
@flicflac
Ähnliche Gedanken sind mir auch durch den Kopf gegangen. Die Botschaft dreht alles so, dass es für eine Ablehnung passt. Wer hat schon Casa-EIGENTUM? Das wäre doch, wenn ich recht informiert bin, illegal.
Familiäre Verwurzelung: Die Botschaft schreibt einerseits, das der Kontakt zur Tochter nicht ausreichend gegeben ist, um eine Rückkehrbereitschaft unter Beweis zu stellen. Ein paar Zeilen weiter sprechen sie aber davon, dass Cubaner erfahrungsgemäß nach der "Flucht" ins Ausland die minderjährigen Kinder nachholen (was ja sicher auch richtig ist). Die Gefahr wäre doch ungleich größer, wenn ein sehr enger Kontakt zur Tochter bestünde. Wo ist da die Logik?
Erkläre mir doch bitte mal einer, wie es kommt, dass Cubaner ein Visum erhalten, die keinen Job, kein Haus und nicht mal einen Kühlschrank zu Hause haben. Das ist nämlich das, was mein novio bei den zahlreichen Besuchen der Botschaft in Gesprächen mit anderen heraus bekommen haben will. Aus diesen Gesprächen kamen wir auch auf das Thema "Kaution". Angeblich waren einige dabei, bei denen eine gestellte Kaution geholfen haben soll.
Ich hatte diese ebenfalls angeboten und diese wurde abgelehnt mit dem Hinweis, dass sie keine Rückkehrbereitschaft unter Beweis stellen würde. Das ist ja auch richtig. Aber wieso behaupten andere, dass sie deshalb bei der Beantragung eines Visums erfolgreich waren?
Ich könnte ja mit der Ablehnung der Botschaft leben, wenn die Argumentationskette schlüssig wäre. Das ist aber nicht der Fall. Ausserdem frage ich mich, wie jemals ein Cubaner bei der Argumentation ein Besuchsvisum erhalten hat. Was haben die, was mein novio nicht hat?
(
Gast
)
#115 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
Ob der Verfasser der Begründung den Widerspruch erkennt, wenn er einerseits Nachweise über Wohnungseigentum einfordert um anschließend zu erklären, dass es sowas wie Eigentum vom Immobilien in Kuba nicht gibt, sondern nur Wohnrechte, die eingetauscht werden können? Mit welcher familiäre Konstellation wird nach den Vorstellungen der Mitarbeiter der deutsche Botschaft eine ausreichende Verwurzelung mit Kuba überzeugend bewiesen werden können? Und welcher Zusammenhang besteht zwischen diesen Antragsteller und mit deutschen Staatsbürgern verheiratete Kubaner die ihre minderjährigen Kinder zunächst zurücklassen, weil sie glauben, dass sie dadurch leichter ausreisen können um anschließend versuchen ihre Kinder nachzuholen? Hat die Visaabteilung nicht begriffen, dass es sich um eine Einladung handelt, die der Antragsteller nachkommen will?
Die Unaufrichtigkeit ist allein schon daran zu erkennen, dass man den Besuch von der Vorlage eines Anstellungsvertrages und des Urlaubsnachweises abhängig macht und wenn dieser dann vorgelegt wird nicht nur zusätzlich sein Einkommen und seine Nebeneinkünfte belegen soll um schließlich die Bewilligung davon abhängig macht, dass der Arbeitgeber nicht nur die Freistellung während der Zeit des Auslandsaufenthaltes bescheinigt, sondern auch noch sein Interesse an dessen Auslandsaufenthalt für eine anschließende „Beratung“ bekunden soll.
Wie aufrichtig ist die Botschaft, wenn der Antragsteller den Wunsch äußert die deutsche Sprache in Deutschland erlernen zu wollen und er nicht darauf hingewiesen wird, dass dies allein schon ein Grund für die Beantragung eines Visums ist?
#116 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
Auch der Satz, das die "Beziehung" ja nicht unterbrochen oder unzumutbar reduziert würde, sondern bei meinen Besuchen in Cuba weitergeführt werden könne, ist Sarkasmus pur. Abgesehen davon, dass keiner jemals von uns jemals von einer "Beziehung" gesprochen hat (ist ja eventuell neutral und als freundschaftliche Beziehung gemeint), ist das doch auch gar nicht das Thema. Es ging darum, die deutsche Kultur zu vermitteln und das geht wohl kaum in Cuba.
In Antwort auf:
der Antragsteller den Wunsch äußert die deutsche Sprache in Deutschland erlernen zu wollen und er nicht darauf hingewiesen wird, dass dies allein schon ein Grund für die Beantragung eines Visums ist?
Aus diesem Grund werde ich in Sachen "Besuchsvisum" auch gar nicht weiter tätig werden. Kostet nur unnötig noch mehr Geld und Nerven. Also verfolge ich jetzt ausschliesslich das Thema "Sprachkursvisum". Mein novio wird jetzt erstmal einen Nachweis seiner Sprachschule in Havanna beibringen, damit wir mal nachweisen, dass er ein gesteigertes Interesse am Erlernen der deutschen Sprache hat. Schliesslich macht er das jetzt schon fast ein Jahr. Damit winken wir dann bei der Botschaft.
mich wundert nur weshalb in diesem Zusammenhang nicht ein einziges Mal das Wort Reisefreiheit gefallen ist was andersherum ja immer so gerne in den Mund genommen wird.
Und von Rechtsstaatlichkeit kann auch kaum die Rede sein, weil hier die Unschuldsvermutung ad absurdum geführt wird
Zitat von guajira
Aus diesem Grund werde ich in Sachen "Besuchsvisum" auch gar nicht weiter tätig werden. Kostet nur unnötig noch mehr Geld und Nerven. Also verfolge ich jetzt ausschliesslich das Thema "Sprachkursvisum". Mein novio wird jetzt erstmal einen Nachweis seiner Sprachschule in Havanna beibringen, damit wir mal nachweisen, dass er ein gesteigertes Interesse am Erlernen der deutschen Sprache hat. Schliesslich macht er das jetzt schon fast ein Jahr. Damit winken wir dann bei der Botschaft.
aber Vorsicht, nun nichts ueberstuerzen, da ihr sonst genau gleich weit seit wie vorher. Was Du auf jeden Fall herausfinden muss, ob es vergleichbare Faelle gibt hier im Forum . D.h. Visa abgelehnt und dann Versuch mit Sprachvisum. Danach die diesbezueglich erfolgreichen mit den nicht erfolgreichen Faellen vergleichen und Euch entsprechend drauf vorbereiten.
Da die Ablehnung ja Punkte enthielt welche durchaus nicht widerspruchsfrei sind , muesste man versuchen solche Punkte im Antrag bereits proaktiv zu entkraeften. Ist nicht einfach, aber der einzig moegliche Weg. Einige Fragen die z.B. auftauchen werden sind, wieso Ihr nicht bereits beim ersten Mal ein solches Visum beantragt habt, wieso er mit diesem Visum rueckkehrwilliger sein sollte als mit dem anderen Visum, wie Eure langfristigen Plaene sind und ob er dafuer Deutsch lernt, ....
(
Gast
)
#120 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
Zitat von guajira
Mein novio wird jetzt erstmal einen Nachweis seiner Sprachschule in Havanna beibringen, damit wir mal nachweisen, dass er ein gesteigertes Interesse am Erlernen der deutschen Sprache hat. Schliesslich macht er das jetzt schon fast ein Jahr. Damit winken wir dann bei der Botschaft.
Die Sache mit der Sprachschule in Havanna kannst Du der Ausländerbehörde vortragen. Die Auslandsvertretung hat sich herauszuhalten, wenn es um eine Aufenthaltsgenehmigung der dafür zuständigen deutschen Behörde geht. Die Botschaft hat lediglich die Antragsunterlagen entgegen zu nehmen, auf ihre Vollständigkeit zu prüfen und diese nach Deutschland weiterzuleiten. Wenn die Ausländerbehörde dann die Zustimmung gibt, haben sie ist das Visum zu erteilen, welches die Ausländerbehörde nach Ankunft in eine Aufenthaltsgenehmigung umwandeln wird.
Um die Antragsunterlagen entgegenzunehmen, will die Botschaft aber einen Termin vereinbart haben. Bei der Anfrage für einen Abgabetermin würde es sich schon gut machen, wenn Du das positive Ergebnis Deines Gespräches bei der Ausländerbehörde angeben könntest. Damit sie keine neuen Hürden hinsichtlich der Vollständigkeit der Unterlagen aufbauen, solltest Du diese in der Terminanfrage nochmal aufführen und auch bestätigen lassen, dass Deine Aufstellung vollständig ist. Ich meine, dass die zuvor abgegebene Verpflichtungserklärung und Bestätigung der Krankenversicherung ausreicht. Die zuvor abgegebene Verpflichtungserklärung liegt ja Deiner Ausländerbehörde als Kopie vor und an dieser Behörde liegt es, ob sie diese auch für den Besuch einer Sprachschule in Deutschland als ausreichend ansehen oder eine neue für erforderlich halten.
Von Interesse wäre auch, ob sie auf die Vollständigkeit der Antragsunterlagen hinsichtlich der Anmeldung zum Sprachkurs verzichten, wenn Du anführst, dass diese bei der Ausländerbehörde bereits vorliegt und Ihnen auch noch eine Kopie zufaxen könntest, falls sie diese auch noch sehen wollen.
#121 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
a) rein vom Entscheidungsträger abhängen
b) von Fall zu Fall nach nicht nachprüfbaren subjektiven Kriterien divergieren
c) von Faktoren beeinflusst sein, die dem Entscheider bekannt sind, aber nicht in der Begründung explizit aufgeführt sind.
Ich kann übrigens nicht nachvollziehen, warum bei einem Sprachvisum grundsätzlich eine grössere Rückkehrbereitschaft vorhanden sein soll.
Ein Sprachvisum macht mE nur einen Sinn, wenn der Antragsteller
a) die Sprache nach seiner Rückkehr nach Kuba in seinem Beruf einsetzen kann
b) gewisse Prädispositionen aufweist, die eine erfolgreiche Sprachvermittlung wahrscheinlich machen lassen, z.B. akademische Vorkenntnisse oder nachgewiesene Fremsprachenkenntnisse (dies ist z.B. auf der Website der thailändischen Botschaft auch so explizit erwähnt)
Warum sollte der Erwerb von deutschen Sprachkenntnissen sonst die Rückkehrbereitschaft verbessern? Es ist wohl eher das Gegenteil zu erwarten.
Ich würde versuchen, die Argumentation der kubanischen Botschaft zu konterkarieren, z.B.
- durch Erwerb / Tausch einer Wohnung in Kuba
- durch Intensivierung der Beziehung des Antragstellers zu seiner Familie und insbesondere seiner Tochter
- durch die Darstellung eines angestrebten Erwerbs von Zusatzkenntnissen in D, die ihn beruflich in Kuba weiterhelfen
Trotz all dieser Anstrengungen kann es immer noch sein, dass der Antragsteller, ob zu recht oder nicht, in Kuba schlecht beleumundet ist und daher die kubanischen Behörden, vielleicht zu Unrecht dessen Ausreise hintertreiben.
Kann auch sein, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse der Einladerin für die ABH zu wenig sicher scheinen, als dass eine wirtschaftliche Belastung der Behörden grundsätzlich ausgeschlossen werden kann.
Zitat von Rafael_70
Kann auch sein, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse der Einladerin für die ABH zu wenig sicher scheinen, als dass eine wirtschaftliche Belastung der Behörden grundsätzlich ausgeschlossen werden kann.
... dann hätte sie erst gar keine positive Verpflichtungserklärung bekommen
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